Dr. Peter Ramsauer (CSU)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Dr. Peter Ramsauer
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Diplom- Kaufmann, Müllermeister
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Traunstein , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
54,6%
Landeslistenplatz
1, Bayern
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(...) Dann erst können die Sondierungsgespräche mit möglichen Koalitionspartnern beginnen. Erst ganz am Ende der Verhandlungen, wenn die gemeinsame Schnittmenge der jeweiligen Regierungsprogramme ausgearbeitet wurde, wird man beginnen, über Einzelaspekte wie der Haltung zu Volksabstimmungen zu verhandeln. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
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Dr. Peter Ramsauer hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
04.09.2009
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

wird die CSU nach der Bundestagswahl eine Regierungskoalition eingehen, auch wenn in entsprechenden Koalitionsverträgen die Einführung von Volksentscheiden (Volksinitiative, Volksbegehren, Volksgesetzgebung) verbindlich ausgeschlossen wird?

Viele Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
2Empfehlungen
09.09.2009
Sehr geehrte Frau Dr. ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Einführung von Volksabstimmungen. Ich möchte Ihnen hiermit meine differenzierte Auffassung zu diesem nicht ganz einfachen Thema erläutern:

Die Demokratie lebt von dem Interesse und der Mitwirkung der Bürger an der politischen Entscheidungsfindung. Selbstverständlich muss sich die Politik Gedanken darüber machen, wie sie die Bürger näher an die politischen Entscheidungsprozesse heranführen kann. Auf kommunaler Ebene kann eine Gesetzgebung durch Volksabstimmungen in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Auf der kommunalen Ebene geht es in der Regel um Sachverhalte, über die sich alle Bürger mit vertretbarem Aufwand informieren können. Die Situation auf Bundesebene ist jedoch damit nicht vergleichbar. Die Komplexität der Materien ist auf Bundesebene in aller Regel ungleich größer. Den Bürgern wäre es in den meisten Fällen kaum zuzumuten, sich in die Einzelheiten der jeweils anstehenden Fragen einzuarbeiten. Zudem sind - anders als in einer Gemeinde - auf Bundesebene in vielen Fällen Fragen zu entscheiden, von denen jeweils nur kleine Gruppen der Gesamtbevölkerung betroffen sind. Die Mehrheit der Bevölkerung würde sich für solche Volksbegehren mit hoher Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht interessieren. Dabei bestünde die Gefahr, dass in solchen Fällen eine verschwindend kleine Minderheit - insbesondere organisierte Interessensvertreter und Lobbyisten - Ziele durchsetzen könnte, die auf parlamentarischem Wege keine Chance hätten und die unter Umständen dem Allgemeinwohl geradezu zuwiderlaufen. Letztlich könnten auf diese Weise sogar die politischen Parteien Vorhaben durchsetzen, für die sich im Deutschen Bundestag keine Mehrheit finden würde. Darin kann ich keine Stärkung der Demokratie erkennen.

Es gibt allerdings einen Bereich, bei dem die CSU die Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene befürwortet: Wir fordern Volksabstimmungen in allen Fällen, in denen wichtige Zuständigkeiten von den EU-Mitgliedstaaten auf die Europäische Union übertragen werden sollen. Gleiches gilt bei jeder weiteren Erweiterung der Europäischen Union um weitere Mitgliedstaaten. Bei der Zuständigkeitsübertragung auf die Europäische Union (EU) ist eine Volksabstimmung deshalb gerechtfertigt, weil hier die gewählten Vertreter des deutschen Volkes - der Deutsche Bundestag - grundsätzlich dauerhaft ihre Entscheidungsmacht in der jeweiligen Angelegenheit an die europäische Ebene abgeben und damit auf ihren Einfluss auf die künftigen politischen Entscheidungen in diesem Bereich zugunsten der Europäischen Union verzichten. Diese Entscheidung hat somit eine andere Qualität als die herkömmlichen Beschlüsse des Deutschen Bundestages im Rahmen seiner "normalen" Gesetzgebung. Denn bei der herkömmlichen Gesetzgebung kann der Bundestag eine einmal getroffene gesetzgeberische Entscheidung jederzeit wieder zurücknehmen oder abändern, während er dies nach einer Übertragung von Souveranitätsrechten auf die EU in den davon betroffenen politischen Bereichen gerade nicht mehr kann.

