Dr. Max Stadler (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Max Stadler
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter am Oberlandgericht a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Passau
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Flughafenbetreiber im In- und Ausland. Tenor ist eine allgemeine Ablehnung der Subventionszahlungen an den Münchener Flughafen, da dies wettbewerbsverzerrend wirken soll. Unter anderem besteht die Auffassung, dass z.B. der Wiener Flughafen auch ohne gewährte Kerosinzuschüsse eine positive Entwicklung und gute Wachstumszahlen vorweisen kann. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
04.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler!

Es geht um das Thema "Elternunterhalt" und die unberechenbare Willkür von Sozialämtern bei der Feststellung bzw. Berechnung der Unterhaltspflicht von "Kindern".

Obwohl ganz klar ist, das Lebenspartnerschaften (eingetragene Homoehen) nicht das gleiche wie eheähnliche Gemeinschaften sind, versucht das Amt mit Angabe von § 117. Abs 1SGB XII, 1 Satz - Einkommensdaten des Partners anzufordern!

Wie ist es möglich, dass es in einem Land, das sich doch als zivilisiert und sozial beschreibt, solche Methoden angewendet werden können?
Abgesehen davon, kann es doch nicht möglich sein, dass das SA ohne gültige Gesetzesgrundlagen Betroffene quasi in den Schreiben unter Druck setzt - was steckt dahinter? Versucht das SA einfach mal das beim Betroffenen rauszuholen was geht, auch ohne rechtliche Grundlage - mit Psychoterror?

Wann werden klare Gesetzesgrundlagen im Bereich "Elternunterhalt" vom Gesetztgeber geschaffen?


Mit besten Grüßen

E.
Antwort von Dr. Max Stadler
2Empfehlungen
26.10.2007
Dr. Max Stadler
Sehr geehrter Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Elternunterhalt, auf die ich heute gerne antworte.

Die FDP-Bundestagsfraktion will das Unterhaltsrecht insgesamt vereinfachen und für den Bürger wieder verständlich machen. Wichtigstes Ziel dabei ist das Wohl des Kindes. Um eine zunehmend partnerschaftliche Rollenverteilung zu berücksichtigen, ist der nacheheliche Ehegatten- und Partnerschaftsunterhalt zukünftig zeitlich zu befristen. Im Bereich des Steuerrechts müssen Zuwendungen an unterhaltsberechtigte Personen als Ausgaben abzugsfähig sein, um eine Doppelbelastung zu verhindern. Dies hat die FDP-Bundestagsfraktion auch in ihren "Gesetzentwurf zur Reform der direkten Steuern" (BT-Drs. 16/679) und ihren Antrag "Unterhaltsrecht ohne weiteres Zögern sozial und verantwortungsbewusst den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen" (BT-Drs. 16/891) aufgenommen. In diesem Zusammenhang setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion auch für die finanzielle Entlastung der so genannten "Sandwichgeneration" ein, die ihre Kinder unterstützen und für ihr eigenes Alter vorsorgen müssen und daneben noch oftmals für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen haben.

Die Bedeutung auch des Elternunterhalts besteht darin, dass er grundsätzlich vor jeder anderen staatlichen Hilfe zu gewähren ist. Danach kommt staatliche Hilfe erst in Betracht, wenn eigene finanzielle Mittel und die der Familie nicht ausreichen, den Unterhalt zu gewährleisten (Subsidiaritätsprinzip). Soweit Kinder zum Elternunterhalt herangezogen werden, ist deren Leistungsfähigkeit entscheidend. Ein Einkommen, welches diesen Selbstbehalt übersteigt ist nur zur Hälfte für den Elternunterhalt anzusetzen.

Zu Recht weisen Sie darauf hin, dass der Begriff "Lebenspartner" im Sinne des § 117 Abs. 1, S. 1 SGB XII grundsätzlich nur gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschafts­gesetz umfasst. Jedoch erweitert § 117 Abs. 1, S. 3 SGB XII den Kreis der Auskunftsverpflichteten deutlich. Inwieweit auch eheähnliche Gemeinschaften gem. § 117 Abs. 1, S. 3 SGB XII in Verbindung mit §§ 20, 36 SGB XII als auskunftspflichtig anzusehen sind, bedarf einer Betrachtung im Einzelfall. Ich darf Sie aus diesem Grunde bitten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, da ich Ihnen insoweit keinen Rechtsrat geben darf.

