Dr. Sascha Raabe (SPD)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Dr. Sascha Raabe
Jahrgang
1968
Berufliche Qualifikation
Politologe, Bürgermeister a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Hanau
Ergebnis
43,2%
Landeslistenplatz
14, Hessen
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Frage zum Thema Familie
05.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr

meine Fragen beziehen sich auf Missstände in der Familienrechtssprechung, bezogen auf die Situation nach einer Trennung/Scheidung von Eltern.

Warum handeln Fam-Gerichte erst nach Monaten, wenn gesetzwidrig geschaffene Tatsachen von betreuenden Elternteile nicht mehr rückgängig gemacht werden können?
(gesetzwidrige Mitnahme der Kinder aus dem ehemals gemeinsamen Haushalt ohne Zustimmung des anderen Elternteiles; Wegzug über Hunderte km durch betreuenden Elternteil)

Sind Sie/Ihre Partei der Meinung, dass sich bei einer Umgangszeit von „alle-14-Tage-ein-Wochenende“ eine wirklich gelebte und von Vertrauen geprägte emotionale Eltern-Kind-Beziehung aufrecht erhalten lässt?

Warum wird die 50:50-Betreuung von Kindern durch beide Elternteile nicht als Standard gesetzlich verankert, von der nur durch gerichtliche Regelung oder bei gütlicher Einigung der Eltern abgewichen werden darf?

Werden die guten Erfahrungen anderer Länder mit der 50:50-Betreuung mit Absicht hier in der BRD ignoriert, aus Angst, noch mehr Arbeitskräfte werden auf den Arbeitsmarkt „geschwemmt“, weil bei der heutigen Rechtssprechung mit überwiegender Betreuung durch einen Elternteil diese lange Zeit nicht arbeiten müssen?

Warum verstößt unser Land nach wie vor gegen bestehende Menschenrechte im Familienrecht und wird deswegen immer wieder vom Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu Schadensersatzleistungen gegenüber klagenden Vätern verurteilt?

Warum wenden Fami-Gerichte bestehende Gesetze nicht konsequent an und nutzen Sanktionsmöglichkeiten meist erst viel zu spät, z.B. bei unbegründetem Umgangsboykott durch den betreuenden Elternteil?
(Zwangsgeld, Zwangshaft, Entzug des Sorgerechts)

Gedenken Sie und/oder Ihre Partei in diesen Bereichen bestehende Missstände abzustellen, die in erster Linie zu Lasten von Kindern gehen, und auch Umgangs-Elternteile benachteiligen?

Mit freundlichen Gruß
Antwort von Dr. Sascha Raabe
1Empfehlung
09.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

zur Frage der Ausgestaltung des Sorgerechts bei nichtehelichen Kindern haben wir als SPD-Bundestagsfraktion am 26. Januar 2005 eine fraktionsinterne Expertenanhörung veranstaltet. Die Bandbreite der hier vertretenen Positionen reichte von der Beibehaltung des geltenden Rechts bis zur gemeinsamen Sorge kraft Gesetz ohne jegliche Voraussetzung. Derzeitiger Stand der Debatte in der SPD-Bundestagsfraktion ist, dass das geltende Recht korrekturbedürftig ist, d.h. die Rechtsstellung des nichtehelichen oder geschiedenen Vaters muss verbessert werden. Die Diskussion darüber, unter welchen Voraussetzungen nicht verheiratete oder geschiedene Eltern die gemeinsame Sorge für das Kind erhalten sollen, ist noch nicht abgeschlossen und wird sicherlich Thema in der kommenden Legislaturperiode sein.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Raabe
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Frage zum Thema Familie
11.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Raabe,

Wie stehen Sie zu dem Thema der Ungleichbehandlung und der großen Benachteiligung von Kindern aus Trennungsfamilien?

Wie erklären Sie den Vätern, welche von ihren Frauen verlassen wurden, warum sie zusätzlich bestraft werden?

Wie lange würde die SPD in diesem Bereich für Neuregelungen benötigen?

Zu den Fakten: ich gehöre zu den 0,4% allein erziehenden berufstätigen Vätern in Deutschland.

Alle Politiker (in den vielen Diskussionen, welche ich bis heute im Wahlkampf verfolgen durfte) betonen, das insbesondere Familien und deren Kinder geschützt und unterstützt werden müssten. Die Kinder seien die Zukunft unseres Landes.

Nach der Statistik hat eine 6-köpfige Familie ein Durchschnittshaushaltseinkommen in Deutschland von ca. 4400€ Netto (inkl. Kindergeld).

Wir waren jahrelang somit eine ganz normale Durchschnittsfamilie.

Nach der Trennung leben 2 Kinder bei mir und 2 bei ihrer Mutter.

