Dr. Rolf Mützenich (SPD)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Dr. Rolf Mützenich
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Diplom Politikwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Köln III
Ergebnis
50,5%
Landeslistenplatz
67, Nordrhein-Westfalen
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www.rolfmuetzenich.de
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Frage zum Thema Frauen
13.09.2005
Von:
Uta

Lieber Herr Mützenich
Welche Perspektive sieht ihr Partei im ALTER für mich vor?
Alter: 48, verheiratet
Erlernter Beruf: Ärztin
ausgeübter: Hausfrau und Mutter von 3 Kindern
Kinder: Jhrg. 87, 89 ,93
also kein Anrecht auf Kindergartenplatz für meine beiden Ältesten, so auch erst mit vier in den Kindergarten, nur ein Jahr Rentenanrechnung für zwei ´KInder
Riesterrente von einem Gehalt???????????????
Jetzt auch noch Studiengebühren für die Kinder, wo wir Mütter garnicht Arbeiten konnten siehe Kindergarten ab 3 Jahren!
Nebenjob:5 Klassenräume angestrichen, Schulen geputz, Bücherreidienst in Schulen geleistet, Kinder beaufsichtigt als keine Lehrer da waren usw.
Gibt es keine Frauen mehr wie mich, oder haben Sie sie nur VERGESSEN? ich habe all das gerne gemacht und bin auch von meiner Entscheidung für die Familie überzeugt aber langsam bekomme ich kalte Füße wenn ich an Studiengebühren für,im besten Falle, (das wissen wir ja erst nach dem Abitur) 3 Kinder denke und meine eigene Altersversorgung , besonders, wenn mein Mann vor mir sterben sollte.
Gibt es einen Rat,den ich als nicht berufstätige Mutter für meine Altersversorgung befolgen sollte?
Antwort von Dr. Rolf Mützenich
2Empfehlungen
13.09.2005
Dr. Rolf Mützenich
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Mail. Für die SPD ist und bleibt die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Säule der Altersversicherung. Wenn die Wirtschaft wächst und Einkommen und Beschäftigung steigen, werden auch in Zukunft die Rentnerinnen und Rentner daran teilhaben. Die Vorschläge aus der CDU/CSU, die gezahlten Renten zu kürzen, lehnen wir ab. Wir wollen zudem die betriebliche und private Altersvorsorge weiter stärken (Riester-Rente), um eine bessere Versorgung im Alter zu erreichen. Neben der im Umlageverfahren finanzierten Rente fördern wir deshalb weiterhin den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge. Auch für Familien mit Kindern haben wir einiges getan: Das Kindergeld wurde erhöht. Zudem haben wir das Tagesbetreuungsausbaugesetz für bessere Betreuung für Kinder unter drei Jahren auf den Weg gebracht. Bis zum Jahr 2010 werden damit 230.000 neue Plätze geschaffen werden. Kinderbetreuungskosten können jetzt auch steuerlich geltend gemacht werden. Ich stelle jedoch nicht in Abrede, dass die Situation derjenigen, die heute zwischen 40 und 50 Jahre alt sind, schwierig ist. Im Hinblick auf die Studiengebühren kann ich Ihnen nur versichern, dass wir diese ablehnen. Vor dem Hintergrund, dass die neue Landesregierung in NRW bereits jetzt Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester beschlossen hat, möchte ich Sie bitten, Ihre Frage doch auch an den CDU-Kandidaten zu richten.

In der Hoffnung, Ihre Frage damit beantwortet zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Ihr Rolf Mützenich
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Frage zum Thema Steuern
13.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Mützenich

Wie Sie sicher schon mitbekommen haben wurde in diesem Frühjahr im Rahmen der Abschaffung der Gewichtsbesteuerung für schwere Geländewagen auch gleichzeitig die Gewichtsbesteuerung für Wohnmobile abgeschafft. Diese zumeist technisch auf Transportern und leichteren LKW basierenden Fahrzeuge sollen nun ebenfalls nach Hubraum besteuert werden.
Das Gesetz ist dafür nun schon seit dem 01.05.05 in Kraft, nur zögern die Finanzämter noch mit der entsprechenden Umsetzung bei den Wohnmobilenb, verschicken aber natürlich die Steuerbescheide nach Gewicht nur noch unter Vorbehalt.
Für ein Wohnmobil kommen dabei teilweise tausend Euro und mehr Euro Steuern im Jahr zusammen, obwohl das Fahrzeug im Gegensatz zum einem PKW meist nur wenige hundert Kilometer im Jahr gefahren wird. Der baugleiche Transporter, der genauso wie ein PKW ein Vielfaches der Kilometerleistung eines Wohnmobils im Jahr erreicht, muss dennoch nur einen Bruchteil der Steuern bezahlen weil er weiterhin und wie die Wohnmobile bisher auch, nach zulässigem Gesamtgewicht veranlagt wird.

