Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dr. Rosemarie Hein
© Andrea Voigt
Geburtstag
17.01.1953
Berufliche Qualifikation
Lehrerin, Kunstwissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Magdeburg
Wahlkreis
Magdeburg
Ergebnis
32,0%
Landeslistenplatz
5, Sachsen-Anhalt
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Das, was Sie erlebt haben, ist eindeutig Betrug! So etwas darf es nicht geben. Ihre Anzeige bei der Bundesnetzagentur war genau der richtige Weg. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.09.2011
Von:

Sehr geehrter Frau Dr.Hein

werden Sie die Rede des Papstes im Bundestag verfolgen? Wie sehen Sie den Auftritt eines konfessionellen Hauptvertreters im Bundestag?
Immerhin handelt es sich beim Bundestag um die Zentralstelle unserer Demokratie, die ja ausdrücklich auf die Trennung zwischen Staat und Kirche abhebt!

Wie stehen Sie zum Plan, leere Sitzplätze im Bundestag durch "Alt-" Abgeordnete zu besetzen? Haben wir (BRD) es wirklich nötig, einen solchen Kotau/ Verschleierung vorzunehmen?

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Stefen
Antwort von Dr. Rosemarie Hein
bisher keineEmpfehlungen
22.09.2011
Dr. Rosemarie Hein
Sehr geehrter Herr ,

ich werde an der Rede des Papstes im Plenum des deutschen Bundestages nicht dabei sein können, weil ich einen anderen, längerfristig geplanten Termin, der sehr wichtig ist, wahrnehmen muss. Allerdings hätte ich mir die Rede des Papstes sehr gerne angesehen, weil ich gern wissen möchte, warum ein Mensch als Vertreter einer Institution wie der katholischen Kirche so viele, vor allem auch junge Menschen begeistern kann, dass sie zu Tausenden auf die Straße strömen, um ihn zu erleben. Worin liegt das Versprechen, das Beeindruckende? Mich hätte einfach interessiert, woher der Nimbus kommt, der diese Person umgibt. Außerdem bin ich neugierig, ob der Papst - wie das sein Vorgänger durchaus getan hat - auf die wichtigen Fragen der Menschheit Antworten geben will und kann und welche das sind. Immerhin ist er Vertreter einer der ganz großen Kirchen der Welt und es ist für mich auch Ausdruck der Achtung vor den AnhängerInnen dieses Glaubens, ihre Denkweisen aufzunehmen, und die werden nun mal wesentlich von einer Persönlichkeit wie dem Papst bestimmt. Ich persönlich lehne, auch aus der Erfahrung meines eigenen Lebens Dogmatismus ab und habe schon von daher eine äußerst kritische Distanz zur Institution Papst und nach dem Auftreten der letzten Jahre auch zu der Person Ratzinger. Ganz sicher hätte ich ihn in den Bundestag nicht eingeladen, aber ich würde mich eines solchen Auftritts auch nicht vehement verweigern, wenn so viele meiner Abgeordnetenkollegen das wollen. Ich wünschte mir von ihnen im Gegenzug die gleiche Toleranz in anderen Fragen, weiß aber, dass ich sie nicht erwarten kann.
Was die Sitzplätze im Bundestag betrifft, so ist das eine Verfahrensweise, wie sie auch zu anderen öffentlichen oder feierlichen Ereignissen gepflegt wird. Wenn ich das kritisiere, muss ich es generell tun. Wenn es daher angesichts der exorbitanten Sicherheitsmaßnahmen früheren Abgeordneten und vielleicht auch einigen MitarbeiterInnen der Verwaltung, die vielleicht genauso neugierig sind wie ich, ermöglicht wird den Papst authentisch zu erleben, dann ist es vielleicht sogar in Ordnung.
Ich wünsche mir insgesamt etwas mehr Gelassenheit im Umgang mit dem Papstbesuch, auch von den Gegnern der Show. Man kann die Bedeutung auch durch das Ausleben der Ablehnung hochstilisieren. Ich finde, das ist unnötig.

Mit freundlichen Grüßen
Rosemarie Hein
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Frage zum Thema Soziales
08.12.2011
Von:

Umgang mit Wohngeld als vorrangige Sozialleistung

SGB X § 104
Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers

(4) Sind mehrere Leistungsträger vorrangig verpflichtet, kann der Leistungsträger, der die Sozialleistung erbracht hat, Erstattung nur von dem Leistungsträger verlangen, für den er nach § 107 Abs. 2 mit befreiender Wirkung geleistet hat.

In meinem Fall wird mir das Wohngeld nur wesentlich gekürzt ausgezahlt. Von rechnerisch 600 Euro (Aussage Richter Hausmann Sozilagericht MD) kommen bei mir nur knapp 50 Euro / monatlich an.

Die Wohngeldstelle behauptet jedoch meinen Antrag auf Wohngeld ablehnen zu müssen, weil das Jobcenter Schönebeck diese Leistung bereits erbracht hat.

