Dr. Thomas Gambke (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
16.10.1949
Berufliche Qualifikation
Physiker
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Landshut
Wahlkreis
Landshut
Ergebnis
10,2%
Landeslistenplatz
8, Bayern
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(...) Die von Ihnen genannte Studie belegt erstmals mit relativ detailierten Zahlen, dass es ein deutliches Missverhältnis gibt zwischen Ausgaben für Prävention, Therapie und Maßnahmen der Schadensminderung einerseits und repressiven Maßnahmen der Drogenpolitik andererseits. Aus unserer Sicht müssen mehr Mittel bereitgestellt werden für die Prävention riskanter Formen des Drogengebrauchs. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Notkredit für Griechenland
20.05.2011
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. Gambke,

die von Frankreich und Deutschland betriebene Konkursverschleppung in Sachen Griechenland hat dazu geführt, dass private Bank-Schulden des griechischen Staats sozialisiert wurden. Außerdem wurde die Existenz eines politischen Systems in Griechenland verlängert, das nach vorherrschendem Eindruck die vermögenden Schichten nicht oder nur geringfügig besteuert. Die Sanierung des Staatshaushalts kann so nicht gelingen. Solange das Ausland dafür zahlt, scheint das dort niemanden zu stören.

Halten Sie Ihre damalige Zustimmung zum Griechenland-Rettungspaket aus heutiger Sicht noch für richtig? Werden Sie dem nächsten Paket auch noch zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Dr. Thomas Gambke
bisher keineEmpfehlungen
06.06.2011
Dr. Thomas Gambke
Sehr geehrter Herr ,

gerne nehme ich zu Ihren Fragen Stellung. Zunächst: Ja ich stehe zu meiner Entscheidung, dem ersten Hilfspaket für Griechenland zuzustimmen. Damals ging es darum mehr Schaden zu vermeiden und die Refinanzierung Griechenlands sicherzustellen. Außerdem galt es innerhalb der EU und der Währungsunion Solidarität zu zeigen und so an den Finanzmärkten Vertrauen zu schaffen. Leider hat die Kanzlerin damals mehr auf die Wahlen in NRW geachtet als eine sinnvolle Politik für Europa und die Bundesrepublik zu machen. Die Kosten für die europäische Schuldenkrise sind dadurch immens gestiegen, weil die Unsicherheit an den Finanzmärkten die Spekulation über eine Pleite Griechenlands und anderer Staaten angeheizt haben. Durch das Zögern der Kanzlerin ist es zu dem von Ihnen beschriebenen Problem gekommen. Die Banken konnten die Risiken ihrer Schuldtitel sozialisieren. Aber weil auch besonders Versicherungen und Pensionsfonds in vermeintlich sichere Staatsanleihen investiert haben, macht es trotzdem Sinn, die Risiken abzusichern um größeren Schaden zu vermeiden.

Nun gilt es als Konsequenz aus der Finanzkrise und den aktuellen Problemen des Euro weiter an einer tragfähigen Finanzmarktregulierung und weiteren Regeln für die Währungsunion zu arbeiten. Außerdem müssen die Staaten Europas ihre eigenen und bereits vorhandenen Regeln auch überwachen und einhalten. So waren die griechischen Probleme schon lange bekannt. Erst durch die Zuspitzung an den Finanzmärkten und dem schlechten Krisenmanagement allen voran der Bundesregierung sind wir in die jetzige Situation gekommen.

Zur zweiten Frage: ich werde mir den Gesetzentwurf der Bundesregierung genau ansehen und dann entscheiden, ob ich einem neuen Schutzschirm zustimmen werde oder nicht. Bevor ich nicht die Einzelheiten und den Gesetzentwurf kenne, werde ich keine Blankovollmacht in irgendeine Richtung geben. Ich möchte zu bedenken geben, dass ein gut ausgestalteter Mechanismus einen Beitrag für eine Entschärfung der europäischen Schuldenkrise leisten kann und so auch die Kosten der Bundesrepublik begrenzen würde. Außerdem wäre es ein Beitrag zur Festigung der europäischen Integration und Stabilität.

