Lieber Herr

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das Thema war vor einigen Jahren sehr stark in der Diskussion, als das neue Staatsangehörigkeitsrecht des Jahres 2000 verabschiedet worden ist. Damals zeigte sich, dass weite Teile der Bevölkerung gegen eine doppelte Staatsangehörigkeit eingestellt waren. Darüber wollte sich der Bundestag nicht hinwegsetzen.
Die FDP trat dafür ein, wenigstens den in Deutschland Geborenen (auch) die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch zu geben, verbunden mit der Auflage, sich mit Vollendung des 18. Lebensjahres für eine Staatsangeörigkeit zu entscheiden (Optionsmodell). Darüber hinaus sollte in anderen Fällen großzügig von den Ausnahmemöglichkeiten Gebrauch gemacht werden, die doppelte Staatsangehörigkeit zu akzeptieren - bei Beibehaltung des Grundsatzes der einfachen Staatsangehörigkeit.
Dieser Kompromißvorschlag setzte sich damals durch.
Meiner Meinung nach sind aber die Argumente gegen eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht stichhaltig. Ich könnte mir daher eine weitergehende Reform sehr wohl vorstellen.
Da die Reform 2000 in der Praxis ohnehin eine Zunahme der doppelten Staatsangehörigkeiten gebracht hat, sollte nach einiger Zeit das Thema neu aufgegriffen werden, wenn die Bevölkerung durch die praktischen Erfahrungen erkannt hat, dass die Zunahme doppelter Staatsangehörigkeiten keine Probleme bereitet hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Max Stadler