Dr. Stephan Harbarth (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
19.12.1971
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mühlhausen
Wahlkreis
Rhein-Neckar
Ergebnis
42,3%
Landeslistenplatz
2, Baden-Württemberg
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(...) Maßgebend ist zum einen die Bereitschaft, sich auf ein Leben bei uns einzulassen. Integration erfordert deshalb neben dem Erlernen der deutschen Sprache, sich klar für unsere Staats- und Verfassungsordnung zu entscheiden und sich in den bei uns für das Zusammenleben geltenden Werterahmen einzuordnen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Harbarth

Können sie mir Erläutern was es mit dem Demokratiedefizit in der EU auf sich hat?

MFG
Antwort von Dr. Stephan Harbarth
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16.12.2011
Dr. Stephan Harbarth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 18. November, in der Sie nach dem Demokratiedefizit in der EU fragen. Das politische System der EU wirft immer wieder Fragen nach der demokratischen Legitimation einzelner EU-Organe auf, weil z. B. dem EU-Parlament kein Initiativrecht zusteht.

Auf unserem letzten CDU-Bundesparteitag Mitte November in Leipzig haben wir uns mit Europa und der EU sehr ausführlich beschäftigt und den Beschluss "Starkes Europa – gute Zukunft für Deutschland" verabschiedet: Um das von Ihnen angesprochene Demokratiedefizit abzubauen, haben wir uns für ein demokratisches Zwei-Kammer-System ausgesprochen. Es soll gleichberechtigt aus dem Europäischen Parlament als direkt gewählter Kammer der Bürger und dem Ministerrat als Vertretung der EU-Mitgliedstaaten bestehen. Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, sollen beide Kammern neben der Europäischen Kommission das Initiativrecht für die EU-Gesetzgebung erhalten. Auch sollte die Mandatsverteilung zum Europäischen Parlament mittelfristig stärker als bisher die Bevölkerungsstärke in den Mitgliedstaaten widerspiegeln.

Die CDU ist die Partei, die die europäische Integration vorantreiben möchte, dabei soll jedoch die Souveränität der Einzelstaaten nicht übermäßig einschränkt werden und das Subsidiaritätsprinzip gewahrt bleiben. In unserem Beschluss des Bundesparteitages heißt es dazu: "Für die CDU sind die Nationalstaaten und die Identität ihrer Völker prägende Bestandteile eines Europas der Einheit in Vielfalt. Wir wollen kein zentralistisch organisiertes und regiertes Europa. Daher treten wir für die Grundsätze der regionalen und lokalen Selbstverwaltung sowie der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit ein."

Die demokratische Teilhabe des Bürgers am politischen Entscheidungsprozess ist besonders wichtig. Die Struktur der EU ist weiterzuentwickeln, deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die demokratische Legitimation einerseits auf europäischer Ebene durch eine Stärkung des Europäischen Parlaments, aber auch auf nationaler Ebene durch einen Machtzuwachs der nationalen Parlamente stattfinden muss.


Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth
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Frage zum Thema Gesundheit
15.02.2012
Von:

Krankenkassen u Gesundheitsfond horten Millarden an Überschüssen. Bisher trugen Apotheken u Patienten die Hauptlasten der Einsparungen. Wann werden endlich Entlastungen für diese Gruppen beschlossen. Der Name Ihrer Partei sollte eigentlich Verpflichung genug sein !
Antwort von Dr. Stephan Harbarth
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12.03.2012
Dr. Stephan Harbarth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 15. Februar 2012. Wir alle sind daran interessiert, dass die Krankenkassen stabile Finanzen ausweisen können. Das ist für das Vertrauen der Versicherten genauso wichtig, wie für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung der Krankenkassen.

Die neuen Forderungen nach Beitragssenkungen wurden laut, nachdem bekannt wurde, dass es in der gesetzlichen Krankenversicherung mehr als 16 Milliarden Euro Reserven gibt. Elf Milliarden Euro davon haben die Krankenkassen auf ihren Konten. 5,6 Milliarden Euro liegen beim Gesundheitsfonds, aus dem die Kassen ihre laufenden Ausgaben finanziert bekommen. Die gesetzlichen Krankenkassen könnten z. B. an Versicherte Prämien zahlen, wenn sie aus dem Gesundheitsfonds mehr Geld bekommen, als sie für ihre laufenden Ausgaben brauchen. Umgekehrt müssten sie Zusatzbeiträge erheben, wenn sie mit dem Geld aus dem Fonds nicht auskommen.

Für einen Teil der Rücklagen im Gesundheitsfonds ist die Verwendung allerdings gesetzlich vorgeschrieben. Die frei verfügbare Rücklage des Fonds liegt bei knapp einer Milliarde Euro. Auf Basis der letzten amtlichen Schätzung vom Oktober 2011 müssten sogar fast vier Milliarden Euro frei zur Verfügung stehen. Damit könnte die Bundesregierung den allgemeinen Beitragssatz deutlich unter den aktuellen Satz von 15,1 Prozent vom Bruttolohn senken.

