Dr. Max Stadler (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Max Stadler
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter am Oberlandgericht a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Passau
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Die Bedeutung auch des Elternunterhalts besteht darin, dass er grundsätzlich vor jeder anderen staatlichen Hilfe zu gewähren ist. Danach kommt staatliche Hilfe erst in Betracht, wenn eigene finanzielle Mittel und die der Familie nicht ausreichen, den Unterhalt zu gewährleisten (Subsidiaritätsprinzip). Soweit Kinder zum Elternunterhalt herangezogen werden, ist deren Leistungsfähigkeit entscheidend. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
28.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

Sie hatten sich über das Demokratieprinzip geäußert. Die Weltanschauung, nach der u.a. die Bundesrepublik Deutschland aufgebaut ist, geht doch, wie ich dem Internet entnommen habe, von dem Menschenbild aus, dass wegen der im Grunde edlen menschlichen Natur das demokratische Prinzip ausreichend sei, um Machtmissbrauch von Herrschenden zu verhindern, weil diese ja verpflichtet wären, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten. Ist demnach davon auszugehen, dass es bei Herrschenden keine Verhaltensmuster gibt? Haben Herrschende wie z.B. Richter vollen Durchblick bei der Rechtsprechung und bei den Gesetzen und auch kein Interesse an Bequemlichkeit und Kollegialität, sondern richten sie sich strikt nach Verfassung, Gesetz und Recht ohne eine verschleiernde Rechtssprache anzuwenden?
Handelt es sich bei beim praktizierten Demokratieprinzip um eine Ansichtssache wie z.B. beim Marxismus-Leninismus oder ist diese Weltanschauung wissenschaftlich von der Verhaltensforschung bestätigt worden? Ist nicht nach Experimenten wie z.B. nach dem Stanford-Prison-Experiment oder dem Milgram-Experiment eher von einem anderen Menschenbild auszugehen, so dass Machtmissbrauch durch einzelne Herrschende oder auch Gruppen weiterhin möglich ist?
Mir ist besonders bei Behörden und bei Zivilverfahren wiederholt aufgefallen, dass man als Anspruchsteller abgewimmelt und Rechte mit verschiedenen Tricks verweigert werden. Tatsachenvorträge und die Gesetzeslücken füllende höchstrichterliche Rechtsprechung scheint die unteren Gerichte kaum zu interessieren und Rechtsmittel gegen derartige Rechtspraktiken brachten mir nur Arbeit und Kosten, anstatt Rechte. Deshalb bezweifle ich die Brauchbarkeit des derzeitigen Demokratieprinzips und halte Korrekturen, wenigstens Überprüfungen, ob das Demokratieprinzip mit den Erkenntnissen der modernen Verhaltensforschung übereinstimmt, für dringend geboten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Max Stadler
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29.04.2009
Dr. Max Stadler
Sehr geehrter Herr ,

Demokratie bedeutet selbstverständlich nicht, dass es keine Kontrolle von Machtausübung gäbe. Ganz im Gegenteil: man spricht von "checks and balances" in der Demokratie, d.h. es gibt eine Fülle von Kontrollmechanismen.

Diese betreffen auch die Justiz. Beispielsweise können Entscheidungen in sehr vielen Fällen mit Rechtsmitteln angegriffen und zur Überprüfung gestellt werden.

Ob solche Rechtsmittel im Einzelfall Erfolg haben, ist eine andere Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Max Stadler, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

danke für Ihre Antwort.
Sie hatten angesprochen, dass es Kontrollmeachanismen gibt. Mir ist aufgefallen, dass das Rechtswesen irrtümlich wie eine Maschine konstruiert ist, anstatt es nach menschlichen Verhaltensweisen auszurichten. Könnte das nicht unter Einschaltung der Verhaltensforschung geändert werden?
Vielleicht könnte auch die Computertechnik für die Rechtsprechung verwendet werden, da sich sowieso niemand die Gesetze und die Gesetzeslücken füllende Rechtsprechung merken kann? Dass das derzeitige System kaum funktioniert, beweisen meine Erfahrungen, aber auch Angaben von ehemaligen Richtern wie z.B. von Frank Fahsel. Gegen Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen ist offenbar nicht anzukommen, weil sie systemkonform sind. Auch Dr. Egon Schneider hat u.a. zu den Themen "Rechtsstaat nur Fiktion" bzw. "Niedergang des Rechtsstaats" umfassend Zeugnis abgelegt. Das neue Rechtsmittel "Gehörsrüge" funktioniert z.B. laut Anwaltswoche nicht, was auch beweist, dass sich Richter eher nachteiligen Verhaltensgesetzen, anstatt geschriebenen Gesetzen unterwerfen. In meinem Fall wurden mir zur Strafe für die Gehörsrüge sogar entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 5 RVG Anwaltskosten der Gegenseite berechnet. Ist nicht das rechtliche Gehör das Wichtigste in einem Rechtsstaat? In einem Fall wurde mein Anwalt nach Mandatsniederlegung geladen und erschien nicht. Mir wurde das Versäumnis des Anwalts angerechnet, was nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine "unbillige Benachteiligung" ist, aber das interessiert ja keinen. Diverse Rechtsmittel wurden eingelegt und haben nur Kosten verursacht. Herrschende machen oft, was sie wollen und werden vom System gedeckt. Auch die Finanzkrise dürfte das beweisen. Die "Kontrollmechanismen" sind offensichtlich geschaffen worden, ohne das menschliche Verhalten zu berücksichtigen. Könnte nicht die Verhaltensforschung eingeschaltet werden, um nach brauchbaren Mitteln gegen Machtmissbrauch zu suchen?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Max Stadler
1Empfehlung
30.04.2009
Dr. Max Stadler
Sehr geehrter Herr ,

