Dr. Rainer Tabillion (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Rainer Tabillion
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Diplom Biologe, Mikrobiologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Sankt Wendel
Landeslistenplatz
3, Saarland
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(...) Es gibt in der Tat auch noch andere Sportarten, die Hemmschwellen heruntersetzen könnten, ohne dass man diese verbieten würde. Ich halte daher ein Paintball-Verbot für nicht angemessen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
08.12.2006
Von:

Das Saarland bildet mit der Westpfalz seit vielen Jahren ein Übungsgebiet, in dem seit Jahrzehnten ausländische (hauptsächlich US-amerikanische) und deutsche Kampfjets unter Höllengetöse ganzjährig von früh bis spät die Bevölkerung bei Kriegsspielen terrorisieren. Die Lärmwerte liegen jenseits von gut und böse und sind nur deshalb nicht strafbar, weil man geschickterweise keine Lärmgrenzwerte für militärischen Fluglärm in Gesetze und Vorschriften gegossen hat. Kinder weinen vor Schreck und Schmerz, wenn solch eine Mordmaschine über den Kinderwagen donnert, sie können weder mittags noch abends ihren Schlaf ungestört halten, die Erwachsenen werden ebenfalls krank, und der Tourismus in der Region wird sabotiert. Das Militär redet sich mit angeblichen Bündnisverpflichtungen und NATO-Verträgen heraus, sagt aber nicht, dass man diese kündigen und abändern kann. Die Politik (vor allem die rheinland-pfälzische Lokalpolitik) schwärmt mit unbelegten und weit übertriebenen Zahlen vom angeblichen Wirtschaftsfaktor US-Airforce. Ist Ihnen das bequeme Üben insbesondere ausländischer Militärs über unserer dicht besiedelten Heimat auch schützenswerter als die Gesundheit und Lebensqualität der Bürger sowie der Wirtschaft der Region? Wenn nicht, was tun Sie für die Bürger in dieser Sache?
Antwort von Dr. Rainer Tabillion
bisher keineEmpfehlungen
19.12.2006
Dr. Rainer Tabillion
Sehr geehrter Herr ,

ich bin bereits öfter von Bürgerinnen und Bürgern auf die von Ihnen beschriebene Problematik des Fluglärms von militärischen Übungsflügen angesprochen worden, die ich auch aus eigener Anschauung kenne, da ich selbst im nördlichen Saarland wohne. Als Folge der Beschwerden habe ich bereits im Mai den Bundesverteidigungsminister angeschrieben. In dem Schreiben habe ich einerseits um Informationen gebeten, ob die langjährige Praxis in jüngerer Zeit geändert worden ist, weil sich die Beschwerden in letzter Zeit häufen. Andererseits habe ich meine Erwartung geäußert, dass auch für militärische Flüge von Nato-Partnern die vom Bundesverteidigungsministerium festgelegten Betriebszeiten und Mindestflughöhen eingehalten werden.

In seiner Antwort hat der Bundesverteidigungsminister Mitte Juni darauf hingewiesen, dass seit 1990 vier von fünf Verbänden der alliierten Streitkräfte in den angrenzenden Regionen des nördlichen Saarlandes aufgegeben worden sind und dass durch weitere Maßnahmen die militärischen Tiefflüge über Deutschland seitdem um fast 90% reduziert wurden. Außerdem hat Minister Jung in seinem Schreiben betont, dass die vom Ministerium festgelegten Betriebszeiten und Mindestflughöhen für Tiefflüge selbstverständlich auch von ausländischen Luftstreitkräften einzuhalten seien.

Dies hat allerdings mit der empfundenen Realität der Betroffenen im nördlichen Saarland wenig zu tun. Ich kann mich noch gut erinnern an die Situation in den 80er Jahren, wo erheblicher Protest letztlich bedingt erfolgreich war. Daher bin ich der Meinung, dass eine Besserung letztlich nur über eine grundsätzliche Änderung dieser aus einer nach meiner Einschätzung überholten militärischen Strategie der Bundeswehr und des NATO-Bündnisses zu erreichen ist. Ich sehe darin den einzigen letztlich wirksamen Hebel das militärische Fluglärmproblem nachhaltig zu beeinflussen.

