Dr. Michael Paul (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2009-2013
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Angaben zur Person
Dr. Michael Paul
Geburtstag
10.02.1964
Berufliche Qualifikation
Ministerialbeamter
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Köln
Wahlkreis
Köln II
Ergebnis
34,9%
Landeslistenplatz
55, Nordrhein-Westfalen
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(...) Auch die Sachverständigen sind sich keineswegs einig. Die meisten anderen Euroraum-Staaten, wie Italien, Frankreich und Spanien, haben ohnehin ganz andere Vorstellungen, so eine gemeinsame Haftung aller Euroraum-Staaten für Schulden einzelner Länder. Dem hat die deutsche Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel immer wieder, zuletzt am Donnerstag und Freitag dieser Woche in Brüssel beim EU-Gipfel in langwierigen Verhandlungen bis in die frühen Morgenstunden eine klare Absage erteilt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Michael Paul
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Frage zum Thema Gesundheit
03.01.2011
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. Paul,

ich bin 65 Jahre alt selbstständig und freiwillig in einer BKK versichert. Bis heute habe ich immer den Höchstsatz als Beitrag bezahlt also in 2010 € 603,97 monatlich. Da sich auf Grund der wirtschaftlichen Lage in meiner Branche meine Einkommenssituation in 2010 dramatisch verschlechtert hat, habe ich heute bei der BKK nachgefragt welche Unterlagen außer dem Steuerbescheid als Grundlage dienen könnten um mir den zuviel gezahlten Beitrag zu erstatten und den zukünftigen Beitrag anzupassen. Als Antwort erhielt ich die Information, dass eine Verrechnung oder Erstattung nicht möglich sei und die Anpassung für 2011 erst mit dem Steuerbescheid von 2010 durchgeführt würde. Bis ich den habe vergeht mehr als ein halbes Jahr und ich muß somit auch in 2011 trotz eines Gewinneinbruchs wenigstens nochmals weitere 6 Monate den Höchstsatz bezahlen. Das sind insgesamt wenigstens 18 Monate überhöhte Beiträge!

Wie mir mein Steuerberater sagte, kennt er von anderen Mandanten diese Vorgehnsweise der gesetzlichen Krankenkassen und erklärte mir, dass im umgekehrten Fall, also wenn zu wenig gezahlt wurde die Differenz nachzuzahlen sei. Selbst wenn er den Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes einreichen würde, sei dies keine anerkannte Grundlage zur Berechnung für die Beitragshöhe.

Ich halte diese Vorgehensweise für unzulässig, insbesondere durch die Benachteiligung von Selbstständigen gegenüber Arbeitnehmern bei den eine sofortige Anpassung vorgenommen wird.

Bitte teilen Sie mir Ihre Meinung dazu mit und ob Sie sich für eine Änderung der bestehenden Regelung einsetzen können oder möchten.

Mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Dr. Michael Paul
bisher keineEmpfehlungen
24.02.2011
Dr. Michael Paul
Sehr geehrter Herr ,

soweit ich in Erfahrung bringen konnte – ohne dass mir alle Einzelheiten Ihres Falles vorliegen - hat sich die BKK grundsätzlich korrekt verhalten. In der Gesetzlichen Krankenkasse wird immer nur in die Zukunft verbeitragt; Damit ist es nicht möglich, rückwirkend Beiträge zu erstatten. Grundsätzlich hat jedoch die Krankenkasse die Möglichkeit, Beitragsstundungen zu vereinbaren.

Bei freiwillig Versicherten ist gem. § 240 SGB V die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Verbeitragung heranzuziehen. Hierzu gehören neben Einkommen aus selbständiger Tätigkeit u. a. auch Einnahmen aus Vermietung und Kapitaleinkommen. Gleichzeitig gilt ein Mindestbeitrag.

