Dr. Stefan Kaufmann (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Stefan Kaufmann
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
21.08.1969
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Stuttgart
Wahlkreis
Stuttgart I
Ergebnis
34,4%
Landeslistenplatz
-, Baden-Württemberg
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(...) Klar ist, dass wir dringend eine Insolvenzordnung für Staaten benötigen und Zahlungen an Not leidende Staaten an harte Bedingungen - insbesondere Sparbeschlüsse - knüpfen müssen. Zu einer klaren Konsolidierungspolitik in allen Mitgliedstaaten des Euro-Raums und darüber hinaus gibt es keine Alternative. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Wirtschaft
31.10.2009
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,

vor knapp 10 Jahren gründeten ich und mein Geschäftspartner Markus Haug das Unternehmen Degerlocher Dienstleister, das als Serviceleistungen sämtliche hauhshaltsnahe Dienstleistungen anbietet. Bislang ist es so, dass unsere Kunden genau wie Privathaushalte (die mit dem Haushaltsscheck ihre Haushaltshilfen bei der Minijobzentrale anmelden) in gleicher Höhe die Kosten steuerlich absetzen können. Ist tatsächlich geplant, künftig die Privathaushalte noch umfangreicher zu begünstigen als unsere Kunden, die letztendlich nur nicht den Weg über die Minijobzentrale, sondern den Weg aus der Schwarzarbeit zu uns gegangen sind ? Wir fänden es ungerecht unsere Kunden schlechter zu stellen, da diese im übrigen die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt bekommen. Diese beträgt im übrigen 19 %, auch hier wäre durchaus überlegenswert, den verminderten Mehrwertsteuersatz in Anrechnung zu stellen. Sie wissen, dass im haushaltsnahen Dienstleistungssektor auf dem Schwarzmarkt ein unglaubliches Potential zu holen ist, um wieder mehr sozialversicherungspflichtige Arbeit zu schaffen. Bislang arbeiten wir überwiegend mit Mitarbeitern auf Minijobbasis, haben es aber trotzdem geschafft zwei Mitarbeiterinnen in Vollzeit zu beschäftigen. Ihrer Rückantwort sehen wir gerne entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Degerlocher Dienstleister
Uwe
Antwort von Dr. Stefan Kaufmann
1Empfehlung
24.11.2009
Dr. Stefan Kaufmann
Sehr geehrter Herr ,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Frage. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, so tragen Sie die Sorge, dass Ihre Kunden zukünftig stärker belastet werden, als dies bisher der Fall war. Wie ich der auf Ihrer Internetseite verzeichneten Kundenauswahl entnehme, dreht es sich offenbar vor allem um kleine und mittlere Unternehmen. Daher darf ich Sie zunächst einmal beruhigen, denn laut Koalitionsvertrag sind keine Belastungen für diese Gruppe vorgesehen.
Es ist im Gegenteil sogar geplant, die Arbeitsanreize für gering entlohnte Beschäftigungsverhältnisse zu verbessern, um Unternehmen wie das Ihre zu fördern.

Das langfristige Ziel ist hierbei, die Brückenfunktion in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu stärken. Ihr Unternehmen ist daher ein glänzendes Beispiel, wie es gelingen kann, Minijobs auf lange Sicht in vollwertige Arbeitsplätze umzuwandeln. Um diesen Effekt noch weiter zu stärken, prüft die schwarz-gelbe Koalition die Erhöhung und die Dynamisierung der Grenze sozialversicherungsfreier Mini-Jobs. Außerdem sollen durch eine Änderung der Hinzuverdienstregeln die Arbeitsanreize weiter forciert werden.

Lassen Sie mich noch kurz auf das Thema der Schwarzarbeit eingehen. Im Koalitionsvertrag ist eindeutig und unmissverständlich festgehalten, dass Schwarzarbeit kein Kavaliersdelikt ist. Sie ist destruktiv für unseren Sozialstaat, da sie unseren sozialen Sicherungssystemen großen Schaden zufügt. Sie führt zudem zu unfairem Wettbewerb und geht vor allem zu Lasten von kleinen und mittleren Betrieben. Gerade um Betriebe wie den Ihren davor zu schützen, ist es das Ziel der neuen Bundesregierung, stärker gegen Schwarzarbeit vorzugehen.
Wirksamere Kontrollen auf der einen Seite und bessere Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf der anderen Seite sind deshalb auch aus meiner Sicht unverzichtbar.

