Dr. Stephan Harbarth (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
19.12.1971
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mühlhausen
Wahlkreis
Rhein-Neckar
Ergebnis
42,3%
Landeslistenplatz
2, Baden-Württemberg
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Vielen Dank für Ihr neue Anfrage über Abgeordnetenwatch, in dem Sie Kritik am vorgesehenen Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) äußern und sich dafür aussprechen, dem ESM im Deutschen Bundestag nicht zuzustimmen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Stephan Harbarth
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
16.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Harbarth,

ich wende mich mit dieser Frage an Sie, weil Sie der Abgeordnete für "meinen" Wahlkreis im Bundestag sind.

Es geht um den aktuell diskutierten Gesetzentwurf zum Thema Betreuungsgeld. Laut Medienberichten richtet sich diese Unterstützung an Eltern, die "ihre Vorschulkinder zuhause betreuen und nicht in eine staatliche Krippe geben" (Zitat aus www.morgenpost.de

Mir ist aus den bisher veröffentlichten Standpunkten nicht klar geworden, was mit Familien geschieht, die weder das eine noch das andere tun, d.h. z.B. ihr Kind in einer privat betriebenen Krippe betreuen lassen oder privat eine Au-Pair-Betreuung engagieren.

Für eine Information in diesem Punkt wäre ich sehr dankbar, um das vorgeschlagene Gesetz besser beurteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Stephan Harbarth
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25.04.2012
Dr. Stephan Harbarth
Sehr geehrter Herr ,

da mein Kollege Olav Gutting "Ihr" richtiger Wahlkreisabgeordneter ist, habe ich mir erlaubt, ihm Ihre Anfrage mit der Bitte um Übernahme weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth
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Frage zum Thema Gesundheit
19.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Harbarth,

im August 2010 haben Sie in einer Antwort gesagt, dass Sie der Überzeugung sind, dass die Mehrheit aller Medizinier in Deutschland ihre Leistungen korrekt abrechnen.
Jetzt hat die Koalition einen Referentenentwurf für ein Gesetz vorgelegt, in dem Krankenhäuser für eine falsche Abrechnung 50% des zurückzuzahlenden Rechnungsvolumens als "Strafgeld" zahlen sollen. Gleichzeitig wird der momentan schon durch die Sozialgerichte lange Streitweg durch die Einrichtung einer Schlichtungsstelle und der Aufgabenerweiterung des InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) für die Klärung von Sachfragen noch verlängert.
Ich arbeite bundesweit für sowohl für Leistungserbringer und Kostenträger und überprüfe für beide Seiten Krankenhausabrechnungen. Daher habe ich einen guten Überblick über tatsächliche Ergebnisse solcher Auseinandersetzungen. Kurz,die Aussage, jede zweite Krankenhausrechnung sei falsch, ist sachlich falsch. Soweit ich mich erinnere, gab es zu dem Thema sogar mal eine kleine Anfrage im Bundestag (?).
Systematische Falschabrechnungen kann ich dabei allenfalls in wenigen Einzelfällen erkennen. Die schon jetzt dafür vorgesehenen Sanktionsmechanismen reichen, anders als oft dargestellt, bis zur strafrechtlichen Verfolgung.
Die meisten Auseinandersetzungen zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern beruhen auf Interpretationsspielräumen in den Abrechnungsregeln (wird man nie ganz ausschliessen können) und fehlerhafter Dokumentation.

Was also will die Koalition wirklich mit diesem Entwurf erreichen? Warum werden die Streitparteien nicht mit dem selben Sanktionsmechanismus ausgestattet? Warum stärkt man nicht vor dem Hintergrund der Diskussion um Mengenausweitung den MDK?

Ich in auf Ihre Antwort gespannt.

Mit freundlichen Grüssen,

Antwort von Dr. Stephan Harbarth
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25.05.2012
Dr. Stephan Harbarth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Richtig ist, dass wir ein schärferes Vorgehen gegen Falschabrechnungen forcieren wollen. Da sich der entsprechende Gesetzentwurf zum gegenwärtigen Zeitpunkt im federführenden Ausschuss für Gesundheit zur Beratung befindet, kann ich Ihnen im Moment keine neuen Einzelheiten benennen.

Die Regelung soll jedoch so schnell wie möglich verabschiedet werden. Nach Schätzungen des Bundesrechnungshofs entsteht den Beitragszahlern durch die Falschabrechnungen pro Jahr ein Schaden von etwa 875 Millionen Euro. Der Spitzenverband der Krankenkassen gehe von deutlich höheren Summen aus und kalkuliert mit Ausfällen von 1,5 Milliarden Euro. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden. Dessen ungeachtet rechnet die Mehrzahl der Ärztinnen und Ärzte sicher korrekt ab.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.04.2012
Von:
Uwe Maa

Guten Tag Herr Harbarth,

wir hatten ja schon einmal die kurze Gelegenheit des Meinungsaustausch bezgl. der damaligen Entscheidung ESM, nun ja, heute sind wir ja noch viel weiter, die Verpflichtungen gestiegen und dem Abgrund ein ganzes Stück näher. Deutschland verraten und verkauft.... in meinem Interesse und dem des deutschen Volkes haben Sie damit vermutlich eher nicht gehandelt. Aber das ist ja nur die eine Sache.

