Dr. Sascha Raabe (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Sascha Raabe
Jahrgang
1968
Berufliche Qualifikation
Politologe, Bürgermeister a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hanau
Landeslistenplatz
14, Hessen
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(...) Grundsätzlich sehe ich die Ausweitung des militärischen Engagements in Afghanistan mit einer gewissen Skepsis. Ich sehe aber auch, dass man den zivilen Aufbau nicht losgelöst von der militärischen Mission sehen kann. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Wirtschaft
02.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Raabe,
neulich habe ich in der regionalen Presse einen knappen Bericht über Ihre Reise [ gemeinsam mit Frau Dr. Merkel und weiteren ] nach China aufgelesen.

In welcher Funktion haben Sie an dieser Reise teilgenommen ?
Gibt es eine offizielle, öffentlich verfügbare Reiseagenda ?

Welche konkreten Verabredungen und Vereinbarungen haben Sie vor Ort, zugunsten der Industrie im MKK, treffen können ?

Vielen Dank für Ihre Nachricht vorab.

Antwort von Dr. Sascha Raabe
5Empfehlungen
16.07.2008
Dr. Sascha Raabe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Reise die Sie ansprechen ging nach Lateinamerika und nicht nach China. Dabei handelte es sich um eine Kanzlerreise, bei der die Bundeskanzlerin zusammen mit einer ausgewählten Delegation von Parlamentariern aller Fraktionen und verschiedenen Wirtschaftsvertretern politische und wirtschaftspolitische Gespräche vor Ort führte. Der Fraktionsvorsitzende Peter Struck hat mich auf Grund meiner Funktion als entwicklungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Lateinamerikaexperte als offizielles Delegationsmitglied für die SPD-Fraktion benannt. Daher begleitete ich die Kanzlerin auf ihrer Reise durch Brasilien, Peru, Kolumbien und Mexiko.

Leider ist in einigen regionalen Zeitungen, allen voran im Hanauer Anzeiger, nur auf Nachfrage und dann sehr spärlich über meine Reise mit der Kanzlerin berichtet worden. Ich will Ihnen daher kurz den Anlass und die Ergebnisse dieser Reise vorstellen.

Anlass für die Reise war der EU-Lateinamerika Gipfel in Lima, Peru, wobei neben den politischen auch die wirtschaftlichen Beziehungen und Kontakte zum lateinamerikanischen Kontinent intensiviert wurden. Die Delegation führte zum einen wichtige Gespräche mit den dortigen Staats- und Regierungschefs. Darüber hinaus fanden Firmenbesuche bei ansässigen deutschen Firmen statt. Und das aus gutem Grund: Für viele deutsche Unternehmen ist Lateinamerika ein Kontinent mit großem Wirtschaftspotenzial. Im vergangenen Jahr hat Deutschland Waren und Dienstleistungen im Wert von über 10 Milliarden Dollar exportiert. In der brasilianischen Stadt Sao Paulo beispielsweise sind mehr deutsche Unternehmen ansässig als in jeder deutschen Stadt.

Als entwicklungspolitischer Experte für diese Region war es u.a. meine Aufgabe der Kanzlerin mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Mit unserer deutschen Entwicklungszusammenarbeit haben wir schon viel zur Demokratisierung und Stabilität in dieser Region beigetragen. Diese Stabilität schafft für viele Unternehmen eine Planungs- und damit auch Investitionssicherheit, mit der die jetzt schon hohen Exporte in den kommenden Jahren sicherlich noch weiter steigen werden.

Was ihre Frage nach konkreten Vereinbarungen anbelangt, so kann ich Ihnen nur sagen, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Staaten Lateinamerikas weiter ausgebaut wird. Ein entsprechendes Assoziierungsabkommen soll in den nächsten Monaten vorangebracht werden. Solche Abkommen dienen dann auch immer Unternehmen aus Deutschland und damit dem Main-Kinzig-Kreis, die sich in dieser Region engagieren wollen. Sie bieten Planungs- und damit Investitionssicherheit. Dabei möchte ich betont wissen, dass die Politik immer nur die Grundlagen für eine solche wirtschaftliche Zusammenarbeit legen kann. Welche konkreten Vereinbarungen dann zwischen den jeweiligen Unternehmen getroffen werden, liegt einzig und allein in deren Hand.

