Dr. Peter Ramsauer (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Peter Ramsauer
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
10.02.1954
Berufliche Qualifikation
Diplomkaufmann, Müllermeister
Ausgeübte Tätigkeit
MdB; Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Wohnort
Traunwalchen
Wahlkreis
Traunstein
Ergebnis
54,6%
Landeslistenplatz
1, Bayern
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(...) Pkw, die mit einem Frontschutzbügel ausgerüstet sind, müssen dabei Grenzwerte erfüllen, die 10 % niedriger sind als bei einem baugleichen Fahrzeug ohne Frontschutzbügel. Hierdurch wird sichergestellt, dass nur noch solche Frontschutzbügel auf den Markt und in den Verkehr kommen, von denen kein zusätzliches Verletzungsrisiko für schwächere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Radfahrer, insbesondere Kinder) ausgeht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
12.01.2012
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Ramsauer!

Vor fast einem Jahr kam es in Sachsen-Anhalt auf einer eingleisigen Bahnstrecke zu einem folgenschweren Zusammenstoß zweier Züge, weil eine Zugbeeinflussung fehlte. Wie weit sind Ihre Bemühungen, den §15 EBO an einen sicheren Zugverkehr anzupassen bzw. Ihre Möglichkeit zu nutzen, landesweit diese PZB verbindlich vorzuschreiben ?

Mit freundlichen Grüßen
Dr.
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
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08.02.2012
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu meinen Bemühungen um mehr Sicherheit auf Bahnstrecken durch Zugbeeinflussungssysteme.

Um im Hinblick auf den Eisenbahnunfall bei Hordorf die Sicherheit im Eisenbahnverkehr zu verbessern, muss eine entsprechende Nachrüstung des bestehenden Streckennetzes verbindlich vorgeschrieben werden. Das Rechtsetzungsverfahren zum Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (6. ERÄV) ist noch nicht abgeschlossen.
Nach der Ressortabstimmung zum Verordnungsentwurf, findet derzeit die Länder- und Verbändeanhörung statt. Die 6. ERÄV bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundesrates.
Ich kann Ihnen versichern, wenn das Verfahren zügig abgeschlossen wird, kann die geänderte EBO im Frühjahr 2012 in Kraft treten.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Ramsauer
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Frage zum Thema Familie
15.01.2012
Von:

Geehrter Herr Ramsauer,

gerne würde ich von Ihnen die Position der CSU zum Thema Regenbogenfamilien und eine mögliche Gleichstellung mit der klassischen Familie erfahren. Im Rahmen meiner Bachelorarbeit werde ich u. a. die politische Landschaft in Deutschland zu diesem Thema behandeln und ebenso auch andere Parteien anschreiben. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir antworten würden. Falls Sie keine Zeit dafür finden, reicht mir auch ein Auszug aus dem Parteiprogramm.

Mit den besten Grüßen
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
bisher keineEmpfehlungen
05.03.2012
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15. Januar 2012.
Gerne nehme ich zu denen von Ihnen gestellten Fragen Stellung.

1. Steuerrecht
CDU, CSU und FDP haben im Koalitionsvertrag für die 17. Wahlperiode verabredet, mögliche gleichheitswidrige Benachteiligungen auch im Steuerrecht abzubauen. Wie Sie vielleicht wissen, wurde die im Koalitionsvertrag vorgesehene Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten im Steuerrecht mit dem Jahressteuergesetz 2010 umgesetzt. Im Einzelnen wurden in diesem Zusammenhang Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes (hier insbesondere die Zuordnung zur Steuerklasse I) sowie im Grunderwerbsteuergesetz (hier insbesondere der steuerfreie Grundstückserwerb wie unter Ehegatten) geändert. Im parlamentarischen Verfahren wurde außerdem die vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21. Juli 2010 geforderte rückwirkende Gleichstellung im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz für alle noch offenen Fälle ab dem 1. August 2001 vorgenommen.

