Dr. Rainer Tabillion (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Rainer Tabillion
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Diplom Biologe, Mikrobiologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Sankt Wendel
Landeslistenplatz
3, Saarland
weitere Profile
Ich bin bereits öfter von Bürgerinnen und Bürgern auf die von Ihnen beschriebene Problematik des Fluglärms von militärischen Übungsflügen angesprochen worden, die ich auch aus eigener Anschauung kenne, da ich selbst im nördlichen Saarland wohne. Als Folge der Beschwerden habe ich bereits im Mai den Bundesverteidigungsminister angeschrieben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Tabillion,

wie Sie vielleicht wissen, schwören Bundespräsident, -kanzler und -minister jeweils feierlich, sich für das Wohl der (deutschen) Bevölkerung einzusetzen, Schaden von ihr abzuwenden und deren Nutzen zu mehren. Laut Aussage des ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse habe dieser Eid jedoch keinerlei rechtliche Bedeutung und man könne nicht gegen Verletzungen juristisch vorgehen. Dies wird in der Kommentierung zum Grundgesetz (Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Artikel 56 Randnummern 4 und 10) gleichfalls erwähnt und damit begründet, dass "kein Bundespräsident (und übrigens auch kein Bundeskanzler und kein Bundesminister) so zynisch und so machtbesessen sein wird, dass es ihm im Augenblick des Amtsantritts ausschließlich um die Macht, das Ansehen oder die persönlichen Vorteile geht, die mit dem anzutretenden Amt verbunden sind."

In der Republik Ghana leistet der dortige Präsident einen inhaltlich ähnlichen Eid, jedoch mit dem Zusatz "sollte ich zu irgendeiner Zeit diesen Amtseid brechen, werde ich mich dem Gesetz der Republik von Ghana fügen und alle Strafen dafür erleiden."

Sollte diese Regelung Ihrer Meinung nach auch in Deutschland eingeführt werden? Wie sehen Sie persönlich das "Wohl des Volkes"? Ist es nicht ein demokratisches Bürgerrecht, sein Wohl selbst zu definieren? Bedarf es dazu nicht entsprechender Möglichkeiten, die z.B. durch ein sogenanntes "Bedingungsloses Grundeinkommen" gegeben wären, wie es vor kurzem in einer Petition an den Bundestag gefordert wurde?

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen um eine Antwort,

mit freundlichen Grüßen aus Kiew,

Antwort von Dr. Rainer Tabillion
2Empfehlungen
22.04.2009
Dr. Rainer Tabillion
1. Warum ich die Einführung einer Regelung, wonach ein Verstoß gegen den geleisteten Eid von Bundespräsidenten, Kanzlern und Ministern mit Strafe zu bewehren für nicht sinnvoll halte.

Der Eid, denn der Bundespräsident, die Kanzlerin oder die Minister leisten ist eine Absichtserklärung. Er ist nicht vergleichbar mit dem mit Strafe bewerten Meineid oder den anderen bei Gericht geschworenen Eiden. Um eine Strafbarkeit einzuführen, müsste man zunächst im Rahmen der Voraussetzungen der Strafbarkeit das Volkeswohl und die Verstöße dagegen definieren. Dies halte ich zwar für eine realisierbare Aufgabe. Aber zu jeder Strafbarkeit gehört auch eine schuldhafte Verletzung eines Gesetzes (Nulla poena sine culpa"), d. h. es muss nachgewiesen werden, dass der Handelnde z. B. vorsätzlich, also mit einem entsprechendem Willen gehandelt hat und das Ergebnis seines Handelns vorhergesehen hat. Aber wer weiß denn, welche heute für richtig gehaltene Entscheidung, unter den Entwicklungen der globalisierten Welt und unterschiedlichster Faktoren und Entwicklungen morgen noch eine solche ist. Dies erfordert fast salomonische Eigenschaften. Aus diesem Grund handelt jeder Politiker nach dem was er heute für richtig und gut im Sinne der gesamten Bevölkerung, für die er handelt, hält. Die Einführung einer Strafe wäre entweder ein stumpfes Schwert, weil schuldhafte Verstöße selten nachweisbar wären oder ein willkürliches Instrument, das dem Terror Tür und Tor öffnen würde.