Darüber hinaus ist es auch gerechtfertigt, den Beitritt weiterer Staaten zur Europäischen Union einer Volksabstimmung in Deutschland zu unterwerfen, weil es sich bei jedem Beitritt in der Sache um eine ähnlich weitreichende Entscheidung handelt wie bei einer Zuständigkeitsübertragung auf die EU. Denn jeder weitere Beitritt ändert in maßgeblicher Weise das Gesicht der Europäischen Union und hat entscheidenden Einfluss auf die gesamte weitere Entwicklung der europäischen Familie. Zudem sind Erweiterungsschritte der Europäischen Union - auch hier wieder im Unterschied zur herkömmlichen Gesetzgebung auf Bundesebene - politische Entscheidungen, die grundsätzlich nicht rückgängig gemacht werden können. Deshalb ist es angemessen, vor derart weitreichenden Entscheidungen das deutsche Volk unmittelbar zu befragen.

Leider ist es mir zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, eine Aussage über Inhalte von zukünftigen Koalitonsverträgen zu machen. Zuerst muss es der CSU gemeinsam mit der CDU gelingen, bei den kommenden Bundestagswahlen stärkste Kraft in Deutschland zu bleiben. Dann erst können die Sondierungsgespräche mit möglichen Koalitionspartnern beginnen. Erst ganz am Ende der Verhandlungen, wenn die gemeinsame Schnittmenge der jeweiligen Regierungsprogramme ausgearbeitet wurde, wird man beginnen, über Einzelaspekte wie der Haltung zu Volksabstimmungen zu verhandeln.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Peter Ramsauer MdB
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Frage zum Thema Soziales und Familie
08.09.2009
Von:

Hallo Herr Ramsauer,

in der Süddeutsche ist folgendes zu lesen:"Die CSU drängt darauf, nach der Bundestagswahl die Kinderbetreuung schneller auszubauen als geplant, um schon vor 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz sicherstellen zu können. "Gleichzeitig soll es dann auch ein Betreuungsgeld von 150 Euro pro Monat geben für Eltern, die ihr Kind zu Hause betreuen", sagte CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer der Rheinischen Post"
www.sueddeutsche.de

Vermutlich ein gutgemeinter Ansatz Ihrerseits, aber häusliche Betreuung kann nur so gut sein, wie die Eltern!

Meine Frage dazu an Sie:

Wie möchten Sie verhindern, dass, anstelle ihre Kinder in qualifizierte Kindergärten zu geben, damit die Kinder Sozialkompetenz lernen und bildungsmäßig geistig angeregt werden, Eltern die 150,- je Kind und Monat für sich abschöpfen, ohne dafür eine qualifizierte Betreuung zu gewährleisten?

MfG
B.
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
1Empfehlung
10.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die mich am 9. September 2009 erreichte.

Wenngleich ich trotz leider vorhandener Fälle von Kindervernachlässigung und Kindesmisshandlung der festen Überzeugung bin, dass die allermeisten Eltern sich vorbildlich und liebevoll um ihre Kinder kümmern, ist meines Erachtens an der Überlegung etwas dran, das Betreuungsgeld mit dem Schutz vor Missbrauch in Einzelfällen zu verbinden.

Seien Sie sicher, dass Überlegungen berücksichtigt werden, wie der Staat seiner Fürsorgepflicht nachkommen und den Eltern Wahlfreiheit geben kann, ohne dass sich die Eltern einem Generalverdacht ausgesetzt fühlen oder den Eindruck gewinnen müssen, ihre Erziehungskompetenz sei in Zweifel gezogen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Dr. Peter Ramsauer
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Frage zum Thema Rolle der Regionen und Kommunen
12.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer!


1. Was werden Sie im Neuen Deutschen Bundestag tun, um die dringend notwendige Breitbandverkabelung auf dem flachen Land endlich voran zu bringen?


2. Für welche 4 Projekte in Ihrem Wahlkreis werden Sie sich bei Ihrer Wiederwahl in den Deutschen Bundestag besonders einsetzen?