Im Hinblick auf das Einkommensteuerrecht gibt es aus unserer Sicht jedoch aktuell keine zwingenden Folgeänderungen. Hier sind zunächst einmal die noch ausstehenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Schnellschüsse sind bei diesem sensiblen Thema fehl am Platze.

2. Adoptionsrecht
Meine Kolleginnen und Kollegen der CSU-Landesgruppe und ich lehnen ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner ab. Dementsprechend sind weder Initiativen zur Änderung der geltenden Bestimmungen unternommen worden, noch solche geplant.

Das Grundgesetz stellt Ehe und Familie in Artikel 6 unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Wir sind der Überzeugung, dass die Rechtsordnung daher eine Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft machen muss, wenn es um die Elternschaft für Kinder geht.

Auch wir sehen, dass Kinder in der heutigen Lebenswirklichkeit nicht immer in Familienverhältnissen mit Vater und Mutter aufwachsen. Ebenso wenig verkennen wir, dass sich auch Homosexuelle aufopfernd und liebevoll um Kinder kümmern. Dies ändert aber nichts daran, dass die unterschiedliche Geschlechtlichkeit der Eltern für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder von entscheidender Bedeutung ist und aus diesem Grund nicht vom Gesetzgeber zur Disposition gestellt werden darf.
In dieser Überzeugung sehen wir uns durch eine öffentliche Sachverständigenanhörung, die am 6. Juni 2011 im Rechtsausschuss des Bundestages durchgeführt wurde, bestätigt. Dort wurde u.a. darauf hingewiesen, dass eine Volladoption aus kindespsychologischer Sicht schon im Allgemeinen einen erheblichen Einschnitt darstellt, bei dem ein Kind mit der schwierigen Situation leben muss, seine leiblichen Eltern in Gänze verloren zu haben. Deshalb benötigen diese Kinder ein Umfeld, das nicht noch in seiner Besonderheit eine zusätzliche Herausforderung oder Belastung für sie darstellt.

3. Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe
Das familienrechtliche Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft ist in der heutigen Rechtswirklichkeit bereits sehr weitgehend der Ehe angeglichen worden. Die CSU-Landesgruppe lehnt weitere Anpassungen über die im Koalitionsvertrag für die 17. Wahlperiode vorgesehenen Maßnahmen hinaus ab.

Nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes steht die Ehe unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Dieser Wertentscheidung des Grundgesetzes, die sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau bezieht und die die wesentliche Grundlage für die Generationenfolge in unserer Gesellschaft bildet, fühlen wir uns verpflichtet.
Wir sind daher der Überzeugung, dass die Rechtsordnung in bestimmten, sachlich gerechtfertigten Bereichen eine Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft machen muss - so etwa, wenn es um die Elternschaft für Kinder geht (s. oben).

4. Änderung des Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag spricht sich dagegen aus, Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes um das Merkmal der "sexuellen Identität" zu erweitern, und hat entsprechende, in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwürfe deshalb jüngst abgelehnt.

Bereits das bestehende Verfassungsrecht gewährleistet einen wirksamen Schutz vor Diskriminierungen wegen der sexuellen Identität/Orientierung - soweit Verfassungsrecht diese Aufgabe überhaupt leisten kann. So wird die sexuelle Identität nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützt. Schutz vor Diskriminierungen bietet überdies der allgemeine Gleichheitssatz gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass das Bundesverfas¬sungsgericht dessen Anforderungen umso strenger fasst, je stärker eine Unterscheidung an Persönlichkeitsmerkmale anknüpft, die denen nach Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes vergleichbar sind. Das Bundesverfassungsgericht hat dies ausdrücklich für Unterscheidungen aufgrund der sexuellen Identität - so in seiner Entscheidung vom 7. Juli 2009 - festgestellt. Über das Grundgesetz hinaus wird die sexuelle Identität zudem durch die Gewährleistungen der EU-Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt.

Diese abstrakten verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben werden durch das sogenannte einfache Gesetzesrecht konkretisiert. Hier ist insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu nennen, dessen ausdrückliches Gesetzesziel es ist, Benachteiligungen u.a. wegen der sexuellen Identität zu verhindern und zu beseitigen. Sofern das einfache Recht in einzelnen Bereichen den höherrangigen Anforderungen des Verfassungs- und Europarechts noch nicht genügen sollte, ist es Aufgabe des Gesetzgebers und der Gerichte, insoweit Abhilfe zu schaffen.