Auch bedenken sollte man, daß die Wohnmobile der deutschen Hersteller mit viel Personalaufwand überwiegend in Deutschland hergestellt werden und die Reiseziele der meisten Familien mit Wohnmobil sich ebenfalls in Deutschland befinden.
Bis zur Ankündigung der Steueränderung in diesem Frühjahr konnte der Markt der Wohnmobil- und Campingindustrie ein stetiges Wachstum aufweisen. In diesem Jahr hat es erstmalig einen Einbruch gegeben der nach Aussage der Hersteller, Händler und den Campingplatzbetreibern eindeutig eine Folge der drohenden Besteuerung der Fahrzeuge ist.

Ist es Ihrer Meinung nach gerecht eine Fahrzeugart die überwiegend von Familien mit Kindern und damit naturgemäss knappem Budget, ein paar wenige Wochen im Jahr genutzt wird mit einer Steuer derart zu belasten? Wie lässt sich dieses Problem aus Ihrer Sicht lösen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Rolf Mützenich
1Empfehlung
14.09.2005
Dr. Rolf Mützenich
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Besteuerung von Wohnmobilen fällt unter die Länderhoheit. Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat aber bereits am 20. April diesen Jahres einen Antrag der - damals noch rot-grünen NRW-Landesregierung - unterstützt, demzufolge keine Besteuerung für Wohnmobile erfolgen soll. Der Antrag der von SPD und GRÜNEN (Keine Steuererhöhung für Wohnmobile, Drucksache 15/5347) bekräftigt darin die Abschaffung des ungerechtfertigten Steuerprivilegs für schwere Geländewagen, stellt aber fest, dass (Zitat) „nie die Absicht bestand, mit dieser Regelung auch die Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile zu erhöhen“. Zudem wird darin an die Länder appelliert, „dem Gesetzesantrag des Landes NRW zu folgen und sich gegen eine Steuererhöhung auf Kosten der Wohnmobilbesitzer zu stellen. Das Gesetz, welches seit dem 1.5.2005 in Kraft ist bezieht sich also lediglich auf schwere Geländewagen und nicht auf Wohnmobile. Welche Pläne die Rüttgers-Regierung hinsichtlich der Besteuerung von Wohnmobilen in Zukunft verfolgen wird, kann ich Ihnen leider nicht sagen. In der Hoffnung, Ihre Frage damit beantwortet zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Ihr Rolf Mützenich
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Frage zum Thema Familie
15.09.2005
Von:

Hallo H. Mützenich,
in meinem ersten Brief an Sie sagten sie das mir eine hinterbliebenen Rente von ca.55 % zu stehen würde, Rücksprache mit der LVA gibt es nicht, ist es nun Gesetz oder nicht es geht doch nicht an das man nirgens eine Richtige Antwort bekommt,hier noch mal kurz der Rückblick
mein Lebnesgefährte ist verstorben lt. Arbeitsamt wurde wir als Eheähnlich eingestuft,wir waren fast 16 Jahre ein Paar, können Sie mir bitte sagen wo ich mich hinwenden kann um eine Antwort zu bekommen,bzw. wo bekomme ich mein Recht ,ich bekomme eine kleine Rente ( Krankheit ) und muß aus meiner Wg. raus weil ich sie nicht mehr bezahlen kann.
Mfg.
A.
Antwort von Dr. Rolf Mützenich
2Empfehlungen
16.09.2005
Dr. Rolf Mützenich
Sehr geehrte Frau ,

wie bereits erwähnt, kann ich Ihnen Ihre Frage nicht per Internet erschöpfend beantworten. Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Frage an die LVA und verlangen Sie eine definitive Auskunft. Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Sie haben in der Tat das Recht, eine verbindliche und gültige Antwort zu bekommen. Dafür ist die LVA zuständig. Ich kann Ihnen lediglich mitteilen, dass seit dem 1. Januar 2005 rechtlich begründete Lebenspartnerschaften der Ehe weitgehend gleichgestellt wurden. Das bedeutet, dass die Lebenspartner in die Witwen- und Hinterbliebenenversorgung mit einbezogen wurden. Wenn Sie vom Arbeitsamt als eheähnliche Partnerschaft eingestuft wurden, müsste sich daraus ein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente ableiten lassen. Darüber hinaus kann ich Ihnen nur abermals anbieten, sich – falls sie keine entsprechende Auskunft bekommen sollten – an mein Wahlkreisbüro zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich
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Ihre Frage an Dr. Rolf Mützenich
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