2. Wie ich das "Volkeswohl" sehe.

Volkeswohl ist für mich gesellschaftlicher Wohlstand als Voraussetzung für privates Glück. Dazu zählen z. B. Vollbeschäftigung verbunden mit guter Arbeit, Chancengleichheit, gute Bildungsmöglichkeiten und umfassendeTeilhabe am gesellschaftlichen Leben. Den Rahmen dafür und zugleich auch die gemeinschaftlichen Pflichten des Einzelnen stellt das Grundgesetz dar.

3. Ob es ein demokratisches Bürgerrecht ist, sein Wohl selbst zu definieren?

Ich stimme Ihnen zu, dass es ein demokratisches Recht ist sein Wohl selbst zu definieren, allerdings möchte ich hierzu zu denken geben, dass es sich dann aber schon rein begrifflich nicht um "das Volkeswohl" handeln kann.

4. Zum Zusammenhang von Volkeswohl und Grundeinkommen.

Das bedingungslose Grundeinkommen ist für mich keine Bedingung des Volkeswohls. Ich denke, dass sich unser System des primär durch Arbeit erzielten Einkommens in Verbindung mit solidarischen Sozialsystemen und angemessenen Transferleistungen bei Bedürftigkeit bewährt hat.
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Tabillion,

koennen Sie mir bitte erklaeren wie es zu dem aktuellen Gesetzesentwurf bezueglich des Waffengesetzes kommt?
Ich bin selbst kein Sportschuetze oder Jaeger, aber ich spiele Paintball.
Wenn es im privaten Bereich erhebliche Maengel bezueglich der Lagerung und Zugaenglichkeit von Schusswaffen gibt, so ist es sicher nur sinnvoll und richtig die bestehenden Gesetze zu erweitern oder zu veraendern.
Was aber hat eine im Wettkampf gespielte Teamsportart damit zu tun?
Ich denke, die fuer den Gesetzesentwurf Verantwortlichen haben ein voellig falsches Bild von Paintball.
Paintball ist eine Teamsportart bei der es darum geht, das gegnerische Team durch "markieren" aus dem Spiel zu werfen. Ein Vergleich mit Voelkerball ist wohl am treffensten.
Paintball wird in Deutschland in Ligen gespielt (Bundesliga, Regionalliga etc.). Viele Spielfeldbetreiber leben von Spielern, die etwa als Betriebsausflug "Paintball spielen gehen". Durch das notwendige Spielen im Team wird das Miteinander gefoerdert und man hat zusammen einfach Spass. Ich selbst habe mit etwa 15 meiner Arbeitskollegen schon einen solchen Ausflug veranstaltet und bis auf Wenige, wollen die Meisten beim nachsten mal wieder dabei sein.
Ich will jetzt gar nicht weiter auf die in den Medien genannten Gruende zum Paintball spielen eingehen (simuliertes Toeten, militaerisches Training etc.) Diese Behauptungen entsprechen in keinster Weise den Tatsachen.
Ich bin mir sicher, Sie werden sich Ihre eigene Meinung ueber Paintball bilden. Vllt besuchen SIe ja mal ein Spielfeld und ueberzeugen sich selbst von der Harmlosigkeit des Paintballsports.

mit freundlichem Gruß

O.
Antwort von Dr. Rainer Tabillion
6Empfehlungen
14.05.2009
Dr. Rainer Tabillion
Sehr geehrter Herr !

Kein Zweifel, man muss sich angesichts von Ereignissen wie Winnenden immer wieder fragen, was Menschen dazu bringt solche Taten zu begehen und was zu tun ist um potentielle Täter davon abzuhalten. In diesem Zusammenhang halte ich allerdings vieles, was in der Folge von schrecklichen Ereignissen, wie Winnenden diskutiert und auf den Weg gebracht wird für Aktionismus. Insgesamt spricht vieles dafür, dass es in Deutschland ein ausreichendes Waffenrecht aber ein Vollzugsdefizit gibt. Wenn man sich die Vielzahl der in deutschen Haushalten vorkommenden Waffen vergegenwärtigt, kommt man eher zu dem Ergebnis, dass von einem überwiegend verantwortungsvollen Umgang mit Waffen ausgegangen werden kann. Insbesondere trifft dies auf Sportschützen und Jäger zu.