3. Die Situation der Milchkuhbauern in Ihrem Wahlkreis hat sich in der letzten Legislaturperiode dramatisch verschlechtert, trotz aller wohlmeinenden Gegenmaßnahmen.
Was gedenken Sie im Neuen Deutschen Bundestag sofort zu unternehmen, dass die Milchkuhbauern in Ihrem Wahlkreis wieder eine Zukunftsperspektive bekommen?


Viele Grüße


Antwort von Dr. Peter Ramsauer
1Empfehlung
24.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. September 2009.

Sie haben vollkommen Recht: Es ist dringend erforderlich, dass der ländliche Raum mit leistungsfähigem Breitband ausgestattet wird. Die Chance auf eine bessere wirtschaftliche Entwicklung steht und fällt für den ländlichen Raum mit einer ausreichenden Infrastruktur und dazu gehört in besonderem Maße eine zukunftsfähige Breitbandversorgung. Der Breitbandausbau ist aus ökonomischen, sozialen und ökologischen Gründen elementar wichtig für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Moderne Informations- und Kommunikationswege sind von entscheidender Bedeutung für unseren Innovationsstandort. Deshalb wollen wir in der nächsten Legislaturperiode die flächendeckende Versorgung der entsprechenden Infrastruktur, insbesondere im Bereich der Breitbandversorgung, massiv vorantreiben.

Wir werden die bislang noch nicht versorgten ländlichen Gebiete mit Breitbandtechniken anschließen und deren Leistungsfähigkeit schnell ausbauen. Genauso wie Kommunalstraßen, Wasser- und Abwasserleitungen gehören heute auch Breitbandkabel zur Daseinsvorsorge. Durch unsere Breitbandoffensive wollen wir die Gemeinden bei ihren Konzepten zur Versorgung des ländlichen Raums mit Breitbandanschlüssen unterstützen.

Die Förderung muss sich dabei künftig noch stärker an den Bedürfnissen vor Ort ausrichten und auch eigene Kabellösungen einschließen. In engem Dialog mit den Gemeinden werden wir daher die Förderprogramme weiterentwickeln.

Da das von der FDP geführte Bayerische Wirtschaftsministerium den Breitbandausbau für den ländlichen Raum leider nicht mit der erforderlichen Intensität betrieben hat, übernahm Ministerpräsident Seehofer die Federführung und erklärte dieses wichtige Thema zu Recht zur Chefsache.

Zur Situation der Milchkuhbauern lassen Sie mich folgendes sagen: Ziel der CSU ist eine wirksame Milchquote. Mit dieser Forderung geht die CSU als einzige deutsche Partei in den Bundestagswahlkampf. Uns ist bewusst, dass andere deutsche Länder und eine Reihe europäischer Mitgliedstaaten in dieser Frage anderer Meinung sind. Wir sehen jedoch bereits erste Bewegungen an dieser Front. Die CSU fordert daher weiterhin, zur Stabilisierung des Milchpreises, die Milchquote, an die Marktentwicklung anzupassen.

Mit den aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission sind wir nicht einverstanden. Sie gehen nicht weit genug und uns sind die kurzfristigen Maßnahmen, insbesondere zum Herauskaufen von Quoten zu unkonkret. Ein erster Schritt ist allerdings, dass EU-Staaten zukünftig Strafen gegen jene Milcherzeuger verhängen können, die mehr Milch produzieren, als ihnen durch Ihre Quote zusteht. Aber die CSU wird an dieser Front weiterkämpfen.

Mit freundlichen Grüßen
gez.

Dr. Peter Ramsauer
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
14.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

Sie fordern laut Presse eine Verschärfung des (Jugend)strafrechts ( www.spiegel.de ), um der Gewaltkriminalität wie im Falle der kürzlichen tödlichen Prügelattacke ( www.spiegel.de ) entgegen zu wirken.

Gleichzeitig wird ein harmloser, nicht vorbestrafter und unbescholtener Informatik-Student, der sich gegen 5 Serben wehrt, die ihn und seine Freunde gewalttätig angreifen (und vielleicht ebenfalls töten könnten), zu fast 4 Jahren Haft verurteilt ( www.tz-online.de ).

Wenn man sich dem Konflikt entzieht, wird man von hinten angegriffen (wie der Rentner damals und das neue Opfer). Wenn man sich wehrt, landet man wiederum im Gefängnis. Wenn man sich nicht wehrt, wird man verprügelt und vielleicht totgeschlagen.

