Dr. Peter Ramsauer (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Peter Ramsauer
© DBT/Udo Giessen
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Diplom Kaufmann, Müllermeister
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Traunstein
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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(...) Im Regelfall sind danach die in der Ablaufleistung enthaltenen Zinsen steuerfrei. Die Ablaufleistung von Neuverträgen (Vertragsabschluss nach dem 31.12.2004) führt dagegen stets zur Steuerpflicht. Handelt es sich jedoch um einen begünstigten Neuvertrag (Mindestvertragsdauer 12 Jahre, Vereinnahmung nicht vor Erreichen des 60. Lebensjahres), so wird wie bisher nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages besteuert. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
07.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

wenn ich für meine Frau einen Strauß Blumen kaufe, so bezahle ich einen ermäßigten Mehrwertseuersatz, wenn ich ihr jedoch lebensnotwendige Medikamente kaufe, zahle ich den vollen Mehrwertssteuersatz. Warum wird hier nicht endlich eine Änderung herbeigeführt. Eine Minderung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel würde auch eine nicht unwesentliche Entlasung der Krankenkassen bedeuten.
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
2Empfehlungen
22.06.2009
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 09. Juni 2009 zur Thematik reduzierter Mehrwert­steuersatz für Arzneimittel.
In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze, den allgemeinen von 19 % für die meisten Leistungen und den ermäßigten Steuersatz von 7 % für z.B. Lebensmittel (au­ßer Getränke und Gaststättenumsätze), Personennahverkehr, Bücher, Zeitschriften, bestimmte Kunstgegenstände und Leitungswasser. Nach dieser Einordnung unterlie­gen Arzneimittel dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz.
Den Katalog der im geltenden Recht dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen­den Leistungen kann man getrost als Dickicht bezeichnen (z. B. Arzneimittel vs. Tier­nahrung). Eine Überprüfung der bestehenden Mehrwertsteuerbelastungsstrukturen ist seit Jahren überfällig. Deshalb wollen wir in der nächsten Legislaturperiode den Dschungel lichten. Ziel ist, baldmöglichst nicht mehr zeitgemäße und für die Bürger nicht nachvollziehbare Belastungswirkungen zu korrigieren und die europäische Wett­bewerbssituation bestimmter Branchen (beispielsweise Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes oder des dienstleistungsorientierten Handwerks) zu berück­sichtigen. Die Mehrwertsteuerbelastung darf angesichts offener Grenzen in Europa nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen, die die Existenz mittelständischer Betriebe bedrohen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Dr. Peter Ramsauer MdB
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Frage zum Thema Familie
09.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ramsauer,
es wird zwar von der Politik immer wieder hervorgehoben, daß das Thema Soziales und Kinder sehr wichtig sei, nur kommt bei den Bürgern beim Thema Kindergeld nichts an, bzw. wird eine zeitnahe Bearbeitung und Auszahlung des Kindergeldes bei Kindern über 18 Jahren durch die Familienkasse Pfarrkirchen verschleppt.
Als leidvoll geplagter Vater von 3 Kindern wende ich mich jetzt an Sie und bitte um Abhilfe, bzw. um Weiterleitung an eine konkret handlungsfähige Stelle die Abhilfe schaffen kann.
Zum Fall:
Seit Jahren gibt es mit der Familienkasse Pfarrkirchen immer wieder massive Probleme bei der Beantragung, Auszahlung von Kindergeld für über 18 jährige Kinder und der Kommunikation mit der Familienkasse. Das ist kein Einzelfall, alleine aus meinem Bekanntenkreis sind mir einige Fälle bekannt, die mit den selben Problemen zu kämpfen haben. Entweder erhält man keinerlei Antwort, oder Monate verspätet. Briefe, E-Mails, ja sogar Einschreiben bleiben ohne Antwort. Erreichbar ist die Familienkasse noch über Tel: 01801 / 546337 (auf Kosten des Anrufers). Diese Hotline hat allerdings keine fachliche Kompetenz, ist nicht befugt Namen und Telefonnr. der zuständigen Sachbearbeiter weiterzugeben, bzw. man wird nicht weiterverbunden, somit kann man sein Anliegen nicht klären. Monatelange Rückstände in der Bearbeitung der Anträge sind die Regel. Eine Beschwerde ist nicht möglich, auch die Telefonnr./ E-Mailadresse und die Namen der Standortleitung werden verweigert.
Wann wird das endlich abgestellt!! Wann kann man mit einer bürgerfreundlichen, zeitnahen Bearbeitung rechnen, wer ist für diese skandalöse Behandlung der Bürger verantwortlich?