Der Anlass meines heutigen Schreiben ist, das ich das folgendes gelesen habe und nicht verstehe. Möglicherweise sind ja Sie, zumal als Jurist, in der Lage mir den Sachverhalt plausibel zu erklären.

Auf der Seite www.gesetze-im-Internet.de des Bundesministerium der Justiz ( www.gesetze-im-internet.de ) fand ich folgen Eingangsformel :

Eingangsformel

Wir ...
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Sie verordnen? im Namen des Deutschen Reichs ? Des Bundesrats ??? und des Reichstags ???

Was habe ich versäumt ? Wann wurden Sie in den Reichstag gewählt ? Seit wann gibt/gab es im Deutschen Reich einen Bundestag..... Wer hat Sie zum Nachfolger des Deutschen Reichs ermächtigt ? Wie können Sie im Namen des Deutschen Reichs etwas entscheiden ?
Was ist das für eine Farce`---- wo kann ich meinen Ausweis des Deutschen Reichs erhalten?

Ich bin verwirrt und hoffe auf Aufklärung .

Uwe Maas
Antwort von Dr. Stephan Harbarth
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11.05.2012
Dr. Stephan Harbarth
Sehr geehrter Herr Maas,

vielen Dank für Ihre Email vom 19. April 2012. Gerne will ich auf Ihre Frage eingehen.

Das Gesetzgebungsverfahren ist eine komplexe Angelegenheit. Heute kommt es relativ selten vor, dass Themenbereiche in neuen Gesetzen oder Rechtsverordnungen geregelt werden. Rechtsetzung erfolgt überwiegend durch die Änderung bestehender Gesetze ("Änderungsgesetze") oder Rechtsverordnungen ("Änderungsverordnungen").

Bei Änderungsgesetzen oder Änderungsverordnungen werden im Bundesgesetzblatt, soweit nicht eine Bekanntmachung der Neufassung im Anschluss an die Änderungsvorschriften erfolgt, lediglich die Änderungsbefehle zum bisher geltenden Recht verkündet. Um die aktuellen Fassungen der Stammgesetze besser lesbar zu machen, werden die Änderungen durch Verlage und Online-Anbieter in die bestehenden Stammgesetze eingefügt ("Konsolidierung") und – als nicht amtliche Texte – veröffentlicht. Für die Zwecke des Bundes werden die Bundesgesetze und -rechtsverordnungen im Bundesamt für Justiz vorab konsolidiert und danach dokumentarisch umfassend erschlossen.

Die bestehenden Gesetze existieren oftmals schon seit dem 19. oder 20. Jahrhundert. Es kommt daher immer mal wieder vor, dass jene Normwerke vom "Deutschen Reich" oder "Reichstag" sprechen. Gleichwohl handelt es sich stets um aktuelle Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth
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Frage zum Thema Finanzen
13.06.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Harbarth,

die Experten der Credit Suisse berichten heute, dass sich die potenziellen Gesamtrisiken der BRD aus der Euro-Krise zu nun 671 Mrd. € summieren. Dies entspricht ca. einem Viertel des deutschen Bruttoinlandsprodukts. Bei welcher Summe sehen Sie die Schmerzgrenze für Deutschland erreicht, an der Sie sagen müßten, es ist für zukünftige Generationen und unser Land nicht mehr verantwortbar weitere Risiken einzugehen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Stephan Harbarth
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19.07.2012
Dr. Stephan Harbarth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. Juni 2012, in der Sie nach einer finanziellen Schmerzensgrenze für Deutschland im Rahmen der Euro-Krise.

Ich halte es für schwierig, eine finanzielle Grenze pauschal festzulegen. Dazu sind zu viele Faktoren einzukalkulieren, welche sich beständig ändern. Insgesamt habe ich den Eindruck, dass wir jedenfalls nicht mehr weit von einer "Schmerzgrenze" entfernt sind.


Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth
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Frage zum Thema Gesundheit
21.06.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Harbarth,

die Hebammenversorgung soll demnächst neu geregelt werden, ein Gesetzentwurf liegt vor (BT-Drs. 17/9369). Aus Sicht der Eltern und Hebammen aber lässt dieser Entwurf viele Fragen offen.

