Dr. Stefan Berger (CDU)
Abgeordneter Nordrhein-Westfalen 2010-2012
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Stefan Berger
© Landtag NRW
Geburtstag
15.09.1969
Berufliche Qualifikation
Dozent
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Dozent
Wohnort
Schwalmtal
Wahlkreis
Viersen I , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
46,5%
Landeslistenplatz
72
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(...) Die Diskussion um den geplanten Euro-Rettungsschirm ESM wird zurzeit kontrovers geführt. Mir sind die Kritikpunkte bekannt und teilweise sind sie auch nachvollziehbar. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
09.02.2012
Von:

Sehr geehrter Dr. Berger,
Ihre Antwort zur Frage der Diätenerhöhung zeigt das Verständniss der Politiker zum Einkommen. Wenn sich in der freien Wirtschaft meine Beiträge zur Altersversorgung usw. erhöhen kommt kein Arbeit- / Auftraggeber und erstatten mir die Zusatzkosten. Das ist nur, unter Berücksichtigung der Selbstbedienungsmentalität, bei den Politikern möglich. Außerdem behaupten Sie der Etat würde nicht belastet da die Mittel aus einem anderen Topf kommen. Dadurch steht aber dort weniger zur Verfügung. Wann realisieren unsere Politker eigentlich das die Bürger diese Aroganz nicht mehr ertragen wollen. Warum werden die Pensionen der Politiker nicht gleich behandelt wie die Renten? Ist das der Gleichheitsgrundsatz nach dem GG?
Antwort von Dr. Stefan Berger
bisher keineEmpfehlungen
22.02.2012
Dr. Stefan Berger
Sehr geehrter Herr ,

zu Ihrer Frage:

In der Vergangenheit haben die Abgeordneten in NRW eine beamtenähnliche Altersversorgung aus der Staatskasse erhalten. D. h. sie mussten wie ein Beamter für ihre Altersversorgung keine eigenen Beiträge entrichten.

Um mehr Transparenz zu schaffen, hat der Landtag Nordrhein-Westfalen im Frühjahr 2005 nach Beratung durch eine unabhängige Kommission einstimmig eine grundlegende Reform des Abgeordnetengesetzes beschlossen. Kernpunkte waren der Wegfall aller steuerfreien Pauschalen, die Finanzierung der Altersversorgung aus dem versteuerten Einkommen über die Pflichtmitgliedschaft in einem Landtags-Versorgungswerk und im Gegenzug eine angemessene Erhöhung der steuerpflichtigen Diäten, aus denen nunmehr alle Mandatskosten oder Sonderbeiträge bestritten werden müssen.

Die damalige Neuregelung gilt nach wie vor bundesweit als beispielgebend, wurde jedoch von keinem anderen Parlament übernommen, da die Kollegen im Bundestag und in den übrigen Ländern eine deutliche Schlechterstellung gegenüber der Altregelung, insbesondere bei der Altersversorgung, befürchteten.

Diese Befürchtungen bezüglich einer angemessenen Altersversorgung haben sich nach gut 6 Jahren Praxis als zutreffend erwiesen und sind mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes am 08. Februar 2012 im Interesse der ab 2005 neu in den Landtag gewählten Kolleginnen und Kollegen teilweise korrigiert worden.

Worum geht es bei dieser Korrektur?

Bis zum Jahr 2005 hatten Landtagsabgeordnete nach 10 Jahren Parlamentszugehörigkeit Anspruch auf eine Altersentschädigung in Höhe von 40% der Grunddiät, die nach Ausscheiden aus dem Landtag bereits ab dem 55. Lebensjahr ausgezahlt wurde. Das war damals ein Betrag von 1.923 €/Monat.
In Anlehnung an das allgemeine Rentenrecht hat die Reform von 2005 den frühesten Bezugszeitpunkt für die Altersentschädigung vom 55. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Zudem sanken durch den 2005 in die steuerpflichtigen Diäten eingerechneten Beitrag für das Landtags-Versorgungswerk in der Praxis für die neuen Abgeordneten nach 10 Jahren Parlamentszugehörigkeit die monatliche Rente auf 1.251 €.

Zusammengefasst: Nach dem bis 2005 gültigen Gesetz erhielt ein Landtagsabgeordneter in NRW nach 10 Jahren Parlamentszugehörigkeit eine monatliche Altersentschädigung in Höhe von 1.923 Euro ab dem 55. Lebensjahr. In Folge des Reformgesetzes von 2005 verschlechterte sich bis Jahresbeginn 2012 die monatliche Altersentschädigung auf 1.251 € ab dem 65. Lebensjahr. Davon sind v.a. alle ab 2005 erstmals gewählten Abgeordneten betroffen.

