Dr. Rolf Mützenich (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Rolf Mützenich
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Diplom Politikwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Köln III
Landeslistenplatz
67, Nordrhein-Westfalen
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(...) Im Gegenzug sollten sie dann aber – wie diese auch – ihre Altersversorgung selbst finanzieren. Dies bedeutet, dass man auch die Altersversorgung für Abgeordnete grundsätzlich reformieren müsste. Darüber hinaus bin ich der Auffassung, dass die Möglichkeiten von Nebeneinkünften für Abgeordnete grundsätzlich eingeschränkt werden sollten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
26.04.2009
Von:

Guten Tag Herr Dr. Mützenich
ich hätte gerne von Ihnen gewußt, ob sich der Auswärtige Ausschuß eine Meinung gebildet hat, über das Vorhaben der NATO, im Mai ein wie auch immer genanntes Manöver zusammen mit Drittländern in Georgien abzuhalten.

Ich denke, nicht nur auf dem Hintergrund der EU Untersuchung über die Verantwortung von Herrn Sakaschwilli bei der Führung eines Angriffskrieges, sollte Deutschland - so wie z.B. Estland, seine Teilnahme an diesem wahnwitzigen Vorhaben absagen. Irgendwie ist das nicht mehr die NATO, für die ich Jahrzehnte eingetreten bin.
MfG
Köln
Antwort von Dr. Rolf Mützenich
3Empfehlungen
27.04.2009
Dr. Rolf Mützenich
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.
Die Bundeswehr wird dem Manöver in Georgien fernbleiben. Die Übung findet im Rahmen des Programms "Partnerschaft für den Frieden" statt. Die Planungen laufen seit dem Jahr 2007. Russland war daher von Anfang an eingebunden.
Angesichts des jüngsten Krieges in Georgien, der derzeitigen Aufarbeitung der Ereignisse und den Bemühungen um ein besseres Verhältnis zu Russland durch die NATO hätte ich mir eine Überprüfung und Suspendierung der Planungen gewünscht. Deshalb begrüße ich die Nichtteilnahme der Bundeswehr.

Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich

Rolf Mützenich
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Mützenich,

als Bewohner Ihres Wahlkreises interessiert mich, wie Sie zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesvorschlag "zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" abzustimmen gedenken.

Ich möchte Ihnen in einigen Worten meine Position darlegen:
Jeder Missbrauch von Schutzbefohlenen gehört meiner Meinung nach massiv bestraft, Kinderpornographie, als solcher Missbrauchs, dementsprechend auch.
Allerdings sehe ich keinen Sinn darin, leicht zu umgehende Websperren - es ist nur eine Frage von wenigen Minuten, Google und Youtube, bis man die Liste und die Mechanismen, die dem BKA anvertraut werden sollen, umgangen hat - als Mittel zu installieren, um den Zugriff auf Kinderpornographische Seiten zu verhindern.

Seiten, die bekannt sind, sonst wären sie nicht in der Liste, und oft in Staaten gehosted werden, in denen ebenfalls derartige Verbrechen unter Strafe stehen. Als Beispiel seien die USA genannt und meines Wissens sind auf skandinavischen Sperrlisten auch einige hundert Server, die in Deutschland beheimatet sind, aufgeführt.
Hier stellt sich die Frage: Warum werden diese Server nicht abgeschaltet und die Betreiber empfindlich bestraft?

Ich bin allerdings nicht nur Bürger Ihres Wahlkreises, sondern betrachte mich ebenfalls als Netizen, der seit 15 Jahren im Internet unterwegs ist und für den die schrankenlose Kommunikation eine Art Globalisierung des Bürgers darstellt.

Insofern stellt der Versuch der Installation eines unkontrollierten(!) Regulierungsmechanismus, der den Bürgern vorschreibt, welche Seiten er nicht besuchen darf, ohne dass diese Sperrlisten einer demokratischen Prüfinstanz vorgelegt wurden - so wie dies der derzeitige Gesetzesentwurf vorsieht.
Im Gegenteil, die Art und Weise, wie IT-Experten von Politikern abgekanzelt werden, erzeugt nicht nur bei mir Misstrauen ggü. der Politik.

MfG,

PS: Bei Interesse lasse ich Ihnen gerne eine Liste mit Internetseiten zum Thema Sperrungen von Webseiten zukommen.
Antwort von Dr. Rolf Mützenich
3Empfehlungen
08.05.2009
Dr. Rolf Mützenich
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet hat in den letzten Jahren massiv zugenommen und die Opfer werden immer jünger. Deswegen ist es notwendig, den Zugang zu Internetseiten, die Kinderpornographie verbreiten, zu beschränken, auch wenn diese aus dem Ausland kommen.

