Dr. Peter Ramsauer (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Peter Ramsauer
© DBT/Udo Giessen
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Diplom Kaufmann, Müllermeister
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Traunstein
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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(...) Für Spenden gilt im Übrigen die Vorschrift des § 4 der Verhaltensregeln als Teil der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Danach ist u.a. einem Abgeordneten die Annahme von Spenden im Übrigen in all denjenigen Fällen untersagt, in welchen sie auch den Parteien untersagt ist. Darüber hinaus entspricht die Regelung in § 4 Verhaltensregeln den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts über den erforderlichen Gleichklang von Spenden an Parteien und Abgeordnete bei Anzeige und Veröffentlichung (BVerfGE 85, 264, 325). (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
09.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

die Zentrierung von Facharztleistungen wird von Ihrer Politik propagiert, d.h. Facharztleistungen sollen im Krankenhaus erbracht werden. Alle meine Patienten, insbesondere die nicht mobilen älteren Patienten sind darüber entsetzt, dass sie dann möglicherweise keine wohnortnahe Versorgung mehr haben werden.( Ich bin niedergelassener Pneumologe in Velbert.) Auch Fachärzte haben bei chronischen Erkrankungen eine partielle hausärztliche Funktion. Auch Fachärzte sprechen mit Patienten und beraten diese. Glauben Sie, dass angestellte Fachärzte im Krankenhaus billiger arbeiten ?
Glauben Sie wirklich, dass die Kollegen Doppeluntersuchungen ständig absichtlich aus finanziellen Gründen durchführen ?
Bei einem budgetierten System ist jeder der oberhalb des Budgets liegt, dankbar über jede Untersuchung die bereits erbracht ist, da logischerweise jede unnötige Untersuchung im budgetierten System ein Verlust an Resourcen für den Leitungserbringer bedeutet. Ich kenne keinen Kollegen der sein Budget nicht überschreitet. Glauben Sie, dass die Privatleistungen zurückgehen, wenn Kassenleistungen zu mehr als 30 % nicht bezahlt werden ? Wird die nicht zu einer Verstärkung der sogenannten Zweiklassenmedizin führen ? Stimmen Sie dem Gesundheitsreformgesetz zu ?

MFG

Dr.
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
bisher keineEmpfehlungen
15.12.2006
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrter Herr Dr. ,

in Ihrer Frage unterstellen Sie, dass mit der Gesundheitsreform eine Zentrierung der fachärztlichen Versorgung auf den Krankenhausbereich einherginge. Dies jedoch ist nicht vorgesehen. Zwar haben gerade einzelne SPD-Gesundheitspolitiker vehement die Forderung nach einer "Überwindung der ambulant/stationären Sektorenabgrenzung" erhoben. Einer solchen Forderung hat sich aber nicht zuletzt die CSU erfolgreich widersetzt.

Eine generelle Öffnung der Krankenhäuser für die fachärztliche Versorgung würde das bewährte System der fachärztlichen Versorgung mit seinen besonderen Vorzügen gefährden. Zu diesen von Ihnen zu Recht ins Feld geführten Vorzügen zählen vor allem die patientennahe Versorgung sowie das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und behandelndem niedergelassenem Arzt.

In den Eckpunkten hat die Union deshalb besonderen Wert auf die Festlegungen gelegt: "Die ambulante ärztliche Versorgung stützt sich weiterhin auf freiberuflich tätige Hausärzte und Fachärzte sowie in besonderen Fällen auf die Behandlung am Krankenhaus…. Eine generelle Öffnung der Krankenhäuser zur ambulanten Tätigkeit ist nicht vorgesehen."

Zur Behebung der unstreitig bestehenden Probleme an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Behandlung gerade im Bereich der Anschlussheilbehandlungen erscheint es allerdings vernünftig, die besonderen ambulanten Fähigkeiten der Kliniken stärker für die medizinische Versorgung zu nutzen. Bereits mit der Gesundheitsreform 2004 wurden deshalb die Möglichkeiten zur ambulanten Leistungserbringung für bestimmte Bereiche in den Kliniken verbessert. Mit der Gesundheitsreform sollen diese Behandlungsmöglichkeiten für hochspezialisierte Leistungen ausgeweitet und konkretisiert werden. Vorzüge: Gerade schwerstkranke Patienten mit seltenen Krankheiten sind auf eine enge Verzahnung von stationärer und ambulanter Behandlung – also auf eine Behandlung "aus einer Hand" - angewiesen.

