Dr. Peter Ramsauer (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Peter Ramsauer
© DBT/Udo Giessen
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Diplom Kaufmann, Müllermeister
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Traunstein
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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(...) Ein zweiter Schwerpunkt des Gesamtpakets ist mit 14 Mrd. Euro die Stärkung öffentlicher Investitionen. 2009 und 2010 werden davon den Ländern und vor allem den Kommunen 10 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Integration
15.02.2008
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

Laut Statistischem Bundesamt lebten am 31.12.2006 ca. 1,8 Millionen Türken (1,48% der Gesamtbevölkerung) in Deutschland. Wieviel Türken gibt es mit deutscher Staatsangehörigkeit? 400 000 oder 900 000? Wieviel von diesen Personen besitzen die dopplte Staatsbürgerschaft, d.h. die deutsche und die türkische?
(Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, Ausnahme Eu- Bürger und Schweizer Bürger)

Warum wird diesen Personen dann nicht - wie in Bayern 2005 geschehen - die deutsche Staatsangehörigkeit wieder aberkannt? Wieso kann Herr Kolat, der Vorsitzende der türkischen Gemeinde
Deutschlands ,sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen? Sollte es Privilegien für die doppelte Staatsbürgerschaft bei Türken geben?
Wie verhält sich die Bundesrepublik zur Wehrpflicht bei Personen, die bis zum 18.Lebensjahr zwei Staatsangehörigkeiten besitzen, sich aber zwischen dem 18. und erst dem 23. Lebensjahr für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden müssen?

Hochachtungsvoll,
Dr. Pfennig
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
1Empfehlung
28.02.2008
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrte Frau Dr.

zu Ihren Fragen rund um die doppelte Staatsangehörigkeit und insbesondere die so genannte Optionsstaatsbürgerschaft bei "abgeordnetenwatch.de" möchte ich Ihnen hiermit antworten.

Belastbare statistische Daten über die Zahl der in Deutschland lebenden Personen, die die türkische und zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, stehen den deutschen Behörden nicht zur Verfügung. Dies erklärt sich daraus, dass es unterschiedliche Fallgestaltungen gibt, in denen jemand auf legalem Weg zugleich die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit besitzen kann, und gesonderte statistische Erfassungen nicht für alle Fallgestaltungen erfolgen.

Doppelte Staatsangehörigkeit (zum Beispiel Deutschland / Türkei) besitzen zum einen Kinder aus binationalen Ehen. In diesen Fällen kann das Kind beide Staatsangehörigkeiten auf Dauer behalten. Des Weiteren gibt es einige Fälle anerkannter Asylbewerber, die aus der Türkei stammen und in Deutschland inzwischen eingebürgert wurden, ohne dass die Türkei deren Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit zugestimmt hat; hierbei handelt es sich in der Regel um kurdische Volkszugehörige.

Die größte Gruppe von Personen, die auf legale Art und Weise die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit zugleich besitzt, erklärt sich aufgrund der bis Ende 1999 geltenden Rechtslage. Bis Ende 1999 konnten in Deutschland lebende ausländische Staatsangehörige, die ihr zehntes Lebensjahr noch nicht vollendet hatten und die sonstigen Einbürgerungsvoraussetzungen (unter anderem acht Jahre Aufenthalt in Deutschland) erfüllten, auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben und gleichzeitig die andere Staatsangehörigkeit behalten. Diese Regelung wurde als so genannte Inländerklausel bezeichnet. Hiervon haben auch zahlreiche türkische Staatsangehörige auf legalem Wege Gebrauch gemacht. CSU und CDU haben sich seinerzeit mit Nachdruck und erfolgreich für die Abschaffung dieser Möglichkeit eingesetzt, die schließlich nach einer Übergangszeit im Jahr 2000 zum 31. Dezember 2000 ausgelaufen ist. Nichtsdestotrotz kann und soll den Personen, die auf diese Weise Doppelstaatsangehörige wurden, die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr nachträglich aberkannt werden, da die Betroffenen nach damaligem Recht legal Doppelstaatsangehörige geworden sind. Zu dieser Gruppe mag auch das von Ihnen angeführte Beispiel zählen, ohne dass ich indessen über den konkreten Fall nähere Kenntnisse hätte.

