Dr. Peter Ramsauer (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Peter Ramsauer
© DBT/Udo Giessen
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Diplom Kaufmann, Müllermeister
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Traunstein
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
weitere Profile
(...) Bei der Veranstaltung vom 05.09.2008 in Teisendorf habe ich mich – wie bereits bei zahlreichen Auftritten und in Interviews zuvor – dezidiert gegen die Anwendung Grüner Gentechnik ausgesprochen. Dies wurde auch in dem von Ihnen angesprochenen Artikel des Traunsteiner Tagblatts vom 05.09.08 korrekt wiedergegeben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
06.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

ich möchte gerne einmal wissen, weshalb die bayrische Landesregierung das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes beschneiden lassen will. Ich beziehe mich damit auf den Bericht der Sendung "Kontraste" der ARD vom 5. Februar. Dort konnte von Seiten der CSU kein nachvollziehbarer Grund genannt werden, die Möglichkeit Akteneinsicht von Seiten der Bürger bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abzuschaffen.

Ich freue mich auf eine baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Peter Ramsauer
3Empfehlungen
18.02.2009
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 6. Februar 2009, mit der Sie auf eine "Kontraste"- Sendung in der ARD vom 5. Februar 2009 Bezug nehmen. Anders als es in dieser Sendung offenbar dargestellt wurde, handelt es sich bei dem Vorschlag zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes keineswegs allein um die Forderung eines einzelnen Bundeslandes, sondern um einen Beschluss des Bundesrates. Der Bundesrat schlägt vor, im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes eine Regelung zu treffen, wonach der Anspruch auf Informationszugang gegenüber Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank nicht besteht, soweit diese auf Grund von besonderen Gesetzen Aufgaben der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht wahrnehmen oder zur Wahrung der Integrität und Stabilität der Finanzmärkte tätig werden. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung die Prüfung dieses Vorschlags angekündigt. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in den Ausschussberatungen im Deutschen Bundestag. Nach meinem Eindruck wird in medialen Darstellungen, so auch in der von Ihnen zitierten "Kontraste"-Sendung, bisweilen übersehen, dass schon nach geltendem Recht ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht schrankenlos besteht. Das Gesetz zählt schon heute eine Reihe von Fällen auf, in denen der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen mit Rücksicht auf übergeordnete Interessen des Allgemeinwohls, auf datenschutzrechtliche Belange oder auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ausgeschlossen oder zumindest eingeschränkt ist. Daraus erklären sich auch die statistischen Daten zum Informationsfreiheitsgesetz. So wurden nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2008 insgesamt 1548 Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. In 618 der Fälle wurde ein vollständiger und in 193 Fällen ein teilweiser "Informationszugang gewährt", in 536 Fällen wurde - auf der Basis des bereits geltenden Rechts - der Antrag abgelehnt. Es geht deshalb massiv an den Tatsachen vorbei, wenn der Eindruck erweckt wird, das geltende Recht würde einen schrankenlosen Zugang zu behördlichen Informationen gewähren, und wenn unterstellt wird, dass der von Ihnen erwähnte Vorschlag des Bundesrates etwas qualitativ völlig Neues mit sich bringen würde. Nach geltendem Recht ist der Informationszugang ausgeschlossen, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs-, und Regulierungsbehörden haben kann. Der Bundesrat hält nun vor dem Hintergrund zweier Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 12. März und vom 21. März 2008, durch