Eine Senkung ist aber unter nachhaltiger Sicht abzulehnen, denn das Geld sollte eher für wirtschaftlich schlechtere Zeiten zur Verfügung stehen. Eine bessere Option wäre die Auflösung der individuellen Rücklagen und eine Prämienausschüttung an ihre Mitglieder. Die Möglichkeit, eine Prämie auszuzahlen, wäre auch eine Möglichkeit, den Wettbewerb zu fördern. Eine Beitragssenkung böte diese Möglichkeit nicht. Sie würde pauschal alle Kassen treffen – auch jene, die keine Rücklagen hätten. Wir befinden uns allerdings noch in der innerfraktionellen Beratungsphase, so dass zu diesem Zeitpunkt noch kein Ergebnis dazu vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth
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Frage zum Thema Wirtschaft
24.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Harbarth,

mit Entsetzen habe ich die Pläne von Norbert Röttgen und Philipp Rösler zum Abwürgen des Solarbooms in Deutschland vernommen. Damit verspielt die Koalition den letzten Rest an Glaubwürdigkeit, die vor gerade mal 9 Monaten beschlossene Energiewende ernst zu nehmen.

Gerade jetzt, wo die von den Stromkunden (!) mit Milliardenaufwand geförderte PV beginnt, signifikante Beiträge zur Energieversorgung zu leisten, wird ein Kostenargument vorgeschoben, um den weiteren Ausbau zu stoppen. Keine andere Energieform hat in solch kurzer Zeit so eine gewaltige Kostenreduktion umgesetzt, und jetzt, wo die Ernte dieser Entwicklung eingefahren werden könnte, schaltet die Koalition den Motor ab, um sich die Mühen der weiteren Netzintegration zu ersparen. Es ist zu befürchten, dass nicht Intellekt und Logik hier federführend waren, sondern eher die großen Stromkonzerne, die Angst vor der wachsenden Konkurrenz gerade in den mittäglichen Spitzenlastzeiten bekommen, in denen in der Vergangenheit am besten verdient wurde.

Meine Frage an Sie ist, ob Sie als mein Abgeordneter bei der anstehenden Abstimmung für diese Pläne der Koalition stimmen werden. Ich hätte dann den letzten Glauben an die CDU verloren, und die CDU weitere zukünftige Stimmen an die Grünen.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr.

P.S. Warum kommt in der Subjectzeile "Thema Ihrer Frage" Energiepolitik gar nicht vor? So war Ich gezwungen, die Frage unter Wirtschaft einzuordnen.
Antwort von Dr. Stephan Harbarth
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27.04.2012
Dr. Stephan Harbarth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email. Die ursprünglich von der Bundesregierung geplanten Änderungen der Photovoltaik-Förderung haben in den Koalitionsfraktion von CDU/CSU und FDP sowie auf Länderebene erheblichen Unmut ausgelöst. Nach der 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag am 9. März 2012 haben sich die Abgeordneten der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg ganz einhellig gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen.

Nach langen und schwierigen Verhandlungen haben Bundesregierung, Koalitionsfraktionen und die Länder – wie ich meine – dann einen tragfähigen Kompromiss gefunden und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Der veränderte Gesetzentwurf ist dann in 2./3. Lesung vom Deutschen Bundestag am 29. März 2012 beschlossen worden.

Grundsätzlich ist richtig, dass das EEG zu einer Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger an der deutschen Elektrizitätsversorgung geführt hat. Diese begrüßenswerte Entwicklung ist jedoch mit einem massiven Kostenanstieg für einen Großteil der Stromverbraucher verbunden. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Kabinettsbeschluss vom Sommer 2011 verpflichtet, die EEG-Umlage nicht über 3,5 ct/kWh steigen zu lassen.

Richtig ist aber auch, dass die bisherigen Maßnahmen dieses Ziel nicht erreicht haben, insbesondere wegen des bis dato ungebremsten und umfangreichen Zubaus förderintensiver Photovoltaikanlagen. Von den im EEG verteilten Subventionen profitieren in erster Linie die Betreiber der Anlagen und nicht, wie im EEG seit dem Jahr 2000 vorgesehen, die Hersteller und Handwerker. Zudem gewinnen ausländische, vornehmlich chinesische Photovoltaikhersteller – bedingt durch die subventionierte Verdrängungspolitik Chinas – stetig an Marktanteilen in Deutschland. Die deutsche EEG-Umlage fördert also hauptsächlich die Beschäftigung und Gewinne ausländischer Hersteller.