Mit freundlichen Grüssen
G.
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
2Empfehlungen
06.07.2009
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. Juni 2009, in der Sie sich über zu lange Bearbeitungszeiten der Kindergeldanträge für Kinder über 18 Jahre durch die Familienkasse Pfarrkirchen beschweren.

Ihren Ärger über zu lange Bearbeitungszeiten von Anträgen kann ich grundsätzlich sehr gut nachvollziehen. Ich habe daher sofort nach Erhalt Ihres Schreibens die in Ihrem Fall zuständige Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit eingeschaltet. Immerhin konnte auf Betreiben dieser ermittelt werden, dass die Familienkasse Pfarrkirchen ca. 63 Prozent aller Anträge innerhalb von 20 Arbeitstagen abschließend bearbeitet. Bei 37 Prozent der Anträge ist jedoch in der Tat mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Nach Auskunft der Regionaldirektion Bayern handelt es sich hierbei aber in der Regel um Anträge, die einer eingehenden Prüfung unterzogen werden müssen und deshalb mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Grundsätzlich wird das Kindergeld ja bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Kinder über 18 Jahre haben jedoch nur weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Beendigung der Schulausbildung innerhalb der folgenden vier Monate
  • ein Studium,
  • eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule,
  • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder
  • eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland beginnen.
Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld nur bis zum Beginn des jeweiligen Dienstes.

Wenn beispielsweise aber in den vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit müssen von der Familienkasse eingefordert und überprüft werden.

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld nur dann gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall muss die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung anfordern und prüfen. Zu prüfen ist außerdem generell die Einhaltung der Einkommensgrenze von 7.680 Euro netto für das Kind, die im Kalenderjahr nicht überschritten werden darf.

All dies zeigt auf, warum sich für Kinder über 18 Jahre ein erhöhter und damit auch längerer Prüfungsaufwand ergeben kann. Sollte sich jedoch trotz rechtzeitiger und vollständiger Einreichung der erforderlichen Unterlagen und aktiver Unterstützung der Familienkasse bei der Antragsbearbeitung Ihrerseits dennoch eine nicht zu erklärende Verzögerung ergeben, sollten Sie den Beschwerdeweg über sämtliche Kommunikationswege wählen, gleich ob es sich hierbei um eine Beschwerde handelt, die telefonisch, postalisch oder auf anderem Wege bei der Familienkasse eingereicht wird.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Peter Ramsauer MdB
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Frage zum Thema Finanzen
25.06.2009
Von:
Uwe v.

Wegen der ausufernden Staatsverschuldung wird in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angeblich eine Anhebung der Mehrwertsteuer nach der Bundestagswahl diskutiert. Im Gespräch sei eine Erhöhung des niedrigen Steuersatzes von derzeit sieben auf 19 Prozent, schreibt die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf Parteikreise.

Ist die Meldung der Bild-Zeitung vom Inhalt her korrekt?

Wenn ja, ist die vorgesehene Steuererhöhung für Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs eine Katastrophe für die kleinen Leute. Die Masse der Familien unseres Landes kommt mit einem Gehalt in der Regel kaum noch zurecht.. Weimar ante portas!
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
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24.09.2009
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrter Herr v. ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "reduzierter Mehrwertsteuer".

Ich habe viel Verständnis für Ihre Warnung und kann Ihnen versichern, dass niemand in der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag an eine Erhöhung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes denkt. Wir wollen in der nächsten Legislaturperiode mit einer bürgerlichen Regierung eine strukturelle Überprüfung der Vorschriften zur Mehrwertsteuerbelastung vornehmen mit dem Ziel, nicht mehr zeitgemäße und für die Bürger nicht nachvollziehbare Belastungswirkungen zu korrigieren und insbesondere die europäische Wettbewerbssituation bestimmter Bereiche zu berücksichtigen. Die Mehrwertsteuerbelastung darf angesichts offener Grenzen in Europa nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen, die die Existenz mittelständischer Betriebe bedrohen.

Dass unsere Steuerpolitik leistungsgerecht, familiengerecht, generationengerecht und krisenfest ist, haben wir bereits in den letzten vier Jahren bewiesen. Ab Januar 2010 werden Bürger und Betriebe durch das Bürgerentlastungsgesetz insgesamt über zehn Milliarden Euro weniger Steuern zahlen müssen. Die Unternehmen können damit Arbeitsplätze und Lehrstellen erhalten und neue schaffen. So wurde die Unternehmenssteuerreform zum Schutz von Arbeitsplätzen weiterentwickelt. Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung können ab 2010 von der Steuer abgesetzt werden. Das bedeutet bei einer selbständigen Familie mit zwei Kindern und 45.000 Euro Einkünften eine Ersparnis von 410 Euro.