Mit den Besten Grüßen

Dr. Thomas Gambke
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Frage zum Thema Finanzen
29.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Gambke,

Sie stimmen mir sicher zu, dass private Altersvorsorge empfehlenswert oder sogar notwendig ist. Ich (26 J.) bin nun seit zwei Jahren berufstätig und würde eigentlich gerne von meinem Gehalt regelmäßig Aktien kaufen und so lange wie möglich halten. Leider werden auf einen eventuellen Gewinn immer mindestens 25% Steuer fällig, was diese Form der Geldanlage seit knapp drei Jahren besonders unattraktiv macht. Wäre es denn nicht sinnvoll, eine bspw. 5-jährige Spekulationsfrist einzuführen, nach deren Ablauf alle Gewinne steuerfrei wären? Im Gegenzug könnte die Abgeltungssteuer dann auf bspw. 30% angehoben werden. Sie würden die Spekulanten damit stärker zur Kasse bitten und gleichzeitig Ottonormalsparer entlasten.

Mit den besten Grüßen
Antwort von Dr. Thomas Gambke
bisher keineEmpfehlungen
01.11.2011
Dr. Thomas Gambke
Sehr geehrter Herr ,

Sie sprechen ein wichtiges Thema an. Sowohl im Bereich der Abgeltungsteuer wie auch bei der Besteuerung Dividenden sehe ich persönlich großen Handlungsbedarf. In meiner Fraktion diskutieren wir die völlige Abschaffung der Abgeltungsteuer und eine Rückkehr zur alten steuerlichen Regelung, nach der Kapitalerträge unter die Einkommensteuer fallen. Eine Erhöhung der Abgeltungsteuer auf 30% wäre zumindest ein erster Schritt zur angemessenen Besteuerung von Kapitalerträgen. Dies ist auch ein Mittel um die Schere bei der Vermögensverteilung in der Bundesrepublik nicht zu sehr auseinandergehen zu lassen.

Für Ihren Vorschlag zur Versteuerung von Dividenden habe ich persönlich ebenfalls große Sympathien. Es ist insgesamt nicht zu verstehen, warum eine wichtige und richtige langfristige Stärkung des Eigenkapitals von Unternehmen durch die aktuelle Steuergesetzgebung konterkariert wird. Langfristige Investitionen sollten sich sowohl für den Investor wie auch für das Unternehmen positiv auswirken. Ihr Vorschlag zur Einführung einer Spekulationsfrist könnte ein Baustein für eine Stärkung des Eigenkapitals von Unternehmen sein. Dieses politische Ziel habe ich und werde Ihren Vorschlag deswegen weiter prüfen.

Ich danke Ihnen für Ihre Frage und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute


Mit den besten Grüßen

Dr. Thomas Gambke
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Frage zum Thema Anpassung und Veränderung von Hartz IV
22.10.2011
Von:

Sehr geehrter Dr. Gambke,

lt. Aussage von Frau Katja Kipping, Arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Linken, verweigert die Bundesspitze der Partei Bündnis 90 / Die Grünen die Unterstützung der Einreichung einer Normenkontrollklage zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der Hartz IV Regelsätze.

Ist diese Aussage richtig?
Wie ist Ihre Meinung zur Verweigerungshaltung der Bundesspitze?


Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Thomas Gambke
1Empfehlung
09.11.2011
Dr. Thomas Gambke
Sehr geehrter Herr ,

am 9. Februar 2010 stellte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) fest, dass bei der Ermittlung der Regelbedarfe im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowohl Artikel 1 des Grundgesetzes (Menschenwürde) als auch Artikel 20 GG (Sozialstaatsgebot) nicht hinreichend beachtet wurde. Die Höhe des Arbeitslosengelds II (ALG II) sei nicht transparent, gar willkürlich berechnet worden. Dies war zweifellos eine herbe Abreibung gerade auch für die SPD und Bündnis 90/Die Grünen, in deren Regierungsverantwortung die Festsetzung der Regelsätze fällt.