Auch wenn man bzgl. Paintball als Sportart unterschiedlicher Meinung sein kann, sollte man seitens der Politik nicht alles verbieten wollen, was man persönlich vielleicht nicht mag. Es gibt in der Tat auch noch andere Sportarten, die Hemmschwellen heruntersetzen könnten, ohne dass man diese verbieten würde. Ich halte daher ein Paintball-Verbot für nicht angemessen.

Diese Auffassung hat sich inzwischen in den Koalitionsfraktionen durchgesetzt, so dass es zu einem Paintball-Verbot nicht kommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Tabillion, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
08.07.2009
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Dr. Tabillon,

als Mitbürger Ihres Wahlkreises wende ich mich in einer Angelegenheit an Sie, welche ich für äußerst wichtig erachte: die aktuelle Atomwaffenpolitik. Ich will, dass Deutschland in der Frage der nuklearen Abrüstung als Mittelmacht eine aktive Rolle übernimmt.

Mit dem neuen US-Präsidenten Obama wurde die Tür für neue Abrüstungsschritte geöffnet. Es steht noch nicht fest, welche Schritte gegangen und welcher Weg eingeschlagen wird. Die Ankündigungen, den Atomteststoppvertrag zu ratifizieren und mit Russland über weitere Reduzierungen der Atomwaffenarsenale zu verhandeln, weisen in die richtige Richtung, sind aber noch kein Fahrplan in eine Welt ohne Atomwaffen.

Atomwaffen stellen eine enorme Gefahr, nicht nur physisch, sondern auch psychisch dar. Die Existenz nuklearer Massenvernichtungswaffen in Deutschland steht im Widerspruch zum nuklearen Nichtverbreitungsvertrag und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofes.
Ein atomwaffenfreies Deutschland wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer atomwaffenfreien Welt.

Konzepte für den Weg dorthin wie der Entwurf einer Nuklearwaffenkonvention oder das Hiroshima-Nagasaki-Protokoll liegen in den Schubladen der Diplomaten und gehören auf die Verhandlungstische. Ich bedauere es, dass solchen zielführenden Bestrebungen für eine atomwaffenfreie Zukunft, trotz der Aufbruchstimmung noch zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Der neuerliche Atomwaffentest von Nordkorea beunruhigt mich. Er zeigt, die Gefahr auf, wo es hinführen kann, wenn Atomwaffen und ihre Tests nicht schnell verboten werden. Wir stehen vor der Wahl: Atomwaffen für viele oder Nulllösung für alle.

Ich setze mich für einen fairen Umgang mit den kommenden Generationen ein und bitte Sie daher mir mitzuteilen, was Sie als Abgeordneter für eine atomwaffenfreie Zukunft tun wollen und wie wir in diesem Thema zusammenarbeiten können.

Mit freundlichen Grüßen
....
Antwort von Dr. Rainer Tabillion
1Empfehlung
15.07.2009
Dr. Rainer Tabillion
Sehr geehrter Herr Dr. ,

Abrüstung, Nichtverbreitung von nuklearen Waffen und Rüstungskontrolle sind zentrale politische Themen in den nächsten Jahren. Deshalb begrüße ich auch ausdrücklich die von US-Präsident Barack Obama Anfang April in Prag verkündete Vision einer atomwaffenfreien Welt. Und gerade die Tatsache, dass der US-Präsident Obama und auch der russische Regierungschef Wladimir Putin sich für eine Abrüstung in Sachen Atomwaffen ausgesprochen haben, halte ich für eine sehr gute Voraussetzung in den nächsten Jahren zu einer weltweiten Reduzierung von atomaren Waffen zu gelangen. Die Probleme mit dem Iran und Nordkorea machen aber deutlich, dass die internationale Gemeinschaft hier auch unter Druck steht und ein gemeinsames Handeln gefordert ist.

