Sehr geehrter Herr

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haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte:
1. Nichtraucherschutz allgemein:
Für die FDP ist klar: Überall dort, wo man hingehen muss – also beispielsweise Rathäuser oder Zulassungsstellen – hat ein absolutes Rauchverbot im Interesse des Nichtraucherschutzes zu gelten. Dies gilt für alle öffentlichen Räume. Ohne Wenn und Aber. Allerdings: Ein Besuch in einer Gaststätte basiert auf Freiwilligkeit und ist nicht mit einem Aufenthalt etwa in einem Bahnhof zu vergleichen, den man beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit nutzen muss. Es entspricht dem Bedarf einer freien Bürgergesellschaft mit Nichtrauchern und Rauchern, dass es Gaststätten für Nichtraucher und Gaststätten/Nebenräume für Raucher gibt.
Die FDP ist deshalb für:
• eine Lösung, die auf Freiheit und Eigenverantwortung setzt.
• eine Lösung, die den Verbraucherschutz sicherstellt.
• eine Lösung, die den Nichtraucherschutz garantiert.
2. Nichtraucherschutz in der Gastronomie bei Kneipen, Einraumlokale und Zweiraumlokale?
Die FDP schlägt zum Schutz vor den Folgen des Passivrauchens vor, dass Hotels und Gaststätten sich entscheiden sollen, ob sie rauchfrei sein wollen oder nicht bzw. getrennte Räume für Raucher und Nichtraucher anbieten. Durch ein simples Schild an der Tür von Einraumkneipen kann der Verbraucher bereits vor dem Betreten der Gaststätte erkennen, was ihn erwartet, und entscheiden, ob er sich Zigarettenrauch aussetzen möchte oder nicht. Und bei Mehrraumkneipen müssen separate Raucherräume erlaubt sein. So wird einerseits dem Gast und dem Wirt die Wahl gelassen, andererseits würden Raucherkneipen nicht völlig verschwinden. Der Markt, die Nachfrage und nicht zuletzt der Gastwirt entscheiden, welche Lösung für das jeweilige Lokal passend ist. Die Umsetzung ist ganz einfach. Und eine unbürokratische Lösung ist das ebenfalls.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Per Knöß