Da die Kassen die Einkommen prüfen müssen, ist i. d. R. der Steuerbescheid das einzige aussagekräftige Dokument, das alle Einkommen nachvollziehbar darlegt. Wenn aber in diesem Fall über einen Zeitraum zu viel gezahlt wird, so muss man auch bedenken, dass es nach einer wirtschaftlich schlechten Situation, in der der Beitrag gesenkt wird, eine Phase gibt, in der weniger bezahlt wird, als möglich wäre. Wieder bis zur Vorlage des nächsten Einkommensteuerbescheides. So gleichen sich die Zahlungen über die Jahre aus und es kann nicht von einer Ungleichbehandlung gesprochen werden.

Sollte eine akute wirtschaftliche Situation entstehen, in der auch die Beitragszahlung gefährdet ist, sollten Sie sich unverzüglich an Ihre BKK wenden. Grundsätzlich hat diese die Möglichkeit, Beitragsstundungen o. ä. zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Paul, MdB
Ergänzung vom 24.02.2011
Sehr geehrter Herr ,

soweit ich in Erfahrung bringen konnte – ohne dass mir alle Einzelheiten Ihres Falles vorliegen - hat sich die BKK grundsätzlich korrekt verhalten. In der Gesetzlichen Krankenkasse wird immer nur in die Zukunft verbeitragt. Damit ist es nicht möglich, rückwirkend Beiträge zu erstatten. Grundsätzlich hat jedoch die Krankenkasse die Möglichkeit, Beitragsstundungen zu vereinbaren.

Bei freiwillig Versicherten ist gem. § 240 SGB V die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Verbeitragung heranzuziehen. Hierzu gehören neben Einkommen aus selbständiger Tätigkeit u. a. auch Einnahmen aus Vermietung und Kapitaleinkommen. Gleichzeitig gilt ein Mindestbeitrag.

Da die Kassen die Einkommen prüfen müssen, ist i. d. R. der Steuerbescheid das einzige aussagekräftige Dokument, das alle Einkommen nachvollziehbar darlegt. Wenn aber in diesem Fall über einen Zeitraum zu viel gezahlt wird, so muss man auch bedenken, dass es nach einer wirtschaftlich schlechten Situation, in der der Beitrag gesenkt wird, eine Phase gibt, in der weniger bezahlt wird, als möglich wäre. Wieder bis zur Vorlage des nächsten Einkommensteuerbescheides. So gleichen sich die Zahlungen über die Jahre aus und es kann nicht von einer Ungleichbehandlung gesprochen werden.

Sollte eine akute wirtschaftliche Situation entstehen, in der auch die Beitragszahlung gefährdet ist, sollten Sie sich unverzüglich an Ihre BKK wenden. Grundsätzlich hat diese die Möglichkeit, Beitragsstundungen o. ä. zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Paul, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
09.01.2011
Von:

Wieso ist es nicht möglich in köln das nichtraucher schutzgesetz vernünftig durchzusetzen? Wir waren in verschiedenen lokalen der kölner altstadt und es wurde fast überall geraucht obwohl kinder und jugendliche im raum anwesend waren.

eine besorgte bürgerin
Antwort von Dr. Michael Paul
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28.08.2013
Dr. Michael Paul
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die späte Beantwortung bitte ich mir nachzusehen.

Für CDU und CSU steht der Schutz der Allgemeinheit vor Belastung des Tabakrauchs im Vordergrund. Wir stehen grundsätzlich zu einem hohen Schutz vor Belastungen des Tabakrauchs, insbesondere in geschlossenen Räumen und gerade wenn diese öffentlich zugänglich sind. Gleichzeitig sehen wir es aber auch als richtig an, dass die Länder über begrenzte Ausnahmeregelungen selbst entscheiden können. Die Durchsetzung des Ordnungsrechts (also auch des Rechts zum Schutz der Nichtraucher) obliegt den kommunalen Behörden. Ich persönlich befürworte ein vollständiges Rauchverbot in Gaststätten ohne "Schlupflöcher".

