Dr. Stephan Harbarth (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
19.12.1971
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mühlhausen
Wahlkreis
Rhein-Neckar
Ergebnis
42,3%
Landeslistenplatz
2, Baden-Württemberg
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(...) Die Wahlentscheidungen der Bürger werden im Allgemeinen nicht allein durch ein einziges Politikfeld beeinflusst. Vielmehr sind sie die Summe der Übereinstimmungen politischer Positionen von Partei und Wähler. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
16.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Harbarth,

ich wende mich mit dieser Frage an Sie, weil Sie der Abgeordnete für "meinen" Wahlkreis im Bundestag sind.

Es geht um den aktuell diskutierten Gesetzentwurf zum Thema Betreuungsgeld. Laut Medienberichten richtet sich diese Unterstützung an Eltern, die "ihre Vorschulkinder zuhause betreuen und nicht in eine staatliche Krippe geben" (Zitat aus www.morgenpost.de

Mir ist aus den bisher veröffentlichten Standpunkten nicht klar geworden, was mit Familien geschieht, die weder das eine noch das andere tun, d.h. z.B. ihr Kind in einer privat betriebenen Krippe betreuen lassen oder privat eine Au-Pair-Betreuung engagieren.

Für eine Information in diesem Punkt wäre ich sehr dankbar, um das vorgeschlagene Gesetz besser beurteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Stephan Harbarth
bisher keineEmpfehlungen
25.04.2012
Dr. Stephan Harbarth
Sehr geehrter Herr ,

da mein Kollege Olav Gutting "Ihr" richtiger Wahlkreisabgeordneter ist, habe ich mir erlaubt, ihm Ihre Anfrage mit der Bitte um Übernahme weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth
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Frage zum Thema Gesundheit
19.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Harbarth,

im August 2010 haben Sie in einer Antwort gesagt, dass Sie der Überzeugung sind, dass die Mehrheit aller Medizinier in Deutschland ihre Leistungen korrekt abrechnen.
Jetzt hat die Koalition einen Referentenentwurf für ein Gesetz vorgelegt, in dem Krankenhäuser für eine falsche Abrechnung 50% des zurückzuzahlenden Rechnungsvolumens als "Strafgeld" zahlen sollen. Gleichzeitig wird der momentan schon durch die Sozialgerichte lange Streitweg durch die Einrichtung einer Schlichtungsstelle und der Aufgabenerweiterung des InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) für die Klärung von Sachfragen noch verlängert.
Ich arbeite bundesweit für sowohl für Leistungserbringer und Kostenträger und überprüfe für beide Seiten Krankenhausabrechnungen. Daher habe ich einen guten Überblick über tatsächliche Ergebnisse solcher Auseinandersetzungen. Kurz,die Aussage, jede zweite Krankenhausrechnung sei falsch, ist sachlich falsch. Soweit ich mich erinnere, gab es zu dem Thema sogar mal eine kleine Anfrage im Bundestag (?).
Systematische Falschabrechnungen kann ich dabei allenfalls in wenigen Einzelfällen erkennen. Die schon jetzt dafür vorgesehenen Sanktionsmechanismen reichen, anders als oft dargestellt, bis zur strafrechtlichen Verfolgung.
Die meisten Auseinandersetzungen zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern beruhen auf Interpretationsspielräumen in den Abrechnungsregeln (wird man nie ganz ausschliessen können) und fehlerhafter Dokumentation.

Was also will die Koalition wirklich mit diesem Entwurf erreichen? Warum werden die Streitparteien nicht mit dem selben Sanktionsmechanismus ausgestattet? Warum stärkt man nicht vor dem Hintergrund der Diskussion um Mengenausweitung den MDK?

Ich in auf Ihre Antwort gespannt.

Mit freundlichen Grüssen,


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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.04.2012
Von:
Uwe Maa

Guten Tag Herr Harbarth,

wir hatten ja schon einmal die kurze Gelegenheit des Meinungsaustausch bezgl. der damaligen Entscheidung ESM, nun ja, heute sind wir ja noch viel weiter, die Verpflichtungen gestiegen und dem Abgrund ein ganzes Stück näher. Deutschland verraten und verkauft.... in meinem Interesse und dem des deutschen Volkes haben Sie damit vermutlich eher nicht gehandelt. Aber das ist ja nur die eine Sache.

Der Anlass meines heutigen Schreiben ist, das ich das folgendes gelesen habe und nicht verstehe. Möglicherweise sind ja Sie, zumal als Jurist, in der Lage mir den Sachverhalt plausibel zu erklären.

Auf der Seite www.gesetze-im-Internet.de des Bundesministerium der Justiz ( www.gesetze-im-internet.de ) fand ich folgen Eingangsformel :

Eingangsformel

Wir ...
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Sie verordnen? im Namen des Deutschen Reichs ? Des Bundesrats ??? und des Reichstags ???

Was habe ich versäumt ? Wann wurden Sie in den Reichstag gewählt ? Seit wann gibt/gab es im Deutschen Reich einen Bundestag..... Wer hat Sie zum Nachfolger des Deutschen Reichs ermächtigt ? Wie können Sie im Namen des Deutschen Reichs etwas entscheiden ?
Was ist das für eine Farce`---- wo kann ich meinen Ausweis des Deutschen Reichs erhalten?

Ich bin verwirrt und hoffe auf Aufklärung .

Uwe Maas
Antwort von Dr. Stephan Harbarth
bisher keineEmpfehlungen
11.05.2012
Dr. Stephan Harbarth
Sehr geehrter Herr Maas,

vielen Dank für Ihre Email vom 19. April 2012. Gerne will ich auf Ihre Frage eingehen.

Das Gesetzgebungsverfahren ist eine komplexe Angelegenheit. Heute kommt es relativ selten vor, dass Themenbereiche in neuen Gesetzen oder Rechtsverordnungen geregelt werden. Rechtsetzung erfolgt überwiegend durch die Änderung bestehender Gesetze ("Änderungsgesetze") oder Rechtsverordnungen ("Änderungsverordnungen").

Bei Änderungsgesetzen oder Änderungsverordnungen werden im Bundesgesetzblatt, soweit nicht eine Bekanntmachung der Neufassung im Anschluss an die Änderungsvorschriften erfolgt, lediglich die Änderungsbefehle zum bisher geltenden Recht verkündet. Um die aktuellen Fassungen der Stammgesetze besser lesbar zu machen, werden die Änderungen durch Verlage und Online-Anbieter in die bestehenden Stammgesetze eingefügt ("Konsolidierung") und – als nicht amtliche Texte – veröffentlicht. Für die Zwecke des Bundes werden die Bundesgesetze und -rechtsverordnungen im Bundesamt für Justiz vorab konsolidiert und danach dokumentarisch umfassend erschlossen.

Die bestehenden Gesetze existieren oftmals schon seit dem 19. oder 20. Jahrhundert. Es kommt daher immer mal wieder vor, dass jene Normwerke vom "Deutschen Reich" oder "Reichstag" sprechen. Gleichwohl handelt es sich stets um aktuelle Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth
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