die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Gewährung der Akteneinsicht in bestimmte Aufsichtsverfahren gegenüber Kreditinstitute verpflichtet wurde, offenbar eine Ergänzung der bestehenden Gesetzeslage in diesem Punkt für notwendig, um die Wahrnehmung von Kontroll- und Aufsichtsaufgaben in diesen Sektoren in hinreichendem Maße sicherzustellen. Im Rahmen der anstehenden parlamentarischen Beratungen werden wir uns mit den hier aufgeworfenen Fragen mit aller Sorgfalt und Ernsthaftigkeit beschäftigen. Es geht dabei um äußerst wichtige öffentliche Interessen - zum einen die Transparenz der Tätigkeit der öffentlichen Hand, zum anderen die Funktionsfähigkeit der aufsichtlichen Tätigkeit in den genannten Bereichen - die miteinander in Ausgleich zu bringen sind. Jedes dieser öffentlichen Interessen hat einen viel zu hohen Stellenwert, als dass eine einseitige Behandlung der aufgeworfenen Fragen zulässig wäre. Am wenigsten hilfreich sind in diesem Zusammenhang Schwarz-Weiß-Darstellungen, die schon mit Blick auf das geltende Recht einen in hohem Maße unzutreffenden Eindruck erwecken.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Ramsauer MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
10.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ramsauer,
wir, die Dorfbewohner haben in Piding ein Problem. Wie Sie bereits wissen, hat uns die Autobahndirektion einige Varianten als Alternative zur Auswahl gesetzt. Laut Kosten blieben aber nur zwei Stück über. Die eine ist die Nordumfahrung um Piding und die andere der Ausbau der bestehenden Trasse. Da ich und meine Nachbarn direkt von dem Ausbau der bestehenden Trasse betroffen sind haben wir Vor - und Nachteile gegenübergestellt und sind darauf gekommen, daß die Nordumfahrung mit einer Untertunnlung bei den paar bestehenden Häusern für sinnvoll ist. Leider haben aber die Gegner schwere Geschütze mit Daxenberger u.a. aufgefahren. Wir im Piding Dorf bräuchten auch etwas Unterstützung und wissen aber nicht wie. Mit der Nordumfahrung verlieren einige wenige Bauern in Piding einige Pachtgründe, die bereits einem Baulöwen Aicher gehören. Daher geht es den Bauern nicht um den Flächenverlust sondern nur um Baugrund, den Sie verkaufen können. Hier in Piding muß aber eine Pferdebauer, ein Sägewerk und ein Bauer ihre Betriebe direkt einstellen. Zudem muß eine ganze Ache großräumig verlegt werden, was auch ein bestehendes Naturschutzgebiet und Naherholungsgebiet zerstört wird.
Wir haben den Bauern, die die Nordumfahrung betrifft, bereits mitgeteilt, daß wir auch eine Norumfahrung unter der Erde vorschlagen würden. Da es aber nur um Baugründe geht, habe die wenig Interesse. Genauso spielen die kompletten Grünen im Dorf mit samt dem unwissenden Daxenberger falsch. Bauern und Grünflächen sind ihnen nämlich im Dorf völlig egal.
Bitte helfen Sie uns bzw. haben Sie einen Tipp für uns, wie wir uns in diesem Kampf durchsetzten können ?
Vielleicht können Sie auch bei irgendeiner Stelle ein Wort für uns einlegen. Falls Sie an uns ein Interesse gewonnen haben stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Infomaterial zur Verfügung.
Danke im voraus und schönen Grüße aus Piding
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
1Empfehlung
04.03.2009
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrter Herr ,

den 6-streifigen Ausbau der Autobahn A 8 zwischen Rosenheim und Landesgrenze halte ich für dringend erforderlich. Ein Ausbau ist für mich aber nur verantwortbar und durchsetzbar, wenn dabei der bestmögliche Lärmschutz für die betroffenen Anwohner errichtet wird. Bei einer von mir und meiner Kollegin Daniela Raab MdB organisierten Autobahnkonferenz am 16. Februar 2009 haben wir alle betroffenen Bürgermeister und Landräte gebeten, die konkreten Schwierigkeiten und Probleme in ihrem jeweiligen Gemeindebereich ausführlich darzustellen. Auch über die aktuelle Diskussion in Piding haben wir dabei eingehend gesprochen. Beide Varianten haben natürlich ihre jeweiligen Vor- und Nachteile.

