Dr. Peter Ramsauer (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Peter Ramsauer
© DBT/Udo Giessen
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Diplom Kaufmann, Müllermeister
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Traunstein
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
weitere Profile
(...) Das Beispiel Österreich zeigt uns, dass die Einführung einer Autobahnvignette durchaus eine geeignete Lösung ist, um die Finanzierung des Straßenbaus sicherzustellen und gleichzeitig den Tanktourismus zu reduzieren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Peter Ramsauer
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Frage zum Thema Finanzen
16.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

die CSU treibt mit großem Engagement die Wiedereinführung der Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer. Auch wenn ich Verständnis für die finanziellen Sorgen der Pendler habe, so stellt sich mir doch die Frage, ob die Politik hier subventionieren sollte.

1. Berufspendler tragen erheblich zum Verbrauch der begrenzten Resource Erdöl, Zum Ausstoß von Klimagasen, zur Luftverschmutzung und zum Verkehrschaos in Ballungsgebieten bei.

2. In meinen Augen stellt die Wahl des Wohnortes eine freiwillige Lebensentscheidung dar. Pendler Investieren einen Teil ihres verfügbaren Einkommens in ein Auto sowie die Unterhaltskosten und den Treibstoff. Bewohner der Ballungsgebiete können sich diese Kosten sparen, erleben aber eine erhebliche Mehrbelastung gegenüber Pendlern bei Mieten und sonstigen Lebenshaltungskosten.

Meine Frage lautet: Mit welcher Begründung möchte die CSU einen freiwilligen Lebensentwurf gegenüber einem anderen massiv bevorzugen und vom Staat subventionieren lassen, wenn dieser zusätzlich noch zu Umwelt- und Verkehrsproblemen beiträgt?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
2Empfehlungen
24.07.2008
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrter Herr ,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 16. Juli 2008 zur Pendlerpauschale, in der Sie sich grundsätzlich gegen eine steuerliche Förderung der Fahrt zum Arbeitsplatz wenden. Als Begründung führen Sie die negativen Folgen des Individualverkehrs für die Umwelt und das Verkehrsaufkommen an und bezweifeln die Zwangsläufigkeit der anfallenden Kosten, da die Entscheidung über den Wohnort privater Natur ist.

Bitte bedenken Sie aber, dass im Steuerrecht das Nettoprinzip von grundlegender Bedeutung ist. Das Prinzip der gleichmäßigen Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit setzt eine individuell ermittelte Steuerbemessungsgrundlage voraus. Was Steuerpflichtige für ihren Beruf ausgeben, ist für die Steuerzahlung nicht mehr verfügbar und reduziert daher ihre steuerliche Leistungsfähigkeit. Beispielhaft sind hierfür die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.

Die Preisexplosion im letzten Jahr bei Mineralöl, Benzin und Diesel stellt gerade die Berufspendler in den Flächenstaaten vor immense Schwierigkeiten und benachteiligt die leistungswilligen und mobilen Arbeitnehmer. Die Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz zählen zu den berufsnotwendigen Aufwendungen. Deshalb besteht jetzt politischer Handlungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Ramsauer, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
20.07.2008
Von:

Herr Dr.Ramsauer

So sehr ich ihre bemühungen für eine Steuerreform auch schätze und als längst überfällig begrüße möchte ich sie fragen warum bei der neuen Abgeltungssteuer zum 01.01.09 wieder eine unglaubliche ungerechtigkeit in anzug ist.
Ich muß ab einen gewissen Einkommen den vollen Steuersatz von 45% zahlen,jemand der sein Einkommen aus Aktiengewinnen erziehlt aber nur 25% ,wie stehen Sie dazu ???

m.f.g.
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
1Empfehlung
30.07.2008
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrter Herr Knüppel,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 20. Juli 2008 zur Abgeltungsteuer, bei der Sie Ungerechtigkeiten im Vergleich zum allgemeinen Steuersatz sehen.

Ich gebe Ihnen durchaus Recht, dass sich ein auf den ersten Blick großer Unterschied zwischen dem Steuersatz auf nichtselbständige Einkünfte und der Abgeltungsteuer auf Aktiengewinne ergibt. Bitte bedenken Sie aber folgendes:
Zum einen sind die Kursgewinne aus Aktien noch bis 2008 ab einer Haltefrist von einem Jahr vollkommen steuerfrei. Im Vergleich hierzu wurde die Besteuerung in diesem Bereich durch die Abgeltungsteuer massiv verschärft. Diese Besteuerung ist auch im Vergleich mit dem Ausland als sehr streng zu bezeichnen, da keiner der großen Industrie- und Wirtschaftsstaaten eine derart weitreichende Steuerpflicht kennt. Zum zweiten ist mit der Abgeltungsteuer auch verbunden, dass bei den Einkünften aus Kapitalvermögen keine Werbungskosten mehr abgezogen werden können. Dies stellt einen großen Unterschied zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit dar.