Die von Ihnen genannte Regelung, die in Bayern konsequent umgesetzt wurde, betrifft eine andere Fallgestaltung. Nach dieser Regelung, die seit dem 1. Januar 2000 gilt, verliert ein deutscher Staatsangehöriger, der eine ausländische Staatsangehörigkeit beantragt, im Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Staatsangehörigkeit automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit (außer bei EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz). Dies erfasst aber nicht die oben von mir beschriebenen Fälle, in denen jemand auf legale Art Weise neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt. Erfasst werden sollten vielmehr diejenigen, die sich in Deutschland einbürgern ließen und danach, ohne Kenntnis der deutschen Behörden, ihre frühere Staatsangehörigkeit auf Antrag wieder erhalten haben. Ein solches Verhalten, das früher in zahlreichen Fällen zu beobachten war, war aus Sicht von CSU und CDU eindeutig Missbrauch. Daher haben wir durch den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit diesem Missbrauch zum 1. Januar 2000 einen Riegel vorgeschoben. Eine gesonderte "Aberkennung" der deutschen Staatsangehörigkeit - wie Sie offenbar annehmen - ist in diesen Fällen im Übrigen nicht nötig. Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit tritt stattdessen automatisch per Gesetz ein.

Soweit sie nach Privilegien für bestimmte Staatsangehörige im Hinblick auf die doppelte Staatsangehörigkeit fragen, sage ich klar und deutlich: irgendwelche Privilegien für bestimmte Gruppen - jenseits der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz -, etwa für Türken, gibt es nicht und wird es auch nicht geben. Jedoch gab es, wie oben beschrieben, bis zum 31. Dezember 2000 eine Begünstigung so genannter Inländer bei der Einbürgerung, die jedoch auf nachdrückliches Betreiben der Union hin beendet wurde.

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern haben bis zum 18. Lebensjahr neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit und müssen sich mit Volljährigkeit für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Sie fragen nach der Behandlung dieser Personen im Rahmen der deutschen Wehrpflicht. Hierfür gelten keine Besonderheiten. Das heißt: als deutsche Staatsangehörige unterliegen sie der deutschen Wehrpflicht. Sollten sie sich bereits vor ihrer Wehrerfassung für die ausländische Staatsangehörigkeit entschieden haben, so unterfallen sie ab diesem Zeitpunkt selbstverständlich nicht mehr der deutschen Wehrpflicht. Die ersten konkreten Fälle von Betroffenen, die sich zwischen den zwei Staatsangehörigkeiten entscheiden müssen, werden im laufenden Jahr 2008 aktuell. Wir werden sehr sorgfältig beobachten, ob die geltenden gesetzlichen Regelungen für die Ausübung des Wahlrechts im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit praktikabel sind oder aber nachjustiert werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Dr. Peter Ramsauer
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Frage zum Thema Integration
29.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

als Deutsche aus Russland sind wir mit dem neuen Zuwanderungsgesetz von 2005 nicht einverstanden. Wie konnte die Volkspartei CSU diesem Gesetz zustimmen? Heute las ich, wie Fr. Merkel die Synagoge in München besucht hat und wurde von russischen Einwanderern begrüßt. Da klappt es wohl mit staatlichen Geldern mit der Integration? Wer kümmert sich um die Deutschen aus Russland, die seit Jahren auf sich alleine gestellt sind, in Ghettos wohnen und kein Zuhause in Landshut haben? Nicht Mal eine Bleibe, wo die Landsleute sich hin wenden können? "Haus der Heimat"? Fehlanzeige. Nicht für uns. Bei der größten Volksgruppe, die am meisten Defizite mitgebracht hat, geht Integration vorbei? Wie kann man das verändern?

Vorsitzende der LMdR in Landshut
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
bisher keineEmpfehlungen
05.03.2008
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre e-mail an Herrn Dr. Ramsauer MdB. Da Sie als Vorsitzende der LMdR in Landshut schreiben, bittet Herr Dr. Ramsauer Sie, sich mit Ihrer Frage direkt an Ihren für Landshut zuständigen Bundestagsabgeordneten, meinen Kollegen aus der CSU-Landesgruppe Dr. Wolfgang Götzer MdB, zu wenden. Er ist informiert und würde Ihnen auch gern antworten. Seine e-mail-Adresse lautet: wolfgang.goetzer@bundestag. de