Für eine explizite Festschreibung der sexuellen Identität als Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes sieht die CSU-Landesgruppe aufgrund der bestehenden Rechtslage keinen Bedarf. Die Ergänzung des Grundgesetzes wäre reine Symbolpolitik, und dies lehnen wir ab. In Anbetracht der Systematik des Grundgesetzes, das vom allgemein Gültigen auf das Besondere schließt, wäre eine solche Ergänzung auch nicht sachgerecht. Zudem könnte die Aufzählung von möglichen Gründen, aus denen sich Diskriminierungen ergeben können, in das Grundgesetz niemals abschließend sein - mit der Folge, dass die benannten Personengruppen auf alle nicht genannten Personengruppen wiederum diskriminierend wirken würden.

5. Weitere politische Themenfelder
Die CSU-Landesgruppe setzt sich gegen jede Form von Diskriminierung - auch solche von homosexuellen Menschen - ein. Der Koalitionsvertrag für die 17. Wahlperiode sieht auch vor diesem Hintergrund vor, dass der Beschluss des Deutschen Bundestags aus dem Jahr 2000 umgesetzt wird und im Sinne eines kollektiven Ausgleichs für homosexuelle NS-Opfer eine Magnus-Hirschfeld-Stiftung errichtet wird. Sie soll durch interdisziplinäre Forschung und Bildung der Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen entgegenwirken. Darüber hinaus sind derzeit keine Initiativen beabsichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
22.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

in ihrer Ausgabe vom 20. Januar 2012 berichtet die Aachener Zeitung: "In absehbarer Zeit wird es kein drittes Bahngleis zwischen Aachen und Düren geben." Im Text wird weiter ausgeführt, dass selbst die Notlösung, die darin bestehen sollte, drei einzelne Ausweichgleise anzulegen, nicht mehr verfolgt wird; es soll wenn überhaupt nur ein einziges Ausweichgleis gebaut werden.

Die Brisanz dieser Meldung liegt darin, dass der besagte Gleisabschnitt Teil der Verbindung vom Ruhrgebiet nach Brüssel, Paris und London ist und damit eine überregionale, sogar internationale Bedeutung hat. Die Hochgeschwindigkeitsstrecke ist ja, wie Sie wissen, auf französischer und mittlerweile auch belgischer Seite fertig gestellt. Mit Überfahren der Grenze müssen sich Thalys und ICE dann dasselbe Gleis mit Regional- und Güterzügen teilen. Durch die Verzögerung des Ausbaus, der schon seit vielen Jahren überfällig ist, wird West- und Norddeutschland faktisch von den westeuropäischen Metropolen abgekoppelt. Vor diesem Hintergrund ist es schwer zu verstehen, dass keine Fördermittel zur Beseitigung dieses Nadelöhrs im europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz seitens des Bundes zur Verfügung stehen.

Der Zeitungsartikel vermutet im Weiteren, dass der Grund für diese zunächst unverständliche Entscheidung im schwierigen Verhältnis zu Ihrem nordrhein-westfälischen Amtskollegen liegt. Unter dem Titel "Ein bizarrer Streit zwischen Verkehrsministern. Bundesminister Peter Ramsauer investiert lieber in seiner Heimat" wird ein massives Missverhältnis der Bahnförderung zwischen den südlichen Bundesländern und dem Rest Deutschlands mit Zahlen belegt.

Meine Frage lautet daher, ob es denn wirklich sein kann, dass derart wichtige und weitreichende Entscheidungen durch persönliche Vorlieben und Animositäten bestimmt werden; und weiter gehend natürlich, wie sich die Bundesregierung die Zukunft des europäischen Bahnnetzes vorstellt.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
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13.02.2012
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22. Januar 2012, mit dem Sie sich nach einem dreigleisigen Ausbau zwischen Aachen und Düren auf der Ausbaustrecke Köln - Aachen erkundigen.