Sie sehen, dass die auf den ersten Blick bestehende Ungerechtigkeit bei näherem Hinsehen nicht gegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

Bereits seit Dezember 2005 ist die UN-Konvention gegen Korruption in Kraft, die auch Deutschland unterzeichnet hat. Deutschland hat den Anspruch, in Sachen Korruptionsbekämpfung international mit gutem Beispiel voranzugehen - formuliert beispielsweise im Schlussdokument des G8-Gipfels 2007. Allerdings hat Deutschland es bis heute nicht geschafft, die Konvention zu ratifizieren. Ist es nicht absurd, dass einerseits die deutsche Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) Entwicklungs- und Schwellenländer dabei unterstützt, die UN-Konvention gegen Korruption umzusetzen, Deutschland selbst aber andererseits nicht ratifiziert hat? Grund für die noch nicht erfolgte Ratifizierung ist die notwendige Neufassung des § 108 e StGB zur Abgeordnetenbestechung. Der Deutsche Bundestag muss mit der von der Konvention geforderten Verschärfung dieses Gesetzes beweisen, dass deutschen Parlamentariern keine Ausnahmestellung zukommt, wenn es um die Bekämpfung der Korruption geht. Es geht hier nicht nur um die Glaubwürdigkeit Deutschlands auf internationaler Ebene, sondern auch um das Ansehen der Parlamentarier in Deutschland. Wann wird es hier – aus Ihrer Fraktion oder aus einer fraktionsübergreifenden Initiative heraus - endlich zu einem gesetzgeberischen Vorstoß aus dem Bundestag kommen?

Mit freundlichen Grüßen
, München
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
3Empfehlungen
01.09.2008
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrte Frau ,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Juli 2008 zur Strafbarkeit der Bestechung von Abgeordneten und der Umsetzung der VN-Konvention gegen Korruption.
Korruption schädigt die Allgemeinheit und damit letztlich die Bürgerinnen und Bürger. Ich stimme Ihnen deshalb ausdrücklich darin zu, dass ein effektives Vorgehen gegen Korruption im nationalen und internationalen Rahmen von großer Bedeutung ist.

Derzeit befindet sich ein Gesetzentwurf der Bundesregierung in der parlamentarischen Beratung, mit dem Regelungen zur Korruptionsbekämpfung aus verschiedenen inter-nationalen Instrumenten, etwa auch aus der von Ihnen angesprochenen VN-Konvention aus dem Jahre 2005, in nationales Recht umgesetzt werden sollen.

Bereits nach geltendem deutschem Recht ist Abgeordnetenbestechung in der Form des Stimmenkaufs bzw. -verkaufs strafbar. Zu prüfen ist, ob die sehr breit formulierten Vorgaben der VN-Konvention speziell zum Bereich der Abgeordnetenbestechung überhaupt in verfassungskonformer Weise in deutsches Recht umgesetzt werden können.
Die Vorstellung, Regelungen zur Korruptionsbekämpfung, die für Richter oder Beamte gelten, könnten oder müssten gar "1:1" auf Abgeordnete übertragen werden, halte ich für verfehlt. Beamte und Richter sind kraft ihres Amtes zur Unparteilichkeit angehalten, während der Abgeordnete nach der Vorstellung des Grundgesetzes ein
freies Mandat innehat und damit gerade anders als die erstgenannten Gruppen nur sei-nem Gewissen unterworfen ist. In diesem Rahmen darf er auch durchaus "Interessensvertreter" sein.

Die parlamentarische Meinungsbildung darüber, ob und ggf. in welcher Art und Weise die VN-Konvention in dieser Frage überhaupt verfassungskonform in deutsches Recht umgesetzt werden kann, dauert derzeit noch an. Es geht darum, eine Lösung zu finden, die die Regelungen der VN-Konvention mit der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung des freien Abgeordnetenmandats in Einklang zu bringen, sofern dies überhaupt möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Peter Ramsauer MdB
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Frage zum Thema Finanzen
24.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

ich möchte Ihnen für Ihre Antwort vom 24.7 betreffend meine Frage vom 16.7 zum Thema Pendlerpauschale danken. Sie führen aus, dass der Staat die Verpflichtung hat, beruflich bedingte Ausgaben steuerfrei zu stellen.