Wir müssen den weiteren Ausbau der Photovoltaik so gestalten, dass ein dynamischer Ausbau der erneuerbaren Energien weiterhin möglich bleibt, dass er die Netzstabilität nicht gefährdet und dass die Belastungen für die Verbraucher begrenzt werden! Der Rekordzubau an Photovoltaik-Anlagen im vergangenen Jahr macht ein politisches Nachsteuern zwingend erforderlich. Nur so ist es möglich, die Kosten für die EEG-Umlage, die jeder einzelne Stromkunde zu tragen hat, im Bereich von 3,5 Cent pro Kilowattstunde zu halten.

Würde der Staat jetzt nicht eingreifen, stiegen die Energiekosten angesichts einer zwanzigjährigen Vergütungsgarantie für Solarstrom auf lange Sicht unverhältnismäßig. Und nur so sorgen wir dafür, dass der Photovoltaik-Zubau die Stabilität unseres Stromnetzes nicht gefährdet. Beides ist Voraussetzung für die Akzeptanz des Umbaus der Energieversorgung und damit für das Gelingen der Energiewende.

Wichtig ist, dass Planungssicherheit und Vertrauensschutz für die (privaten) Investoren, für die Landwirte und die Handwerker durch dieses Gesetz nicht untergraben werden dürfen. Deshalb wurde als erste Maßnahme das ursprünglich zum 9. März 2012 vorgesehene Inkrafttreten der Vergütungsabsenkung für Dachanlagen auf den 1. April 2012 verschoben. Für die Inbetriebnahme reicht die einfachere "kaufmännische" Inbetriebnahme der Anlage.

Wir hatten bereits festgelegt, dass Vertrauensschutz für Freiflächenanlagen gilt, wenn der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vor dem 1. März 2012 ergangen ist und die Anlage unter Zugrundelegung des technischen Inbetriebnahmebegriffs bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen wird.

Zusätzlich wurde neu geregelt, dass Vorhaben, deren Standort Gegenstand eines Planfeststellungsverfahren ist, den gleichen Vertrauensschutz bekommen, wie Anlagen, die bereits einen Aufstellungsbeschluss haben. Für beide Vorhabentypen gelten die Vergütungssätze nach bisher geltendem Recht; d.h.: die nach geltendem Recht erst für den 1. Juli 2012 vorgesehene Vergütungsabsenkung um 15 % wird nicht vorgezogen.

Die nun beschlossenen Änderungen werden auch bei uns in der Fraktion unterschiedlich bewertet. Dem einen gehen sie zu weit, dem anderen reichen sie nicht. Jede/r Abgeordnete hat spezielle Investitionsvorhaben, Anlagenbetreiber und Händler oder Handwerker im Wahlkreis, die gut an Photovoltaik verdienen. Jeder hat Briefe mit Forderungen nach weniger Vergütungsabsenkung und längeren Übergangsfristen für Vorhaben. All das haben wir intensivst diskutiert und dann Entscheidungen getroffen.

Wir dürfen das große Ziel nicht aus den Augen lassen: Es geht um den Ausbau der erneuerbaren Energien, es geht um Arbeitsplätze in Deutschland in einer Zukunftsbranche. Aber es geht auch um Stromkosten für die Bürger und die Unternehmen und es geht um die Sicherung der Netzstabilität. Und es geht um das Verhindern sozial ungerechtfertigter Umverteilungen von Mietern und Pächtern zu Dach- und Flächenbesitzern.

Ich denke, mit dem nun beschlossenen Gesetz haben wir eine gute Grundlage, unsere Ziele beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen und gleichzeitig die Steigerung der Energiekosten für Bürger und Unternehmen im Vergleich zur geltenden Rechtslage zu reduzieren.


Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth
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Frage zum Thema Zweites Rettungspaket für Griechenland
28.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Harbarth,

können Sie mir bitte erläutern, an welchen Stellen des 726-seitigen Antrags für das 2. Griechen-Hilfspaket Sie evtl. Zweifel gehabt haben und warum Sie trotzdem dem Hilfspaket zugestimmt haben?

Wie haben Sie es vollbracht, das Dokument in Gänze zu lesen und zu verstehen, wo Ihnen doch ein Teil des Dokumentes erst am Morgen der Abstimmung zugänglich gemacht wurde?

Wie bewerten Sie die Aussage der Bundeskanzlerin Merkel zum 1. Griechenland Hilfspaket, dass es sich um eine einmalige Aktion handelt?