Die Bürger der Gemeinde Piding müssen aber im Grunde selbst entscheiden, welche Variante für ihren Ort die bessere und zukunftsorientiertere Lösung ist. Bei beiden Varianten müssen optimale Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner und die Interessen der Landwirte berücksichtigt werden. Der Bürgermeister der Gemeinde Piding, Herr Hannes Holzner, hat mir versichert, dass er alles unternehmen wird, um den Diskussions- und Entscheidungsprozess der Pidinger Bürger auf der Basis von offenen und transparenten Fakten und Tatsachen zu unterstützen. Die Gemeinde plant dazu, eine Informationsbroschüre herauszugeben, in der alle notwendigen und relevanten Informationen zu den einzelnen Trassenvarianten dargestellt sind.

Ich kann Ihnen empfehlen, sich aktiv mit Ihrer Position und auf der Basis von sachlichen Argumenten in die örtliche Diskussion einzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Ramsauer, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
20.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

dem Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vom 14.01.2009 zufolge soll jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ künftig das Recht erhalten, mein Surfverhalten ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum "Erkennen" von "Störungen". Damit müsste ich die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet befürchten. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.

Ich protestiere scharf gegen eine solche anlasslose Erfassung meines Surfverhaltens und bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass diese Klausel aus dem Gesetzentwurf gestrichen wird!

Im vergangenen Jahr sind zahlreiche Datenskandale aufgetreten: Plötzlich war weltweit nachzulesen, wer delikate Partneranzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte, wer ein Erotikangebot von Beate Uhse genutzt hatte oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten. Das zeigt: Nur nicht erfasste Informationen sind sichere Informationen. Es gefährdet meine Sicherheit, wenn jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten über meine Internetnutzung Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen. Bitte verhindern Sie dieses Vorhaben!

Bitte teilen Sie mir mit, was Ihre Meinung dazu ist und was Sie unternehmen wollen, damit ich das Internet weiterhin ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen kann.

Mit freundlichem Gruß,

Antwort von Dr. Peter Ramsauer
3Empfehlungen
04.03.2009
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. Februar 2009, mit der Sie den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes ansprechen. Die darin enthaltene Darstellung, dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung würde es Anbietern von Internetdiensten ermöglichen, das Internet-Surfverhalten ihrer Nutzer ohne Anlass aufzuzeichnen oder entsprechende Daten verdachtslos zu speichern, greift Behauptungen auf, die auf einer Reihe von Internetseiten so aufgestellt wurden. Diese Darstellung beruht jedoch auf einer unzutreffenden Interpretation des Gesetzentwurfs und geht an den Tatsachen vorbei. Zweck der im Gesetzentwurf vorgesehenen Neuregelungen im Telemediengesetz ist es, eine Rechtsunklarheit zu beseitigen, die sich gegenwärtig aus der Abgrenzung der Regelungen im Telemediengesetz und im Telekommunikationsgesetz ergibt.
Danach sollen in Zukunft Diensteanbieter Nutzungsdaten (so genannte Protokolldaten oder Logfiles) erheben und verwenden können, soweit dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen - die insbesondere aus Hacker-Angriffen auf die Einrichtungen des Diensteanbieters resultieren - erforderlich ist. Dies war nach § 100 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz zwar schon bisher möglich, jedoch nur dann, wenn es sich bei der für das Internetangebot verwendeten Technik zugleich um Dienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes handelte. Deshalb soll nun im Telemediengesetz eine inhaltsgleiche Regelung aufgenommen werden.
Nach beiden Bestimmungen dürfen aber ausschließlich Daten erhoben und verwendet werden, die ein Anbieter benötigt, um Hackerangriffe auf seiner Internetseite zu erkennen und abzuwehren. Eine unbegrenzte oder - wie von Ihnen unterstellt - gar verdachtslose Speicherung sowie eine Speicherung zu anderen Zwecken, etwa zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen oder zur Erstellung irgendwelcher "Surfprofile", ist auf der Basis der vorgesehenen Regelung nicht zulässig und wäre illegal. Auch werden im Telemediengesetz keine neuen Befugnisse für die Polizei-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden geschaffen. Wer Anderes behauptet - wie dies zuletzt insbesondere in einigen Darstellungen im Internet erfolgt ist - betreibt eine unverantwortliche Panikmache, die mit der Realität nichts zu tun hat.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin in die Heimat