Als großer Erfolg dieser Konferenz kann die gemeinsam verabschiedete Strategie zur Armutsbekämpfung und Umweltschutz gewertet werden. In der von 60 Ländern unterzeichneten Erklärung wird gefordert, dass die Armut mit effizienter Sozialpolitik sowie wirtschaftlichem Wachstum bekämpft werden soll. Dieses Ziel ist langfristig allerdings nur erreichbar, wenn das Wachstum in den Staaten nachhaltig ist und die natürlichen Ressourcen, insbesondere die Artenvielfalt im Amazonasgebiet, geschützt werden. Bis 2020 sollen die vorgegebenen Ziele erreicht werden.

Als ergänzende Hintergrundinformation füge ich Ihnen den Link auf meiner Homepage zur ausführlichen Pressemitteilung zu meiner Reise mit der Kanzlerin nach Lateinamerika bei:
sascha-raabe.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sascha Raabe
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.07.2008
Von:

Guten Tag.
Ich habe eine Frage zu der Verfassung in Hessen.

Wann wird die Todesstrafe aus dem Gesetzestext gestrichen?
Für was soll das gut sein?
Mit ist bewusst, das dass Bundesrecht das Landrecht bricht.
zur ihrer Erinnerung;

Verfassung des Bundesland Hessen :

Art. 21 Abs. 1:
Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
Antwort von Dr. Sascha Raabe
1Empfehlung
27.08.2008
Dr. Sascha Raabe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich selbst halte die Todesstrafe für eine antiquierte und unmenschliche Strafe, die es leider noch viel zu häufig auf der Welt gibt.

Wie Sie selbst schreiben, steht die Todesstrafe in der Hessischen Verfassung. Dass dies so ist, empfinde auch ich als bedauernswert. Hintergrund des Artikels 21 ist der Erlass der hessischen Verfassung am 01. Dezember 1946. Die hessische Verfassung ist somit die älteste Verfassung eines Bundeslandes. Damals kannte das deutsche Strafrecht noch die Todesstrafe. Erst mit der Einführung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wurde die Todesstrafe im westdeutschen Strafrecht aufgehoben (Art. 102 GG). Durch den Vorrang des Bundesrechtes vor Landesrecht wird auch Artikel 21 Abs. 1 Satz 2 der hessischen Verfassung gegenstandslos.

Damit hat der Bund seine Aufgabe erfüllt und die Todesstrafe in Deutschland vollständig abgeschafft. Dass der Artikel noch nicht aus der hessischen Verfassung verschwunden ist, kann auch ich nur schwer nachvollziehen. Auf jeden Fall liegt hier die Zuständigkeit eindeutig beim Land Hessen. Ich selbst bin zwar hessischer Bundestagsabgeordneter, jedoch vorwiegend mit Belangen des Bundes und Belangen zwischen Bund und meinem Wahlkreis beschäftigt.

In Zusammenhang mit Artikel 21 ist jedoch wichtig zu wissen: Änderungen der hessischen Verfassung bedürfen nicht nur der Zustimmung des Parlamentes, sondern verlangen laut Gesetz auch eine Volksabstimmung. 1970 gab es schon einmal einen Vorstoß den Artikel 21 Abs. 1 Satz 2 aus der Verfassung zu streichen. Aufgrund der Sorge, die Änderung wäre bei der Volksabstimmung nicht erfolgreich, wurde das Vorhaben jedoch nicht verwirklicht.

Nichtsdestotrotz habe ich für Ihren Appell viel Sympathie und kann mir vorstellen, dass ein erneuter Vorstoß erfolgreich sein könnte.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sascha Raabe
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Frage zum Thema Finanzen
20.07.2008
Von:

Guten Tag Herr Raabe,
sie schreiben folgendes zur Wiedereinführung der Pendlerpauschale.

Die nun aufkommende Diskussion kann helfen zu verdeutlichen, dass eine Wiedereinführung nur sozial gerecht wäre und insbesondere für die Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen eine enorme Entlastung darstellt.