Was eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes angeht, so will ich Ihnen offen sagen, dass es noch keine konkreten Pläne gibt, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auch auf den Bereich der Mini-Jobs auszuweiten.
Unsere neue Regierung sieht allerdings beim ermäßigten Mehrwertsteuersatz sehr wohl einen Handlungsbedarf. Es ist dabei vollkommen klar, dass etwaige Benachteiligungen geprüft werden müssen. Zu diesem Zweck soll eine Kommission eingesetzt werden, die sich mit der Systemumstellung bei der Umsatzsteuer sowie dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten und sende Ihnen freundliche Grüße!

Ihr
Dr. Stefan Kaufmann
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Frage zum Thema Familie
20.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,

mich würde interessieren, wie Sie zum Thema Betreuungsgeld stehen, also dem Plan, Familien, die ihre Kinder nicht in den Kindergarten schicken, dafür mit 150 € zu bezahlen.

Zum einen sind die Betreuungsmöglichkeiten hier in Stuttgart, insbesondere auf den Fildern, sehr spärlich gesät, so dass insbesondere Frauen schlichtweg gezwungen sind, die gesamten drei Jahre Elternzeit auszuschöpfen, ob sie wollen oder nicht, ob der Arbeitgeber davon begeistert ist oder nicht, ob das für die Familie finanziell tragbar ist oder nicht. Ich habe den Verdacht, dass sich der Staat durch diese 150 € einfach freikaufen will vom eigentlich dringend notwendigen Ausbau der Kinderbetreuung.
Hier wird die Wahlfreiheit von Frauen - Familie und Beruf gegen nur Familie - auf eklatante Weise beschnitten. Ganz zu schweigen von den negativen Folgen für Kinder, die in Familien aufwachsen, in denen der Fernseher das Erziehungsinstrument der Wahl ist. Diesen Kindern die Möglichkeit zu nehmen, frühzeitig zu lernen, positiv gestärkt zu werden und neue Dinge auszuprobieren, ist schlicht eine Katastrophe. Die wahrscheinlichen Folgen: Schulabbruch, keine Ausbildung, Hartz-IV-Empfänger, evtl. Kriminalität.

Und das alles nur, um eine Ideologie durchzusetzen - denn faktische Argumente für das Betreuungsgeld sind mir bisher nicht bekannt. Gleichbehandlung der zu-Hause-erziehenden Familien, da ja so viel Geld für Kinderbetreuung ausgegeben wird? Na, dann hätte ich gerne auch meinen Anteil an den Bank-Garantiemilliarden, denn da fühle ich mich auch nicht gleich behandelt.

mit besten Grüßen,

Antwort von Dr. Stefan Kaufmann
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10.12.2009
Dr. Stefan Kaufmann
Sehr geehrte Frau ,

zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Frage bedanken. Sie sprechen mich auf das momentan heißdiskutierte Thema Betreuungsgeld an.

Ich verstehe Ihren Ärger sehr wohl, denn wo Betreuungsmöglichkeiten fehlen, bleibt Eltern häufig keine andere Wahl: sie müssen ihre Kinder zuhause betreuen. Allerdings ist es auch so, dass sich Bund, Länder und Gemeinden bereits im Jahr 2007 darauf geeinigt haben, dass 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr eingeführt wird. Sicherlich bedarf es noch einer großen Anstrengung, dies umzusetzen. Ich bin aber zuversichtlich, dass es gelingen wird.

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist festgehalten, dass auch das Betreuungsgeld erst im Jahr 2013 eingeführt werden soll. Bis dahin ist also noch genügend Zeit, die Argumente gegeneinander abzuwägen und eine optimale Lösung zu finden. Im Zuge des Ausbaus von Kita-Plätzen wird sich zeigen, wie sich die Situation im Betreuungsbereich entwickeln wird.

Wie meine geschätzte Kollegin Ursula von der Leyen vor kurzem in der ARD verdeutlichte, muss darüber hinaus zunächst klar sein, was mit dem Betreuungsgeld erreicht werden soll. Ich stimme ihr vollkommen zu: Es muss darum gehen, wie man gute Erziehung, die zuhause stattfindet, honorieren kann, ohne die Kinder von öffentlicher Bildung auszuschließen. Ich denke, dass dies unsere neue Familienministerin Kristina Köhler genauso sieht.

Mit Ihnen bin ich der Meinung, dass das Betreuungsgeld nicht dazu führen darf, dass Eltern ihre Kinder aus der Kita nehmen und der Fernseher zum präferierten Erziehungsinstrument wird. Es ist mir jedoch wichtig zu betonen, dass es nicht darum geht, Kindertagesstätten und die Betreuung zuhause gegeneinander auszuspielen, sondern darum, Möglichkeiten zu schaffen, damit beides sich sinnvoll ergänzt.