Ihr Dr. Peter Ramsauer MdB
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Frage zum Thema Soziales
24.02.2009
Von:

Sehr geehrter Hr. Dr. Ramsauer,

am 17.02.2009 endete die Mitzeichnungsfrist für eine "Online-Petition"
an den Deutschen Bundestag für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Während Online-Petitionen nur selten mehr als 1000 Mitzeichner finden, wurde diese Petition von 52.973 Bürgerinnen und Bürger unterstützt und viel damit völlig aus den Rahmen.
Dies ist ein mehr als deutliches Zeichen dafür, dass dieses Thema aktiv von der Politik aufgegriffen werden muss.

Sehen Sie das auch so?
Wie stehen Sie denn zu den Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"?

Mit freundlichen Grüßen

J.
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
3Empfehlungen
04.03.2009
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum bedingungslosen Grundeinkommen vom 24. Februar 2009.

Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Konzepten, die unter dieser Bezeichnung kursieren. Die meisten basieren darauf, dass zu seiner Finanzierung herkömmliche Sozialleistungen abgeschafft und eine Steuer bzw. Abgabe eingeführt werden. Weiter soll jede Bürgerin und jeder Bürger das so finanzierte Grundeinkommen erhalten – unabhängig von Bedürftigkeit, Familienstand oder Arbeitsbereitschaft. Es gibt ernst zu nehmende Ökonomen, die daran glauben, dass der Mensch mit einem Grundeinkommen mehr wagt, weil er auf festen Grund bauen kann. Dafür spricht sicherlich auch, dass der Verwaltungsapparat, der heute das Sozialsystem unterhält, weitgehend überflüssig würde. Gesellschaftliche Konflikte würden vermieden. Die Lohnnebenkosten fielen weg. Mir stellt drängt sich bei all dem jedoch schon die Frage auf, wer all die Steuermillionen aufbringen soll, die dann als Grundeinkommen ausgezahlt werden müssten. Welche Steuern sollten dafür erhöht werden?

Auch stellt sich die Frage, welche Wirkung das Konzept auf die Motivation zur Arbeit hätte. Würde nicht sogar der Ausschluss aus der Arbeitswelt befördert, weil auch ohne Arbeit derjenige, der arbeiten könnte, ein Einkommen garantiert bekäme. Der Sozialstaat beschaffte sich dabei noch ein gutes Gewissen. Schließlich würde ja niemand verhungern. Menschenwürde verlangt nach der christlichen Soziallehre jedoch ein Recht auf Teilhabe am wirtschaftlichen Prozess durch Arbeit. Daher leistet die Bundesagentur für Arbeit ja auch nicht nur Entgeltersatzleistungen, sondern ist aktiv in der Arbeitsvermittlung und bietet Leistungen der aktiven Arbeitsförderung und zur Förderung der Berufsausbildung an. Die Erfüllung der zentralen Aufgabe, nämlich die Menschen in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren, wäre nicht mehr zu gewährleisten.

Alles in allem scheint der Charme der verschiedenen Modelle bedingungsloser Grundeinkommen vor allem darauf zu beruhen, dass sie sich bisher nie durch Umsetzung in die Praxis tatsächlich in der Wirklichkeit bewähren mussten.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer MdB
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Frage zum Thema Finanzen
09.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

