Dr. Rainer Wend (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. (ausgeschieden)

Grunddaten
Dr. Rainer Wend
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Gesellschafter einer Anwalts- und Steuerberatersozietät
Wahlkreis
Bielefeld
Landeslistenplatz
keinen, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Deshalb ist Ihre Aussage, die heutige Rentnergeneration habe ihr Rentenkapital selbst aufgebracht, nicht ganz richtig. Die heutigen Rentner haben vielmehr – wie alle Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung – einen Anspruch auf Leistungen erworben. Finanziert werden die Renten aber von den heutigen Arbeitnehmern. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
20.03.2009
Enteignung von Banken
JA
22.01.2009
Mindestarbeitsbedingungen
nicht beteiligt
22.01.2009
Mindestlohn für sechs weitere Branchen
nicht beteiligt
19.12.2008
Kampf gegen Piraten
JA
04.12.2008
Familienleistungsgesetz
NEIN
28.11.2008
Haushalt 2009
JA
Fragen an Dr. Rainer Wend
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
11.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wend,
Ihren Auftritt bei Anne Will fand ich mutig. Dass Abgeordnete wie Sie viel arbeiten ist mir bewusst, und dass sie demzufolge ihre Leistung auch bezahlt bekommen sollten, dem stimme ich zu. Eine 70-Stundenwoche ist durchaus hart! Womit begründen Sie allerdings die allgemeinen Aussage, andere die so viel arbeiten (z.B. GmbH-Führer), würden genausoviel oder mehr verdienen? Beziehen Sie sich damit auch auf den Mittelstand?
Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Rainer Wend
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14.11.2007
Dr. Rainer Wend
Sehr geehrte Frau ,

ich kann mich nicht erinnern, die Erhöhung der Diäten damit begründet zu haben, dass andere die viel arbeiten, genauso viel oder mehr verdienen als ich. Denn diese Aussage entspricht nicht meiner Meinung.

Ob die Höhe der Abgeordnetendiäten angemessen ist, kann nicht durch den Vergleich mit anderen Einkommen bewertet werden. Denn es wird immer Menschen geben, die ähnlich viel arbeiten wie Abgeordnete, aber trotzdem weniger verdienen. Genauso gibt es auch Menschen, die sehr viel weniger arbeiten und dafür mehr Geld bekommen. Der Maßstab der angelegt werden sollte um die Angemessenheit der Diät zu beurteilen ist die erbrachte Leistung des Abgeordneten. Nun ist es sicherlich schwer, die Leistung eines Politikers konkret zu bewerten und es gibt – wie in jeder gesellschaftlichen Gruppe – auch unter den Abgeordneten "schwarze Schafe", die keine gute Arbeit leisten. Ich persönlich kann aber ohne schlechtes Gewissen sagen: Die Höhe der Diäten und auch die geplante Erhöhung ist als Gegenleistung für die Leistung, die ich als Bundestagsabgeordneter erbringe, angemessen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
12.11.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. Wend!

Ich verstehe nicht, warum soviele Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen zu diesem Thema "abgetaucht" sind. Sie haben sich jedenfalls "wacker geschlagen", obwohl noch Vieles - wie gestern angesprochen - bei der Dotierung der Abgeordneten verbesesserungswürdig ist.

Aber: Wenn es um Gehälter geht, warum fragen die Gäste nicht mal Frau Will (früher Frau Christiansen) nach deren Gehältern? Meines Wissens hat Sabine Christiansen jährlich 5.000.000 Euro bekommen. Was Frau Will erhält, weiß ich nicht. Sicher aber ein Vielfaches Ihres Gehaltes.

Von den Herren Vorständen von DAX - notierten Firmen, von Fußballern, Autorennfahrern, Sängern und Filmschauspielern gar nicht zu reden... Und wer wo seine Steuern zahlt, auch nicht..