Unser Ziel ist es, dass die Menschen mehr Netto vom Brutto erhalten. Sie haben einen Anspruch auf ein Steuerrecht nach den Prinzipien "einfach, niedrig, gerecht". So betrifft die Höchststeuer heute nicht mehr nur Spitzenverdiener, sondern bereits viele Facharbeiter, Handwerker und Kleinunternehmer. Diese leistungsfeindliche Wirkung wollen wir ändern. Der Höchststeuersatz, der heute schon ab einem Jahreseinkommen von 52.552 Euro greift, soll künftig ab 55.000 Euro und später ab 60.000 Euro zum Zuge kommen.

Mit freundlichen Grüßen
gez.

Dr. Peter Ramsauer MdB
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Frage zum Thema Finanzen
28.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ramsauer,
obwohl ich mit Ihnen inhaltlich häufig übereinstimme, möchte ich Ihnen eine kritische Frage stellen:
In der Sendung "Anne Will" vom 28.6. behaupten Sie, dass bei einer Vermögungsbesteuerung von 5% das Vermögen in knapp 20 Jahren verschwunden ist. Ich stimme Ihnen in der Ablehnung der Vermögensteuer zwar zu, trotzdem die Fragen:
  • Ist Ihnen als Ökonom klar, dass der Abnahmeprozess des Vermögens einem negativen exponentiellen Wachstum unterliegen würde? Dass also die einfache Rechnung "100:5=20" ganz offensichtlich falsch sein muss? Richtig ist, dass nach 20 Jahren noch knapp 40% über sind (37,8%), dass die 1% Schwelle erst nach 91 Jahren überschritten wird und die 0% aus offensichtlichen mathematischen Gründen nie erreicht werden kann?
  • Ist Ihnen klar, dass der Vorschlag einen 1 Mio Euro Freibetrag vorsieht und daher diese Summe auf jeden Fall stehen bleibt?
  • Meinen Sie nicht, dass es zur Politikverdrossenheit unter aufmerksamen Zuschauern und Wählern (und ich wähle regelmäßig CDU/CSU) beiträgt, wenn solche offensichtlichen Täuschungen sich häufen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Peter Ramsauer
1Empfehlung
17.09.2009
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Vermögensteuer".

Selbstverständlich gebe ich Ihnen Recht, dass eine fünfprozentige Vermögensteuer nicht zu einem Verbrauch des Vermögens in 20 Jahren führt. Wichtig ist die Klarheit, dass die Menschen, die arbeiten, Steuern zahlen und sich an die Regeln halten, die staatlichen Investitionen und Aufgaben erarbeiten und schultern. Nur mit diesen Leistungsträgern werden wir die Herausforderungen der Zukunft bewältigen. Diese Bürgerinnen und Bürger und ihre Familien wollen wir entlasten. Steuererhöhungen lehnen wir ab. Dies gilt insbesondere für die Vermögensteuer.

Die klassische Vermögenssteuer gibt es nur noch in Frankreich, der Schweiz und in Norwegen. Alle anderen Länder haben sie abgeschafft. Zu Recht, denn für Firmen ist sie in ertragsschwachen Zeiten existenzbedrohend. Sie müssten aus der Substanz Steuern zahlen. Die Alternative, nur Privatvermögen zu besteuern, hat auch ihre Tücken. Ein Haus, das eine Immobiliengesellschaft vermietet, wäre dann Betriebsvermögen und damit steuerfrei. Wenn das gleiche Haus von einem Privatmann vermietet wird, müsste dieser Vermögenssteuer zahlen. Die Miete wäre dann entsprechend höher, was auch jeden normalen Mieter treffen würde.

Dass unsere Steuerpolitik leistungsgerecht, familiengerecht, generationengerecht und krisenfest ist, haben wir bereits in den letzten vier Jahren bewiesen. Ab Januar 2010 werden Bürger und Betriebe durch das Bürgerentlastungsgesetz insgesamt über zehn Milliarden Euro weniger Steuern zahlen müssen. Die Unternehmen können damit Arbeitsplätze und Lehrstellen erhalten und neue schaffen. So wurde die Unternehmenssteuerreform zum Schutz von Arbeitsplätzen weiterentwickelt. Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung können ab 2010 von der Steuer abgesetzt werden. Das bedeutet bei einer Selbständigenfamilie mit zwei Kindern und 45.000 Euro Einkünften eine Ersparnis von 410 Euro.