Eigentlich müssten Sie aber wissen, dass gerade niedrige Einkommen durch die Einführung der Pendlerpauschale nach altem Muster den Niedriglöhnern nichts bzw. nur sehr wenig nützt (schauen Sie sich doch bitte mal das Prinzip des Steuerabzuges bei der Lohnsteuer an). Wieder profitiern diejenigen mit mittleren bzw. höheren Einkommen am meisten.

Ist das Ihre Politik?

Viele Grüße
Antwort von Dr. Sascha Raabe
1Empfehlung
19.09.2008
Dr. Sascha Raabe
Sehr geehrter Herr ,

sicherlich ist es so, dass, in absoluten Zahlen gemessen, die Pendlerpauschale denjenigen mehr Steuervergünstigungen bietet, die mehr Einkommen haben. Aber lieber Herr : Sie sollten die Politik nicht dafür rügen, dass sie die Einkommenssteuergrenzen gesenkt hat und damit eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern keine Steuern zahlen müssen. Daher können diese Geringverdiener auch nicht von der Steuer entlastet werden. Ich denke, dass wir als SPD hier den richtigen Weg eingeschlagen haben. Neben der Erhöhung des Kinderzuschlages und des Wohngeldes beispielsweise, wäre die Wiedereinführung der Pendlerpauschale meiner Meinung nach dabei ein kleiner aber wesentlicher Baustein, den Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern weiterhin steuerlich entgegenzukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sascha Raabe
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.07.2008
Von:
Dr. v.

Sehr geehrter Herr Dr. Raabe,

seit längerer Zeit verfolge ich die Diskussion über die Neuregelung des § 108 e StGB. Es geht hier, wie Sie sicher wissen, um eine Verbesserung des Schutzes vor Korruption von Abgeordneten. Die augenblickliche Regelung ist unzureichend. Trotz einer im Jahr 2005 von 140 Ländern - auch von Deutschland - unterzeichneter UN-Konvention geschieht zu deren Umsetzung nach meiner Wahrnehmung derzeit rein garnichts. Um der Konvention zu genügen, müssten zumindest folgende Gesetzesverschärfungen vorgenommen werden:

a) Ausweitung der Strafbarkeit auf alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der
Mandatspflichten, die als Gegenleistung für einen ungerechtfertigten Vorteil vorgenommen
oder unterlassen werden (bisher ist nur der Kauf und Verkauf der Stimme bei
Abstimmungen im Parlament erfasst).

b) Ausweitung der Strafbarkeit auf Vorteile, die nach der Handlung bzw. dem Unterlassen
gewährt oder angenommen werden (zu erfassen sind auch sog. "Dankeschön-Spenden").

c) Es müssen materielle und immaterielle Versprechen erfasst werden (bislang nur materielle Versprechen).

c) Es müssen Vorteile für sich oder einen Dritten erfasst werden (bislang nur Vorteile für sich).

Natürlich sehe ich den Grundkonflikt, dass vorliegend Abgeordnete ein Gesetz verschärfen müssen, von dem Sie selbst einmal betroffen sein könnten. Doch gerade die Möglichkeit, angesichts der Verdrossenheit und des zunehmenden Misstrauens der Menschen gegen Politik und Demokratie, sollte es allen Rechtschaffenden ein drängendes Anliegen sein, in diesem sensiblen Bereich zügig für Transparenz und Rechtsstaatlichkeit zu sorgen. Oder?

Mit besten Grüßen v.
Antwort von Dr. Sascha Raabe
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14.10.2008
Dr. Sascha Raabe
Sehr geehrter Herr Dr. v. ,

vielen Dank für Ihre Schreiben zum Thema Korruption. Wie Sie zu Recht kritisieren, ist nach dem geltenden Recht die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern nur in Formen des Stimmenkaufs und -verkaufs bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung gem. § 108e Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Hinzu kommt der Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, der die Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichem Verkehr unter Strafe stellt.

Die auf der Ebene des Europarats und der Vereinten Nationen entstandenen Konventionen (Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption vom 27.01.1999 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31.10.2003) enthalten Vorgaben zu einer weiteren Erfassung von Korruptionstaten von und gegenüber Abgeordneten und führen daher zu einem Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht.