Internetprovider in Deutschland sind heute schon gesetzlich dazu verpflichtet, derartige Inhalte von ihren Servern zu nehmen. Trotz der Anwendung von Rechtshilfeabkommen gelingt es oft nicht, ausländische Täter zur Rechenschaft zu ziehen, wenn man sie denn tatsächlich ausfindig machen konnte. Und trotz internationaler Rechtsabkommen hat Deutschland keine Handhabe, Server im Ausland abschalten zu lassen oder die Betreiber zu bestrafen.

Mit dem derzeit diskutierten Gesetz soll eine erste rechtliche Grundlage geschaffen werden, zumindest den Zugriff auf ausländische Seiten mit kinderpornographischem Inhalt zu beschränken. Da es technisch nicht möglich ist, denn Zugang vollständig zu unterbinden, ist es wichtig, diesen zumindest so schwer wie möglich zu machen. Es geht bei dem Gesetz um die Bekämpfung krimineller Handlungen und nicht darum, das freie Surfen im Internet oder (legale) Inhalte dort zu beschränken.

In der Hoffnung, Ihre Frage damit beantwortet zu haben

verbleibe ich

Rolf Mützenich
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Mützenich,

heutigen Pressemeldungen zufolge sollen sich die Koalitionsspitzen auf eine erneute Verschärfung des WaffG geeinigt haben, um hierdurch das Spielen von Paintball zu verbieten. Hintergrund hierfür ist die schreckliche Tat von Winnenden.

Als Bürger mit zutiefst demokratischem Grundverständniss bin ich erschüttert über diese Entscheidung. Zusammen mit meinen Eltern war ich 1989 bei den Leipziger Montagsdemonstrationen auf der Strasse. Im Oktober flohen wir über Ungarn, damit vor allem mir die Möglichkeit gegeben wird, mein Leben frei bestimmen zu können. 20 Jahre später nun, schickt sich erneut und wiederholt eine Minderheit an, demokratische Grundrechte (die freie eigene Entfaltung, solange andere nicht zu Schaden kommen) einer eigenen Weltanschauung zu opfern.

Ich bin seit Jahren begeisterter Paintball- und Airsoftspieler. Es gibt keinen kausalen Zusammenhang zwischen beiden Sportarten und einigen wenigen Amokläufern. Beide Spielarten sind ausgeprägte Teamspiele und stehen allein dadurch im strikten Gegensatz zu solchen Einzeltätern. Vor allem ist bei näherer Betrachtung der Vorwurf, es ginge hier um simuliertes Töten, nicht haltbar.
Hier wird ein Hobby aus Populismus kriminalisiert, wohlwissend dass es keine Lobby der Betroffenen gibt. Wie beim angestrebten Verbot bestimmter Computerspiele wird auch ein Dialog gar nicht erst gesucht.

Perfide wie die deutsche Politik den Riegel vorschieben möchte. Da man weiß, dass die Aussage, Paintball verletze die Menschenwürde, vor Oberlandesgerichten wiederholt abgewiesen wurde, soll es nun ein Eingriff in die Waffengesetze richten. Wie sieht der neue Paragraf dann aus: "Alle Schusswaffen die Menschen NICHT verletzen können, sind gesetzeswidrig."? Gleichzeitig soll es eine Amnestie für "illegale Schusswaffen" geben. Offensichtlich jene, die dann illegal werden.

Vor dem Hintergrund des anstehenden Wahljahres, würde mich nun Ihre Meinung zu diesem Thema interessieren.

Hochachtungsvoll

Antwort von Dr. Rolf Mützenich
8Empfehlungen
08.05.2009
Dr. Rolf Mützenich
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Pressemeldungen beziehen sich auf die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe, die jetzt einen Gesetzentwurf vorlegen soll. Danach werden sich die zuständigen Fachgremien und Ausschüsse mit den Einzelheiten befassen. Sowohl die Verfassungsmäßigkeit und rechtliche Angemessenheit als auch die Wirksamkeit und Rechtsprechung müssen im Mittelpunkt der weiteren Beratungen stehen. Frühere Erfahrungen werden selbstverständlich in die Abstimmungen einbezogen.

Deutschland hat mit dem 2003 überarbeiteten "Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts" in Reaktion auf den Amoklauf in Erfurt am 26. April 2002 das Waffenrecht verschärft. Dazu gehören die Heraufsetzung der Altersgrenzen für den Waffenerwerb durch Sportschützen und Jäger, ein psychologisches Gutachten über die persönliche Eignung für Waffenbesitzer, die jünger als 25 Jahre sind, die Heraufsetzung der Altersgrenze für großkalibrige Waffen auf 21 Jahre, ein Verbot sogenannter "Pumpguns" und eine Verschärfung für die Aufbewahrung von Schusswaffen.