Mit freundlichen Grüßen
M. J. Stadler
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
15.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Stadler,

mich hat es mehr als überrascht in der TAZ lesen zu müssen, dass Fluggesellschaften in München billiger d.h. subventioniert Tanken. Dafür wurden 2002 6 Millionen Euro aufgewendet. Die Bundesregierung begründet das vorgehen mit einem Standortnachteil für München.
Fazit - würde nicht subventioniert würde es erheblich weniger Flugverkehr und damit auch keine 3. Startbahn benötigen?
Die Subvention wurde geändert und wird unter Verschluß gehalten - man kann vermuten sie ist wesentlich höher als 2002.
Wie stehen Sie zur Subvention und zur Geheimhaltung?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Max Stadler
3Empfehlungen
07.01.2008
Dr. Max Stadler
Sehr geehrter Herr ,


herzlichen Dank für Ihr Schreiben bezüglich der Subventionszahlungen am Münchner Flughafen und Ihr Interesse am Standpunkt der FDP zu diesem Thema.

Neben dem von Ihnen erwähnten Artikel der TAZ veröffentlichte auch die FAZ am 28.Oktober 2007 einen Artikel zu diesem Thema. Folgendes bleibt in diesem Zusammenhang festzustellen. Die Subventionszahlungen in Höhe von 6 Millionen Euro im Jahr sind mit dem Winterflugplan 2006 / 2007 beendet worden. Sie wurden ursprünglich als Kompensation für den Standortnachteil des Münchner Flughafens vergeben, der sich aufgrund der Binnenlage und der fehlenden Pipeline-Anbindung zu den Häfen erklären lässt. Seit Beendigung der Subventionszahlungen wurde aber weiterhin ein "Marketingzuschuss" für Langstreckenflüge gewährt, der im Grunde einer Subventionierung des Kerosins entspricht. Aussagekräftige Zahlen und genaue Kenntnisse über diese Zahlungen liegen uns jedoch nicht vor.

Diese Zahlungen und Subventionen befinden sich nun in einem noch laufenden Untersuchungsprozess durch die Europäische Kommission. Federführend ist der zuständige Generaldirektor für Energie und Verkehr, Matthias Ruete. Sein Standpunkt deckt sich mit vielen anderen Akteuren und Betroffenen, wie z.B. Flughafenbetreiber im In- und Ausland. Tenor ist eine allgemeine Ablehnung der Subventionszahlungen an den Münchener Flughafen, da dies wettbewerbsverzerrend wirken soll. Unter anderem besteht die Auffassung, dass z.B. der Wiener Flughafen auch ohne gewährte Kerosinzuschüsse eine positive Entwicklung und gute Wachstumszahlen vorweisen kann.

Der von Ihnen erwähnte Zusammenhang zwischen gewährten Subventionen, damit steigendem Flugaufkommen und einer künstlichen Bedarfsschaffung einer 3. Start- und Landebahn in München trifft wohl so nicht zu. Alle Untersuchungen prognostizieren generell und insbesondere in München ein starkes Wachstum. Wegen der Größe und Funktion des Flughafens, der Dynamik der Region und des Kapazitätsmangels des Frankfurter Flughafens, wird der Münchner Flughafen auch in Zukunft mit einem stetigen Wachstum rechnen können. Daher würde der Wegfall der Subventionen von 6 Millionen Euro die Entwicklung kaum beeinträchtigen. Außerdem zeigt sich, dass der Münchener Flughafen aufgrund des schon jetzt erkennbaren Kapazitätsmangels die Realisierung einer dritten Startbahn aus ökonomischer Sicht umsetzen sollte.

Aus politischer Sicht lässt sich feststellen, dass diese geleisteten Zahlungen keinen Einzelfall darstellen. Im internationalen Flugverkehr begründen sich aus solchen Zahlungen große Wettbewerbsverzerrungen. Allein die staatlichen Unterstützungen für amerikanische Airlines stellen einen erheblichen Verzerrungseffekt und Schaden für den Wettbewerb dar. Dieser Umstand ist nur ein Beispiel für einen wesentlichen Markteingriff.

Die FDP sieht Subventionen nur in begrenztem Maße als sinnvolles Instrument an. Staatliche Unterstützungen können als Anschubsfinanzierung oder zum Ausgleich von nicht selbst verschuldeten Nachteilen berechtigt sein. Ziel muss im Ergebnis aber immer eine am Markt tragfähige Ausgestaltung von unternehmerischer Tätigkeit sein, die durch den Wettbewerb geregelt wird. Dementsprechend erachtet die FDP eine Untersuchung der Rechtmäßigkeit von Kerosinzuschüssen durch die EU-Kommission auch als sinnvoll.

Bezüglich Ihrer Frage zu unter Verschluss gehaltenen Daten und der Geheimhaltung der reellen Subventionszahlungen hat die FDP eine eindeutige Position: Es muss größtmögliche Transparenz hergestellt werden, solange die Offenlegung der Zahlen den ursprünglichen Unterstützungscharakter der Zahlungen nicht konterkariert. Die Einschätzung der Sachlage am Münchner Flughafen wird die noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse der EU-Kommission ermöglichen. Es ist damit zu rechnen, dass auch bei einem zu erwartenden Wegfall der Subventionen die Auswirkungen ökonomisch nicht signifikant sein werden und gleichzeitig die betroffenen Akteure diese Entwicklung in Ihrer Zukunftsplanung antizipieren. Abzuwarten bleibt, ob und in welcher Höhe unrechtmäßig gewährte Subventionen rückwirkend erstattet werden müssen.