Konkret: Besteht (bestand) Ihres Wissens ein "Nichtangriffspakt" zwischen Frau Will (früher Frau Christiansen) und den eingeladenen Gästen nach dem Motto: "Wenn Sie mich nicht nach meinem Gehalt fragen, lade ich Sie auch wieder ein, und Sie können sich einer großen Öffentlichkeit präsentieren"???


Mit freundlichen Grüßen

-
Domaxen 45
49124 Georgsmarienhütte
Antwort von Dr. Rainer Wend
3Empfehlungen
14.11.2007
Dr. Rainer Wend
Sehr geehrter Herr ,

zunächst vielen Dank für das Lob für meinen Auftritt bei "Anne Will". Natürlich gibt es einige Menschen, die deutlich mehr verdienen als Abgeordnete und vermutlich ist die Höhe dieses Einkommens nicht immer sachlich zu begründen.

Anders als der von Ihnen genannte Personenkreis hat ein Abgeordneter aber ein öffentliches Amt inne und muss sich deshalb zu Recht Fragen nach seinem Einkommen gefallen lassen.

Um Ihre konkrete Frage zu beantworten: Einen "Nichtangriffspakt" zwischen Frau Will und mir hat es nicht gegeben und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das bei anderen Gästen üblich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
12.11.2007
Von:

Hallo, Herr Wend.

Gestern bei Anne Will. Sie, wie so viele Ihrer Kollegen machen einen großen Fehler. Zur Begründung der relativ hohen Gehälter erklären Sie stets wieviele Stunden man arbeitet. Dabei kommt es m.E. nicht auf die Stundenzahl an, sondern auf die Verantwortung, die man trägt. Eine schwierige Tätigkeit mit einer hohen Verantwortung soll, ja muß sehr gut bezahlt werden. Wenn es nur nach der Stundenzahl ginge, so müßte man jedem LKW-Fahrer 10.000 Euro zahlen, denn diese sitzen bei langen Fahrten pro Woche 80 Stunden auf dem "Bock". Mir ist jedoch nicht ersichtlich, welche Verantwortung Abgeordnete des Bundestages tragen, besonders die Neuen, die Hinterbänkler. Was sie tun und lassen müssen, sagt ihnen schon der Fraktionsvorsitzende. Und noch etwas; Gehälter an die Bezüge von Bundesrichter koppeln ? Ein totaler Unsinn m.E. Ein Bundesrichter hat studiert und viele Jahre Praxis im Rechtswesen hinter sich. So mancher Abgeordnete oder auch Frau hat niemals Abitur, geschweige denn ein abgeschlossenes Studium. Wollen Sie wirklich einer Abgeordneten, einer ehemals kaufmännischen Angestellten das selbe Gehalt geben, wie einem Bundesrichter mit Universitätsabschluß ? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.

Gruss
Antwort von Dr. Rainer Wend
2Empfehlungen
14.11.2007
Dr. Rainer Wend
Sehr geehrter Herr ,

ich gebe Ihnen Recht, dass die Anzahl der gearbeiteten Stunden nicht das alleinige Kriterium für die Höhe des Gehaltes sein sollte. Die reine Wochenarbeitszeit sagt ja auch wenig über die Qualität der Arbeit aus. Allerdings hinkt der von Ihnen gewählte Vergleich mit einem LKW-Fahrer ein wenig, denn der LKW-Fahrer hat nicht jede Woche eine Arbeitszeit von 80 Stunden, sondern nach einer 80 Stunden Woche auch entsprechend lange frei.

Die vielen eher unbekannten Abgeordnete ("Hinterbänkler") sind für den Parlamentsbetrieb und das Gesetzgebungsverfahren von großer Bedeutung. Ohne die Detailarbeit die oft von den "Hinterbänklern" gemacht wird, wäre die Vielzahl an Gesetzesentwürfen, Anträgen, Anfragen und Berichten die im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen auf der Tagesordnung stehen, nicht zu bewältigen. Und die Politik einer Fraktion wird keinesfalls im Alleingang durch den Fraktionsvorsitzenden bestimmt. Vielmehr basiert die Arbeit der Fraktion auf dem demokratischen Mehrheitsprinzip. Das heißt, die Fraktion stimmt über ein Thema ab und anschließend muss auch die unterlegene Minderheit den getroffenen Beschluss vertreten.