Können Sie mir bitte eine Kopie des Antrags zukommen lassen, damit ich mir einen Überblick verschaffen kann, in welche Misere Sie die Bürger in Ihrem Wahlkreis Rhein-Neckar gebracht haben?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen,

Jo
Antwort von Dr. Stephan Harbarth
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15.03.2012
Dr. Stephan Harbarth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email zum Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP "Zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin – Finanzhilfen für Griechenland und Europäischer Rat am 1./2. März 2012 in Brüssel" sowie zum Antrag des Bundesministeriums der Finanzen "Finanzhilfen zugunsten der Hellenischen Republik; Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG) für Notmaßnahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität zugunsten der Hellenischen Republik" (BT-Drs. 17/8730).

Ich habe am 27. Februar 2012 im Deutschen Bundestag beiden Anträgen zugestimmt und dabei eine schriftliche persönliche Erklärung abgegeben, die im Plenarprotokoll (17/160) öffentlich zugänglich und nachlesbar ist. Diese lautet wie folgt:

"Mit meinem Votum verbinde ich folgende Erwägung: Eine wirtschaftliche und finanzielle Genesung der Hellenischen Republik erfordert nach meiner Überzeugung neben einer Vielzahl weiterer Maßnahmen einen – vorübergehenden – Austritt des Landes aus der Eurozone. Es ist für mich nicht erkennbar, dass die gefassten Beschlüsse einen derartigen Schritt mittel- und längerfristig entbehrlich machen könnten.

Den vorliegenden Anträgen stimme ich in der Erwartung zu, dass die kommenden Monate genutzt werden, um etwaige Ansteckungsgefahren gegenüber anderen Mitgliedstaaten der Eurozone im Fall eines Euro-Austritts der Hellenischen Republik zu minimieren und dadurch die Handlungsoptionen zu erhöhen."

Damit können Sie erkennen, in welchen Bereichen meine Zweifel und Bedenken angesiedelt sind.

Wie den meisten anderen Abgeordneten auch war es mir natürlich nicht möglich, sämtliche 726 Seiten zu lesen. Ich habe allerdings die entsprechenden Zusammenfassungen sehr intensiv angesehen. Dieses Prozedere ist im Übrigen auch bei anderen Entscheidungen des Deutschen Bundestags üblich und zweckdienlich. Ein Abgeordneter muss sich bei vielen Entscheidungen auf Zusammenfassungen von Dokumenten stützen.

Die von Ihnen erwünschte Einsicht in die Anträge erhalten Sie auf der Internet-Seite des Deutschen Bundestages unter:

www.bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:
Mai

Hallo Hr. Harbarth,

Sprach- und fassungslos stelle ich nach dem Lesen des SPON- Artikels
"Bundestag: Fraktionen wollen Rederecht der Parlamentarier einschränken" fest, wie weit weg wir Deutsche uns schon wieder von der Demokratie entfernt haben. Das dritte Reich liegt noch keine 67 Jahre hinter uns und schon erkenne ich wieder gleiche Tendenzen.

Wie gesagt ich bin sprachlos.

Eigentlich gehe ich davon aus, dass alle Bundestagsabgeordnete gegen den Vorschlag des Ausschusses stimmen werden, da allen bewußt sein sollte, dass Sie mit der geplanten Geschäftsordnungsänderung sich selbst einen Maulkorb verpassen würden, d.h. Sie würden sich selbst in die ausschließliche Rolle eines "Abnickers von Fraktionsdiktaten" degradieren.

Trotzdem interessiert mich sehr wie Sie zu diesem Thema stehen und möchte Sie fragen
1) wie Sie sich in der Bundestags-Plenum- Abstimmung am 26. April entscheiden werden und
2) wie Sie Ihre Entscheidung begründen.

Auf eine ehrliche Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Mai
Antwort von Dr. Stephan Harbarth
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11.05.2012
Dr. Stephan Harbarth
Sehr geehrter Herr Mai,

vielen Dank für Ihre Email zum Rederecht im Bundestag. Nach der Aufregung in den letzten Wochen haben Sie sicher mittlerweile der Presse entnehmen können, dass die ursprünglich geplante Vorlage inzwischen zurückgezogen worden ist. Eine Entscheidung wurde bisher nicht getroffen und es wird daher vorerst auch keine entsprechende Änderung der Geschäftsführung geben.

Alle Bundestagsfraktionen haben sich darauf geeinigt, eine einvernehmliche Regelung zu finden, die dem Rederecht des einzelnen Abgeordneten ein hohes Gewicht beimisst und die Funktionsfähigkeit des Parlaments ermöglicht. Das Ziel dabei ist eine Lösung, die dem freien Mandat des Abgeordneten und der Arbeitsfähigkeit des Parlaments in gleicher Weise Rechnung trägt. Bis zum Ergebnis dieser Gespräche wird es keine Änderungen der geltenden Geschäftsordnung geben.

Ich fand es richtig, das der Bundestagspräsident den Abgeordneten Willsch und Scheffler in der Euro-Debatte das Wort erteilt hatte. Dies muss auch in Zukunft möglich bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth
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