Eine generelle Öffnung der Kliniken für die fachärztliche Versorgung ist weiter nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Ramsauer
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Frage zum Thema Gesundheit
15.12.2006
Von:

Sie sind Mitglied im Gesundheitssausschuss des Deutschen Bundestages. Deshalb erlaube ich mir, Sie zu fragen:
Als schwerstbehinderter mit Pflegestufe und Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit bin ich besonders gelackmeiert.
Zuerst wurde die Leistung bei Familienangehörigen abgesenkt. Durch Minderung der Zulage für Schwerbehinderte und durch Erhöhung des nunmehr pauschalierten Regelsatzes bekomme ich faktisch weniger ausgezahlt. Die Bundesregierung meint dazu, dies müsse hingenommen werden. Im Eckregelsatz sind in der Einzelposition 2,53 Euro für Eigenanteile/Rezeptgebühren enthalten. Tatsächlich müssen Grundsicherungsbezieher MEHR als 1 % bzw. MEHR als 2 % zuzahlen. Der Regelsatz beträgt für Angehörige 310.00 Euro. Zuzahlen müssen wir aber 42,00 bzw. 84 Euro im Jahr; das macht mindestens 3.50 Euro monatlich, obwohl der Regelsatz nur 2,53 Euro hergibt. Es geht aber noch weiter. Als pflegebedürftige Person haben wir noch einmal 2 % zuzuzahlen für Leistungen aus der Pflegeversicherung. Das macht nochmal 42,00 bzw. 84,00 Euro im Jahr. Hinzu kommen Zuzahlungen für Medikamente, für die es keinen Ersatz gibt, die aber bei bestimmten Erkrankungen notwendig sind. Hinzu kommen Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig aber notwendig sind bei bestimmten Erkrankungen wie Elektrolyte usw. Für Nahrungsmittel stehen einem Familienangehörigen 114,60 Euro monatlich zur Verfügung. Können Sie davon leben? Wie kann ein Schwerstkranker davon leben, wenn die zusätzlichen Belastungen wie oben beschrieben abgezogen werden??? Wie stellen Sie sich dazu??? Sind Sie bereit, dies überprüfen zu lassen?

Mit Gruß
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
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20.03.2009
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrter Herr ,

zunächst bitte ich Sie um Nachsicht, dass ich Ihre Anfrage erst jetzt "wiederentdeckt" habe. Zwar bemühe ich mich, neben allen anderen Anfragen auch die an mich gerichteten Fragen hier bei Abgeordnetenwatch zeitnah zu beantworten. Leider gelingt dies allein aufgrund der Fülle aber nicht immer.

In Ihrer Frage zur Zuzahlungsverpflichtung von schwerstbehinderten Beziehern von Grundsicherung sprechen Sie mich als vermeintliches Mitglied des Gesundheitsausschusses an. Entgegen Ihrer Vermutung gehöre ich diesem Ausschuss nicht an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn ich mich zu den von Ihnen angesprochenen Detailfragen auf allgemeine Bemerkungen beschränke.

Zur Angemessenheit der sog. Überforderungsklauseln in Höhe von 2% bzw. 1% für chronisch Kranke bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: Ich denke, dass die Begrenzung der Zuzahlungsverpflichtungen bei chronisch Kranken auf 1% des zur Verfügung stehenden Einkommens ein angemessener Schutz vor sozialen Härten darstellt. Sie stellen darauf ab, dass Sie daneben noch weitere unvermeidbare Kosten für medizinisch notwendige Hilfen etwa im Bereich nicht verschreibungspflichtiger Medikamente oder von Nahrungsergänzungsmitteln aufzubringen hätten. In diesem Punkt müssten nach meiner Einschätzung die Sie behandelnden Ärzte in Verbindung mit Ihrer Krankenkasse bei gutem Willen eine Lösung finden können, die Sie von diesen Kosten freistellt. Eben weil diese Kosten für medizinisch Notwendiges, also von den Kassen im Einzelfall erstattungsfähige Leistungen, aufzubringen sind, sollte es Wege geben, diese Aufwendungen in den Schutz der Überforderungsklauseln einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Peter Ramsauer MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
17.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

Unterstützen Sie die Forderung nach namentlicher Abstimmung über die Gesundheitsreform?

Es ist das Anliegen vieler Bürger, klar zu wissen, welche Abgeordneten dieser nach einhelliger Meinung der Experten verunglückten Reform trotz aller Bedenken ihre Stimme geben.

Mit freundlichen Grüssen

Prof. Dr. P.
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
1Empfehlung
20.03.2009
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrter Herr Professor ,

zunächst bitte ich Sie um Nachsicht, dass ich Ihre Anfrage erst jetzt "wiederentdeckt" habe. Zwar bemühe ich mich, neben allen anderen Anfragen auch die an mich gerichteten Fragen hier bei Abgeordnetenwatch zeitnah zu beantworten. Leider gelingt dies allein aufgrund der Fülle aber nicht immer.

wie bei vielen strittigen Gesetzesentscheidungen wurde im Deutschen Bundestag auch in Sachen Gesundheitsreform namentlich abgestimmt. Für uns Parlamentarier ist dies eine Selbstverständlichkeit, der wir uns wegen der in einer Demokratie gebotenen Transparenz zu stellen haben.

