Sehr geehrter Herr

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das Thema Fremdrentengesetz und Rentenüberleitung für Übersiedler vor dem Mauerfall sorgt bei vielen Betroffenen für eine verständliche Verärgerung. Ich kann Ihre Argumentation durchaus nachvollziehen. Die FDP nimmt Ihre Beschwerden ernst, insbesondere weil die rückwirkende Neuregelung der Rentenanwartschaften der Übersiedler durch den Übergang vom Fremdrentengesetz (FRG) zum Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) einen Eingriff in deren Rechtsposition aus dem FRG darstellt.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat daher vor kurzem an die Bundesregierung eine Kleine Anfrage gestellt (BT-Drs. 16/5466), in der die FDP-Bundestagsfraktion das Problem juristisch und politisch noch einmal aufgerollt hat.
Es wird durch die Kleine Anfrage deutlich, dass die Umstellung vom FRG zum RÜG für manche Übersiedler positive Effekte hatte, was die Höhe der Renten betrifft, für manche negative. Insbesondere für Frauen ergibt sich durch die vorgenommene Umstellung nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein positiver Effekt.
Rentenreduzierende Wirkungen traten jedoch bei denen Personen ein, die während ihrer Erwerbstätigkeit in der ehemaligen DDR keine Beiträge in die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) gezahlt haben. Es ist auch nachvollziehbar, dass jemand, der einen Ausreiseantrag gestellt hat und sich innerlich vom System der DDR verabschiedet hatte, nicht Beiträge für ein System zahlen wollte, dass er abgelehnt hat und gerade verlassen wollte.
Aus der Auswertung der Kleinen Anfrage folgt jedenfalls, dass eine pauschale Rückkehr zu den Rechtspositionen des FRG für alle, die von der Umstellung betroffen sind, nicht möglich ist. Dies würde nur neue Ungerechtigkeiten gegenüber denen schaffen, die durch die Umstellung vom FRG zum RÜG begünstigt wurden.
Die Arbeitsgruppe der FDP-Bundestagsfraktion arbeitet daher an einer Lösung, die genau auf den Personenkreis zugeschnitten ist, der negativ von der Umstellung betroffen ist, weil er keine FZR-Beiträge gezahlt hat. Diese Lösung muss auf der einen Seite die Interessen der Bestandsübersiedler wahren, zugleich aber auch die der Beitrags- bzw. Steuerzahler, die für eine höhere Rentenzahlung finanziell aufkommen sollen.
Ich hoffe, dass eine allseits befriedigende Lösung gelingen wird.
Mit freundlichen Grüßen
M. J. Stadler