Diese Aussage zweifele ich auch gar nicht an. Es ging mir darum, warum einseitig die Benutzung eines Autos zum pendeln subventioniert werden soll, während Mehrausgaben die Nicht-Pendler treffen (Mieten und Lebenshaltungskosten in Ballungsräumen) nicht gefördert werden.

Mit dem von Ihnen genannten Argument könnte ich meiner Meinung nach genauso gut argumentieren, dass die Mietdifferenz zwischen z.B. München und Landshut steuerfrei zu stellen ist, da die Verlegung meiner Wohnung nach München beruflich bedingt ist. Außerdem sind die Mieten in München sind in letzter Zeit sicherlich ähnlich gestiegen wie die von Ihnen erwähnten Energiepreise.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir diesen Unterschied aus Ihrer Sicht genauer erläutern könnten.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
bisher keineEmpfehlungen
13.02.2009
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre erneute E-Mail vom 24. Juli 2008 zur steuerlichen Abzugsfähigkeit unterschiedlicher Aufwendungen.

Der Unterschied zwischen den Aufwendungen für die Fahrten zur Arbeit und den von Ihnen angeführten Mietkosten liegt darin, dass die Fahrtkosten zur Arbeit beruflich bedingt und klar von den sonstigen Kosten der allgemeinen Lebensführung abgrenzbar sind. Dies ist bei den Mietaufwendungen für die Familienwohnung nicht der Fall. Sollte aus beruflichen Gründen jedoch eine Zweitwohnung erforderlich sein, können unter bestimmten Umständen sowohl die Mietaufwendungen als auch die Fahrtkosten abgezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
08.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

auch ich sehe die Planung des Neubaus der A8 von Rosenheim bis Salzburg mit größter Sorge. Wann antworten Sie endlich auf die Frage von Frau Heidi Dufter vom 15.06.2008?
Sie werben persönlich mit dem Slogan: "Die Landschaft ist ein Geschenk des Himmels, der Rest ist harte Arbeit." Ist das so zu verstehen: Sie meinen mit harter Arbeit die weitere Zubetonierung und "Verschandelung" unserer schönen Chiemgauer Landschaft, damit die Hoch-Tief und sonstig daran beteiligten Firmen ihre dicken Gewinne mit der immensen staatlich verordneten Flächenversiegelung einfahren könne? Die Sie letztes Jahr kraft Ihres Amtes vorangetrieben haben? Wie wäre es, wenn Sie und Ihre Partei endlich mal sorgsam mit Steuergeldern umgehen würden. Denn was dieser Neubau - und um nichts anderes handelt es sich - auf acht Streifen mit einer Verbreiterung auf 34m, auf 80km Länge und mit ca. 90 Brücken kostet wird - ich schätze, mindestens eine Milliarde Euro. Bei einem moderaten Ausbau mit zwei Standstreifen auf vorhandener Trasse werden enorme Summen eingespart, die dann in den Lärmschutz investiert werden können. Allerdings ist die Einführung eines Tempolimits nach dem Ausbau auf vorhanderner Trassenführung unumgänglich. Und da müsste sich die CSU gegen einige ihrer größten Lobbyisten wenden. Wenn sie nah am Bürger wäre, müsste es ihr dieser Widerstand für die Bürger wert sein!
Die Staus sind übrigens vor allem rund um München. Ab dem Inntal-Dreieck sind Staus nicht mehr an der Tagesordnung und eher selten.
Also Herr Ramsauer, warum nicht einen moderaten Ausbau mit Tempolimit? Warum wollen Sie Unsummen von Steuergeldern in Unmengen von Asphalt und Beton versenken , wenn der gemäßigte Ausbau sparsamer und sogar klimafreundlicher mit Tempolimit wäre und mehr zur Sicherheit beitragen würde, als eine Rennstrecke von Rosenheim bis Salzburg?
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
2Empfehlungen
06.03.2009
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrte Frau ,

wie ich auch Frau Heidi Dufter erläutert habe, habe ich mich natürlich anfangs auch gefragt, ob ein Ausbau der A 8 von Rosenheim bis zur Landesgrenze auf 6 Fahrstreifen plus Standstreifen tatsächlich erforderlich ist. Ich habe mich daher sehr eingehend mit diesem Thema beschäftigt und mich auch mit dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann, MdL getroffen, um mich über die Notwendigkeit eines Ausbaus und die konkreten Planungsabsichten zu informieren. Deshalb komme ich auch jetzt erst zu der Beantwortung Ihrer Frage und bitte Sie, mir diese Verzögerung nachzusehen.