es gibt entweder Kapitalismus oder Kommunisum. Kommunismus ist gescheitert u im Kapitalismus ist das Vertrauen in Notenbanken, Geschäftsbanken u. alle daran hängenden Finanzinstitute nachhaltig gestört, also warum? Warum durchleuchtet man das nicht. Politik u. ihre Partei sollten sich nach der großen Pleite im Kapitalismus darauf besinnen, für alle Bürger da zu sein, nicht nur für Vermögende, Manager u. Konzerne. Die sollen ja vermögend bleiben, doch man muss Grenzen setzen u. nicht die Leistungsschwachen immer mehr knebeln. Die sind nicht an der Misere Schuld. D. "Ausgebeutete" ist irgendwann verbraucht, zerstört, vernichtet, was dann? Bisher wurde von der Elite stets Amerika als Vorbild angepriesen. Waren das nun Vorbilder?? Wie sich rausstellt wurde Europa in den nach unten Sog mit reingezogen, ohne es zu merken, allesamt gebildete, hoch ausgebildete Fachleute. Riskiert man wirklich Aufstände u. Revolten, oder besinnt man sich jetzt ernstlich um nicht "amerikanische Verhältnisse" zu erhalten? Ich wünsche unseren Politikern Vernunft beim unsetzen der sozialen Marktwirtschaft, vielleicht eine Vermischung zw. Kapitalismus u. Sozialismus um allen Bürgern ein lebenswertes Leben zu ermöglichen. Von ihrer Partei kommt inzwischen ja der Vorschlag von Bankenverstaatlichung, hoffentlich nicht nur bis der kleine Steuerzahler die Zeche bezahlt hat u. die kapitalistische Kollapswirtschaft dann wieder munter weiter geht. Dem großen Steuerzahler wurden Möglichkeiten geschaffen, um sich der Steuerlast zu erledigen, hat man sie erwischt, konnten sie sich freikaufen. Die produzierten doch nur eine Kollapswirtschaft u. wurden mit satten Bezügen dafür noch belohnt. Wenn man die große Masse immer mehr ausbeutet, wo soll dann bittschön die Kaufkraft herkommen? Konsumgutscheine, Almosen verteilen soll was bringen? Ihr Wählerpotenzial schwindet, lassen sie sich was einfallen, der Wähler ist nicht dumm, der hinterfragt immer mehr.

H.
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
3Empfehlungen
20.03.2009
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09. März 2009.

Sie treffen mit Ihrer Kritik den Nagel auf den Kopf. Die globale Wirtschaftskrise stellt Deutschland und die internationale Staatengemeinschaft vor eine große, neuartige Herausforderung. Daher setzt die unionsgeführte Große Koalition mit dem "Pakt für Beschäftigung und Stabilität" einen kräftigen Impuls zur Abfederung der gegenwärtigen Konjunkturschwäche.

Das Gesamtpaket hat ein Volumen von 50 Mrd. Euro. Ein wesentlicher Baustein des Maßnahmenpakets ist die von uns vehement geforderte Rückführung der Steuern und Abgaben. Die Bürger werden in diesem und im nächsten Jahr um 18 Milliarden Euro entlastet. Dies stärkt die Binnenkonjunktur durch die von Ihnen angesprochene Kaufkraft.

Von der Erhöhung des Grundfreibetrags, der Senkung des Eingangssteuersatzes und vom Einstieg in die Entschärfung des Tarifverlaufs ("kalte Progression") profitieren vor allem die Bezieher geringer und mittlerer Einkommen.

Ein zweiter Schwerpunkt des Gesamtpakets ist mit 14 Milliarden Euro die Stärkung öffentlicher Investitionen. 2009 und 2010 werden davon den Ländern und vor allem den Kommunen 10 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

Da die Steuerermäßigungen und die Stärkung der Investitionen rund 2/3 des Pakets ausmachen, bin ich der Ansicht, dass die Maßnahmen auch im Hinblick auf die kommende Generation vertreten werden können. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Investitionen in Bildung, Schulen und Hochschulen.

Das damit verbundene Signal zeigt offenbar bereits Wirkung. Die Stimmung in den deutschen Unternehmen hat sich erstmals seit Mai 2008 wieder leicht aufgehellt, wie das Ansteigen des Ifo-Geschäftsklimaindex im Januar nahelegt.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Peter Ramsauer MdB
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