Wie würden Sie sich verhalten, wenn Sie sich in so einer Konfliktsituation befinden? Denken Sie, dass ein Hinweis auf die Strafhöhe bei den oftmals wahrscheinlich spontanen Angriffen Abhilfe schaffen könnte?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
bisher keineEmpfehlungen
17.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom Juli 2009 zur Reaktorschnellabschaltung im Kernkraftwerk Krümmel.

Die Schnellabschaltung wurde durch einen Kurzschluss in einem der Maschinen-transformatoren ausgelöst. Ganz wichtig ist festzuhalten, dass ein Transformator nichts mit der Atomtechnik zu tun hat. Auch in jedem anderen Kraftwerk, sei es z. B. in einem Kohlekraftwerk oder in einer Windenergieanlage, gibt es Transformatoren. Ein Maschinentransformator ist ein Transformator, der als Teil eines Kraftwerks die im elektrischen Generator erzeugte elektrische Spannung in Hochspannung transformiert, um diese direkt über eine Fernleitung in das Verbundnetz einzuspeisen.

Leider wird dieser technische Fakt von Kernkraftgegnern verschwiegen. Ich bedauere, dass auch die Parteien des linken Lagers anstatt Fakten lieber Halbwahrheiten verbreiten. Für billige und durchschaubare wahltaktische Manöver ist die Energiepolitik aber viel zu wichtig. Auch unsere Kinder und Enkel brauchen eine sichere und bezahlbareEnergieversorgung. Wir müssen heute die richtigen Weichen für die künftige Energieversorgung stellen.

Gleichwohl müssen die Umstände, die zu der Reaktorschnellabschaltung im Kern-kraftwerk Krümmel geführt haben, genauestens untersucht und die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden. Es steht für mich völlig außer Frage, dass ausschließlich Reaktoren ans Netz gehen dürfen, bei denen die Anlagensicherheit absolut gewährleistet ist.

Deshalb hatte ich unmittelbar nach dem Vorfall den Kraftwerksbetreiber Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH um eine Stellungnahme gebeten. Der Transformator war vor dem Wiederanfahren des Kraftwerks von externen Gutachtern intensiv überprüft worden. Als zusätzliche Maßnahmen sind technische Überwachungseinrichtungen am Transformator vereinbart und installiert worden, unter anderem ein Online-Öl-Monitoring. Eine zusätzliche Überwachungseinrichtung, eine so genannte Teilentladungs-Messung, sollte ebenfalls vor dem Wiederanfahren eingebaut werden. Dies wurde jedoch versäumt. Für dieses Versäumnis hat der Kraftwerksleiter die Verantwortung übernommen und ist von seinen Aufgaben entbunden worden.

Diese Überwachungseinrichtung unterliegt nicht der Atomaufsicht und war insofern nicht vorgeschrieben. Sie hat auch keinerlei Auswirkungen auf die Schnellabschaltung des Reaktors, die auch fehlerfrei funktioniert hatte.

Gleichwohl bin ich der Meinung, dass alle Forderungen der Atomaufsicht Schleswig-Holstein umgesetzt werden müssen. Diese Atomaufsicht hatte auf Grund der erkannten Reichweite elektrischer Auswirkungen nach dem Störfall 2007 gutachterliche Bewertungen der Maschinentransformatoren vornehmen lassen. Die einzelnen Prüfpunkte haben zu dem Ergebnis geführt, dass aufgrund der möglichen Alterungsprozesse weitere Anforderungen zur erhöhten Überwachung durch den Betreiber umzusetzen sind. Ein Teil dieser Überwachungen sind am ausgefallenen Maschinentransformator nicht umgesetzt worden.