Umso sorgfältiger begaben sich die Grünen zum Jahreswechsel 2010/2011 in das Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Neufestsetzung der Regelbedarfe – zumal nach 2005 die grüne Partei und Fraktion selbstkritisch Fehler bei den so genannten "Hartz-Reformen" zugegeben hatte. Ein Parteitag im Jahr 2007 kritisierte im Rahmen einer Rückschau auf die rot-grüne Regierungszeit ausdrücklich auch die Höhe der Regelsätze. Am Ende eines langen Vermittlungsverfahrens hatten Bündnis 90/Die Grünen auch gegenüber der Neuberechnung der Regelsätze durch die schwarz-gelbe Bundesregierung große verfassungsrechtliche Bedenken. Zu rigoros wurde an mehreren Stellschrauben gedreht, um den Betrag künstlich herunter zu rechnen. Insbesondere eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist nach den aktuellen Monatsbeträgen kaum möglich: Ob Strom, Monatskarte oder Internet, überall müssen Hilfeempfänger draufzahlen. In keinem einzigen Punkt war die schwarz-gelbe Koalition zu Zugeständnissen bereit. Bündnis 90/Die Grünen hatten daher dem neuen Regelsatz im Bundesrat und Bundestag die Zustimmung verweigert.

Mit den verfassungsrechtlichen Bedenken stand dann die Möglichkeit einer so genannten Normenkontrollklage (NKL) vor dem BVerfG im Raum. Um diese einzureichen bedarf es aber der Unterschriften von mindestens 25 % der Mitglieder des Deutschen Bundestags und damit einer Zusammenarbeit mit der SPD, da Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion "Die Linke" zusammen das Quorum nicht erreichen. Da die SPD allerdings dem neuen Verfahren zur Regelsatzermittlung zugestimmt hatte, wäre besonderes politisches Fingerspitzengefühl angebracht gewesen, um der SPD-Fraktion trotzdem eine halbwegs gesichtswahrende Teilnahme an einer NKL zu ermöglichen. Wenn man in der Sache etwas hätte erreichen wollen, hätte man unter Hintanstellung eigener kurzfristiger Positions- und Imagegewinne einen vertraulichen kooperativen Weg gehen müssen.

Genau dies hat die Linkspartei bewusst nicht getan: Es ging ihr von vorneherein darum die konkurrierenden Oppositionsfraktionen zu düpieren. In der Sache gab es offensichtlich kein ernsthaftes Interesse an Zusammenarbeit. Die tatsächlichen Probleme der ALG II-Beziehenden waren faktisch nur Mittel zum Zweck der politischen Abgrenzung gewesen. In gewisser Weise ist das Verhalten der Linkspartei erklärbar: Diese trieb und treibt die Sorge um, ihr Selbstbild als (einzige) Schutzpartei für Hartz IV-Empfänger könnte Schaden nehmen. Der energische Einsatz insbesondere der Grünen für korrekt berechnete und mithin höhere Regelsätze beunruhigt die Linkspartei spürbar – zumal Bündnis 90/Die Grünen auch ihre Glaubwürdigkeit in den Verhandlungen bewiesen, da sie dem mickrigen Kompromiss zwischen Regierungsfraktionen und SPD letztlich nicht zustimmten und die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss verließen. Da es in der inhaltlichen Bewertung der Regelsätze kaum Unterschiede zwischen Grünen und Linkspartei gibt, sucht man dort verzweifelt nach Vorwänden, um den Grünen ihre Glaubwürdigkeit abzusprechen und findet sie in diesem Fall in der scheinheilig, mindestens aber ungeschickt vorgetragenen Forderung nach der Normenkontrollklage. Das ist Politik für die Galerie, aber nicht für die Betroffenen. Und weil der Linkspartei nichts Besseres einfällt, hat sie die Aufforderung nach der Normenkontrollklage im September wiederholt. Inzwischen liegt aber auch ein Verfahren des SG Oldenburg vor dem Bundessozialgericht (B 14 AS 131/11 R) und wird dem BVerfG vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Gambke
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Gambke,

