Dr. Rainer Wend (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. (ausgeschieden)

Grunddaten
Dr. Rainer Wend
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Gesellschafter einer Anwalts- und Steuerberatersozietät
Wahlkreis
Bielefeld
Landeslistenplatz
keinen, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
Der Vorwurf, die BaFin würde die von der Kaupthing Bank angekündigte Auszahlung blockieren, ist falsch. Das deutsche Moratorium hindert die Kaupthing Bank Island nicht daran, die Gelder direkt aus Island an die Einleger auszuzahlen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwalt, freiberuflich, Berlin

Mandant 01, Oktober 2005, mehr als 7.000 Euro

Mandant 02, Dezember 2005, bis 7.000 Euro; 2006, monatlich, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 03, monatlich, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 04, Oktober 2007, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 05, Februar 2008, mehr als 7.000 Euro

Mandant 06, März 2008, bis 7.000 Euro

Mandant 07, April 2008, bis 7.000 Euro

Mandant 08, 2008, bis 7.000 Euro

Mandant 09, 2008, mehr als 7.000 Euro

                       2009, monatlich, Stufe 3

Mandant 10, November 2008, mehr als 7.000 Euro

Funktionen in Unternehmen

Hamburg-Mannheimer Versicherungs AG, Hamburg, Mitglied des Beirates

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Sparkasse Bielefeld, Bielefeld, Mitglied des Verwaltungsrates und

des Kreditausschusses

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Karl-Schiller-Stiftung e.V., Berlin, Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Dr. Rainer Wend
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Frage zum Thema Finanzen
04.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wend,

Ihre allgemein gehaltene Antwort auf meine Zuschrift ist in keinster Weise zufriedenstellend. Im besonderen haben Sie meine konkret gestellten Fragen nicht beantwortet.

Der Unterton Ihrer Formulierung (Zitat: Die Kaupthing-Bank ist nicht Teil der deutschen, sondern der isländischen Einlagensicherung – eine Tatsache die allen Anlegern bewusst gewesen sein sollte), mit dem Sie den Anlegern "Zockerei" unterstellen, halte ich nicht für angemessen. Da sollten Sie als Politiler zunächst einmal vor der eigenen Türe kehren (sh. Lehmann Broth. / KfW etc.).

Die Absicht der Kaupthing-Bank, die Anleger zumindest zu 80% zu entschädigen, ist nach Aussage des isländischen Insolvenzverwalters nicht möglich, da die Zustimmung der deutschen Behörden - im besonderen die der Bafin - fehlt.

Auch hierzu hätte ich - wie zu meinen anderen Fragen - gerne Ihre Stellungnahme.

Gruß

G.
Antwort von Dr. Rainer Wend
1Empfehlung
17.03.2009
Dr. Rainer Wend
Sehr geehrter Herr ,

der Vorwurf, die BaFin würde die von der Kaupthing Bank angekündigte Auszahlung blockieren, ist falsch. Das deutsche Moratorium hindert die Kaupthing Bank Island nicht daran, die Gelder direkt aus Island an die Einleger auszuzahlen. In Deutschland sind aber ohnehin keine nennenswerten Vermögenswerte der Kaupthing-Bank verfügbar, die überhaupt ausgezahlt werden könnten. Und die in Island vorhandenen Gelder könnten auch ohne Einschaltung der deutschen Niederlassung von Island ausgezahlt werden. Sollte die isländische Seite aber eine Beteiligung der deutschen Niederlassung von Kaupthing für unbedingt erforderlich ansehen, stellt die BaFin aus guten Gründen bestimmte Bedingungen an die Auszahlungsmodalitäten. Entscheidend ist dabei, dass eine gleichmäßige Auszahlung an alle Kaupthing-Kunden sichergestellt ist. Trotz mehrfacher Aufforderung haben bislang aber weder die zuständigen Behörden in Island noch die Kaupthing Bank zu dem angedachten Auszahlungsmodus Stellung genommen. Auch wurden von deutscher Seite verschiedene Lösungsszenarien – insbesondere auch zur Überbrückung der Deckungslücke – unterbreitet, die bislang ebenfalls unbeantwortet blieben.

