Dr. Stefan Berger (CDU)
Abgeordneter Landtag NRW

Grunddaten
Dr. Stefan Berger
Geburtstag
15.09.1969
Berufliche Qualifikation
Diplom Handelslehrer
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
Schwalmtal
Wahlkreis
Viersen I , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
40,1%
Landeslistenplatz
41
weitere Profile
(...) Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt keine Ausnahmeregelung von der Radwegebenutzungspflicht, die an unterschiedliche Fahrradtypen (wie z.B. dem Rennrad) oder an eine bestimmte Geschwindigkeit anknüpft. Rennradfahrer oder Mitglieder von Radsportvereinen sind folglich nicht von der Radwegebenutzungspflicht ausgenommen. (...) Eine Benutzungspflicht für Radwege besteht nach §2 Abs. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
06.09.2012
Von:

Hallo Herr Berger,

denken Sie, das die Benutzung eines Radweges, sofern vorhanden, für alle Radfahrer bindend sein sollte also auch die das Fahren als Sport ausüben?

Grüße
Antwort von Dr. Stefan Berger
1Empfehlung
12.09.2012
Dr. Stefan Berger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt keine Ausnahmeregelung von der Radwegebenutzungspflicht, die an unterschiedliche Fahrradtypen (wie z.B. dem Rennrad) oder an eine bestimmte Geschwindigkeit anknüpft. Rennradfahrer oder Mitglieder von Radsportvereinen sind folglich nicht von der Radwegebenutzungspflicht ausgenommen.

Allerdings muss nicht jeder Fahrradweg auch benutzt werden. Eine Benutzungspflicht für Radwege besteht nach §2 Abs. 4 Satz 2 der StVO nur in den Fällen, in denen die jeweilige Fahrtrichtung durch ein blaues Schild (Zeichen 237, 240, 241) gekennzeichnet ist. Fehlt eine solche Kennzeichnung, darf auch bei vorhandenem Radweg die Fahrbahn benutzt werden.

Sicherlich stellt besonders in Regionen wie dem Kreis Viersen die Nutzung von Landstraßen v. a. durch Rennradfahrer ein spezielles Verkehrsrisiko sowohl für Radfahrer als auch PKW-Nutzer dar. Ich persönlich würde mir eine gegenseitige Rücksichtnahme und Anpassung an die jeweilige Verkehrssituation wünschen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Berger
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