Was sagen Sie dazu, dass

  • anstatt von präventiven Hebammenaufgaben zur Primärversorgung junger Frauen, für Schwangere, Gebärende und junge Mütter im Gesetz zu sprechen, wie vor 100 Jahren von "Feststellung der Schwangerschaft" und "Übertragungsrisiko von Karies" die Rede ist?
  • nicht alle Kinder bei der Geburt Anspruch auf Hebammenleistungen erhalten sollen. Muss die außerklinische Versorgung von Babys während und nach der Geburt weiterhin unentgeltlich geleistet werden?
  • weiterhin Informationen für Eltern dem Zufall überlassen werden z. B. über Vor- und Nachteile von Geburtsstellungen, über Geburtsorte, gesundheitlichen Schutz vor Stress, zur Vermeidung von Frühgeburtlichkeit, zum Schutz vor Drogen aller Art?
  • dass wir fordern, dass Hebammen Haushaltshilfe vor und nach der Geburt, Hilfsmittel (z. B. Stützgurte) und kurzfristiges Beschäftigungsverbot zur Vermeidung von Frühgeburtlichkeit verordnen können sollten?

Was wir brauchen, ist eine weitsichtige Politik, die der Situation von werdenden Eltern angemessen ist und auf den Abbau der strukturellen Benachteiligungen des Hebammenberufes zielt. Der jetzige Entwurf jedoch schreibt die Vormachtstellung der klinischen Geburtsmedizin fort, anstatt die Familiengründungsphase und die damit verbundene Hebammengeburtshilfe adäquat zu gewichten.

Wir hoffen, dass Sie im Interesse der Eltern in Ihrem Wahlkreis nötige Nachbesserungen anregen und dem Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung die Stimme verweigern. Gerne schicke ich Ihnen eine ausführliche Stellungnahme der bundesweit vernetzten Elterngruppen "mamaprotest" zu, in der wir die fehlenden und unklaren Punkte des Entwurfs benennen.

Mit freundlichem Gruß,
, Hebamme
Antwort von Dr. Stephan Harbarth
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13.03.2013
Dr. Stephan Harbarth
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe sowie eine angemessene Vergütung für diese – in der Unterstützung von Müttern – so wichtige Tätigkeit, ist für mich und meine Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen. Wir erkennen an, dass die Arbeit der Hebammen und Entbindungspfleger anspruchsvoll ist und deren Leistungen für eine den medizinischen Erfordernissen entsprechenden Versorgung und den Wünschen von Schwangeren und jungen Müttern vor und nach der Geburt von besonderer Bedeutung sind. Als zweifacher Vater kann ich unserer Hebamme gar nicht genug danken, habe ich ihre Arbeit doch z.T. hautnah miterleben können. Uns in der Fraktion ist wichtig, dass es in der Entscheidung der werdenden Mutter – in Rückkopplung mit der Hebamme bzw. dem behandelnden Arzt – liegt, ob sie daheim, in einem Krankenhaus, ambulant im Krankenhaus oder stationär entbinden möchte.

Die finanzielle Situation insbesondere von freiberuflichen Hebammen beschäftigte uns seit längerem. Ein besonderes Augenmerk lag hierbei auf den steigenden Berufshaftpflichtprämien. Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich die Einigung der Verbände der Hebammen mit dem GKV-Spitzenverband vom 9. Juli 2012. Danach sind die Kostensteigerungen durch die steigenden Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung vollständig von den Krankenkassen zu übernehmen.

Im August letzten Jahres hatte ich mich in Sinsheim mit den freiberuflichen Hebammen getroffen und mich unterstützend schriftlich an Bundesgesundheitsminister Bahr gewandt. Nachzulesen unter: www.stephan-harbarth.de .

In meinem Gespräch wurde auch sehr deutlich, dass es den Hebammen nicht nur um eine allgemein bessere Vergütung, sondern auch um die Wertschätzung ihrer verantwortungsvollen, für unsere Gesellschaft so wertvollen Tätigkeit geht, die mit großem Engagement und viel Freude ausgeübt wird. Die Arbeit der Beleghebammen beschränkt sich nicht nur auf die reine Geburtshilfe. Bereits im Vorfeld besteht zu den Familien, die Nachwuchs bekommen, ein enger Kontakt. Durch vielfältige Verknüpfungen können die Hebammen in schwierigen sozialen Situationen auch betroffenen Familien weiterhelfen. Mit ihrem Beitrag für eine individuelle und wohnortnahe Vor- und Nachsorge für Familien sind die Hebammen unverzichtbar, gerade im ländlichen Raum.

Der Ende Januar gefällte Schiedsspruch zur Hebammenvergütung ist ein erstes wichtiges Signal, dass diese Leistungen bessere Anerkennung finden. Den neuen bis 2015 laufenden Vertrag hatte die Schiedsstelle mit der einstimmigen Entscheidung aller Unparteiischen festgesetzt und einen tragfähigen Kompromiss zwischen den Forderungen beider Seiten gefunden.


Mit freundlichen Grüßen


Stephan Harbarth
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