Die Thematik des Betreuungsgeldes wird jedenfalls in den kommenden drei Jahren in allen Details diskutiert werden. Am Ende wird - davon bin ich überzeugt - eine praktikable Lösung stehen, die auch den bestehenden Lebenswirklichkeiten Rechnung trägt.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten und verbleibe mit besten Grüßen

Ihr
Dr. Stefan Kaufmann
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Frage zum Thema Wirtschaft
25.11.2009
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,

herzlichen Dank für Ihre umfangreiche Antwort betreffs der haushaltsnahen Dienstleistungen.

In einem Punkt haben Sie mich missverstanden, bzw. ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt.

Es ging um die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen bei der Einkommenssteuer. Unser Hauptklientel sind Privatkunden, die nur aus Diskretionsgründen auf unserer Homepage nicht namentlich aufgeführt sind.

Ich habe gehört, dass Haushalte, die selbst jemanden über die Minijobzentrale mit dem Haushaltsscheck anmelden, künftig steuerlich mehr absetzen können, als unsere Privatkunden,
die unsere Leistungen über unsere gestellten Rechnungen beim Finanzamt absetzen.
Dies fände ich für unsere Kunden ungerecht.

Was die anderen Informationen hinsichtlich der geplanten Projekte der Bundesregierung betrifft sehen wir der Zukunft positiv entgegen.

Zudem hoffen wir, dass bei der Systemumstellung der Umsatzsteuer sich die haushaltsnahen Dienstleistungen im Bereich der reduzierten Mehrwertsteuer wieder finden.

Mit freundlichen Grüßen

Degerlocher Dienstleister
Uwe
Antwort von Dr. Stefan Kaufmann
bisher keineEmpfehlungen
04.12.2009
Dr. Stefan Kaufmann
Sehr geehrter Herr ,

meines Wissens ist keine Änderung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen vorgesehen. Minijobs in Privathaushalten werden allerdings bereits seit dem 1. April 2003 besonders gefördert.

Hier gilt, dass, wenn es sich bei der geringfügigen Tätigkeit um eine Beschäftigung im Privathaushalt im Sinne von § 8a SGB IV handelt, der Arbeitgeber der Einzugsstelle unverzüglich eine vereinfachte Meldung, den von Ihnen beschriebenen Haushaltsscheck (vgl. § 28a Abs. 8 SGB IV), abzugeben hat. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber geringere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs. Im Gegenzug ist der "Minijobber" in der Sozialversicherung abgesichert, was insbesondere für Frauen, die in der Regel diese Tätigkeit im häuslichen Umfeld ausführen, sehr wichtig ist.

Hinsichtlich der Behandlung haushaltsnaher Dienstleistungen nach einer Systemumstellung der Umsatzsteuer müssen wir - wie bereits in meiner ersten Antwort mitgeteilt- zunächst das Ergebnis der koalitionsinternen Arbeitsgruppe zu den Mehrwertsteuersätzen abwarten.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage abschließend beantworten und freue mich, dass Sie der zukünftigen Arbeit der neuen schwarz-gelben Bundesregierung positiv entgegen sehen.

Mit besten Grüßen

Ihr

Dr. Stefan Kaufmann
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
03.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kaufmann,

am 3. Dezember in der Aktuellen Stunde ´Bildungsproteste nicht aussitzen - Hochschulgipfel vorziehen´, erwähnten Sie unter anderem das die Mobilität der Studierenden sich verbessert hat und die Anerkennung erleichtert ist, als beleg wählten sie einen Studiengang in Deutschland.
Meine Frage ist nun; wie kann es sein dass sie Mobilitätsverringerungen auch laut diverser anerkannter Studien ignorieren?
Sie erwähnten das durch das Diploma Supplement die Mobilität ebenfalls erleichtert werden; wieso schliessen sie von der Theorie auf die Praxis? Schaut man sich alleine den Stocktaking Bericht aus der Bolognafolgekonferenz in Leuven an sieht man das Deutschland hier noch nachholbedarf hat.

Auf Ihre Antwort bin ich gespannt
Antwort von Dr. Stefan Kaufmann
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07.12.2009
Dr. Stefan Kaufmann
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meiner ersten Rede vor dem Hohen Haus.