Zu den höheren Aufwendungen (750€ Miete zusätzlich) kommt nun eine zusätzliche Bestrafung durch den Finanzminister: ich zahle fast 500€ mehr Steuern, obwohl sich an unserer Leistung für die Allgemeinheit in der Kindererziehung/Rente usw. sich nichts geändert hat! Von doppelter Haushaltsführung, den Umgangskosten usw. ganz zu schweigen.

Für 30 Jahre hartes arbeiten, Kindererziehung und jahrelanges soziales Engagement fühle ich mich (auch in Namen meiner Kinder) von dieser Gesellschaft und ihren Politikern betrogen.

Unsere Kinder werden sehr stark benachteiligt. Bafög wird auch noch verwehrt, da mein Bruttoeinkommen sich nicht erniedrigt hat. Meine Kinder und ich lebe unter weit schlechteren Bedingungen als vor der Trennung.

Die Einstellung meiner Kinder, das sie keine Kinder haben möchten, kann ich jetzt absolut nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Sascha Raabe
2Empfehlungen
16.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage an mich. Wie Sie verstehen werden, ist es schwer für mich, Ihren Einzelfall genau zu bewerten, ohne dass ich Einzelheiten über Ihre Situation kenne.

Allgemein ist eine Trennung ein schmerzliches Ereignis, welches Kindern und Eltern besondere menschliche Belastungen abverlangt.

Wenn Sie jedoch finanzielle Mehrbelastungen bemängeln, möchte ich darauf hinweisen, dass unter der rot-grünen Bundesregierung seit 1998 sowohl das Kindergeld erhöht wurde als auch die Steuerbelastung gesenkt wurde. Der Eingangs- und Sptizensteuersatz wurde um je 11 % reduziert. Davon haben auch Sie profitiert, wenngleich sich diese Entlastung durch die Einstufung in eine andere Steuerklasse nicht so stark bemerkbar macht. Wir wollen für Alleinerziehende und Familien mit Kindern in Zukunft noch weitere Verbesserungen schaffen. So sollen Ganztagsschulen ausgebaut und die schrittweise Gebührenfreiheit für Kindertagesstätte umgesetzt werden.

Falls Sie sich für weitere Einzelheiten meiner Politik interessieren, besuchen Sie gerne auch meine Internetseite unter www.sascha-raabe.de.

Ihnen und Ihren Kindern wünsche ich alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sascha Raabe
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Frage zum Thema Steuern
12.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Raabe,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 02.09.2005. Ich möchte hierzu folgendes erwidern:
Gestern Abend gab es eine interessante Politveranstaltung im Hessen 3. Da gab es den schönen Begriff "Floskenalarm" u. a. für die Floske "Umverteilung von Gering- auf Besserverdiener".
Sie werfen Ihren politischen Gegnern diese wiederholt vor, zählen es aber zu den Erfolgen Ihrer Partei den Spitzesteuersatz von 53% auf 42% und den Eingangssteuersatz von 20% auf 15% gesenkt zu haben. Wenn ich das richtig beurteile haben Sie somit die "Besserverdiener" mit 6% mehr Erleichterung bedacht, als die "Geringverdiener". Wie nennen Sie dies, wenn der Plan der CDU auf Senkung von weiteren 3%, sowohl für den Eingangssteuersatz als auch für den Spitzensteuersatz eine Umverteilung von "Unten nach Oben" ist? Desweiteren möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass 25% Einheitssteuersatz, nicht im Wahlprogramm der CDU für die nächste Legislaturperiode aufgeführt sind.
Ein weiteres Thema, welches mit brennend interessieren würde; Gibt es schon eine Liste von Herrn Eichel, betreffend der von der MWST - Erhöhung von 7% auf 16% ins Auge gefaßten Produktgruppen? Allen Anscheins nach müsste diese Liste existieren, da Hr. Eichel die Mehreinnahmen durch eine solche Erhöhung letzte Woche schon ziemlich genau beziffern konnte.
Mit freundlichen Grüßen
M.
Antwort von Dr. Sascha Raabe
bisher keineEmpfehlungen
16.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

gerne antworte ich auf Ihre neuerliche Frage:

Zu erst muss ich richtig stellen, dass wir den Eingangssteuersatz von 25, 9% auf 15 % und somit ebenso stark wie den Spitzensteuersatz gesenkt haben. Zum anderen ist es doch leicht erkennbar, dass 25% Einheitssteursatz, wie sie Paul Kirchhof vorschlägt, nicht die Grundlage eines gerechten Steuersystems sein können. Wenn die Krankenschwester so viel Steuern bezahlt, wie der Chefarzt, dann stimmt doch etwas nicht mehr! Dies kritisiere ich und dies ist sicherlich keine Floskel. Wir müssen vielmehr in Deutschland alle miteinander darauf achten, dass der soziale Friede, der Grundlage unserer Entwicklung im letzten Jahrhundert war, gewahrt bleibt. Dies ist mit der CDU und Paul Kirchhof in akuter Gefahr.

Wenn die CDU sich jedoch von Kirchhofs Prinzipien entfernt, sei die Frage gestattet: Warum ist er dann noch im "Kompetenzteam"?