Die nun geplante Änderung des Waffenrechts sieht unter anderem unangekündigte Hausbesuche bei Waffenbesitzern zur Kontrolle der Lagerung und Sicherung der Waffen, eine biometrischer Sicherung der Waffenschränke, die Heraufsetzung der Altersgrenze für großkalibrige Schusswaffen auf 18 Jahre, sowie die Schaffung eines bundesweiten Waffenregisters vor. Der Amoklauf von Winnenden hat gezeigt, dass es, trotz der bereits bestehenden, strengen Waffengesetze noch Lücken gibt, die es zu schließen gilt.

Das angedachte Verbot von Paintball-Spielen und Laserdome-Veranstaltungen ist also nur ein Teil des bisher geplanten Gesetzesentwurfes, der erst Ende Mai vorgelegt werden soll.

Rechtliche Regeln werden allerdings insgesamt die Gesellschaft nicht davon entbinden können, weiterhin grundsätzlich die Frage die Gewalt zu thematisieren. Kurzfristige Reaktionen nach schrecklichen Ereignissen sind genauso vordergründig wie vorschnelle Regelungen. Vor allem die große Zahl vermuteter illegaler Waffen in Deutschland muss in den parlamentarischen Beratungen meines Erachtens noch eingehend erörtert werden.

Sollte das Gesetz, so wie es jetzt geplant ist, zur Abstimmung kommen, können Sie sicher sein, dass wir Bedenken und Anregungen aufnehmen und nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden werden.

Gerne können wir weitere Fragen auch persönlich erörtern. Einen Gesprächstermin können Sie telefonisch mit meinem Mitarbeiter im Wahlkreisbüro vereinbaren (Tel. 0221-530 65 60).

In der Hoffnung, Ihre Frage damit beantwortet zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich
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Frage zum Thema Finanzen
12.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Mürzenich,
ich hätte ein paar Fragen zur Wirtschaftskrise:

1. Die Boni, die Vorstandsvorsitzende bekommen, obwohl die Banken Riesenverluste gemacht haben: Meines Wissens nach werden die Verträge mit dem Vorstand vom Aufsichtsrat ausgehandelt. Müßte man nicht den Aufsichtsrat haftbar machen, wenn ein Vorstand trotz Verluste noch Boni bekommt? Schließlich scheint der Vertrag das ja her zu geben, daß er diese Boni bekommt. Liegen hier nicht auch strafrechtliche Aspekte vor, wenn sich ein Vorstand auf Kosten der Firma bereichert?
Mir scheint, der Gesetzgeber hat hier noch Lücken zu schließen. Oder - böser Gedanke - werden diese Lücken nicht geschlossen, weil hier und da auch Politiker mit in den Aufsichtsräten sitzen und eben diese Gehälter mit beschließen.

2. Warum werden die Banker, die durch ihr Fehlverhalten eine Bank in die Krise geschickt haben, nicht gefeuert? Ich denke, der Staat könnte die Auszahlung von Hilfen durchaus an Bedingungen knüpfen, denn wer zahlt, bestimmt. Das Feuern von Vorständen, die ihr Unternehmen so ruiniert haben, daß nur durch Staatshilfen die Firma gerettet werden kann, wäre sicherlich ein wichtiges Signal zur Abschreckung.

3. Bad Bank:
In www.heise.de ist beschrieben, daß man im Falle einer Bankpleite statt Bad Banks auch Good Banks einführen könnte (Georg Soros und Joseph Stieglitz haben das vorgeschlagen). Hierbei würden die noch werthaltigen Papiere in eine eigene neue Bank im staatlichen Besitz überführt werden und den Rest kann die noch verbleibene Bank unter ihrem alten Namen abwickeln.
Das würde den Steuerzahler weniger kosten und die Aktionäre müßten bluten, was sich ja auch für eine Pleitefirma so gehört. Die neue Bank kann dann irgendwann wieder privatisiert werden und hat dafür ja hervorragende Aussichten. Wenn das mit Bad Banks funktioniert, warum soll das dann nicht auch andersherum gehen?

Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Rolf Mützenich
3Empfehlungen
14.05.2009
Dr. Rolf Mützenich
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage!

Ich verstehe und teile Ihren Ärger über unverantwortliche Bankmanager, die die Bilanzen ihrer Institute mit hochriskanten Wertpapieren verdorben haben. Diese Papiere belasten die Banken, da sie gezwungen sind, nicht nur immer wieder neue Wertberichtigungen vorzunehmen, sondern auch ständig mehr Kapital zur Absicherung der Schrottpapiere zu hinterlegen. Dies belastet das Eigenkapital der Banken und führt dazu, dass immer weniger Kredite vergeben werden können. Die Folgen spüren dann die Kunden - vom Häuslebauer über den Selbstständigen bis hin zum Unternehmer. Wenn Unternehmen keine Kredite mehr bekommen, sind damit in Folge Millionen von Arbeitsplätze unmittelbar betroffen.

