Dr. Norbert Röttgen (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Norbert Röttgen
© Büro Röttgen/Laurence Chaperon
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Rhein - Sieg - Kreis II
Landeslistenplatz
5, Nordrhein-Westfalen
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(...) Dies ist eine Tatsache, die wir leider nicht leugnen können und es wäre verantwortungslos, wenn unser Innenminister davor die Augen verschließen würde. Sollte es also zu weiteren Anschlägen kommen, so müsste sich der Innenminister und die gesamte Bundesregierung zu Recht die Frage gefallen lassen: Warum habt ihr nicht alles unternommen, um den Tod Unschuldiger zu verhindern? (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.04.2009
Von:

Sehr geehrter Dr. Röttgen,

aus dem tagespolitischen Geschehen (siehe Quelle unten) eine Frage zu den Einsätzen der Bundeswehr in Afghanistan:
Unterstützen Sie bzw. das Parlament nach dem Verabschieden des Familiengesetzes durch den afghanischen Präsidenten Karzai direkt oder indirekt die antidemokratische, frauenfeindliche, prähistorische und menschenrechtsverachtende Linie oder wird massiv dagegen protestiert? Wie sieht der Protest, wenn er denn existent ist, aus?
Unsere Soldaten und Soldatinnen haben ihren Eid auf demokratische und menschenrechtliche Grundwerte abgegeben. Wie lässt sich unter diesem Gesichtspunkt der Einsatz unser Soldaten und Soldatinnen in Afghanistan noch begründen? Was würden Sie hierzu den Soldaten und Soldatinnen oder deren Familienangehörigen sagen, wenn sie durch diesen Einsatz zu Schaden kommen? Passt hierbei noch der Ausspruch: Deutschland wird am Hindukusch verteidigt?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Ich wünsche Ihnen eine schöne österliche Zeit des Friedens
mit freundlichen Grüßen



Quelle:
Artikel im Spiegel ( www.spiegel.de )
Standard-Antwort von Dr. Norbert Röttgen
3Empfehlungen
06.04.2009
Dr. Norbert Röttgen
Sehr geehrter Herr ,

ich bin selbstverständlich gerne bereit, interessierten Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort zu stehen. Dies gilt im besonderen Maße für die Bewohner meines Wahlkreises, denen gegenüber ich mich besonders verbunden und verpflichtet fühle. Allerdings möchte ich Sie höflich bitten, Ihre Fragen direkt an mein Büro zu richten.

Sie erreichen mich am besten per Email unter norbert.roettgen@bundestag.de oder ganz klassisch per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin). Ich gebe mein Bestes, Ihnen rasch und umfassend zu antworten. Angesichts der Vielzahl der eingehenden Emails und Briefe (ca. 150 pro Tag) bitte ich jedoch um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Gestatten Sie mir schließlich den Hinweis auf meine Homepage unter www.norbert-roettgen.de. Dort finden Sie regelmäßig aktualisiert Interviews und Kommentare, in denen ich zu aktuellen politischen Themen Stellung beziehe, sowie weitergehende Informationen zu meiner Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Norbert Röttgen MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Röttgen,

ich bin Jura-Studentin und schlichtweg entsetzt über einige Beschlüsse der Föderalismusreform II. Die geplanten Art. 91 c und Art. 91 d GG regeln in einem Detaillierungsgrad Fragen, die dem Grundgesetz als Verfassung unwürdig sind. Warum sind für das Bund-Länder-IT-Netz derart viele Absätze und die detaillierte Regelungen von Kleinigkeiten erforderlich? Völlig überflüssig ist der Art. 91 d GG. Dass die Verwaltung Leistungsvergleiche machen kann, ist selbstverständlich und bedarf keiner gesetzlichen Regelung, sondern kann von jedem Bürgermeister so angeordnet werden. Schon gar nichts hat dies im Grundgesetz zu suchen, dass doch nur die wichtigsten und fundamentalesten Fragen des Staatsaufbaus regeln soll. Wo bleiben die Deregulierung und der Abbau von Bürokratiekosten?
Werden Sie bei der Abstimmung im Bundestag diesen Grundgesetzänderungen zustimmen?

Mit freundlichem Gruß

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Frage zum Thema Internationales
27.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Röttgen,

in der 2. Maihälfte will die NATO ein Manöver mit 1300 Soldaten in Georgien abhalten. Meiner Kenntnis nach beabsichtigt die Bundesrepublik nicht, sich an diesem Manöver zu beteiligen.

Halten Sie, besonders nach dem Konflikt zwischen Russland und Georgien im August vergangenen Jahres, der von Georgien ausging, eine solche Maßnahme für politisch angemessen oder klug? Georgien bemüht sich zwar um eine NATO Mitgliedschaft, ist jedoch bisher kein Mitglied. Ist die russische Reaktion, dies als Provokation aufzufassen, nicht nachvollziehbar? Kann desweiteren eine georgische NATO Mitgliedschaft in der jetzigen Situation überhaupt in Frage kommen?

