Dr. Sibyll Klotz (GRÜNE)

Dr. Sibyll Klotz
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Philosophin
Ausgeübte Tätigkeit
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Mitglied des Abgeordnetenhauses Berlin
Wohnort
-
Wahlkreis
Berlin-Neukölln
Ergebnis
9,5%
Landeslistenplatz
3, Berlin
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Persönliche Website
www.klotz-info.de
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Frage zum Thema Bildung
30.08.2005
Von:
-

Sehr geehrte Frau Dr. Klotz,

am 16.08.2005 befragte ich Sie in diesem Forum zum Thema "Neuschrieb". Wann kann ich mit einer Antwort rechnen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Sibyll Klotz
bisher keineEmpfehlungen
31.08.2005
Dr. Sibyll Klotz
Hallo Frau ,

habe ich gerade erledigt. Aber hier gleich noch mal:

Auch ganz persönlich finde ich so manche neue Rechtschreibregel weder logisch noch sinnvoll und wäre nicht auf die Idee gekommen, dass sie einen sprachlichen Fortschritt darstellt. Aber auch das Verfahren, dass die Rechtschreibreform durchlaufen hat, kann wohl nur als höchst unglückliches Unterfangen bezeichnet werden. Wir hätten in der Bildungspolitik in diesem Lande wahrlich Dringenderes zu tun gehabt. Da nun aber die Kultusbürokratie massiv in den Prozess der Veränderung von Sprache eingegriffen hat, da Schulen und Schülerinnen und Schüler sich auf die neuen Regeln einstellen, lässt sich die Rechtschreibreform nicht mehr ungeschehen machen. Auf Bundesebene ist die Politik für diese Frage allerdings nicht zuständig. Wir teilen aber Ihre Auffassung, dass die Gelder anstatt für die Neuauflage von Schulbüchern besser in die frühkindliche Bildung und in Schulen und Hochschulen investiert werden sollten.


Mit freundlichen Grüßen Sibyll Klotz
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Frage zum Thema Wirtschaft
01.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Klotz,

am 06.07.2005 hat sich das EU-Parlament mit überwältigender Mehrheit gegen die Einführung von Softwarepatenten ausgesprochen und selbige in letzter Instanz verhindert. Die Lobby der vorwiegend amerikanischen Softwareindustrie ist jedoch fortschreitend bestrebt, eine entsprechende Richtlinie in Europa durchzusetzen.

Insbesondere die Fraktion der Grünen hatte sich mehrfach und sehr deutlich gegen die geplante Richtlinie ausgesprochen, da eine direkte Gefährdung des deutschen Mittelstandes aufgrund von Klagewellen absehbar wäre.

Die Diskussion ist leider noch nicht vom Tisch und deshalb möchte ich gerne erfahren, welche Stellung Sie zu diesem Thema beziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Sibyll Klotz
1Empfehlung
09.09.2005
Dr. Sibyll Klotz
Sehr geehrter Herr ,

Wir haben uns immer strikt gegen eine Patentierbarkeit von Software ausgesprochen. Wir sind der Auffassung, dass Software sich nicht in die gängigen Patentübereinkommen integrieren lässt.

Wir sind vielmehr überzeugt davon, dass Patente in diesem Fall vor allem Großunternehmen nützen und kleinen und mittleren Unternehmen schaden: Nur größere Firmen verfügen über eigene Patent- und Rechtsabteilungen, die entsprechende Recherchen und Anmeldungen effizient abwickeln können. Die zunehmende Patentierbarkeit von Software wird dazu führen, dass der Wettbewerb um Innovationen hinter juristische Auseinandersetzungen zurücktritt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden ebenfalls leiden, da Software womöglich teurer und in ihrer Vielfalt eingeschränkt sein wird.

Außerdem befürchten wir negative Auswirkungen für Open-Source- und Freie Software, da das Patentrecht nach Geheimhaltung bis zur Patentanmeldung verlangt. Ein offener Entwicklungsprozess funktioniert jedoch mit einer solchen Geheimhaltung nicht. Open Source-Entwickler können daher keine Patente erwerben und sind automatisch angreifbarer als große Firmen mit einem umfangreichen Patentportfolio.

Unsere Auffassung wird auch von einem im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlichten Gutachten der Fachhochschule Gelsenkirchen zur "Wechselbeziehung zwischen Interoperabilität, Patentschutz und Wettbewerb" gestützt.

Jedoch ist bereits in den letzten Jahren die Patentierbarkeit von Software durch die Praxis der Patentämter und die Rechtsprechung immer weiter ausgedehnt worden. Wünschenswert ist von unserer Seite eine Änderung und Klarstellung der derzeitigen Rechtslage, um die schleichende Ausweitung der Patentierbarkeit zu verhindern.