Unser Ziel ist es, dass die Menschen mehr Netto vom Brutto erhalten. Sie haben einen Anspruch auf ein Steuerrecht nach den Prinzipien "einfach, niedrig, gerecht". So betrifft die Höchststeuer heute nicht mehr nur Spitzenverdiener, sondern bereits viele Facharbeiter, Handwerker und Kleinunternehmer. Diese leistungsfeindliche Wirkung wollen wir ändern. Der Höchststeuersatz, der heute schon ab einem Jahreseinkommen von 52.552 Euro greift, soll künftig ab 55.000 Euro und später ab 60.000 Euro zum Zuge kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Ramsauer
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Frage zum Thema Umwelt
09.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

offensichtlich werden in Deutschland Kernkraftwerke betrieben, welche vorgeschriebene Meß- und Überwachungseinrichtungen nicht enthalten.

Können Sie mir erklären, wie eine Notabschaltung sicher sein kann, wenn vorgeschriebene Meß- und Überwachungseinrichtungen fehlen?

Können Sie mir erklären, was genau geprüft wird, bevor ein AKW von einem Bundesland für den Betrieb freigegeben wird? Offensichtlich wird ja nicht geprüft, ob vorgeschriebene Meß- und Überwachungseinrichtungen vorhanden sind. Was aber wird geprüft?

Da Sie sehr bestrebt sind, das Vertrauen der Bevölkerung in die Atomkraft zu erhalten, freue ich mich auf Ihre Erläuterungen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
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23.09.2009
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom Juli 2009 zur Reaktorschnellabschaltung im Kernkraftwerk Krümmel.

Die Schnellabschaltung wurde durch einen Kurzschluss in einem der Maschinen-transformatoren ausgelöst. Ganz wichtig ist festzuhalten, dass ein Transformator nichts mit der Atomtechnik zu tun hat. Auch in jedem anderen Kraftwerk, sei es z. B. in einem Kohlekraftwerk oder in einer Windenergieanlage, gibt es Transformatoren. Ein Maschinentransformator ist ein Transformator, der als Teil eines Kraftwerks die im elektrischen Generator erzeugte elektrische Spannung in Hochspannung transformiert, um diese direkt über eine Fernleitung in das Verbundnetz einzuspeisen.

Leider wird dieser technische Fakt von Kernkraftgegnern verschwiegen. Ich bedauere, dass auch die Parteien des linken Lagers anstatt Fakten lieber Halbwahrheiten verbreiten. Für billige und durchschaubare wahltaktische Manöver ist die Energiepolitik aber viel zu wichtig. Auch unsere Kinder und Enkel brauchen eine sichere und bezahlbare Energieversorgung. Wir müssen heute die richtigen Weichen für die künftige Energieversorgung stellen.

Gleichwohl müssen die Umstände, die zu der Reaktorschnellabschaltung im Kern-kraftwerk Krümmel geführt haben, genauestens untersucht und die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden. Es steht für mich völlig außer Frage, dass ausschließlich Reaktoren ans Netz gehen dürfen, bei denen die Anlagensicherheit absolut gewährleistet ist.

Deshalb hatte ich unmittelbar nach dem Vorfall den Kraftwerksbetreiber Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH um eine Stellungnahme gebeten. Der Transformator war vor dem Wiederanfahren des Kraftwerks von externen Gutachtern intensiv überprüft worden. Als zusätzliche Maßnahmen sind technische Überwachungseinrichtungen am Transformator vereinbart und installiert worden, unter anderem ein Online-Öl-Monitoring. Eine zusätzliche Überwachungseinrichtung, eine so genannte Teilentladungs-Messung, sollte ebenfalls vor dem Wiederanfahren eingebaut werden. Dies wurde jedoch versäumt. Für dieses Versäumnis hat der Kraftwerksleiter die Verantwortung übernommen und ist von seinen Aufgaben entbunden worden.

Diese Überwachungseinrichtung unterliegt nicht der Atomaufsicht und war insofern nicht vorgeschrieben. Sie hat auch keinerlei Auswirkungen auf die Schnellabschaltung des Reaktors, die auch fehlerfrei funktioniert hatte.

Gleichwohl bin ich der Meinung, dass alle Forderungen der Atomaufsicht Schleswig-Holstein umgesetzt werden müssen. Diese Atomaufsicht hatte auf Grund der erkannten Reichweite elektrischer Auswirkungen nach dem Störfall 2007 gutachterliche Bewertungen der Maschinentransformatoren vornehmen lassen. Die einzelnen Prüfpunkte haben zu dem Ergebnis geführt, dass aufgrund der möglichen Alterungsprozesse weitere Anforderungen zur erhöhten Überwachung durch den Betreiber umzusetzen sind. Ein Teil dieser Überwachungen sind am ausgefallenen Maschinentransformator nicht umgesetzt worden.

Ein derartiges Fehlverhalten darf sich nicht wiederholen. Bei der Sicherheit von Kernkraftanlagen darf es keine Kompromisse geben.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Peter Ramsauer
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