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Paul MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
10.03.2011
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Dr. Paul,

ich habe soeben festgestellt, dass Sie für meinen Wahlkreis Köln II der Wahlkandidat der CDU sind. Nun wende ich mich mit einer Frage an Sie und bitte um eine Stellungnahme, um zu wissen, ob ich Sie bei den kommenden Wahlen in Betracht ziehen kann oder nicht.
Es geht um die Präimplantationsdiagnostik. Es ist ein ethisches Thema, das man statt unter dem Thema Gesundheit auch unter Familie oder Kultur oder Kinder und Jugend fassen könnte (ein spezifisch passendes Schlagwort war ja oben nicht vorgesehen).
Voraussichtlich wird vor der Sommerpause im Bundestag über eine gesetzliche Neuregelung des Embryonenschutzgesetztes mit konkreten Bestimmungen zur PID beraten und beschossen.
Als katholischer Christ und Arzt habe ich mich mit der Problematik lange und ausführlich auseinandergesetzt und bin zu der klaren Auffassung gelangt, dass ein gesetzliches Verbot der PID die einzige richtige Option ist. Nur sie wird der Würde des embryonalen Menschen und dem grundgesetzlich garantierten Recht auf Leben wirklich gerecht.

Nun bitte ich Sie, mir Ihre Position zu nennen und evtl. zu begründen. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Kuhlmann
Antwort von Dr. Michael Paul
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28.08.2013
Dr. Michael Paul
Sehr geehrter Herr Dr.

vielen Dank für Ihre Nachricht, die späte Beantwortung bitte ich mir nachzusehen.

Anbei ein Link zu meiner Homepage auf der ich das Thema PID ausführlich behandle. Ich weise insbesondere auf meine ausführliche Stellungnahme dazu hin.

www.dr-michael-paul.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Paul MdB
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Frage zum Thema Austritt aus der Kernfusion (ITER)
15.03.2011
Von:

Würden Sie ihre Entscheidung gegen einen Austritt aus der Kernkraft heute anders treffen?

Würden Sie einen Volksentscheid zum Austritt aus der Kernkraft befürworten?
Antwort von Dr. Michael Paul
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08.04.2011
Dr. Michael Paul
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.03.2011.

Die Ereignisse, die am 11. März 2011 im Kernkraftwerk Fukushima durch eine schreckliche Naturkatastrophe ausgelöst wurden, zwingen uns zum Innehalten. Aus meiner Sicht muss nach einem solchen Unfall sehr sorgfältig geprüft werden, ob Fehler, die in den japanischen Anlagen aufgetreten sind, zum Beispiel bei der Notstromversorgung, auch bei deutschen Reaktoren vorkommen können. Auch müssen die Annahmen auf den Prüfstand, die wir bislang der Auslegung der Kernkraftwerke in Deutschland zugrunde gelegt haben, zum Beispiel die Stärke von Erdbeben.

Deshalb begrüße ich die Entscheidung der Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel, in diesem Lichte alle deutschen Reaktoren innerhalb der nächsten drei Monate einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Acht Reaktoren, davon die sieben ältesten, werden dazu für diesen Zeitraum vom Netz genommen und im Stillstand untersucht. Sicherheit hat jederzeit Vorrang.

In diesen drei Monaten müssen wir zunächst die grundsätzliche Frage neu beantworten, ob wir in Deutschland – auch unter den durch die Katastrophe in Japan veränderten Rahmenbedingungen – bereit sind, weiterhin das Restrisiko aus der Nutzung von Kernenergie zu tragen und falls ja, für wie lange. Bei der Laufzeitverlängerung im Bundestag vor wenigen Wochen habe ich – auch wegen des hohen Sicherheitsniveaus der Anlagen in Deutschland – diese Frage mit einem klaren "ja" beantwortet.

Nach den einschneidenden Ereignissen in Fukushima muss diese Frage aber neu – und zwar nicht allein durch die Politik, sondern unter Einbeziehung aller gesellschaftlicher Gruppen – ergebnisoffen diskutiert werden.