Ich bin inzwischen fest davon überzeugt, dass der 6-streifige Ausbau mit Standstreifen die beste, sinnvollste und wirtschaftlichste Lösung für unsere Region ist. Wegen der besonderen Schwierigkeiten während der etwa 6jährigen Bauzeit den Verkehr auf der Autobahn zu jeder Zeit aufrecht zu erhalten, wird die Autobahn bei dem 6-streifigen Ausbau tatsächlich nur wenige Meter breiter werden als bei dem von Ihnen vorgeschlagenen 4-streifigen Ausbau. Fachleute sprechen davon, dass es nur einen Unterschied von 2 Metern in der Breite geben wird. Denn gerade die äußerst schwierige Bauphase, wird für unsere Region eine besondere Herausforderung werden. Die Staus beim Bau der Autobahnbrücke Bernau im Jahr 2007 haben sehr deutlich gezeigt, was passiert, wenn während der Bauzeit ein Fahrstreifen nicht zur Verfügung steht. Ein weiteres wichtiges Argument für den 6-streifigen Ausbau ist für mich die rechtliche - in ganz Deutschland geltende - Tatsache, dass nur bei einer wesentlichen baulichen Änderung - und das ist nun mal nur der 6-streifige Ausbau – ein Anspruch auf die strengen Lärmvorsorgegrenzwerte für die Anwohner besteht. Beim Anbau eines Standstreifens besteht grundsätzlich nach den rechtlichen Vorgaben kein Anspruch. Ich setze mich aber beim Ausbau vehement für einen möglichst weitgehenden Lärmschutz für die betroffenen Anwohner ein. Dazu habe ich mit meiner Kollegin Daniela Raab MdB Mitte Februar eine Autobahnkonferenz mit allen betroffenen Bürgermeistern und Landräten organisiert, um mir alle Probleme und Wünsche der einzelnen Gemeinden anzuhören und über Lösungsmöglichkeiten und Verbesserungen zu diskutieren. Nur gemeinsam werden wir einen optimalen Lärmschutz für alle vom Ausbau betroffenen Gemeinden zwischen Rosenheim und Landesgrenze durchsetzen können.

Und Sie dürfen bei Ihren Überlegungen auch nicht vom jetzigen Zustand der Autobahn ausgehen, sondern müssen immer eine Verkehrszunahme in den nächsten Jahren mit einkalkulieren. Die europäische Einigung mit dem Wegfall der Grenzen hat zu einem stark ansteigenden Verkehr auf unseren Hauptautobahnen, wozu die A 8 zählt, geführt. Unsere neuen EU-Mitgliedstaaten in Osteuropa und Süd-Osteuropa werden nun nach und nach in den europäischen Wirtschaftsraum integriert. Das führt nun leider zu ansteigenden Güterverkehren. Um diese Verkehrsmengen bewältigen zu können, setze ich mich aber auch für den Ausbau der Bahnstrecken, und hier besonders für die Bahnstrecke München – Mühldorf – Freilassing mit der Abzweigung ins bayerische Chemiedreieick, ein.

Das von Ihnen vorgeschlagene Tempolimit hilft aber beim LKW-Verkehr in keinster Weise weiter, denn der LKW hat bereits ein flächendeckendes Tempolimit von 80 km/h. Dennoch verursacht der LKW die größten Lärmimmissionen, besonders nachts. Ein Tempolimit verbessert auch nicht die grundsätzlichen Sicherheitsprobleme einer Autobahn, bei der die Sichtweiten nicht ausreichend sind und die Steigungen, Kurven und Querneigungen nicht dem heutigen Sicherheitsniveau entsprechen. So wie sich in den letzten 70 Jahren die Sicherheitstechnik bei den Fahrzeugen verbessert hat, wurde auch die Sicherheitstechnik von Straßen und Autobahnen weiter entwickelt. Auch Umweltaspekte, wie z. B. eine umweltfreundliche Entwässerung und Gewässerreinigung sind nur mit einem maßvollen und gut überlegten 6-streifigen Ausbau technisch sinnvoll ausführbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Ramsauer MdB
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