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Breitfuß-Renner
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.03.2008
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,
herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort vom 28.02.08 bezüglich der hier lebenden Türken und ihrer Doppelstaatlichkeit. Aber – wie Sie selbst schreiben – gibt es keine Statistik über die Zahl derjenigen, die beide Pässe besitzen, was nach dem Staatsangehörigkeitsrecht vom 15.07.1999 nur noch in Ausnahmefällen möglich ist. Wie hoch die Zahl derjenigen ist, die nach 2000 die türkische wiedererlangt haben, weiß der deutsche Staat auch nicht.
Die souveräne Bundesrepublik darf sich doch nicht vom türkischen Staat mit der Begründung des Datenschutzes abspeisen lassen. Warum knickt die Bundesregierung wieder ein ? Sollte nicht entweder die Einbürgerung der Türken ausgesetzt oder die eingebürgerten Türken nach ihren Staatsbürgerschaften befragt werden, so lange bis die Türkei die Registerauszüge übermittelt ?
Vielleicht haben wir schon 90% türkische Doppelstaatler ?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Pfennig
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
3Empfehlungen
28.03.2008
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrte Frau Dr.

Ihre Nachfrage könnte auf einem Missverständnis beruhen. Sie zitieren meine Aussage, wonach es keine statistischen Daten darüber gibt, wie viele in Deutschland lebende Personen gleichzeitig die türkische und die deutsche Staatsangehörigkeit haben, und anschließend erwähnen Sie, dass die Bundesrepublik keine Daten darüber hat, wie viele deutsche Staatsangehörige ab 2000 die türkische Staatsangehörigkeit erworben haben (womit sie im Regelfall die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben). Es handelt sich hierbei jedoch um unterschiedliche Sachverhalte: im ersten Fall geht es um eine doppelte Staatsbürgerschaft, die auf legale Art und Weise erworben wurde, im zweiten Fall liegt gerade keine doppelte Staatsbürgerschaft vor. Diese beiden Sachverhalte müssen voneinander unterschieden werden. Die von Ihnen aufgestellte Vermutung, es könnten bis zu 90% türkische Doppelstaatler geben, kann ich weder bestätigen noch dementieren. Wenn Sie aber Fälle meinen, in denen ein deutscher Staatsangehöriger türkischer Herkunft nach Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ohne Wissen der deutschen Behörden wieder die türkische Staatsbürgerschaft angenommen hat, so führte ein solches Verhalten jedenfalls seit dem 1.1.2000 automatisch zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft. Auf Betreiben von CSU und CDU wurde für solche Fälle dieser automatische Verlust gesetzlich festgeschrieben, gerade um zu verhindern, dass es zu massenhafter doppelter Staatsbürgerschaft kommt. Um diese Fälle kann es somit seit dem Jahr 2000 gerade nicht mehr gehen.

In der Tat gibt es keine Daten darüber, wie viele in Deutschland lebende Personen sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit haben. Wer – etwa nach der bis Ende 1999 geltenden Rechtslage nach der damals geltenden so genannten Inländerklausel – auf legalem Weg etwa neben der türkischen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, ist eben legaler Doppelstaatler geworden. Gleiches gilt für deutsche Staatsangehörige - in der Regel wohl türkischer Herkunft -, die vor dem 01. Januar 2000 die türkische Staatsangehörigkeit erworben haben, da bis zu diesem Zeitpunkt nach deutschem Recht der Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit nicht automatisch zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geführt hat. Auch diese Personengruppe hat – auf der Grundlage der damaligen Rechtslage – eben auf legale Weise eine doppelte Staatsangehörigkeit erworben. Diese Tatbestände lassen sich nicht mehr rückgängig machen. CDU und CSU haben gerade deshalb auf Änderung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, die in diesen Fällen eine dauerhafte doppelte Staatsangehörigkeit ermöglichten, gedrängt und die entsprechenden Änderungen durchgesetzt.