vielen dank für Ihre weiteren Ausführungen. Ich stimme Ihnen zu, dass das Recht auf Gehör zu den wichtigsten Rechten überhaupt gehört. deshalb ist es ja sogar als Grundrecht (Art. 103 GG) ausgestaltet.

Sie werden aber auch Verständnis dafür haben, dass ich nicht in der Lage bin, konkrete Einzelfälle zu bewerten und zu der Frage Stellung zu nehmen, ob dieses Recht jeweils richtig angewandt worden ist oder nicht.

Die Computertechnik wird in der Praxis bereits stark genutzt. Sie sprechen zu Recht an, dass ohne solche modernen Hilfsmittel die Fülle an Gesetzen und an Rechtsprechung gar nicht mehr erfassbar wäre.

Die von Ihnen angeregte Einbeziehung anderer wissenschaftlicher Disziplinen begrüße ich sehr. Ein Richter kommt ohne Grundkenntnisse beispielsweise der Aussagepsychologie nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen
Max Stadler, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
30.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler :

Halten Sie es für möglich, daß der Bundestag das Gesetz zur Internet-Zensur, das von der Regierung wegen der Kinderpornographie entworfen wurde, verhindert? Und wird die FDP in diesem Sinn aktiv?

Durch das Gesetz entstehen Zustände wie in China, wo die Regierung verhindern kann, daß die Bürger Informationen bekommen, von denen die Regierung wünscht, daß sie die Öffentlichkeit nicht erreichen.

Das Ansehen von Pornographie ist doch nur vorgeschoben.

Freundliche Grüße
Antwort von Dr. Max Stadler
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30.04.2009
Dr. Max Stadler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben zu Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Kinderpornographie, zu dem ich gerne Stellung nehme.

Kinderpornographie muss effektiv bekämpft werden. Kinderpornographie, bei der der Missbrauch von Kindern in Bild oder Film wiedergegeben wird, ist ein widerliches und schreckliches Verbrechen, denn der vorangegangene Missbrauch hinterlässt unheilbare Wunden an Seele und Körper der missbrauchten Kinder.

Notwendig ist die konsequente Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie. Die Erfolge der Ermittlungsbehörden in Bund und Ländern in diesem Bereich müssen fortgesetzt werden. Insbesondere ist für ausreichende personelle und sächliche Mittel, gerade bei der IT-Ausstattung, bei Polizei und Staatsanwaltschaften, die richtigerweise sehr sensibel auf Anzeigen und Erkenntnisse in diesem Bereich reagieren, zu sorgen. Zudem muss die Prävention des Kindesmissbrauchs verbessert werden. Hier sind Eltern, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Jugendämter ebenso gefordert wie die Gesellschaft insgesamt. Eine Kultur des Wegschauens darf es nicht geben, sondern jeder, der Hinweise auf Kindesmissbrauch hat, muss ermutigt werden, dies auch regelmäßig zur Anzeige zu bringen.

Den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes, nach dem die Zugangsprovider dazu verpflichtet werden sollen, Internetseiten nach Vorgabe einer Sperrliste des Bundeskriminalamts durch Umleitung auf eine Stopp-Seite zu sperren, lehnt die FDP-Bundestagsfraktion ab.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Straftaten, die im oder mittels des Internets begangen werden, müssen konsequent verfolgt werden. Zugleich müssen sich staatliche Maßnahmen an den geltenden rechtsstaatlichen Vorgaben messen lassen.

Schon die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Gefahrenabwehr bei der Verbreitung von Kinderpornographie ist zweifelhaft. Gefahrenabwehr obliegt den Ländern, die in diesem Bereich hervorragende Arbeit leisten. Auch die Regulierung von Medieninhalten liegt in der Zuständigkeit der Länder, wohingegen der Bund nur für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Telemedien zuständig ist. Insoweit stellt sich die Frage, ob der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist.