Hier besteht dringender Handlungsbedarf, um die Folgen für die Kunden so gering wie möglich zu halten und Arbeittsplätze zu erhalten. Doch wie kann dies am besten bewältigt werden? Das Bundeskabinett hat daher das Modell der "Bad Banks" entwickelt, welches Teil des bereits bestehenden Bankenrettungspaketes ist und dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden wird.

Eine "Bad Bank" ist eine Zweckgesellschaft, die eine Bank gründet um dieser Wertpapiere mit einem Abschlag von in der Regel 10 % auf den Wert zu überlassen, der im Augenblick in ihren Bilanzen steht. Im Gegenzug verpflichtet sich die "Bad Bank" durch eine Schuldverschreibung zur Zahlung einer Geldsumme in gleicher Höhe, für die der "Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung" (SoFFin) eine Garantie übernimmt. Somit erhält die Bank mit der Schuldverschreibung neues Geld von der Bundesbank – mit den ursprünglichen Wertpapieren wäre dies nicht möglich gewesen. Dadurch wird Eigenkapital frei, das nun für die Vergabe von neuen Krediten verwendet werden kann. Damit profitieren unmittelbar die Kunden der Banken und der Abbau von Arbeitsplätzen kann verhindert werden.

Die Banken können natürlich nicht zum Nulltarif von der Garantie des Bankenrettungsfonds profitieren, sie müssen gleich mehrfach dafür bezahlen. Schließlich sind es ihre Manager, die die Bilanzen verdorben haben. So müssen die Banken erstens eine Garantiegebühr an den SoFFin für die übernommene Garantie bezahlen. Zweitens wird ein Ausgleichsbetrag fällig, der in gleich bleibenden Raten über die Garantielaufzeit von max. 20 Jahren zu zahlen ist, der die Differenz zwischen reduziertem Buchwert und dem von Sachverständigen zu ermittelnden wahrscheinlichen Wert bei Fälligkeit ausgleicht. Drittens müssen die Banken die Ausschüttung an die Anteilseigner sperren, falls der tatsächliche Marktwert bei Fälligkeit unter dem geschätzten Fundamentalwert liegen sollte.

Wir werden in den kommenden Wochen intensiv über weitere Fragen in diesem Zusammenhang debattieren. Dabei ist zu klären, wie und ob alle betroffenen Banken in das System aufgenommen werden können. Auch muss geprüft werden, welche weiteren finanziellen Verbindlichkeiten eingefordert werden können.

Ich hoffe, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich
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Frage zum Thema Soziales
05.06.2009
Von:
ute

hallo herr mützenich,

immer wieder erlebe ich ratlosigkeit in amtsstuben und hotlines, aber auch in buchandlungen, wenn ich versuche herauszufinden wie bürgerschaftliches engagement möglich ist ohne gleich einer partei oder einem verein beizutreten.
beispiel: parkbank ohne mülleimer. auskunft: stadt hat kein geld dafür. mein gedanke: sammeln im umfeld bei geschäftsleuten oder anliegern, die den müll täglich sehen müssen.
aber niemand kann mir bisher verläßlich sagen, wer unter welchen bedingungen geld sammeln darf, wie ich mich als seriös "ausweisen" kann, ob ich eine genehmigung dafür brauche und woher, schon gar nicht was mit eventuellen überschüssen passiert (weil niemand auf den euro genau sagen kann, was ein mülleimer samt installation überhaupt kostet und die preise sich ja auch ändern können) oder wie ich eventuelle ausgaben für porto oder telefon eventuell "abrechnen" kann.
haben sie eine idee, wie man das oft geforderte engagement in der praxis vereinfachen könnte?
bin gespannt auf ihre antwort.
mfg
u.
Antwort von Dr. Rolf Mützenich
1Empfehlung
11.06.2009
Dr. Rolf Mützenich
Sehr geehrte Frau Heinrich,

vielen Dank für Ihre Frage! Ich freue mich grundsätzlich über bürgerschaftliches Engagement und möchte Ihnen hiermit ausdrücklich meinen Dank und Respekt für Ihre Bereitschaft, sich zu engagieren, bekunden. In Ihrem konkreten Fall, wo es – wenn ich Sie richtig verstanden habe – um die Spende eines Mülleimers geht, möchte ich Sie bitten sich an meinen Mitarbeiter im Wahlkreisbüro, Herrn Dirk Rosin, zu wenden. Sie erreichen Ihn unter 0221/5306560. Er wird Ihnen sicherlich weiterhelfen und zuständige Ansprechpartner in der Nippeser Bezirksversammlung nennen können.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich
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