Die Korrektur vom 08. Februar 2012 führt dazu, dass es bei der 10 Jahre späteren Auszahlung bleibt, der durch die Systemänderung von 2005 entstandene Verlust aber teilweise ausgeglichen wird und die monatliche Altersversorgung auf 1.573 € ab dem 65. Lebensjahr ansteigt.
Wenn man die Angemessenheit dieser Regelung prüfen will, so muss man vergleichbare Berufsgruppen zum Maßstab nehmen.
Unsere Kollegen in Sachsen erhalten nach 10 Jahren monatlich 1.700 €, in Niedersachsen 1.875 €, in Baden-Württemberg 1.900 €, im Bundestag 2.396 € und im Europaparlament 2.784 €, dort allerdings bereits ab dem 63. Lebensjahr.
Ein kommunaler Wahlbeamter in Besoldungsgruppe B2 (Beigeordneter in einer Stadt ab 40.000 Einwohnern) erhält nach 10 Dienstjahren Jahren rd. 2.392 € monatlich, die bereits ab dem 45. Lebensjahr ausgezahlt werden.

In Abwägung dieser Sachverhalte halte ich die Anhebung der Pflichtzuführung an das Versorgungswerk für gerechtfertigt.


Mit freundlichen Grüßen
Stefan Berger
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Frage zum Thema Finanzen
08.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Berger,

Sie sind der erste Politiker den ich gefunden habe (ausschließlich CDU), der gegen die Abschaffung von Studiengebühren und für die Diätenerhöhung gestimmt hat.

Wie wollen Sie den Fachkräftemangel in Deutschland beheben, wenn Sie Studenten wie mir das ohnehin schon anspruchsvollle Studium durch Gebühren schwerer als nötig machen, während Sie sich "mal eben" 500,- Euro mehr genehmigen?

Wie soll ich meinen Kinderwunsch umsetzen und so zukünftige Steuerzahler zeugen, wenn sich mein Abschluss durch die 3 Nebenjobs immer weiter verzögert?

MfG,

Antwort von Dr. Stefan Berger
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12.03.2012
Dr. Stefan Berger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die von Ihnen erwähnten Studienbeiträge sehe ich als einen der wichtigsten Anknüpfungspunkte, um einem Fachkräftemangel vorzubeugen.
Die von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung beschlossenen Studienbeiträge dienten gerade der Verbesserung der Studienbedingungen. Darunter fielen auch der Ausbau und die Schaffung neuer Studienplätze. Einem Fachkräftemangel hätte mit der Beibehaltung der Studienbeiträge effektiv entgegengewirkt werden können.

Bezüglich der Finanzierung der Studienbeiträge ist festzustellen, dass das in Nordrhein-Westfalen betriebene System das sozialverträglichste in Deutschland war, schließlich bot es den Studierenden die Möglichkeit einer nachgelagerten Zahlung der Studienbeiträge und dies auch erst zwei Jahre nach Beendigung des Studiums. Zudem wurde eine Kappungsgrenze für die Rückzahlung des Studienbeitragsdarlehens eingeführt. Damit wurde die Rückzahlungsverpflichtung aus BAföG und Studienbeiträgen auf 1.000 Euro pro Semester bzw. 10.000 Euro maximal begrenzt.

Diese Maßnahmen konnten nicht nur jedem jungen Menschen ein Studium ohne eine Überbelastung durch eventuelle Nebenjobs ermöglichen, sondern auch die Qualität der Lehre und Forschung sowie die Studienbedingungen im Allgemeinen erheblich verbessern. Ein bundesweiter Hochschulvergleich zeigte, dass sich Hochschulen mit Studienbeiträgen in einer wesentlich besseren Lage als Hochschulen ohne Beiträge befanden. Dadurch, dass die Studierenden durch die Studienbeiträge einen gewissen Kundenstatus erhielten, fühlten sich die Hochschulen in einem Zwang, die Studienbedingungen vor Ort wesentlich und zeitnah zu verbessern. Der zudem entfachte Wettbewerb der Hochschulen trug ebenfalls zu einer deutlichen Verbesserung der Studiensituationen bei. Zudem erhöhten sich die Einflussmöglichkeiten der Studierenden, die ihr Studium als Investition ansahen und daher erhöhte Anforderungen an die Qualität ihrer Hochschulausbildung stellten, so dass die Verwendung der Beiträge transparent, nachhaltig und bedarfsorientiert war.
Dementsprechend kann meiner Meinung nach nicht davon gesprochen werden, dass Studienbeiträge ausschlaggebend für ein in die Länge gezogenes Studium oder nicht sozialverträglich waren. Die von der schwarz-gelben Landesregierung beschlossenen Studienbeiträge hätten neben einer exzellenten Qualität der nordrhein-westfälischen Hochschulen auch eine ausreichende Anzahl an Studienplätzen gesichert, um einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Zwischen den Themenbereichen rund um die Studienbeiträge und der "Diätenerhöhung" besteht kein Sachzusammenhang. Deshalb bitte ich Sie bei Interesse zum letztgenannten Thema meine vorangegangene Korrespondenz auf dieser Seite zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Berger
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Ihre Frage an Dr. Stefan Berger
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