Die Ausbaustrecke Köln - Aachen ist Teil der im Europäischen Infrastrukturleitplan festgelegten Hochgeschwindigkeitsstrecke Paris - Brüssel - Köln/Amsterdam/London.

Der Abschnitt Köln - Düren ist seit 12/2003 in Betrieb. Im Abschnitt Düren - Aachen werden in den Bahnhöfen Eschweiler und Aachen-Rothe Erde kapazitätssteigernde Maßnahmen geplant (u. a. Verlängerung von Überholgleisen).

Im Abschnitt Aachen - Grenze D/B wurde 11/2007 der eingleisige Neubau des Buschtunnels und im Oktober 2011 die sanierte alte Röhre in Betrieb genommen. Im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2003 wurde kein Bedarf für einen dreigleisigen Ausbau zwischen Düren und Aachen festgestellt.

Mir ist bekannt, dass die Euregiobahn im Zuge des weiteren Ausbaus ihrer Infrastruktur und einer eventuellen Verkehrsmehrung ein 3. Gleis zwischen Langewehe und Düren wünscht .

Sofern diese Veranlassung durch den Schienenpersonennahverkehr nachgewiesen wird, könnte es ein Teil der Investitionsförderung des Bundes im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes werden. Ansprechpartner ist diesbezüglich die Landesregierung NRW.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Peter Ramsauer
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
24.01.2012
Von:

Was unternimt die Bundesregierung in Sachen Fluglärm mit Zürich Kloten/Ch
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
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16.03.2012
Dr. Peter Ramsauer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Fluglärmthematik Zürich Kloten. Wie Sie sicher wissen, sind die Gespräche zwischen der Schweiz und Deutschland in den letzten Wochen intensiviert worden und eine gemeinsame Deutsch-Schweizerische Absichtserklärung wurde unterzeichnet.


Ich kann Ihnen mitteilen, dass beide Seiten jetzt dabei sind, die weiteren Verhandlungen vorzubereiten, welche bis zum Sommer dieses Jahres in einen Staatsvertrag münden sollen. Dazu haben die Delegationen der Schweiz und Deutschlands am 02.03.2012 in Rüschlikon die Verhandlungen für einen Staatsvertrag zur Fluglärmfrage aufgenommen. Die Besprechung fand in einer konstruktiven Atmosphäre statt, beide Seiten betonten den Willen, die Verhandlungen zügig vorwärtszubringen. Dabei einigten sie sich auf das weitere Verfahren und die Struktur der Verhandlungen, innerhalb derer über die inhaltlichen Positionen gesprochen werden soll. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 27.03.2012 in Frankfurt statt.

Beide Seiten haben dabei unverändert das Ziel und den Willen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Einseitige nationale Maßnahmen sind, solange die Verhandlungen laufen, nicht vorgesehen. Insofern wird es keine Veränderung an den zurzeit gültigen Regelungen geben.

Sehr geehrter Herr ,
ich kann Ihnen abschließend versichern, dass ich die betroffene Region
weiterhin auf den bereits eingeschlagenen Weg unterstützen werde.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
25.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

besten Dank für Ihre Antworten vom 21.12.2011 auf meine Fragen 1 bis 3 vom 02.12.2011.

Leider haben Sie - sicherlich ein Versehen - versäumt, meine Fragen 4 und 5 zu beantworten.

Damit Sie in der Historie nicht lange suchen müssen, hier nochmals für kopiert:

"(unabhängig vom zuvor zitierten Bericht):
4) Gibt es eine vollständige Aufstellung der im Zusammenhang mit dem bisherigen Genehmigungsverfahren zu S21 erteilten Ausnahmegenehmigungen? wenn ja, woher bekommt man diese?

5) Bei welchen Ausnahmegenehmigungen wurde das Eisenbahnbundesamt durch das Bundesverkehrsministerium überstimmt?"

Für Ihre Bemühungen hinsichtlich der Beantwortung meiner Fragen schon vorab meinen besten Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

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