Anders als in Ihrer Frage vom 27. Februar 2009 formuliert, hilft die Bundesregierung übrigens nicht den Banken und auch nicht den Bankmanagern, die sich verspekuliert haben, sondern der deutschen Volkswirtschaft. Denn ohne einen funktionierenden Finanzmarkt gibt es keine ausreichende Kreditversorgung mehr. Und unsere Wirtschaft – insbesondere der Mittelstand – ist auf eine funktionierende Kreditversorgung dringend angewiesen. Ein Zusammenbruch der Kreditversorgung hätte unmittelbare Folgen für jeden von uns. Denn eine Werft in Kiel, ein Automobilhaus in Bielefeld, ein Frisör in Güstrow brauchen Kredite, um arbeiten und dadurch Arbeitsplätze sicherstellen zu können. Würde die Finanzindustrie zusammenbrechen, wäre all das gefährdet. Auch Anleger und Sparer von Finanzinstituten profitieren davon, dass die Institute stabilisiert werden. Es ist aber wohl offensichtlich, dass die Bundesregierung sich darauf beschränken muss, Anlagen von Sparern bei deutschen Finanzinstituten zu sichern. Denn die Bundesregierung kann – ebenso wenig wie Regierungen anderer Staaten – keine ausländischen Banken unterstützen! Ich unterstelle den Anlegern der Kaupthing-Bank keine "Zockerei". Allerdings muss jedem Anleger bewusst gewesen sein, dass es sich bei der Kaupthing-Bank nicht um eine deutsche Bank handelt. Und wollen Sie mir ernsthaft versichern, Sie hätten sich nicht für eine Geldanlage bei der Kaupthing-Bank entschieden, weil das Institut höhere Renditen geboten hat, als andere Institute in Deutschland? Höhere Renditen bedeuten aber leider zwangsläufig auch immer ein größeres Risiko. Und dieses Risiko war keineswegs unbekannt oder geheim. Unter anderem weil die Kaupthing-Bank nicht Teil der deutschen Einlagensicherung ist, haben verschiedene Zeitschriften wie zum Beispiel "Finanztest" der Stiftung Warentest bereits Anfang 2008 eindringlich vor den verlockenden und eben nur scheinbar sicheren Offerten der Kaupthing Bank gewarnt.

Wie bereits in meiner letzten Antwort dargelegt, ist die Bundesregierung nicht verpflichtet, den Kaupthing-Sparern zu helfen. Sie tut es trotzdem und bemüht sich seit Monaten intensiv um eine Lösung für die betroffenen Anleger. Die von den Betroffenen vielfach aufgestellte Unterstellung, der Bundesregierung sei das Schicksal der deutschen Kaupthing-Sparer egal, trifft deshalb nicht zu. Ich kann Ihnen keine Garantie geben, sondern mich nur wiederholen: Nach den mir vorliegenden Informationen gehe ich davon aus, dass es am Ende zu einer Lösung kommen wird, die den deutschen Anlegern hilft.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend
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Frage zum Thema Finanzen
04.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wend,

in Ihrer Antwort an Herrn vom 04.02.09 schreiben Sie, die Kaupthing Bank hätte ausreichende Mittel, um aus eigener Kraft, also ohne deutsche oder isländische Steuergelder auszuzahlen. Woran scheitert diese Auszahlung denn dann noch? Es kann doch weder für Kaupthing noch für BaFin ein Problem sein, 30.000 Kontosalden innerhalb von fünf Monaten auf das zugehörige Referenzkonto zu überweisen.

In Ihrer Antwort vom 23.02.09 an Herrn Krug schreiben Sie: "Die Depfa ist eine Pfandbriefbank, die sich auf die Finanzierung der öffentlichen Hand spezialisiert hat." Fehlt mir hier der entscheidende Punkt oder wird da ein privater Zwischenhändler durchgefüttert, der für die Finanzierung der öffentlichen Hand Hilfe von öffentlicher Hand braucht?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Rainer Wend
1Empfehlung
17.03.2009
Dr. Rainer Wend
Sehr geehrter Herr ,

wie in meiner erneuten Antwort an Herrn Boenigk dargelegt, scheitert die Auszahlung der Spareinlagen durch die Kaupthing-Bank bislang an der mangelnden isländischen Kooperation.

Leider ist der Finanzmarkt schon aufgrund der Vielzahl der beteiligten Akteuere kein simples und einfach zu überschauendes Gebilde. Die von Ihnen formulierte Behauptung, mit der Rettung der HRE würde lediglich ein privater Zwischenhändler der öffentlichen Finanzierung durchgefüttert, trifft deshalb nicht zu. In meiner Antwort an Herrn Krug habe ich bereits geschildert, welche Folgen eine Insolvenz der HRE und der Depfa auch für die Versicherungsbranche und damit für jeden Versicherungsnehmer hätte. Und selbst wenn Sie eine Möglichkeit finden würden, die Gläubiger der Depfa vollständig zu entschädigen und die finanziellen Belastungen allein bei den Kommunen zu belassen, hätte davon am Ende niemand etwas. Oder wollen Sie in einer zahlungsunfähigen Kommune leben, die entweder keinerlei Investitionen mehr tätigen kann oder aber von ihren Einwohnern enorm hohe Steuern einfordern müsste, um die öffentliche Infrastruktur gewährleisten zu können?