In diesem Diskussionsprozess stellen sich nach wie vor folgende Fragen:
• Welche Energieträger sollen wir in Zukunft einsetzen: Braunkohle, Steinkohle, Gas, Sonne, Wind, Biomasse? Keiner ist nur vorteilhaft.

• Was müssen wir tun, damit es nicht zu Stromausfällen kommt?

• Welchen Strompreis sind wir bereit zu akzeptieren?

• Welche Auswirkungen haben höhere Energiepreise auf die deutsche Industrie und die – insbesondere mittelständischen – Unternehmen?

• Wie unabhängig von Importen soll unsere Energieversorgung sein?

• Welchen Einfluss auf unsere Sicherheit hat es, wenn wir in Deutschland unsere 17 Kernkraftwerke vom Netz nehmen, wenn in ganz Europa rund 150 Kernkraftwerke am Netz bleiben, davon allein über 50 in unserem Nachbarland Frankreich?

• Falls wir Kernenergie weiter nutzen wollen, für wie lange und mit welchen Sicherheitsanforderungen?

• Wie können wir unseren Energieverbrauch senken?

• Wie finanzieren wir den Umbau unseres Energiesystems, hin zu mehr erneuerbaren Energien? Wie können wir den Umbau beschleunigen?

Diese Fragen haben wir zuletzt im Herbst letzten Jahres beantwortet. Das Ergebnis war das Energiekonzept der Bundesregierung. Darin wurden die Laufzeiten der Kernkraftwerke um durchschnittlich 12 Jahre verlängert und – insbesondere finanziert aus der Abschöpfung der Gewinne aus dieser Laufzeitverlängerung – über 30 Mrd. € in den nächsten Jahren für den Umbau des Energiesystems und für Energieeinsparung zur Verfügung gestellt.
Auch wenn wir vor dem Hintergrund der Katastrophe in Japan nun im Hinblick auf die Frage, ob wir das Restrisiko der Kernenergienutzung weiterhin für eine begrenzte Zeit zu tragen bereit sind, zu einer anderen Bewertung als bisher gelangen, müssen die oben aufgeworfenen Fragen beantwortet werden, wenn wir auch in Zukunft eine verantwortbare, zuverlässige, sichere und saubere Energieversorgung in Deutschland haben wollen. Die Entscheidung, ob diese Energieversorgung in Zukunft auch durch Kernkraftwerke sichergestellt werden wird, hängt von dem Ergebnis der Überprüfung ab, das für diesen Fall zeigen muss, dass auch unter Berücksichtigung von Naturphänomenen wie in Japan der sichere Betrieb aller Anlagen stets gewährleistet ist.

Eine Volksabstimmung über diese Frage halte ich deshalb im Hinblick auf diese Frage nicht für zielführend, weil es für mich nicht denkbar ist, eine Frage zur Abstimmung zu stellen, die allen soeben aufgeworfenen Problemstellungen hinreichend Rechnung trägt. Zudem erachte ich es nicht als sinnvoll, die gewählten Abgeordneten in schwierigen Entscheidungsprozessen durch eine Volksabstimmung aus ihrer übernommenen Verantwortung als Repräsentanten der Bürgerinnen und Bürger zu entlassen. Dies gilt nicht nur für Fragen der Kernenergienutzung, sondern auch für alle anderen gesellschaftlich umstrittenen Entscheidungen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen dienlich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Paul, MdB
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Frage zum Thema Schulen
15.03.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Michael Paul,

Ich bin Schülerin eines Gymnasiums in Köln und besuche die Stufe 11. Ich gehöre dem Jahrgang an, der als letztes noch 13 Jahre bis zum Abi hat. Nach mir kommt der erste G8 Jahrgang, der also nur noch 12 Schuljahre hat und gleichzeitig mit mir das Abitur macht.