Ich persönlich kann dies nur mit der Richtungslosigkeit der Unionspolitik erklären und biete mit meiner Politik und der der SPD eine sozial ausgewogene Alternative für Deutschland an.

Gerne können Sie sich über Einzelheiten auf meiner Homepage informieren: www.sascha-raabe.de.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sascha Raabe
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Frage zum Thema Verkehr
14.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Raabe,

wie Sie sicher schon mitbekommen haben wurde in diesem Frühjahr im Rahmen der Abschaffung der Gewichtsbesteuerung für schwere Geländewagen auch gleichzeitig die Gewichtsbesteuerung für Wohnmobile abgeschafft. Diese zumeist technisch auf Transportern und leichteren LKW basierenden Fahrzeuge sollen nun ebenfalls nach Hubraum besteuert werden.

Das Gesetz ist dafür nun schon seit dem 01.05.05 in Kraft, nur zögern die Finanzämter noch mit der entsprechenden Umsetzung bei den Wohnmobilen, verschicken aber natürlich die Steuerbescheide nach Gewicht nur noch unter Vorbehalt. Für ein Wohnmobil kommen dabei teilweise tausend und mehr Euro Steuern im Jahr zusammen, obwohl das Fahrzeug im Gegensatz zum einem PKW meist nur wenige hundert Kilometer im Jahr gefahren wird. Der baugleiche Transporter, der genauso wie ein PKW ein Vielfaches der Kilometerleistung eines Wohnmobils im Jahr erreicht, muss dennoch nur einen Bruchteil der Steuern bezahlen weil er weiterhin und wie die Wohnmobile bisher auch, nach zulässigem Gesamtgewicht veranlagt wird.

Auch bedenken sollte man, daß die Wohnmobile der deutschen Hersteller mit viel Personalaufwand überwiegend in Deutschland hergestellt werden und die Reiseziele der meisten Familien mit Wohnmobil sich ebenfalls in Deutschland befinden. Bis zur Ankündigung der Steueränderung in diesem Frühjahr konnte der Markt der Wohnmobil- und Campingindustrie ein stetiges Wachstum aufweisen. In diesem Jahr hat es erstmalig einen Einbruch gegeben der nach Aussage der Hersteller, Händler und den Campingplatzbetreibern eindeutig eine Folge der drohenden Besteuerung der Fahrzeuge ist.

Ist es Ihrer Meinung nach gerecht eine Fahrzeugart die überwiegend von Familien mit Kindern und damit naturgemäss knappem Budget, ein paar wenige Wochen im Jahr genutzt wird mit einer Steuer derart zu belasten? Wie lässt sich dieses Problem aus Ihrer Sicht lösen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Sascha Raabe
bisher keineEmpfehlungen
16.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates im September 2004 die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geändert. Schwere Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t, auch bekannt als so genannte Sport Utility Vehicles (SUV), werden danach ab 1. Mai 2005 als Personenkraftwagen zugelassen und besteuert. Diese äußerst schweren Fahrzeuge mit hohem Kraftstoffverbrauch und zum Teil erhöhten Abgasemissionen eignen sich zwar für die Nutzung im Gelände, wie der Name schon sagt, werden aber oft als Pkw und nicht als Nutzfahrzeuge eingesetzt und dienen als Prestigesymbol. Der Nutzung als Pkw wurde bislang steuerlich nicht ausreichend Rechnung getragen. Denn die schweren Geländewagen wurden nicht emissionsbezogen und nach Hubraum besteuert - wie Pkw -, sondern wie Nutzfahrzeuge nach ihrem zulässigem Gesamtgewicht. Hierdurch verminderte sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer beträchtlich.

Welche kraftfahrzeugsteuerlichen Folgen die Änderung der StVZO auf Wohnmobile hat, ist derzeit Gegenstand von Gesprächen zwischen den Ländern, die für die Steuerverwaltung zuständig sind. Den Ländern fließt auch das Aufkommen aus der Kraftfahrzeugsteuer ausschließlich zu. Aufgrund von Äußerungen ist zu befürchten, dass einige Länder, insbesondere Bayern, die höhere Besteuerung für schwere Geländewagen zum Anlass nehmen wollen, die Steuern auch für Wohnmobile deutlich zu erhöhen, obwohl dies mit der Änderung der StVZO gar nicht bezweckt ist.

Der Entwurf der alten SPD-geführten Landesregierung Nordrhein-Westfalens wollte eindeutig klarstellen, dass kein Land höhere Steuern für Wohnmobile erheben kann. Bislang hat er jedoch noch keine Mehrheit gefunden und ist deshalb nicht umgesetzt. Ich selbst bin ebenfalls der Meinung, dass die Besteuerung von Wohnmobilen auf diese Art und Weise und in dieser Höhe unangemessen wäre und hoffe, dass es bald zu für Sie positiven Entscheidungen kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sascha Raabe
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