Ich halte übrigens gar nichts davon, Menschen allein nach ihrem formellen Bildungsgrad, also nach der Höhe ihres Schul- bzw. Hochschulabschlusses zu beurteilen. Ich habe im Laufe meines bisherigen Lebens eine Vielzahl von Menschen kennengelernt, die keinen Universitätsabschluss hatten und trotzdem weitaus intelligenter sind und bessere Arbeit leisten, als viele Promovierte. Der Orientierungsmaßstab für die Diäten ist außerdem nicht nur das Gehalt der Bundesrichter, sondern auch das Gehalt von Bürgermeistern kleinerer Städte (50.000-100.000 Einwohner). Diese Berufsgruppen wurden gewählt, weil sie - ähnlich wie Abgeordnete - unabhängig entscheiden müssen und eine hohe Verantwortung tragen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
13.11.2007
Von:

Herr Wend,

Sie sprechen ganz großzügig über Ihre Stundenzahl und das Abgeordnete seit 4 Jahren keine Erhöung haben. Sie wissen agr nicht wie lange Rentner auf eine Erhöhung warten müssen. Sie und Ihre Kollegen sind doch Hauptschuldträger an der schiefen Lage in Deutschland. Da werden Managergehälter diskutiert und gleichzeitig erzählt man dem Bürger, er solle zufrieden sein und weiter verzichten. Zudem sind Sie als Jurist ebenfalls in der neoliberalen Politik behaftet. Sie und Ihre Kollegen tragen gerade dazu bei, das die AN der Masse kaum noch wissen, wie sie alles finanzieren sollen. Auch bei mir ist kein Aufschwung zu sehen. Warum haben Sie nicht den Mut auf die Erhöhung zu verzichten?
Antwort von Dr. Rainer Wend
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15.11.2007
Dr. Rainer Wend
Sehr geehrter Herr ,

wie bereits in meinen vorherigen Antworten erwähnt, betrachte ich meine Abgeordnetendiät als Gegenleistung für eine erbrachte Leistung. Einen Vergleich der Tätigkeit eines Abgeordneten mit der anderer Berufsgruppen oder auch einen Vergleich zwischen einem Abgeordneten und einem Rentner halte ich nicht für sinnvoll.

Die Tatsache, dass es in anderen Berufen zu geringe Gehälter gibt, kann aber nicht dazu führen, dass ich bei meinem Beruf Leistung und Gegenleistung nicht als Maßstab akzeptiere. Der Maßstab der angelegt werden sollte um die Angemessenheit der Diät zu beurteilen, ist die erbrachte Leistung des Abgeordneten. Nun ist es sicherlich schwer, die Leistung eines Politikers konkret zu bewerten und es gibt – wie in jeder gesellschaftlichen Gruppe – auch unter den Abgeordneten "schwarze Schafe", die keine gute Arbeit leisten. Ich persönlich kann aber ohne schlechtes Gewissen sagen: Die Höhe der Diäten und auch die geplante Erhöhung ist angemessen als Gegenleistung für die Leistung, die ich als Bundestagsabgeordneter erbringe.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
02.12.2007
Von:

Sehr geehrter Dr. Wend,

vielen Dank für Ihre Antort vom 21.11.07 auf meine Anfrage. Hinsichtlich Ihrer Äußerung zur aktuellen Diätenerhöhung habe ich noch Fragen:

Sind Sie in der Lage, uns mitzuteilen, wie hoch die Nebeneinkünfte
von Oberbürgermeistern und obersten Bundesrichtern sein dürfen, mit
denen Sie die Abgeordneten in Bezug auf die Einkommensskala verglichen haben?

Ist beabsichtigt, die Abgeordneten den selben Beschränkungen von Nebentätigkeiten wie bei den Richtern zu unterwerfen?