Mit freundlichem Gruß,

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
29.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Norbert Röttgen!

Laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1976 hat der Staat die Entschädigung der Conterganopfer aus dem Privatrecht herausgenommen. Müsste der Bundestag nicht die Lebenswirklichkeit der Opfer prüfen um die Renten so anzupassen, dass ein menschenwürdiges Leben gewährleistet ist? Die ursprüngliche Versorgung war ja zunächst für Kinder ausgelegt und nicht für Erwachsene, die sie nun mal heute sind.

Im Jahr 2008 wurde die Contergan-Rente verdoppelt und zur Zeit ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes von den Fraktionen CDU/CSU und SPD in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Erfreuliche erste Bemühungen die Lebenssituation der Conterganopfer zu verbessern. Aber reichen diese Hilfen aus ein Leben ohne Arme (und/oder Beine) menschenwürdig zu bewältigen?

Viele Conterganopfer konnten nie einen Beruf ausüben und sind auf ständige Hilfe angewiesen. Andere haben einen Beruf ausgeübt, sind aber aufgrund schwerwiegender Folgeschäden erwerbsunfähig oder Frührentner. Viele leben mit chronischen Schmerzen. Viele haben nie einen Partner gefunden, konnten keine Familie gründen und leben mehr oder weniger vereinsamt bei ihren immer älter werdenden Eltern.

Nun ist dieses Lebensschicksal kein bedauerliches Unglück, was aus heiterem Himmel über sie gekommen ist, sondern es gibt einen Verursacher. Dieser Verursacher ist für die Betroffen juristisch nicht mehr zu belangen. Der Staat hat mit dem Stiftungsgesetzt die Verantwortung übernommen.

In Großbritannien, Schweden und Italien gibt es weit aus höhere Entschädigungen für die dortigen Conterganopfer. Kann es sein, dass Deutschland, das Herkunftsland des Medikamentes Contergan, seine Conterganopfer mit einer minimal Entschädigung abfindet und ihnen die juristische Möglichkeit nimmt, gegen den Verursacher zu klagen?

Mit freundlichen Grüßen

(selbst Conterganopfer)
Standard-Antwort von Dr. Norbert Röttgen
bisher keineEmpfehlungen
15.06.2009
Dr. Norbert Röttgen
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben über das Internetportal "abgeordnetenwatch" eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Selbstverständlich bin ich sehr gerne bereit, interessierten Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort zu stehen. Dies gilt in besonderem Maße für die Menschen, die in meinem Wahlkreis leben.
Ich möchte Sie jedoch bitten, Ihre Frage unmittelbar an mein Büro zu richten oder mir Ihre Postanschrift mitzuteilen, damit ich Ihnen persönlich eine Antwort zukommen lassen kann.
Sie erreichen mich per Mail ( norbert.roettgen@bundestag.de ), per FAX (030/22776981) oder per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) – bei Anliegen, die meinen Wahlkreis betreffen, gerne auch über mein Wahlkreisbüro (Wahnbachtalstr. 8, 53721 Siegburg).

Mit freundlichem Gruß

Ihr Norbert Röttgen
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Frage zum Thema Gesundheit
04.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr.Röttgen,

mit Erschrecken habe ich die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften zur Kenntnis genommen. Am 06.05. 09 soll im Ausschuß für Gesundheit der Artikel 12a des Krankenpflegegesetzes diskutiert werden. Hierin wird die Zugangsvoraussetzung für den Beruf der Gesundheits-und Krankenpflege mit Hauptschulabschluss festgelegt. Bei allem Verständnis dafür, dass für weniger qualifizierte Schulabgänger Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen, kann dies nicht der richtige Weg sein.
Deutschland ist im europäischen Ausbildungsstandard Pflege am unteren Ende der Skala. International sind Pflegende standardisiert auf Hochschulniveau ausgebildet. Deutschland befindet sich bereits jetzt im Hintertreffen im Vergleich mit unseren Nachbarländern. Wie sollen seitens der Interessenvertretungen der Pflegenden angeregte Bemühungen zur Akademisierung weiter vorangetrieben werden, wenn gleichzeitig die Zugangsvoraussetzungen heruntergeschraubt werden?
Dass mehr Pflegekräfte in der Pflege gebraucht werden ist keine Frage, aber im Hinblick auf die Ausbildung ist der Hauptschulabschluss in keinster Weise qualifizierend, es wird bei den bestehenden Anforderungen des Krankenpflegeberufes zu vermehrten Ausbildungsabbrüchen kommen, da die Anforderungen für Hauptschulabgänger zu hoch sein werden. Hier kann nur das Vorantreiben von Ausbildungen zum Pflegeassistenten/-assisitentin /Krankenpflegehelfern/-helferinnen weiter führen. Es gab mal den Ausspruch: "Pflege braucht Eliten", wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.Pflegewirtin(FH)

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Ihre Frage an Dr. Norbert Röttgen
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