Im Zusammenhang mit der Bologna-Reform werden alle Beteiligten mit einer schier unüberschaubaren Anzahl sich zum Teil widersprechender Studien konfrontiert.
Seien Sie versichert, dass die amtierende Bundesregierung im Vorfeld des anstehenden Bologna-Gipfels im April 2010 etwaige Defizite bei der Umsetzung des wichtigen Reformprozesses evaluieren wird. Mit dem im Koalitionsvertrag fest geschriebenen "Bologna-Qualitäts- und Mobilitätspaket" wollen wir auch die internationale Anerkennung von Studienleistungen und Hochschulabschlüssen noch weiter verbessern.

Ich leugne nicht -- und habe dies i.ü. auch in meiner Rede nicht getan -- dass es auch in Deutschland noch Nachholbedarf bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses gibt. Der Leuvener Bericht gibt hier wertvolle Anhaltspunkte. Dabei müssen Instrumente wie das Diploma Supplement natürlich auch auf ihre Wirksamkeit und Tauglichkeit in der Praxis untersucht werden. Dem will ich mich auch gerne persönlich annehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Kaufmann
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
28.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,

an meiner Berliner Universität (TU) werden regelmäßig Informationsstände US-amerikanischer Sekten aufgebaut, Freitags verwandelt sich das Hauptgebäude zu einer Moschee, die zahllose Anhänger von außerhalb anlockt und in Hörsälen ist das Kopftuch inzwischen Alltag. An den schwarzen Brettern werben dubiose Gruppen eigentlich täglich für esotherische Veranstaltungen und um Mitglieder. Ein Berliner Gymnasiast hat an seiner Schule erfolgreich einen Betraum eingeklagt.

In laizistischen Ländern wie Frankreich oder der Türkei wäre soetwas nicht möglich. In Deutschland kann jeder Esotherikverein in öffentlichen Einrichtung auf Rattenfang gehen. Ich erinnere daran, dass die Attentäter des 11. Septembers an Hamburger Universitäten in Moscheegruppen organisiert waren.

Hielten Sie es für richtig, nach dem Vorbild Frankreichs, die Trennung von Kirche und Staat in Deutschland einzuführen und gewissermaßen Religionsverbot in öffentlichen Einrichtungen einzuführen? Dazu gehört meiner Meinung nach auch der Einzug von Kirchensteuern durch Behörden, das Kopftuchverbot in Ämtern und Bildungseinrichtungen, der Religionsunterricht an Schulen (der selbst im als streng religiös geltenden Amerika verboten ist!) und auch das Verbot des Kreuzes in Gerichtssälen und Schulen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Stefan Kaufmann
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02.02.2010
Dr. Stefan Kaufmann
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 28. Januar. Eine Trennung von Kirche und Staat nach dem Vorbild Frankreichs halte ich in Deutschland nicht für notwendig. Auch spreche ich mich entschieden dagegen aus, Religionsunterricht an Schulen abzuschaffen. Gerade das Wissen über den jeweils eigenen Glauben stärkt erwiesenermaßen den Respekt der Schüler gegenüber Menschen mit anderen Denk- und Glaubensvorstellungen. Ein Plädoyer für einen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen schließt meines Erachtens prinzipiell auch islamischen Religionsunterricht mit ein. Meines Erachtens kann viel gewonnen werden, wenn dieser Unterricht in deutscher Sprache und von an staatlichen Universitäten ausgebildeten Lehrern gegeben wird, anstatt - wie derzeit größtenteils üblich - unkontrolliert in privaten Bildungseinrichtungen.

Es ist Sache der Selbstverwaltung der Universitäten, welche Stände auf dem Universitätsgelände zugelassen werden. Solange sich die Organisationen innerhalb des geltenden Rechts bewegen, halte ich einen Eingriff des Gesetzgebers für übertrieben. Dies würde dem grundsätzlichen Ziel der Stärkung der Autonomie der einzelnen Hochschulen entgegenstehen. Dennoch gebe ich Ihnen Recht, dass die Hochschule nicht für jede "esoterische Gruppe" eine Plattform bieten muss, auch wenn mir der konkrete Fall an der TU Berlin nicht bekannt ist. Eine Yogagruppe sollte sich aber noch im Bereich des Erträglichen befinden. Zur weiteren Klärung wenden Sie sich am besten an die zuständigen Gremien Ihrer Universität.

Sehr geehrter Herr , trotz unserer Differenzen bei der Frage einer "Trennung von Kirche und Staat" wünsche ich Ihnen ein erfolgreiches Studium und ein gutes neues Jahr 2010.

Es grüßt Sie herzlich
Ihr Stefan Kaufmann
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