Diese Fälle sind von denjenigen zu unterscheiden, in denen ein deutscher Staatsangehöriger nach dem 01. Januar 2000 die türkische Staatsangehörigkeit erworben hat. Diese Personen sind in aller Regel gerade nicht Doppelstaatler geworden, sondern sie haben durch den Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren. Über diese Fälle gibt es im Übrigen durchaus Zahlenmaterial. Die für den Vollzug des Staatsangehörigkeitsrechts zuständigen Bundesländer haben flächendeckende, umfassende Anschreibeaktionen durchgeführt, um herauszufinden, welche deutschen Staatsangehörigen infolge Erwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit nach dem 01. Januar 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren haben. Die von Ihnen vorgeschlagene "Befragung" der eingebürgerten Türken hat somit bereits stattgefunden. Nach Aussage der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 16/139) vom 05. Dezember 2005 wurden bis zum damaligen Zeitpunkt bundesweit rund 21.500 Betroffene türkischer Herkunft ermittelt, die auf diese Weise die deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren haben.

Es ist einzuräumen, dass trotz dieser Anschreibeaktion nicht ausgeschlossen werden kann, dass daneben noch "unerkannte" Fälle von Personen bestehen, die rechtlich die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. Die deutschen Behörden hätten nur dann einen umfassenden Überblick über diese Personen, wenn die Türkei die Namen der Betroffenen den deutschen Behörden bekannt geben würde. Über diese Frage wurden zwischen der Bundesregierung und der türkischen Regierung Gespräche aufgenommen, die derzeit noch andauern. Die Tatsache, dass dabei bislang noch keine konkreten Ergebnisse erzielt werden konnten, ist aus meiner Sicht in der Tat unbefriedigend. Ich erwarte von der Türkei hier eine deutlich größere Kooperationsbereitschaft. Allerdings wäre es rechtlich nicht möglich, die Einbürgerung türkischer Staatsangehöriger in Deutschland aus diesem Grunde pauschal auszusetzen, da jeder Einbürgerungsfall gesondert behandelt werden muss. Wenn ein türkischer Staatsangehöriger nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht einen Einbürgerungsanspruch hat – dies ist nach acht Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland der Fall, wenn er darüber hinaus eine Reihe weiterer Voraussetzungen erfüllt – dann kann ihm die Einbürgerung nicht unter Hinweis auf die oben genannte unbefriedigende Kooperationsbereitschaft der Türkei versagt werden. Abschließend möchte ich noch festhalten: Aus meiner Sicht ist Mehrstaatigkeit –jenseits der Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten – nach Möglichkeit zu vermeiden. Dies war und bleibt klare Linie von CSU und Union. Eine vollständige Vermeidung lässt sich aber letztlich nicht erreichen. Sonst müsste man auch bei Kindern aus binationalen Ehen verlangen, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Dies wäre zu weitgehend. Wichtig ist es aber, mit aller Konsequenz Missbrauchsfälle zu verhindern und die Fälle von mehrfacher Staatsangehörigkeit so weit wie möglich zu beschränken. Dies haben wir als Union mit den Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts zum 01. Januar 2000 in weitem Umfang sichergestellt.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Peter Ramsauer MdB
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Frage zum Thema Integration
29.03.2008
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

ich beziehe mich auf Ihre in den Nachrichten "Diskussionsthemen" auf der aktuellen Homepage von www.runder-tisch-niederbayern.de gelisteten Angaben zur "Bürgeranfrage bei www.abgeordnetenwatch.de zur doppelten Staatsbürgerschaft von Türken".

Dazu möchte ich folgendes anmerken (ohne jetzt aus Zeitgründen die umfangreichen Texte auf Ihrer Seite von www.abgeordnetenwatch.de gelesen zu haben).

1. "Doppelte Staatsbürgerschaft, erworben vor 2000, ist legal":

(Quelle: www.abgeordnetenwatch.de )

Ich kann mich an einen Artikel einer Stuttgarter Zeitung erinnern, den ich anläßlich eines beruflichen Aufenthalts 1998 (!) dort gelesen habe.
Dort ging es - soweit ich mich erinnern kann - um die Frage, warum die Staatsanwaltschaft nicht wegen der doppelten Staatsbürgerschaft türkischer Staatsbürger tätig würde.

Die Quintessenz der Antwort von Seiten der Staatsanwaltschaft war, daß man sich der Unrechtmäßigkeit solcher doppelten Staatsbürgerschaften bewußt sei, aber nicht tätig werde. Die Begründung dafür habe ich leider vergessen.
Was ist nun richtig: Die Einlassung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft von 1998 oder Ihre Angabe ?