Allerdings werden auf meine Anfragen hin immer wieder behauptet, der SGB2 Regelsatz sehe nicht mehr vor. Die Aussage ist korrekt, doch beinhaltet sie nicht den Verbleib der fehlenden 520 Euro (nach meiner Rechnung (Wirtschaftlickeit und Sparsamkeit gilt auch für mich) pro Monat.

Dort beruft man sich auf §7 WoGG in dem jeder jedoch nachlesen kann (Zitat)

§ 7
Ausschluss vom Wohngeld
Der Ausschluss besteht nicht, wenn

2b)
der zuständige Träger eine der in Satz 1 Nr. 1 bis 7 genannten Leistungen als nachrangig verpflichteter Leistungsträger nach § 104 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch erbringt.

Siehe Zitat oben.

Somit bekommt die Komunalverwaltung des Salzlandkreises also jeden Monat 520 Euro von mir (Zwangsweise einbehalten vom Jobcenter Schönebeck) und ich werde auf Finanzierung der Wohnkosten durch SGB 2 § 20 (Regelsatz) verwiesen.

Können Sie bitte mal den Verbleib der fehlendden Summe überprüfen. Ich habe da so eine Ahnung...

Antwort von Dr. Rosemarie Hein
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09.01.2012
Dr. Rosemarie Hein
Sehr geehrter Herr ,

wie wir Ihnen bereits in einem langen Gespräch in der Sprechstunde bei meiner Abgeordnetenkollegin zu erklären versuchten, unterliegen Sie einem Irrtum. Auch wenn wir das Gesetz, nach dem in Ihrem Fall verfahren wird, für kritikwürdig halten, handeln die Behörden, soweit wir das einschätzen können, gesetzeskonform. Die Details, die wir ausführlich schon einmal besprochen haben, möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen, weil es sich hier um Ihre sehr persönlichen Lebensumstände handelt, die ich nicht bei abgeordnetenwatch erörtern möchte, wo es für alle einsehbar ist.

Mit freundlichen Grüßen
Rosemarie Hein
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.12.2011
Von:

Befürworten Sie den sofortigen Rücktritt des Bundespräsidenten Wulff?
Sollte ihm danach die lebenslange Pension gestrichen werden?
Antwort von Dr. Rosemarie Hein
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05.01.2012
Dr. Rosemarie Hein
Sehr geehrter Herr ,

gewöhnlich bin ich nicht so schnell mit Rücktrittsforderungen. In diesem Fall finde ich aber, dass Herr Wulff den Bogen überspannt hat. Natürlich ist kein Mensch vor Fehlern gefeit, auch nicht in diesem Amt, aber seine Bemühungen, diese Fehler zu vertuschen, und seine Versuche, dafür andere unter Druck zu setzen, zeigt schon, dass er von Demokratie und Pressefreiheit so viel nicht hält, wie er vorgab. Das ist schon eines Rücktritts würdig. Was seine Pensionszahlungen betrifft, so bin ich auch bei gestrauchelten Bundespräsidenten gegen ein "Rentenstrafrecht". Vielmehr wäre zu fragen, ob die Art der Pensionierung nicht generell überdimensioniert ist und auch hochrangige Politiker sich besser wie auch alle Normalverdiener über die allgemeine Rentenkasse das Auskommen fürs Alter sichern sollten. Wenn nämlich alle gleich wären und nicht manche gleicher, dann käme auch niemand auf so verrückte Ideen wie den Zwang zur privaten Altersabsicherung, weil die Gesetzliche nicht mehr zum Leben reicht.

Mit freundlichen Grüßen

Rosemarie Hein
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.07.2012
Von:

Guten Tag Frau Dr.Hein,

waren Sie bei der Abstimmung über das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) am 28. Juni d.J. anwesend, und wenn ja, wie haben Sie abgestimmt?
Wie Sie bestimmt wissen, verpflichtet dieses Gesetz die Meldeämter, meine persönlichen Daten an jeden! Interessenten herauszugeben, ohne dass ich dies verhindern kann.)

In Erwartung Ihrer Antwort verbleieb ich mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Rosemarie Hein
bisher keineEmpfehlungen
10.09.2012
Dr. Rosemarie Hein
Sehr geehrter Herr ,

bitte sehen Sie mir die späte Antwort auf Ihre Frage nach.

Zu Ihrer Frage: Nein, ich war bei der Abstimmung zum "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens" am 28. Juni nicht im Plenarsaal des Bundestages anwesend, da ich einen Termin außerhalb des Bundestages wahrzunehmen hatte. Dieser hatte mit dem Fußball-Länderspiel am selben Tag nichts zu tun, falls Ihre Frage dies intendieren sollte. Ich lehne dieses Gesetz ab. Mein Fraktionskollege Jan Korte hat in seiner Rede zu Protokoll die Gründe für die Ablehnung des Gesetzes durch die Fraktion DIE LINKE. formuliert. Ich schließe mich diesen ausdrücklich an. Die Rede können Sie unter folgendem Link abrufen: www.jankorte.de

Mit freundlichen Grüßen

Rosemarie Hein
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