Von:


Sehr geehrter Herr Dr. Harbarth,
im August 2010 haben Sie in einer Antwort gesagt, dass Sie der Überzeugung sind, dass die Mehrheit aller Medizinier in Deutschland ihre Leistungen korrekt abrechnen.
Jetzt hat die Koalition einen Referentenentwurf für ein Gesetz vorgelegt, in dem Krankenhäuser für eine falsche Abrechnung 50% des zurückzuzahlenden Rechnungsvolumens als "Strafgeld" zahlen sollen. Gleichzeitig wird der momentan schon durch die Sozialgerichte lange Streitweg durch die Einrichtung einer Schlichtungsstelle und der Aufgabenerweiterung des InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) für die Klärung von Sachfragen noch verlängert.
Ich arbeite bundesweit für sowohl für Leistungserbringer und Kostenträger und überprüfe für beide Seiten Krankenhausabrechnungen. Daher habe ich einen guten Überblick über tatsächliche Ergebnisse solcher Auseinandersetzungen. Kurz,die Aussage, jede zweite Krankenhausrechnung sei falsch, ist sachlich falsch. Soweit ich mich erinnere, gab es zu dem Thema sogar mal eine kleine Anfrage im Bundestag (?).
Systematische Falschabrechnungen kann ich dabei allenfalls in wenigen Einzelfällen erkennen. Die schon jetzt dafür vorgesehenen Sanktionsmechanismen reichen, anders als oft dargestellt, bis zur strafrechtlichen Verfolgung.
Die meisten Auseinandersetzungen zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern beruhen auf Interpretationsspielräumen in den Abrechnungsregeln (wird man nie ganz ausschliessen können) und fehlerhafter Dokumentation.
Was also will die Koalition wirklich mit diesem Entwurf erreichen? Warum werden die Streitparteien nicht mit dem selben Sanktionsmechanismus ausgestattet? Warum stärkt man nicht vor dem Hintergrund der Diskussion um Mengenausweitung den MDK?
Ich in auf Ihre Antwort gespannt.
Mit freundlichen Grüssen,