In den zuständigen Ministerien gibt es eine Vielzahl von Experten, die sich seit Monaten mit den Auswirkungen der Finanzmarktkrise beschäftigen und nach Möglichkeiten suchen, diese zu begrenzen. Selbstverständlich wird hierbei auch umfangreich auf externen Sachverstand zurückgegriffen. Wenn diese Experten nach genauen Analysen und sorgfältigen Abwägungen zu dem Ergebnis kommen, dass die Auswirkungen einer Pleite der HRE für den Wirtschafts- und Finanzstandort Deutschland unkalkulierbar und weit teuerer wären als die bislang zur Verfügung gestellten Gelder, denke ich, dass man sich auf diese Beurteilung durchaus verlassen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend
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Frage zum Thema Finanzen
12.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wend,

habe mir am 31.01.2009 einen emissionsarmen Jahreswagen der Schadstoffklasse 4 gekauft. Durch die am 01.07.2009 in Kraft tretende Kfz.-Steuerreform fühle ich mich jetzt "verar...t", werden doch ab diesem Zeitpunkt in meinem Fall für ein baugleiches neues Fahrzeug jährlich rd. 100,-€ weniger an Steuern erhoben. M. E. ist dies ein klassischer Fall steuerlich Ungleichbehandlung, wird doch ein gleicher steuerlicher Tatbestand steuerlich anders behandelt. Zumindest hätte man allen Betroffenen die Möglichkeit der "Günstigerprüfung" einräumen müssen. Hier wird wieder einmal ein falsches politisches Signal gesetzt, da der der Dumme ist, der nicht auf die Politik wartet, sondern sich entsprechend der politischen Zielrichtung der Kfz.-Steuerreform schon vorher ein umweltfreundliches Fahrzeug anschafft. Offenbar spielen mittlerweile derartige Überlegungen im Gesetzgebungsverfahren keine Rolle mehr.

Regelungen dieser Art halte ich für politisch unmoralisch und gegenüber den Betroffenen nicht mehr für vermittelbar. Oder wie denken Sie darüber ?
Antwort von Dr. Rainer Wend
bisher keineEmpfehlungen
17.03.2009
Dr. Rainer Wend
Sehr geehrter Herr ,

ich kann nachvollziehen, dass es für Sie persönlich sehr ärgerlich ist, dass Sie durch den Zeitpunkt Ihres Autokaufs nicht von der Reduzierung der Kfz-Steuer profitieren. Leider erfordert eine solche gesetzliche Regelung aber einen Stichtag, also ein Datum, ab dem die (Neu-)regelung gültig ist. Auch wenn das dann im Einzelfall dazu führen kann, dass die Neuregelung als ungerecht empfunden wird.

Stichtagsregelungen haben aber keinesfalls nur negative Auswirkungen. Ganz im Gegenteil: sie schützen auch diejenigen, für die eine alte Regelung vorteilhafter ist. Denn gesetzliche Neuregelung können auch – anders als im Fall der Neuregelung der Kfz-Steuer – dazu führen, dass beispielsweise mehr Steuern gezahlt werden müssen. Deshalb liegt im Fall der Kfz-Steuer zwar eine steuerliche Ungleichbehandlung vor, diese ist allerdings durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Rainer Wend,

in der Debatte des Bundestages über die verdachtsfreie Aufzeichnung des Surfverhaltens von Internetusern hat die FDP-Abgeordnete Frau Piltz ganz richtig folgenden Argumente vorgetragen:

"Weil bei so viel Schnüffelei auch einmal etwas Privates dabei sein könnte, sollen "Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung" im Zweifel entweder gelöscht werden oder – das, Herr Staatssekretär, ist wirklich einmalig – "unverzüglich dem Bundesministerium des Innern" vorgelegt werden. (Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Der Treuhänder der Daten!)

Zu Risiken und Nebenwirkungen der Telekommunikation für die Menschen fragen Sie bitte Ihr freundliches BMI! Ich glaube, so hat sich das Bundesverfassungsgericht das wirklich nicht vorgestellt.
(Beifall bei der FDP)

Da steht nichts von einer unabhängigen richterlichen Kontrolle. Da steht nichts davon, dass Eingriffe in den Kernbereich erst einmal zu unterbleiben haben, so wie es uns das Bundesverfassungsgericht auf den Weg gegeben hat. Erst einmal wird automatisch aufgezeichnet. Wie aus der Antwort auf unsere Kleine Anfrage spricht daraus: Die Bundesregierung hält den Kernbereichsschutz offensichtlich nur für ein Beweisverwertungsverbot."

Wie stehen Sie zu dem Gesetzesentwurf? Natürlich ist eine Sicherheit beim Austausch von Daten via Internet sehr wichtig. Aber geschieht hier nicht ein starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, wenn das Vorhaben einer Vorratsdatenspeicherung so ausgeweitet wird?

Viele Grüße aus der Bielewelt,

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