Ein solcher Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt dem Deutschen Bundestag zur Beratung vor. Zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben müssen - wie schon dargelegt -- die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung geändert werden. Die entsprechenden Änderungen sind in dem Entwurf der Bundesregierung nicht enthalten, weil sich die gesetzgeberische Aktivität zum Tatbestand der Abgeordnetenbestechung aus der Mitte des Parlaments entfalten soll.

Für mich und die gesamte SPD-Bundestagsfraktion steht die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung außer Zweifel. Wir wollen den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung sowohl zur Umsetzung der internationalen Vorgaben als auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ausdehnen.

Umsetzungsbedarf besteht außerdem aufgrund der BGH-Rechtsprechung (Wuppertaler Korruptionsskandal und Kölner Müllskandal), da bei Korruptionshandlungen von und gegenüber kommunalen Mandatsträgern eine erhebliche Lücke besteht. Der BGH entschied im sog. "Wuppertaler Korruptionsskandal", dass kommunale Mandatsträger keine Amtsträger i.S.V. § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB sind, soweit sie nicht mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut sind.

In der letzten Wahlperiode hatte die rot-grüne Koalition bereits einen ersten Anlauf unternommen, das bislang straflose Annehmen, Sichversprechenlassen oder Fordern von Vorteilen für Mandatshandlungen unter Strafe zu stellen. Durch die vorgezogene Neuwahl kam es jedoch nicht zum Abschluss. Die Fortsetzung der Beratungen gestaltet sich als außerordentlich schwierig, da die auf diesem Gebiet zögerliche CDU/CSU einer Umsetzung massiv im Wege steht. Für mich ist es völlig unverständlich, dass die Union dem Anschein nach kein Interesse an einer Verbesserung der Korruptionsbekämpfung hat.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sascha Raabe
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Frage zum Thema Wirtschaft
21.07.2008
Von:

Lieber Herr Dr. Raabe,

ich lebe in Erlensee, bin beruflich als Finanzberater für die Frankfurter Volksbank für deren Kunden tätig (zum Konzern gehören ja inzwischen auch die Hanauer und Bruchköbeler VoBa).

Zum Thema Abgeltungssteuer treibt mich in meiner beruflichen Funktion Folgendes um (und was mir von der eigenen hausinternen Sachkompetenz noch nicht klar beantwortet werden konnte):

  • Die 25% Abgeltungssteuer greifen auf Zins- und Dividendenerträge im Jahr der Ausschüttung zu - soweit ok.

  • Kursgewinne (auch eines Fonds) sind ebenfalls der Abgeltungssteuer unterworfen - auch ok, aber:

  • Wann wird die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne einbehalten - jeweils jährlich (mit der Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten innerhalb der gleichen Einkommensart in mehreren Jahren), oder erst dann, wenn die Veräußerung realiter stattfindet?

Alle öffentlichen (Google-) statements sind in diesem Punkt aus meiner Sicht etwas schwammig. In Verantwortung gegenüber meinen Kunden möchte ich für mich Klarheit haben, was der Gesetzgeber letzten Endes im Sinn hat, damit ich meiner Beratungspflicht seriös und nachhaltig Genüge tun kann.

Sie können vermutlich die Antwort nicht "aus dem Ärmel schütteln", das erwarte ich auch nicht; ich fände es schön, wenn mithilfe Ihrer Möglichkeiten eine qualifizierte Antwort aus dem BMFi zustande käme. Schließlich lernen wir ja alle täglich dazu...!

Beste Grüße von dahaam,

Antwort von Dr. Sascha Raabe
bisher keineEmpfehlungen
18.08.2008
Dr. Sascha Raabe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Abgeltungssteuer.

Unter die Regelungen der ab dem 1. Januar 2009 geltenden Abgeltungssteuer fallen grundsätzlich alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäften und auch Zertifikatserträge. Weiterhin sieht die Abgeltungssteuer eine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlageprodukten jeder Art, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft werden, unabhängig von der Behaltensdauer vor.

Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlageprodukten unterliegen dem Steuerabzug erst bei Realisierung des Gewinns, d.h. bei Veräußerung der Kapitalanlage und dem Zufluss des Kapitalertrages; Kursveränderungen während der Haltedauer bleiben unbeachtlich.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort zur besseren Betreuung Ihrer Kunden weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sascha Raabe
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