Es dürfte kein Geheimnis sein, dass ich dem Reformkompromiss – wie der ganz überwiegende Teil meiner Kolleginnen und Kollegen aus der Großen Koalition –
zugestimmt habe.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Ramsauer MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
18.12.2006
Von:

Könnten nicht die Grenzgemeinden eine Vignette einführen? Wann werden Kommunen auf diese Idee kommen?
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
1Empfehlung
04.03.2009
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrter Herr ,

ich habe festgestellt, dass ich Ihre Frage über "abgeordnetenwatch" noch nicht beantwortet habe. Das Beispiel Österreich zeigt uns, dass die Einführung einer Autobahnvignette durchaus eine geeignete Lösung ist, um die Finanzierung des Straßenbaus sicherzustellen und gleichzeitig den Tanktourismus zu reduzieren.
Einzelne Grenzgemeinden alleine können aus rechtlichen Gründen eine Vignette natürlich nicht einführen. Eine Einführung auf Bundesebene scheitert derzeit an den dafür notwendigen Mehrheiten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ramsauer MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
23.12.2006
Von:
Max

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,
die Kassenbeiträge steigen, obwohl immer mehr private Zuzahlungen für ärztliche Leistungen erhoben und die seit Jahren niedrigsten Krankenstände gemeldet werden, ins Unerträgliche. Die Politik steht relativ hilflos daneben.
Nach den Erfahrungen in meinem großen Bekanntenkreis und dessen weiterer Umgebung stelle ich fest, dass vor allem im Freizeitbereich erhebliche Unfälle, auch sehr viel durch Leichtsinn, passieren, die alle der Allgemeinheit zur Last fallen, somit einen erheblichen Teil der Kassenleistungen ausmachen und damit den Personenkreis, der sich diese Dinge nicht leistet, benachteiligen. M. Erachtens wäre es doch möglich, ähnlich der Berufsgenossenschaft, Tätigkeiten in der Freizeit in Gefahrenklassen einzuteilen und dafür entsprechende private Versicherungen zu entwickeln. Bei der grossen Masse derer die dafür in Frage kämen, wäre es für den Einzelnen keine allzu grosse Belastung, für das Gesamte Gesundheitswesen jedoch eine gewaltige Entlastung. Warum, frage ich Sie, fasst man so etwas nicht ins Auge?

MfG
Max
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
bisher keineEmpfehlungen
20.03.2009
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrter Herr ,

zunächst bitte ich Sie um Nachsicht, dass ich Ihre Anfrage erst jetzt "wiederentdeckt" habe. Zwar bemühe ich mich, neben allen anderen Anfragen auch die an mich gerichteten Fragen hier bei Abgeordnetenwatch zeitnah zu beantworten. Leider gelingt dies allein aufgrund der Fülle aber nicht immer.

Ihr Vorschlag, Freizeitunfälle und etwa Krankheitsfolgen von Risikosportarten aus dem gesetzlichen Leistungskatalog herauszunehmen und der privaten Absicherung zuzuordnen, stößt - wie Sie zu Recht anführen – auf große öffentliche Zustimmung.

Die Politik hätte diesen Vorschlag sicher längst aufgegriffen, wenn eine solche Regelung nicht erhebliche Abgrenzungsfragen und vor allem Umgehungsstrategien auslösen würde. Ich darf das an drei Fallkonstruktionen verdeutlichen: Wie etwa soll umgegangen werden mit dem Familienvater, der im nahegelegenen Park mit seinem Sohn und Nachbarskindern Fußball spielt, dabei umknickt und sich einen Bänderriss zuzieht? Soll diese Verletzung nicht von der gesetzlichen Kasse bezahlt werden? – Oder: Würde nicht der ambitionierte Freizeitfußballer nach der gleichen Verletzung, die er sich bei einem Nachbarschaftsturnier zugezogen hat, behaupten können, er sei beim Verlassen eines Bürgersteigs mit dem Fuß umgeknickt? – Und: Hätten nicht Skifahrer Recht, wenn sie sich gegenüber diesem ambitionierten Freizeitfußballer deutlich benachteiligt sehen, nur weil sie für ihre typischen Skiunfälle keine so leichten "Notlügen" finden?

So sehr Ihr Anliegen berechtigt ist. Ich fürchte, eine solche Abgrenzungsregelung nach Gefahrenklassen von "Freizeitunfällen" gegenüber "normalen" Unfällen und Erkrankungen würde leider in erster Linie ein Beschäftigungsprogramm für Anwälte bedeuten.

Dennoch: Natürlich müssen wir, wo immer das möglich ist, die Eigenverantwortung der Versicherten in den Vordergrund stellen. Schließlich kann Solidarität keine Einbahnstraße sein. Dass nunmehr Versicherte für Gesundheitsschäden als Folge von Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings selbst aufkommen müssen, ist immerhin ein Fortschritt. Wir werden weiterhin alle Mühe aufbringen, um die Allgemeinheit der Versicherten vor der finanziellen Mithaftung für einige Leichtsinnige zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Peter Ramsauer MdB
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