Sehr geehrte Frau

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zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Frage bedanken. Sie sprechen mich auf das momentan heißdiskutierte Thema Betreuungsgeld an.
Ich verstehe Ihren Ärger sehr wohl, denn wo Betreuungsmöglichkeiten fehlen, bleibt Eltern häufig keine andere Wahl: sie müssen ihre Kinder zuhause betreuen. Allerdings ist es auch so, dass sich Bund, Länder und Gemeinden bereits im Jahr 2007 darauf geeinigt haben, dass 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr eingeführt wird. Sicherlich bedarf es noch einer großen Anstrengung, dies umzusetzen. Ich bin aber zuversichtlich, dass es gelingen wird.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist festgehalten, dass auch das Betreuungsgeld erst im Jahr 2013 eingeführt werden soll. Bis dahin ist also noch genügend Zeit, die Argumente gegeneinander abzuwägen und eine optimale Lösung zu finden. Im Zuge des Ausbaus von Kita-Plätzen wird sich zeigen, wie sich die Situation im Betreuungsbereich entwickeln wird.
Wie meine geschätzte Kollegin Ursula von der Leyen vor kurzem in der ARD verdeutlichte, muss darüber hinaus zunächst klar sein, was mit dem Betreuungsgeld erreicht werden soll. Ich stimme ihr vollkommen zu: Es muss darum gehen, wie man gute Erziehung, die zuhause stattfindet, honorieren kann, ohne die Kinder von öffentlicher Bildung auszuschließen. Ich denke, dass dies unsere neue Familienministerin Kristina Köhler genauso sieht.
Mit Ihnen bin ich der Meinung, dass das Betreuungsgeld nicht dazu führen darf, dass Eltern ihre Kinder aus der Kita nehmen und der Fernseher zum präferierten Erziehungsinstrument wird. Es ist mir jedoch wichtig zu betonen, dass es nicht darum geht, Kindertagesstätten und die Betreuung zuhause gegeneinander auszuspielen, sondern darum, Möglichkeiten zu schaffen, damit beides sich sinnvoll ergänzt.
Die Thematik des Betreuungsgeldes wird jedenfalls in den kommenden drei Jahren in allen Details diskutiert werden. Am Ende wird - davon bin ich überzeugt - eine praktikable Lösung stehen, die auch den bestehenden Lebenswirklichkeiten Rechnung trägt.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten und verbleibe mit besten Grüßen
Ihr
Dr. Stefan Kaufmann