Ist es richtig, dass Abgeordnete bis zu rd. 14.000,00 € p.M. für die Entlohnung von Mitarbeiter (für das politische Mandat) erhalten sowie eine Kostenpauschale von rd. 3.700,00 € p.M.für mandatsbedingte (Büro-) Kosten?

Sind Sie in der Lage, uns mitzuteilen, wie hoch die zusätzlich zur Richterbesoldung an die Richter gezahlten Beträge für deren (persönliche) Mitarbeiter sind und ob Richter auch eine Pauschale für berufsbedingt veranlasste (Büro-) Kosten erhalten, oder ob Richter diese Kosten aus dem Richtergehalt bestreiten müssen ?

Mit freundlichen Grüssen
Jörn Opperman
Antwort von Dr. Rainer Wend
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10.12.2007
Dr. Rainer Wend
Sehr geehrter Herr ,

eine Obergrenze für Nebentätigkeiten gibt es weder bei Oberbürgermeistern, noch bei Richtern oder Abgeordneten. Bürgermeister sind kommunale Wahlbeamte und unterliegen somit dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte, in dem geregelt ist, dass sie zur Übernahme einer Nebentätigkeit die Genehmigung des Dienstherrn benötigen. Auch Bundesrichter dürfen bestimmte Nebentätigkeiten ausüben. Genaueres über die Rechte und Pflichten von Bundesrichtern finden Sie im Deutschen Richtergesetz.

Bundestagsabgeordnete haben eine Pauschale von monatlich 13.660 Euro, aus der Mitarbeiter bezahlt werden. Die Abrechnung erfolgt über die Bundestagsverwaltung, das heißt, kein Abgeordneter hat direkten Zugriff auf dieses Geld und kann es für andere Zwecke verwenden. Die steuerfreie Kostenpauschale von aktuell 3.720 Euro erhalten die Abgeordneten dagegen direkt. Die Pauschale deckt die mandatsbezogenen Mehrausgaben, die ein Abgeordneter hat. Konkret sind das: die Zweitwohnung in Berlin, die Miete für ein oder mehrere Wahlkreisbüros, die Portokosten im Wahlkreisbüro, die Kosten für Schreibmaterial etc. im Wahlkreisbüro, die Benzinkosten für (dienstliche) Fahrten im Wahlkreis usw. Da weder Richter noch Oberbürgermeister Wahlkreise haben, in denen Sie Büros unterhalten müssen, benötigen Sie dementsprechend auch keine Kostenpauschale. Auch Richter und Oberbürgermeister haben Mitarbeiter, die ihnen zuarbeiten. Diese Mitarbeiter sind allerdings in den jeweiligen Verwaltungen angestellt und nicht direkt bei einem Richter bzw. Bürgermeister beschäftigt. Insofern ist ein Vergleich mit den Regelungen für Abgeordnete nicht sinnvoll.

Die Anpassung der Abgeordnetendiäten an die Besoldung von Bundesrichtern und Bürgermeistern beruht übrigens nicht auf dem Gedanken, dass diese Tätigkeiten komplett vergleichbar sind. Abgeordnete vertreten Wahlkreise mit jeweils ca. 250.000 Wahlberechtigten, treffen eine Vielzahl von Entscheidungen, die weitreichende Folgen haben und sind unabhängig tätig. Um überhaupt eine - für die Legitimation hilfreiche – Orientierungsgröße für die Diäten der Abgeordneten zu schaffen, hat der Gesetzgeber 1995 festgelegt, dass die Tätigkeit eines Abgeordneten am ehesten mit der Arbeit von Bürgermeister kleiner Städte (50.-100.000 Einwohner) und einfachen Bundesrichtern (Richter am Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht etc.) verglichen werden kann. Das bedeutet aber nicht, dass Bundestagsabgeordnete mit Bundesrichtern und Oberbürgermeistern gleichgesetzt werden, und die entsprechenden Regelungen eins zu eins übertragen werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend
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