2. "so genau über die Zahlen und den Mißbrauch weiß er auch nicht Bescheid":

Sie (bzw. Ihr zuständiger Referent) sind gar nicht verpflichtet über solche Details Bescheid zu wissen - dafür gibt es die umfangreichen Wissensbasen und Nachfragekompetenzen, die Abgeordneten zur Verfügung stehen.
Ich würde daher schon detailliertere Antworten mit Quellenhinweisen erwarten. Die hier diskutierte Problematik hat letzten Endes mindestens das gleiche Gewicht wie die des geringen Preises, den bayerische Bauern für den dz Weizen erzielen.

Freundliche Grüße,
Dr.
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
3Empfehlungen
10.04.2008
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 29. März 2008 zur doppelten Staatsangehörigkeit.

Hierauf möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: ein deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Inland, der vor dem 01. Januar 2000 eine ausländische Staatsangehörigkeit erwarb – möglicherweise eine Staatsangehörigkeit, die er bereits früher einmal besessen hatte – verlor dadurch nach dem bis Ende 1999 geltenden Recht nicht seine deutsche Staatsangehörigkeit.

Die in solchen Fällen eingetretene doppelte Staatsangehörigkeit war nicht illegal, und zwar weder im Sinne einer Straftat noch einer Ordnungswidrigkeit. Vielmehr haben die Betroffenen letztlich "nur" eine damals bestehende Gesetzeslücke "legal" ausgenutzt. Die Gesetzeslücke bestand darin, dass etwa ein türkischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Inland, der die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollte, schon damals (wie auch heute) als Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft seine türkische Staatsangehörigkeit aufgeben musste. Wenn er aber nach Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit seine frühere türkische Staatsangehörigkeit wieder erwarb, führte dies nach der bis Ende 1999 geltenden Rechtslage nicht zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Auf diese Weise konnte er praktisch den vom deutschen Recht als "Preis" für die Einbürgerung in Deutschland an sich vorgesehenen dauerhaften Verlust seiner früheren Staatsangehörigkeit "legal" umgehen.

Aus Sicht der Union stellte der Rückerwerb einer früheren Staatsangehörigkeit eine Gesetzesumgehung und in aller Regel rechtsmissbräuchliches Verhalten dar. Deshalb hat es die Union durchgesetzt, dass diese "legale" Gesetzesumgehungsmöglichkeit zum 01. Januar 2000 abgeschafft wurde, indem seitdem der Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit grundsätzlich automatisch zum Erlöschen der deutschen Staatsangehörigkeit führt.

Ich könnte mir vorstellen, dass auch der von Ihnen erwähnte Artikel in einer Stuttgarter Zeitung aus dem Jahr 1998 diesen Hintergrund hat. Möglicherweise wurde darin ebendiese damals bestehende "legale Gesetzesumgehungsmöglichkeit" dargestellt. Letztlich war es bis Ende 1999 so, dass der Rückerwerb der früheren - zum Beispiel türkischen - Staatsangehörigkeit durch einen deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Inland eine Gesetzesumgehung darstellte, dass dies aber keinen Straftatbestand oder auch nur Ordnungswidrigkeitentatbestand erfüllte, so dass in der Konsequenz auch kein Einschreiten der Strafverfolgungsorgane möglich war. Letztlich haben die Betroffenen eine nach damaliger Rechtslage bestehende Gesetzeslücke "legal" ausgenutzt. Diese Möglichkeit wurde auf Betreiben der Union richtigerweise abgeschafft.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Peter Ramsauer MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
01.05.2008
Von:
-

Sehr geehrter Dr. Ramsauer!

Da Sie meine Briefe vom Oktober und November ´08 bezüglich des Ausbaus der A 8 Rosenheim Ost- Staatsgrenze noch nicht beantwortet haben, möchte ich Sie auf diesem Weg über die von den Grünen initiierte Veranstaltung mit oben genannten Thema informieren, die am 29.04. in Bergen stattfand.

Auf dieser Veranstaltung (die Besucherstärke hatte fast CSU-Niveau) entstand deutlich der Eindruck, dass viele Bürger sehr sensibel auf dieses Vorhaben reagieren und einem 6-spurigen Ausbau plus Pannenstreifen sehr kritisch gegenüberstehen.