Mit freundlichen Grüßen
M. J. Stadler
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Frage zum Thema Sicherheit
17.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Stadler,

wie kann es sein, dass sich die Bundes-FDP als Bürgerrechtspartei profilieren möchte, aber in den Ländern in denen sie mitregiert z.B. in NRW Gesetze zur Onlinedurchsuchung durchsetzt.

MfG
Antwort von Dr. Max Stadler
2Empfehlungen
16.01.2008
Dr. Max Stadler
Sehr geehrter Herr ,

zum Thema heimliche Online-Durchsuchungen ist anzumerken, dass diese von Bundesbehörden ohne ausreichende Rechtsgrundlage in der Vergangenheit durchgeführt worden sind. Bundesinnenminister Schäuble (CDU) sah sich daher sogar veranlasst, diese Praxis zu stoppen.

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen war mehrheitlich der Auffassung, dass es zur Eingrenzung dieser Eingriffe erforderlich sei, die Möglichkeit von Online-Durchsuchungen gesetzlich zu regeln und an bestimmte Kriterien zu binden. Dies betraf im übrigen die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz und nicht etwa - wie dies vom Bundesinnenministerium derzeit auf der Bundesebene geplant ist - die Befugnisse der Polizei.

Ob der Versuch, entgegen der rechtswidrigen Praxis des Bundes im Landes NRW eine Eingrenzung per Gesetz zu formulieren, vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird, wird sich demnächst zeigen, da eine Entscheidung aus Karlsruhe für Februar oder März 2008 erwartet wird.

Unabhängig von der verfassungsrechtlichen Überprüfung hat der FDP-Bundesparteitag einstimmig die Auffassung vertreten, dass die vom Bundesinnenminister geplante Neufassung des BKA-Gesetzes einschließlich der polizeilichen Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen verfassungspolitisch abzulehnen ist.

Mit freundlichen Grüßen
M. J. Stadler
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

Ihnen ist sicher bekannt, dass sich s. Z. Dr. Kinkel sehr destruktiv zur Wiedergutmachung der Konfiskationen 45/49 verhalten hat. Das hat FDP-Gesinnte u. andere maßlos enttäuscht.

Von der jetzigen Bundeskanzlerin Dr. A. Merkel erhielt ich am 17.02.02 (damals "nur" CDU-Vorsitzende) ein Schreiben als Antwort auf meinen CDU-Austritt (nach 30 Jahren Mitgliedschaft) wegen der Behandlung der Bodenreform-Verfolgten. Sie schrieb mir:

"Dort, wo es möglich war, hat die CDU-CSU-geführte (mit FDP) Bundesregierung den Grundsatz durchgesetzt, dass jene, die ihren Besitz zu Unrecht verloren haben, diesen zurückerhalten. Die notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Reorganisation der Eigentumsverhältnisse wurden mit dem Vermögensgesetz, dem Sachenbereinigungsgesetz, dem Schuldrechtsanpassungsgesetz und dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz rasch getroffen"

Ich schrieb ihr mehrere Male - ohne Antwort zu erhalten - und bat um Aufklärung, weil mein Vorfahr in Salzgitter von den Nazis zwangsevakuiert und der dann 1940 gekaufte Ersatzhof von 107 ha konfisziert wurde und immer noch ist, trotz ihrer eindeutigen Aussage. Der damalige Eigentümer hat sich nie politisch oder juristisch schuldig gemacht, was sowohl von den Russen als auch von den deutschen Ermittlungsbehörden bestätigt wurde. Der Erbe hat das Eigentum also zweifellos "zu Unrecht verloren".

Es gibt keine "Gleichheit im Unrecht" (daher mit Konfiskationen in Polen und Tschechien nicht vergleichbar). Es handelt sich "nur" um den gesamten Mittelstand in der ehem. DDR, der bis heute vertrieben blieb.

Ist in Ihren Augen das damalige Vorgehen der Kommunisten eine "politische Verfolgung des Mittelstandes" und damit ein "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gewesen?

Sind die Parolen "Rottet dieses Unkraut aus" vergleichbar mit Arisierung u. "Jude verrecke"?

Warum hat der Erbe (ich bin es nicht!) den Hof trotz eindeutiger Zusage von Dr. Merkel nicht zurückerhalten?

Was sagt die FDP dazu?

MfG
W.