Kurzfristig kann ich Ihnen leider nur Folgendes raten:

Beschweren Sie sich regelmäßig über übermäßigen Fluglärm. Das Luftwaffenamt Köln hat hierfür eine eigene Telefonnummer eingerichtet: 0800 – 8 620 730 (Mo-Do 8-17 Uhr, Fr 8-12:30 Uhr). Auch das saarländische Innenministerium hat ein eigenes Bürgertelefon für Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb eingerichtet: 0681 – 9621642.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Tabillion, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
03.02.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Tabellion,

bin seit 30 Jahren bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beschäftigt und meine zu wissen, wo der Schuh im System drückt.
Mir ist unverständlich, dass Sie dieser Reform zugestimmt haben.
Mich würde interessieren,aus welchen grüden Ihre Zustimmung zu einer solchen Posse erfolgte?

Mit freundlichen Grüssen

-Jürgen
Antwort von Dr. Rainer Tabillion
bisher keineEmpfehlungen
23.02.2007
Dr. Rainer Tabillion
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mir die Zustimmung zur Gesundheitsreform nicht leicht gemacht. Die jetzige Ausgestaltung ist der Kompromisssuche innerhalb der Koalition geschuldet. Aus sozialdemokratischer Sicht handelt sich im Vergleich zum Status Quo aber auf alle Fälle um eine Verbesserung. Die Versicherten der GKV erhalten Anspruch auf zusätzliche Leistungen, jeder erhält das Recht auf Krankenversicherung und der Weg zur Bürgerversicherung wird vorbereitet.

Bei der Abstimmung habe ich zusammen mit zahlreichen anderen SPD-Abgeordneten eine Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Bundestages abgegeben, in der die uns wichtigen Elemente der Reform und unsere zukünftigen Erwartungen an das Gesundheitssystem formuliert sind. Sie finden den Wortlaut der Erklärung direkt auf der Startseite meiner Homepage unter www.rainer-tabillion.de .

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Tabillion, MdB
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Frage zum Thema Familie
20.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Tabillion, nach Presseveröffentlichungen hat Ihr Landesvorsitzende Heiko Maas sich mit der Forderung nach einem Wahlrecht nach Kinderzahl ins Gespräch gebracht. Wer Kinder erziehe "leiste was ganz besonderes" Bis zur Einführung des Wahlrechts mit 16 Jahren sollen die Eltern stellvertetend das Wahlrecht ausüben, da Kinder von den Wahlergebnissen und der daraus folgenden Politik betroffen sind. Familien sollten deshalb das Recht behalten, stärker als bisher mitzubestimmen. Ich unterstelle, dass eine Grundgesetzänderung notwendig ist, um dieses Vorhaben umzusetzen.Fragen an Sie::Stimmen Sie Iihrem Vorsitzenden zu und unterstützen Sie das Anliegen? Sind andere Bevölkerungsschichten nicht auch von Politik betroffen? Böte es sich nicht an das Wahlrecht nach der Steuerkraft eines Einzelnen vorzunehmen, da dieser ja auch mehr zur Finanzierung des Gemeinwohls beiträgt? Könnte nicht auch Unternehmern ein zusätzliches Stimmrecht, abgestuft nach Mitarbeiterzahl zugestanden werden? mit freundlichen Grüssen
Antwort von Dr. Rainer Tabillion
2Empfehlungen
11.04.2007
Dr. Rainer Tabillion
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Familienwahlrecht. Ich unterstütze die Position von Heiko Maas, das Wahlalter auf 16 Jahre herabzusetzen. Darüber hinaus trage ich auch den Vorschlag mit, ein Familienwahlrecht einzuführen, das bis zum 16. Lebensjahr des Kindes von seinen Eltern ausgeübt wird. Kindern kommt als schwache und bisher unterrepräsentierte Gruppe der Bevölkerung besondere Beachtung zu. Dabei sind sie keinesfalls gleichzusetzen mit Gruppierungen, die bereits ein Wahlrecht haben. Ein Wahlrecht nach Steuerkraft wie Sie es als ein Beispiel ansprechen wäre ein Rückfall ins Mittelalter. Ebenso wenig sinnvoll ist ein nach Mitarbeitern abgestuftes Wahlrecht von Unternehmern. Schließlich hat jede/r Angestellte ein eigenes Stimmrecht. Diese beiden Vorschläge sind mit einem demokratischen Grundverständnis nicht vereinbar, der Vorschlag der SPD Saar stärkt dagegen die Demokratie: Ein Kopf - eine Stimme. Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre ist übrigens in einigen Bundesländern, z.B. bei Kommunalwahlen, bereits verwirklicht und somit ein sehr realistischer Vorschlag.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Tabillion, MdB
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Frage zum Thema Familie
11.04.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Tabillion, vielen Dank für Ihre Antwort zur Frage bezüglich des Wahlrechts für Kinder. Sie haben, wie zu erwarten war, Ihre Position verteidigt. Ich habe zwei Zusatzfragen: Sollten das zukünftige Wahlalter nicht gleich an das Wahlrecht auf die Frage der Religionszugehörigkeit abgesenkt werden? Und sollte man die Einführung des Wahlrechts nicht auch an den Beginn des Militär- oder Militärersatzdiensten knüpfen?
Antwort von Dr. Rainer Tabillion
1Empfehlung
12.04.2007
Dr. Rainer Tabillion
Sehr geehrter Herr ,