Wir wollen unsere Softwareentwickler stärken, indem wir Bedingungen schaffen, die Innovation und Unternehmergeist fördern. Wir dürfen uns nicht zur Ausweitung des Patentrechts verleiten lassen und es ist sicherzustellen, dass die kreative Arbeit von Programmierern unter keinen Umständen als Patentverletzung irgendwelcher Art betrachtet wird. Software ist durch das Urheberrecht angemessen geschützt.

Seit dem 7. Juli ist die Erarbeitung der umstrittenen EU-Richtlinie "zur Patentierung computerimplementierter Erfindungen" gestoppt.

Das europäische Parlament hat sich mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen in der 2. Lesung gegen den vorliegenden Entwurf entschieden. Damit ist der Richtlinienprozess vorerst beendet, es liegt nun an der Kommission, einen neuen Vorschlag zu unterbreiten. Möglicherweise kommt jetzt auch wieder Bewegung in die Initiative für ein EU-Gemeinschaftspatent.

Neben dem großen Engagement unserer Europafraktion, dem Einsatz zahlreicher NGOs und von Firmen aus dem Klein- und Mittelstand, ist sicherlich auch die parlamentarische Unterstützung aus Deutschland ein wichtiger Faktor beim Zurückweisen der Richtlinie gewesen.

Hierzu zählt insbesondere der gemeinsam mit unserem Koalitionspartner und den Oppositionsfraktionen verabschiedete interfraktionelle Antrag des Deutschen Bundestages. Dieser kritisiert den Standpunkt des EU-Rates scharf und fordert die Bundesregierung u.a. auf, dass Computerprogramme als solche, Geschäftsmethoden und Algorithmen nicht patentiert werden können und dass alternative Entwicklungskonzepte wie Open Source-Projekte nicht beeinträchtigt werden dürfen. Computerprogramme sollen auch zukünftig grundsätzlich allein urheberrechtlich geschützt werden. Dabei wollen wir die Zielrichtung der Beschlüsse des Europäischen Parlaments vom September 2003 und auch die Ergebnisse des beim Bundesjustizministeriums (BMJ) eingerichteten Runden Tisches in dieser Frage stärker berücksichtigt wissen.

Doch die Situation bleibt aufgrund der unterschiedlichen Rechtspraxis der europäischen Patentämter kompliziert. Insbesondere das Europäische Patentamt hat oftmals Ansprüche zugelassen, die das Patentierungsverbot von Software in Frage stellen. Eine Richtlinie, wie sie der Rat vorgeschlagen hat, hätte allerdings zu noch größerer Rechtsunsicherheit geführt. Deshalb sind wir sehr froh über die klare Abstimmung des EU-Parlamentes in der 2. Lesung.

Mit freundlichen Grüßen

Sibyll Klotz
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Frage zum Thema Wirtschaft
09.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Klotz,
als aktives Mitglied von "Gerechtigkeit Jetzt!-Die Welthandelskampagne" (www.gerechtigkeit-jetzt.de) möchte ich Sie zum Thema gerechter Welthandel fragen, denn in der derzeitigen Welthandelsrunde geraten Entwicklung und Umwelt unter die Räder der Welthandelspolitik - und Deutschld./die EU spielen dabei eine unselige Rolle.

  • Wie wollen Sie als Mitglied des Deutschen Bundestages konkret dafür sorgen, dass Welthandel bei uns demokratischer gestaltet wird und BürgerInnen u. ParlamentarierInnen bessere Informations- und Mitsprachemöglichkeiten bekommen?
  • Wie wollen Sie sich dafür einsetzen, dass die Entwicklungsländer in den Agrarverhandlungen als Beitrag zu Ernährungssicherung ausreichende Möglichkeiten erhalten, ihre Kleinbauern vor Billigimporten zu schützen?
  • Wie wollen Sie verhindern, dass die Entwicklungsländer in den laufenden so genannten NAMA-Verhandlungen weiterhin dazu gedrängt werden, ihre global noch nicht wettbewerbsfähigen Industrien dem schonungslosen Wettbewerb mit europäischen und amerikanischen Unternehmen zu öffnen?
  • Wie wollen Sie dazu beitragen, dass die wichtigsten Dienstleistungsmärkte des Südens im Rahmen der GATS-Verhandlungen nicht noch weiter unter die Kontrolle der Konzerne des Nordens geraten?
  • Und wie wollen Sie schließlich sicherstellen, dass Umweltschutzmaßnahmen von der WTO nicht weiter als Handelshemmnis bewertet werden?

Besten Dank u. freundlichen Gruß
(WEED e.V.)
www.weed-online.org

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