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Stadler,

wir sind eine Interessengruppe, die ein gleiches Problem haben. Es handelt sich dabei um Personen, die zumeist Akademiker sind und vor dem Fall der Mauer aus der DDR kamen und nun seit Jahren Bürger der BRD sind. Ihnen allen wurde die Rentenberechnung nach dem FRG zugesagt. Auch im Staatsvertrag vom 18. 5. 1990 ist festgelegt, daß die Rentenanwartschaften nach dem FRG unangetastet bleiben. Das RüG wurde ausschließlich für Bürger des Beitrittsgebietes geschaffen.
Die DRV Bund löscht rückwirkend die Anwartschaften genannter Personen, berechnet ihnen die Rente nach dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen in der DDR und macht uns rückwirkend und rentenrechtlich zu DDR - Bürgern. Ich habe 20 Jahre in der DDR und 20 Jahre in der BRD gearbeitet. Die Bürger des Beitrittsgebietes erhalten für diese 20 Jahre bei gleicher Erwerbsbiografie die doppelte Rente, da sie vom Zusatzversorgungssystem der Intelligenz profitieren. Dieses wird uns verweigert, da wir am 30. 9. 1990 schon Bundesbürger waren. Die Frage der Staatsbürgerschaft wird so gedreht, daß wir den größten Nachteil haben. Die staatstragenden Funktionäre aus Stasi und den bewaffneten Organen erhalten durch Sonderversorgungen ebenfalls deutlich bessere Rente (mehrere 100 €). Wir, die zum politischen Wandel beigetragen haben, werden damit zum Verlierer der Wiedervereinigung. Einige Abgeordnete haben uns erklärt, daß das so nicht beabsichtigt war und kein Anlaß besteht, rückwirkend in Rentenanwartschaften von Altübersiedlern einzugreifen.
Meine Fragen: Wissen Sie, daß die Altübersiedler rentenrechtlich so benachteiligt werden? Wollen Sie als Bundstagsabgeordneter und Jurist uns helfen, daß diesbezüglich der Rechtsstaat wieder hergestellt wird?
Wir sind gern bereit, Ihnen weitere sachliche Informationen zukommen zu lassen.

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Dr. Max Stadler
27Empfehlungen
07.01.2008
Dr. Max Stadler
Sehr geehrter Herr ,

das Thema Fremdrentengesetz und Rentenüberleitung für Übersiedler vor dem Mauerfall sorgt bei vielen Betroffenen für eine verständliche Verärgerung. Ich kann Ihre Argumentation durchaus nachvollziehen. Die FDP nimmt Ihre Beschwerden ernst, insbesondere weil die rückwirkende Neuregelung der Rentenanwartschaften der Übersiedler durch den Übergang vom Fremdrentengesetz (FRG) zum Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) einen Eingriff in deren Rechtsposition aus dem FRG darstellt.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat daher vor kurzem an die Bundesregierung eine Kleine Anfrage gestellt (BT-Drs. 16/5466), in der die FDP-Bundestagsfraktion das Problem juristisch und politisch noch einmal aufgerollt hat.

Es wird durch die Kleine Anfrage deutlich, dass die Umstellung vom FRG zum RÜG für manche Übersiedler positive Effekte hatte, was die Höhe der Renten betrifft, für manche negative. Insbesondere für Frauen ergibt sich durch die vorgenommene Umstellung nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein positiver Effekt.

Rentenreduzierende Wirkungen traten jedoch bei denen Personen ein, die während ihrer Erwerbstätigkeit in der ehemaligen DDR keine Beiträge in die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) gezahlt haben. Es ist auch nachvollziehbar, dass jemand, der einen Ausreiseantrag gestellt hat und sich innerlich vom System der DDR verabschiedet hatte, nicht Beiträge für ein System zahlen wollte, dass er abgelehnt hat und gerade verlassen wollte.

Aus der Auswertung der Kleinen Anfrage folgt jedenfalls, dass eine pauschale Rückkehr zu den Rechtspositionen des FRG für alle, die von der Umstellung betroffen sind, nicht möglich ist. Dies würde nur neue Ungerechtigkeiten gegenüber denen schaffen, die durch die Umstellung vom FRG zum RÜG begünstigt wurden.

Die Arbeitsgruppe der FDP-Bundestagsfraktion arbeitet daher an einer Lösung, die genau auf den Personenkreis zugeschnitten ist, der negativ von der Umstellung betroffen ist, weil er keine FZR-Beiträge gezahlt hat. Diese Lösung muss auf der einen Seite die Interessen der Bestandsübersiedler wahren, zugleich aber auch die der Beitrags- bzw. Steuerzahler, die für eine höhere Rentenzahlung finanziell aufkommen sollen.

Ich hoffe, dass eine allseits befriedigende Lösung gelingen wird.

Mit freundlichen Grüßen
M. J. Stadler
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Ihre Frage an Dr. Max Stadler
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