nachdem wir vom geplanten "Handelsabkommen" ACTA erfahren haben (wird in geheimen Zirkeln in Hinterzimmern der EU verhandelt), waren wir sehr schockiert über die weitreichenden Zensurmöglichkeiten dieses Vertrages, sowie die sehr undemokartische Enstehungsgeschichte. Damit kann ja jeder unbescholtene Bürger plötzlich und ohne dass er es weiß zum "Straftäter" werden. Zudem müssten die Provider "Internetpolizei" spielen.
Deswegen möchte ich wissen, WAS SIE ÜBER DAS ACTA-ABKOMMEN WISSEN, WIE SIE ES BEWERTEN UND wie SIE SELBST bei einer wahrscheinlichen Ratifizierung im Deutschen Bundestag über diesen Vertrag abstimmen werden.

Ich bedanke mich schon heute für Ihre baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Thomas Gambke
1Empfehlung
03.02.2012
Dr. Thomas Gambke
Sehr geehrter Herr ,

danke für die Frage zum Abkommen ACTA. Die Grüne Fraktion hat schon zu Beginn der Legislatur eine Kleine Anfrage im Bundestag an die Bundesregierung zum Stand der Verhandlungen zu ACTA gestellt. Die Antwort und die Anfrage finden Sie hier: dip21.bundestag.de .

Auch im Deutschen Bundestag wurde das Thema (leider nicht öffentlich) in einer Sitzung des Unterausschusses Europarecht im Dezember (hier mehr Infos: gruen-digital.de ) debattiert. Auf Bitte von uns Grünen wurde u.a. Prof. Metzger im Ausschuss angehört, der zusammen mit einer Gruppe von europäischen Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlern in einer gemeinsamen Erklärung die EU-Mitgliedsstaaten sowie das Europäische Parlament und die Kommission aufgefordert hatte, dem Abkommen nicht zuzustimmen. Wann die Ratifizierung des Abkommens durch den Bundestag stattfindet, steht nach wie vor noch nicht fest. Der Stand jetzt ist, dass Bündnis90/Die Grünen der Ratifizierung nicht zustimmen werden. Aber zahlreiche Fragen können erst im Zuge der anstehenden parlamentarischen Beratung genauer beleuchtet werden. Derzeit ist zum Beispiel noch unklar, ob auch die Verhandlungsprotokolle veröffentlicht werden. Sie sind essentiell, um die hinter verschlossenen Türen geführten Verhandlungen auch nur ansatzweise nachvollziehen zu können.

Für aktuelle Infos zum Thema kann ich Sie auf folgende Internetseiten verweisen: gruen-digital.de oder gruen-digital.de

Dort finden Sie auch Studien zu ACTA und weiteres Hintergrundmaterial zum Ratifizierungsprozess. Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort helfen zu können.

Mit den besten Grüßen
Dr. Thomas Gambke
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
07.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Gambke,

ein Großteil der deutschen Bevölkerung ist für die Einführung einer PKW-Maut auf deutschen Autobahnen. Bei der Online-Abstimmung auf der Website www.pro-pkw-maut-deutschland.de haben sich bis dato mehr als 1.250 Internetnutzer beteiligt (Stand 06.02.2012). 75 Prozent der Teilnehmer haben sich für eine PKW-Maut ausgesprochen. Einige begründeten ihre Meinung auch, indem sie einen Kommentar auf der Homepage hinterlassen haben.