Würde es Ihnen als zuständiger Bundes- und Kreistagsabgeordneter deshalb nicht gut anstehen bei diesem Thema Bürgernähe zu zeigen und sollten Sie sich mit den Sorgen Ihrer Wahlkreisbürger nicht mehr auseinandersetzen, anstatt deren Briefe zu ignorieren? Ein Ausbau der A 8 wäre bei den derzeitigen Benzinpreisen blanker Hohn. Ganz abgesehen davon, dass vernünftige Alternativen noch nicht einmal diskutiert worden sind.Was aber dringend notwendig wäre, denn die Zerstörung ganzer Ortschaften kann nicht als belangloser Kollateralschaden abgetan werden. Auf der vorgestrigen Veransaltung fiel ein erwähnenswerter Satz: "Wir wollen den 6-spurigen Ausbau auf jeden Fall verhindern.Egal ob mit den Grünen oder mit der CSU."

Nun meine Frage: Wäre es möglich, dass Sie und andere Vorantreiber des sechsspurigen Autobahnausbaus mit den Betroffenen diskutieren um Alternativen zu finden?

Mit freundlichen Grüßen,
M. -
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
bisher keineEmpfehlungen
09.05.2008
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrte Frau -,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1. Mai 2008, in der Sie sich zum 6streifigen Ausbau der A 8 zwischen Rosenheim und Landesgrenze äußern. Selbstverständlich setze ich mich als Ihr Wahlkreisabgeordneter permanent mit den Sorgen der Bürgerinnen und Bürger auseinander. Gerade mit der von Ihnen angesprochenen Thematik bin ich seit langem befasst und bestens vertraut. Ich antworte Ihnen deshalb gerne und möchte Ihnen meine Position zu diesem Thema erläutern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass mich nur ein Schreiben mit Unterschriftenliste von September 2007 nachrichtlich erreicht hat, das an Herrn Bürgermeister Maier gerichtet war und ich deshalb nicht geantwortet habe. Die Autobahn A 8 zwischen Rosenheim-Ost und Landesgrenze ist von der Linienführung mit scharfen Kurven und engen Kuppen und Wannen-Halbmessern, fehlendem Lärmschutz und fehlendem Standstreifen in einem nicht mehr zeitgemäßem und den aktuellen Anforderungen entsprechenden Zustand. Die Autobahn wurde vor dem Krieg nach den damaligen Kriterien und den damaligen Anforderungen an Lärmschutz, Naturschutz und Verkehrssicherheit gebaut.

Ein weiteres Problem ist, dass die damals gebauten Bauwerke fast durchgehend in einem maroden und schlechten Zustand sind und dringend saniert bzw. erneuert werden müssen. Es besteht daher die Notwendigkeit, diese alte nicht mehr verkehrssichere Autobahn nach den heutigen Kriterien auf 6 Fahrstreifen auszubauen. Damit erhält die Autobahn auch den modernsten Standard zum Schutz der Natur und des Wassers. Verbesserte Abwasserreinigung, optimierte Einpassung in die Natur mit aufwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und einem modernen Lärmschutz für die Anwohner sind selbstverständlicher Standard einer neuen Autobahn. Darüber hinaus wird die A 8 als eine der wichtigsten Ost-West-Verbindungsachsen nach Südosteuropa der wachsenden Verkehrsbelastung angepasst. Ohne diese Kapazitätsanpassung wäre zukünftig der Dauerstau an der Tagesordnung, was zu massivem Autobahnausweichverkehr durch die angrenzenden Orte führen würde. Dies ist der Region nicht ­zuzumuten. Eine moderne Straßengestaltung mit Standstreifen erhöht die Verkehrs­sicherheit wesentlich.

Sehr geehrte Frau -,
wie Sie sehen, bietet der bestandsnahe Ausbau der A 8 auf 6 Fahrstreifen wesentliche Vorteile für die Region und für die direkt betroffenen Anwohner. Wie Sie vielleicht wissen, unterstütze ich natürlich nachdrücklich auch Alternativen, wie z. B. den Ausbau der Bahnstrecken. Ein Erfolg ist hier der bevorstehende Baubeginn des 3. Gleises zwischen Freilassing und Landesgrenze. Weitere wichtige Maßnahmen sind aber auch der Ausbau der Bahnstrecke München – Mühldorf – Freilassing. Auch hier ist natürlich moderner Lärmschutz beim Ausbau selbstverständlich, um die betroffenen Anwohner zu entlasten.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Peter Ramsauer
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