Ich halte es daher für wichtig, dass international mit einer restriktiven Ausfuhrpolitik verhindert wird, dass Staaten in den Besitz von Anreicherungstechnologien u. ähnl. gelangen, die diese zu militärischen Zwecken nutzen und die sich keinerlei nachprüfbarer Abrüstungs- und Nichtverbreitungsverpflichtungen auferlegen. Daher halte ich den Vorschlag der Bundesregierung eine zusätzliche Urananreicherungsanlage unter ausschließlicher Kontrolle der IAEO zu errichten für sinnvoll. Bei ausbleibender weiterer Verbreitung der Technologie, wird allen Staaten die Möglichkeit gegeben einen gesicherten Zugang zum Brennstoff zu erhalten. Eine ausschließlich von der IAEO kontrollierte Anlage soll beteiligenden Staaten den Anreiz geben, auf eigene, nationale Anreicherung zu verzichten, ohne dass ihr Recht auf friedliche Nutzung der Kernenergie eingeschränkt wird.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den zurückliegenden Jahren das Thema Abrüstung immer wieder auf die internationale Tagesordnung gesetzt.
Unser Ziel muss eine Welt ohne Atom- und Massenvernichtungswaffen sein. Ich teile Ihre Forderung nach einer atomwaffenfreien Zukunft, übrigens auch nach einer Zukunft ohne Atomkraftwerke. Deshalb habe ich mich bereits vor einiger Zeit für den vollständigen Abzug der restlichen in Deutschland verbliebenen Atomwaffen ausgesprochen, als ersten Schritt zu einer atomwaffenfreien Welt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Tabillion, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.08.2009
Von:

Hallo Herr Tabillion!

Die SPD in Südhessen hat sich gegen die Netzsperre ausgesprochen. Wie erklären sie mir ihr Abstimmungsverhalten dazu?

Bitte schildern sie mir die Gründe für ihr Stimmverhalten.

gruss
Antwort von Dr. Rainer Tabillion
1Empfehlung
11.08.2009
Dr. Rainer Tabillion
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie auf meiner Internetseite nachlesen können, habe ich mich durchaus kritisch mit dem Thema Netzsperre auseinandergesetzt. Für mich war dieser Beschluss grenzwertig, weil ich grundsätzlich für ein freies Internet bin und gegen die Schaffung von Infrastrukturen, die Zensur ermöglichen. Das ich dem Gesetz zugestimmt habe liegt daran, dass es nach vielerlei Protesten verändert und verbessert wurde. So z. B. tritt das Gesetz automatisch am 31.12.2012 außer Kraft und es erfolgt erstmal eine Überprüfung und Auswertung dahingehend, ob es auch wirkungsvoll ist.

Sicher kann eine entsprechend aufgebaute Infrastruktur – bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen im deutschen Bundestag – auch zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden. Hier waren gerade aus der Unionsfraktion Forderungen bekanntgeworden, diese Sperren auch für Computerspiele, Glücksspiele, extremistische Inhalte oder gar Urheberrechtsverletzungen anzuwenden. Aber im Rahmen des verabschiedeten Gesetzes ist eine solche Ausweitung gar nicht möglich; sie müsste durch ein Gesetzgebungsverfahren, mit allen Formalien, umgesetzt werden. Hierzu erkläre ich, dass eine Ausweitung der Sperrinfrastruktur für andere Zwecke, als die Sperrung von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten, für mich grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Schließlich war bei der Abwägung zu der Zustimmung zu diesem Gesetz für mich auch der Umstand zu berücksichtigen, dass die entsprechende Sperrinfrastruktur aufgrund der abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern bereits aufgebaut wurde. Mehrere Provider hatten angekündigt, Internetsperren aktivieren zu wollen. Dies hätte ohne ein Gesetz völlig unüberprüfbar und unbegrenzt geschehen können, so dass das Gesetz, nach meiner Meinung, die deutlich bessere Alternative ist.

Ich bitte deshalb in diesen Beschluss und die SPD-Beteiligung daran nichts hineinzuinterpretieren, was er nicht hergibt. Wer wirklich freies Internet will, hat bei der Bundestagswahl unter machtpolitischen Gesichtspunkten trotz der von Ihnen angesprochenen Entscheidung keine Alternative zur SPD.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Tabillion, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Tabillion !

In Ihrer Antwort vom 11.08. an Herrn Kolb schreiben Sie:
"Sicher kann eine entsprechend aufgebaute Infrastruktur – bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen im deutschen Bundestag – auch zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden. ... Aber im Rahmen des verabschiedeten Gesetzes ist eine solche Ausweitung gar nicht möglich; sie müsste durch ein Gesetzgebungsverfahren, mit allen Formalien, umgesetzt werden. Hierzu erkläre ich, dass eine Ausweitung der Sperrinfrastruktur für andere Zwecke, als die Sperrung von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten, für mich grundsätzlich ausgeschlossen ist."