Ein derartiges Fehlverhalten darf sich nicht wiederholen. Bei der Sicherheit von Kernkraftanlagen darf es keine Kompromisse geben.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Peter Ramsauer
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Frage zum Thema Soziales und Familie
17.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,
In Ihrer Wahlkampfwerbung versprechen Sie " Eltern sollen selbst entscheiden können, wie sie Familie u. Beruf vereinbaren. Wir wollen, dass unser Land sein soz. Gesicht bewart."
Dank Ihrem neuen Unterhaltsrecht von 2008 kann ich o. g. Versprechen nur lächeln!
Zur Lage:
Aus 1 Ehe habe ich ein Kind (fast volljährig). 1998 heiratete ich neu und habe in dieser Ehe ein zweites Kind (12 Jahre). Meine jetzige Frau hat bisher immer auf 400 Euro Basis gearbeitet u. kann aus gesundheitlichen Gründen (Bandscheibenprobleme u. Bandscheibenvorfall letztes Jahr) nicht allein für ihren Unterhalt aufkommen - sprich Vollzeit arbeiten!
Mein Einkommen wurde bisher nach "altem Recht" immer zwischen den beiden Kindern UND meiner jetzigen Ehefrau aufgeteilt. Nach neuem Recht mit geänderter Rangfolge heißt es ... erst die Kinder, dann die kinderbetr. Ehegatten - ob geschieden oder verheiratet! Das würde bedeuten, dass nach Abzug der Unterhaltsbeträge der Kinder nichts mehr für meine kranke Frau übrig bleibt!
Dem Kind aus 1 Ehe geht es wirtschaftl. gut. Besser als dem Kind aus der 2 Ehe, denn auch meine gesch. Frau bildet seit Jahren eine Bedarfsgemeinschaft mit einem Partner. Beide erzielen Einkommen ohne das dies für den Unterhalt relevant wäre.
Finden Sie es tatsächlich sozial, dass meine Ehefrau keine "eheliche Solidarität" mehr von mir erwarten darf? M. E. verstößt das gegen Art. 6 Abs. 1 GG. Der Grundsatz des neuen Unterhaltsrechts lautete "zum Wohle der Kinder" Doch unser "gemeinsames Kind aus der zweiten Ehe" muss zukünftig mit noch weniger auskommen, da man mehr Unterhalt für das 1 Kind fordert bei unveränderter wirtschaftl. Situation!
Zweitfam. mit Unterhaltsbelastungen geht es eh wirtschaftl. schlechter als NORMALEN Familien bzw. Fam. mit Unterhaltbezügen, wie bei meiner gesch. Frau!
Umgang wird auch seit Jahren verweigert!
Wie stehen Sie und Ihre Partei dazu? Vor allem, wie Familienfreundlich wird Deutschland noch?
MfG
Antwort von Dr. Peter Ramsauer
bisher keineEmpfehlungen
24.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Neuregelung des Unterhaltsrechts.

Ich kann Ihre Vorbehalte gegen die Regelung sehr gut verstehen. Aber wie Sie vielleicht wissen, hatte das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2007 überraschend seine Entscheidung bekannt gemacht, nach der das Unterhaltsrecht als nicht verfassungskonform eingestuft wurde. Damit wurde die gefundene Regelung überraschend wieder in Frage gestellt.

Dem Verfassungsgebot der Gleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder wird in der nun gefundenen Regelung entsprochen und die Zahlung von Betreuungsunterhalt in Dauer, Höhe und im Falle der mangelnden Zahlungsfähigkeit des Verpflichteten gleich geregelt. Im zweiten Rang der Unterhaltsansprüche stehen - mit Rücksicht auf das Kindeswohl - alle Elternteile, die ein Kind betreuen.

Im gleichen Rang wie die der kinderbetreuenden Elternteile stehen die Unterhaltsansprüche der Ehegatten nach langer Ehedauer. Bei der Feststellung, ob eine "Ehe von langer Dauer" vorliegt, kommt es nicht nur darauf an, wie lange die Ehe Bestand hatte, sondern auch darauf, ob und wie lange einer der Partner sich ausschließlich der Erziehung gemeinschaftlicher Kinder gewidmet hat.

Auch hieran ist ersichtlich, dass bei der Reform die Stärkung der Position unterhaltsberechtigter Kinder im Zentrum steht. Durch Änderung der Rangfolge der Unterhaltsansprüche hat der Unterhaltsanspruch minderjähriger (und ihnen gleichgestellter) Kinder Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen, so dass zuerst Ansprüche der Kinder in voller Höhe zu befriedigen sind, bevor Ehegatten oder geschiedene Ehegatten berücksichtigt werden.

Damit haben wir insgesamt eine Lösung im Rahmen der von der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung gezogenen Grenzen gefunden.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Peter Ramsauer
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