ich weiß nicht, was Sie mit Ihren Fragen bezwecken, beantworte Sie aber gerne: Religion und Politik sind in unserem Land strikt von einander getrennt. Daher kann ich auch keinen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Alter des politischen Wahlrechts und des Wahlrechts der Religionszugehörigkeit erkennen. Letzteres ist Sache der Kirchen und nicht des Gesetzgebers. Zu Ihrer zweiten Frage eine kritische Gegenfrage: Wollen Sie wirklich Kinder bzw. Jugendliche in einen militärischen Auslandseinsatz schicken? Das würde nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen völkerrechtliche Konventionen der Weltgemeinschaft verstoßen. Meine Antwort ist daher auch hier ganz klar: nein.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Tabillion, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.04.2007
Von:

Zum Familienwahlrecht:
ist dies wirklich Ihr Ernst? Ursprünglich ging man in der Demokratie von einem mündigen Bürger aus, der - nachdem er sich informiert und orientiert hat - nach bestem Wissen und Gewissen sein Wahlrecht ausübt.
Wieso gehen Sie davon aus, dass Eltern automatisch im Sinne Ihrer unmündigen Kinder entscheiden? Das Kind ist ein Individuum und kein (Körper-)Teil der Eltern. Es soll sein Wahlrecht, wenn es reif dazu ist (das kann auch schon mit 16 der Fall sein) ausüben. Und: Gehen Sie wirklich davon aus, dass jeder der Kinder hat, auch verantwortungsvoll handelt und entscheidet. Wie erklären Sie sich dann die steigenden Jugendhilfekosten und die Zunahme von Verwahrlosung und Vernachlässigung?
Mir scheint: Hier geht es nicht mehr Demokratie, sondern um populistischen Stimmenfang und Mutterkreuzpropaganda. Politiker scheinen sich den mündigen und kundigen Bürger nicht mehr zu wünschen.Der könnte zu viel in Frage stellen und die dürftigen Inhalte der Politikerreden bemerken.. Da lassen wir lieber Kleinkinder wählen. Wäre dem Kindeswohl nicht eher gedient, wenn man endlich mehr Geld in die Bildung stecken würde, um aus Kindern mündige, "aufgeklärte" Bürger zu machen, die wirklich wissen warum und was sie wählen?- oder ist dies von der SPD nicht mehr gewünscht?
Antwort von Dr. Rainer Tabillion
2Empfehlungen
27.04.2007
Dr. Rainer Tabillion
Sehr geehrte Frau ,

vielen dank für Ihre Mitteilung. Es entspricht genau meiner Position, über mehr Investitionen in Betreuung und Bildung sowie einer kinderfreundlicheren Gesellschaft aus Kindern mündige und aufgeklärte Bürger zu machen.

Ich sehe aber darin gar keinen Widerspruch zu einem möglichen Familienwahlrecht. Dies ist im Übrigen nicht meine Erfindung, aber aus meiner Sicht ein durchaus zulässiges Denkmodell. Damit auf "populistischen Stimmenfang" zu gehen liegt mir fern.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Tabillion, MdB
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Ihre Frage an Dr. Rainer Tabillion
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