Ich frage mich, wie das nach dem Abitur laufen soll und welche Maßnahmen getroffen werden, damit der Doppeljahrgang an den Unis auch unterkommt.
Sind bereits welche getroffen und welche würden Sie treffen, damit es 2013 keine Probleme gibt?
Was meinen Sie über das "Turbo-Abi" und sind Sie der Meinung, dass das G8 System mehr Vor- oder Nachteile hat? Wie sähe nach Ihrer Meinung ein besseres Schulsystem aus?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Michael Paul
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28.08.2013
Dr. Michael Paul
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die späte Beantwortung bitte ich mir nachzusehen.

Wie Sie vielleicht wissen, liegt die Universität zu Köln in meinem Bundestagswahlkreis. Insofern ist es mir schon deshalb an einem reibungslosen Ablauf der Dinge gelegen.

Die Hochschulen haben ich hinsichtlich des Ausbaus ihres Lehrangebots sehr gut auf den "doppelten Abiturjahrgang" vorbereitet. Sie werden die mit ihnen im Hochschulpakt vereinbarten Ziele zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger aller Voraussicht nach auch für die Jahre 2013 - 2015 erfüllen. Viele Hochschulen planen sogar den Aufbau von weiteren zusätzlichen Studienmöglichkeiten

Der geplante Aufwuchs bei den Studienmöglichkeiten erfolgt in etwa analog zur bisherigen Aufnahmestruktur, wobei die Zunahme der zusätzlichen Studienmöglichkeiten in den so genannten "MINT-Fächern" (Mathematik, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Technik) insgesamt etwas überproportional erfolgt. Das entspricht einem erklärten Ziel des Hochschulpakts 2020. Es zeigt auch, dass es sich die Hochschulen beim Ausbau nicht "leicht" machen. Sie erweitern das Studienangebot auch in Bereichen, in denen die Ausbildung kostenintensiv ist.

Die Hochschulen haben in den letzten Jahren ihr Lehrpersonal deutlich aufgestockt und werden dies in den folgenden Jahren noch einmal verstärken. Weiterhin ist viel Geld in die Verbesserung der Raumsituation an den Hochschulen geflossen, z. B. durch vielfältige Neubaumaßnahmen und Anmietungen. Im Monitoringverfahren haben sich jedoch an vielen Orten Handlungsnotwendigkeiten bei der sozialen Infrastruktur ergeben: Neben organisatorischen Verbesserungen (bei Mensen, z. B. Verlängerung von Öffnungszeiten, Entzerrung von Pausenzeiten) wird an einigen Standorten in diesem Bereich auch die Bereitstellung zusätzlicher Räumlichkeiten und Angebote durch die Hochschulen und Studentenwerke erforderlich sein. Darüber hinaus sind Institutionen übergreifende Kooperationen (z. B. über lokale "Runde Tische") unerlässlich, um etwa zusätzlichen privaten Wohnraum für Studierende akquirieren zu können.

Sie fragten mich in Ihrem Schreiben weiterhin nach meiner Position zum G8-Schulsystem. Ich trete grundsätzlich für ein Abitur nach acht Jahren ein, also nach der zwölften Klasse. Auf diese Weise können die jungen Erwachsenen schneller ein Studium oder eine Ausbildung beginnen. Oftmals kann diese Zeit auch für ein soziales oder ökologisches Engagement und Auslandsaufenthalte zur Verbesserung der Fremdsprachkenntnisse genutzt werden. Allerdings entscheiden diese Fragen die einzelnen Bundesländern, was ich nach unserer verfassungsmäßigen Ordnung zu respektieren habe. Allerdings muss aus meiner Sicht eine Verkürzung der Gymnasialzeit von 9 auf 8 Jahren mit einer entsprechenden "Entschlackung" der Lehrpläne einhergehen: Der selbe Stoff in weniger Zeit kann keine Lösung sein!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Paul MdB
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