Es ist sicher richtig, daß dieses Zensurgesetz in dieser Fassung sich nur auf Kinderpornographie bezieht. Wir haben aber oft genug erlebt, daß eine solche Einschränkung durch einen Nebensatz in einem anderen Gesetz ausgeweitet werden kann, und daß dieser Nebensatz im Gesetzgebungsverfahren schlicht übersehen wird ...

Auch warten die Gerichte wie z.B. das Hamburger Landgericht nur darauf, daß die Provider die notwendige Infrastruktur aufgebaut haben, um dann diese auch in Zivilsachen nutzbar machen zu können.

Eine Beschränkung der Infrastruktur bei den Providern, die zur Erfüllung der durch das ZugerschwG aufgelegten Pflichten notwendig ist, ist aber in eben diesem Gesetz nicht vorhanden.

Wie also wollen Sie - und mit Ihnen alle SPD-Abgeordneten, die mal wieder "mit Bauchschmerzen" das Grundgesetz beiseite gelegt haben - verhindern, daß durch richterliche Anordnung eine Ausweitung der Nutzung der Infrastruktur vorgenommen wird ?

Mit freundlichen Grüßen aus der Hauptstadt

S.
Antwort von Dr. Rainer Tabillion
bisher keineEmpfehlungen
14.08.2009
Dr. Rainer Tabillion
Sehr geehrter Herr ,

ich halte die von Ihnen geäußerten Bedenken für unbegründet.

Der Wortlaut des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen regelt ausdrücklich, dass es nur auf Fälle angewendet werden darf, die die Voraussetzungen der Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs erfüllen. D. h. man hat dabei bewusst die Regelung des Tatbestandes in einem eigenen Gesetz gewählt, damit sich sein Anwendungsbereich eben nicht durch eine Änderung "in einem Nebensatz" ändert lässt.

Das Gesetz sieht weiter ausdrücklich vor, dass das Sperrlistenverfahren und die dafür erforderliche Infrastruktur auf Grund der ausschließlichen Verwendung für die Zugangserschwerung bei Seiten, die kinderpornografische Schriften im Sinne des Strafgesetzbuch enthalten, nicht zur Durchsetzung etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden dürfen.* *

Geregelt ist das in *§ 7 ZugErschwG: *

Der neue Absatz 1 entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 8a Abs. 7 TMG-Entwurf; neben redaktionellen Anpassungen an die neue Gesetzesstruktur wird klargestellt, dass nur eine Haftung bei schuldhaftem Verhalten besteht. Der neue Absatz 2 stellt sicher, dass das Sperrlistenverfahren und die dafür erforderliche Infrastruktur auf Grund der einzigartigen Anwendung für die Zugangserschwerung bei Seiten, die kinderpornographische Schriften im Sinne des § 184b Abs. 1 StGB enthalten, *nicht zur Durchsetzung etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber den Diensteanbietern oder sonstigen Dritten genutzt werden dürfen*.* *Mit dieser Klarstellung wird der Befürchtung begegnet, dass Gerichte zukünftig aufgrund der durch das Sperrlistenverfahren nach diesem Gesetz vorhandenen technischen Infrastrukturen zu der Schlussfolgerung gelangen könnten, Zugangsvermittler seinen nunmehr auch im Hinblick auf andere Rechtsverletzungen (z.B. Rechte am geistigen Eigentum) zivilrechtlich zumutbar zur Sperrung heranzuziehen.

Das von Ihnen angesprochene Urteil des LG Hamburg muss unter dem Gesichtspunkt des Telemediengesetzes und der sog. Störerhaftung gesehen werden. Hiernach müssen Host-Provider fremde Inhalte von Nutzern auf deren mögliche Rechtswidrigkeit überprüfen und gegebenenfalls löschen, sofern dies im Rahmen des Zumutbaren liegt. Was aber genau zumutbar sein soll, wird in der Rechtsprechung und juristischen Literatur uneinheitlich beantwortet. Die durch das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen geschaffene Infrastruktur darf allerdings hierzu nicht genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Tabillion, MdB
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