Ich halte eine Umfrage mit einer Beteiligung in diesem Umfang für repräsentativ, zumal die Abstimmung so konfiguriert ist, dass von jedem PC aus nur einmal gevotet werden kann. Des Weiteren zeigten ja auch schon andere Umfragen, dass der Großteil der Bevölkerung eine PKW-Maut in Deutschland befürwortet.

Ich bitte nun Sie als Mitglied des Bundesfinanzausschusses, das Abstimmungsergebnis und damit das Stimmungsbild in der Bevölkerung aufzugreifen und die Diskussion über die Einführung einer PKW-Maut voranzutreiben und zu einem guten Ergebnis zu führen.

Voraussetzung der Einführung einer PKW-Maut muss allerdings eine hundertprozentige Verwendung der Einnahmen für den weiteren Straßenbau sein. Im Gegenzug der PKW-Maut sollten die deutschen Autofahrer meiner Ansicht nach bei der Kfz-Steuer oder beispielsweise dem Solidaritätszuschlag entlastet werden.

Welche Kompensationen können Sie sich nach Einführung einer PKW-Maut für die deutschen Autofahrer vorstellen?

Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank!

Freundliche Grüße
Antwort von Dr. Thomas Gambke
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27.02.2012
Dr. Thomas Gambke
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail zum Thema PKW-Maut. Sie haben sich erkennbarer mit dem Thema intensiv auseinandergesetzt, und ganz grundsätzlich freue ich mich über Ihr Engagement.

In der Sache teile ich aber Ihre Ansicht nicht: Autos verursachen nicht nur Kosten für Bau und Unterhalt von Straßen, sondern belasten auf vielfältige Art den Menschen und die Umwelt. Diese Belastungen müssen bei Steuern und Abgaben berücksichtigt werden, wobei Steuern prinzipiell nicht zweckgebunden sind, sondern der Finanzierung der vom Bürger an den Staat übertragenen Aufgaben dienen.

Bezüglich der Steuern und Abgaben des Straßenverkehrs muss es darum gehen, dass insgesamt weniger Umweltbelastungen und insbesondere Emissionen entstehen und durch kluge Verkehrskonzepte Bürger mehr Lebensqualität erhalten.
Eine Maut für PKW, mit einer Entlastungswirkung für den Straßenverkehr erfüllt diese Anforderungen nicht. Letztlich müsste jeder Bürger die gleiche Maut entrichten, unabhängig von der Umweltbelastung des Fahrzeugs und der Häufigkeit der Nutzung. Das ist weder zielführend im Sinne des Umweltschutzes noch gerecht.
Besonders beim Thema Straßenverkehr muss mehr noch als heute das Verursacherprinzip herangezogen werden. Fahrzeuge mit höheren Emissionen müssen stärker belastet werden als umweltfreundliche Autos wie z. B. Elektroautos. Dies kann beispielsweise durch KFZ-Steuern umgesetzt werden, die sich am CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs orientieren.

Und insgesamt müssen wir individuelle Mobilität neu denken. Ich empfehle Ihnen, sich da mit den Mobilitätskonzepten der Zukunft auseinanderzusetzen, wie sie u.a. auch große Automobilkonzerne wie BMW oder Daimler entwickeln. Für die Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur (und das ist zum Beispiel der Ausbau des chronisch unterfinanzierten Schienenverkehrs) müssen in Zukunft deutlich mehr Mittel bereitgestellt werden.

Sehr geehrter Herr , das Thema lässt sich kaum per Mail abhandeln. Vielleicht finden Sie einmal den Weg zu einer Veranstaltung der Grünen in Ihrer Nähe, ich bin mir sicher, dass wir in einem persönlichen Gespräch Ihnen noch weitere gute Argumente liefern können, die gegen eine PKW Maut sprechen. Übrigens lehnen nicht nur wir Grüne die PKW Maut ab, sondern weite Teile der CDU in gleicher Weise, allen voran Kanzlerin Merkel.

Mit den besten Grüßen
Dr. Thomas Gambke
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