Der Gesetzentwurf wirft darüber hinaus verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf. Von den geplanten Sperrungen können auch legale Internetseiten erfasst sein, wie die Bundesregierung selbst darlegt. Daher muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob die vorgeschlagene Maßnahme verhältnismäßig ist.
Betroffen von der Sperrung von Internetseiten sind die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit. Selbstverständlich schützen die Grundrechte nicht rechtswidriges Verhalten. Das Verbreiten und das Sich-Beschaffen wie auch schon der Besitz von Kinderpornographie sind strafbar.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit den geplanten Sperrungen durch die Manipulation in den sog. Domain-Name-Servern (DNS), die dazu dienen, eine vom Nutzer eingegebene Internetadresse in die zugehörigen numerischen IP-Adressen aufzulösen, die gesperrten Seiten nach wie vor zugänglich sind, wenn z.B. ein anderer DNS verwendet oder aber die IP-Adresse direkt eingegeben wird. Wenngleich die Umgehbarkeit die Geeignetheit nicht grundsätzlich in Abrede stellt, muss jedoch bedacht werden, dass die Nutzung anderer DNS, z.B. einer Universität, gang und gäbe ist und so eine nicht unerhebliche Zahl der Nutzer gar nicht erfasst wird. Ebenfalls nicht erfasst werden sog. Peer-to-Peer-Netzwerke, da diese nicht in den Domain-Name-Servern verzeichnet sind. Insoweit wird ein für die Begehung von Straftaten im Bereich der Kinderpornographie wesentlicher Verbreitungsweg schon von vornherein nicht erfasst. Schließlich wechseln die Server nach Angabe des BKA häufig, teilweise nach nur wenigen Stunden. Sperrlisten, die binnen sechs Stunden wirksam werden müssen, verfehlen dann aber ihr Ziel.

Von der Bundesregierung wird vorgetragen, dass die Maßnahme aber deshalb erforderlich sei, weil ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Betreiber ausländischer Server schwierig bis unmöglich sei. Nach Erkenntnissen aus anderen Ländern befindet sich die weit überwiegende Zahl der Server in den Vereinigten Staaten, die übrigen sogar vielfach in Europa. Hier ist Rechtshilfe regelmäßig möglich und auch Erfolg versprechend.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert, die Provider durch Verträge mit dem BKA zu Sperrungen zu verpflichten, da Grundrechtseingriffe stets einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird aber unter keinem Gesichtspunkt den Anforderungen an eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage gerecht. So fehlen in dem Gesetzentwurf Vorgaben für ein rechtsstaatliches Verfahren oder für klare Haftungsregelungen der Provider. Auch die Ausweitung der Befugnisse des BKA im Bereich der Gefahrenabwehr ist abzulehnen.

Die FDP-Bundestagsfraktion wird das nun anstehende parlamentarische Verfahren dazu nutzen, ihre Bedenken sachlich und kritisch vorzutragen, um eine ernsthafte Debatte anzustoßen. Es verbietet sich nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion, das Thema in die eine oder andere Richtung zu instrumentalisieren.

Mit freundlichen Grüßen

Max Stadler
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

danke für Ihre Antwort. Wie ich bereits erwähnte, funktioniert das neue Rechtsmittel Gehörsrüge nach Angaben aus Anwaltskreisen nicht. Welche Anstrenungen werden unternommen, funktionierenede gesetzliche Bestimmungen zu schaffen? Könnte nicht für die Rechtsprechung weitestgehend die Computertechnik anstatt der Richter eingesetzt werden? Z.B. könnten die Fakten in computerlesbare Formulare eingetragen werden und der Computer sucht nach Lösungen. Damit könnte die Allgemeinheit entlastet und es könnten die vielfältigen nachteiligen menschlichen Eigenschaften (wie das Streben nach "kurzem Prozess", Kollegialität und Ächtung von Kritikern) weitestgehend ausgeschaltet werden.

Mit besten Grüßen
J.
Antwort von Dr. Max Stadler
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22.05.2009
Dr. Max Stadler
Sehr geehrter Herr ,

mit Ihrer Frage sprechen Sie das Thema an, inwieweit Richter durch Computertechnik ersetzt werden könnten. Das ist interessant, denn ich erinnere mich, dass es genau diese theoretische Debatte in durchaus ernstzunehmender Form während meiner Studienzeit gegeben hat, als das Computerzeitalter gerade erst begonnen hat. Damals lautete aber schon die Antwort, dass Richter keine "Subsumtionsautomaten" seien. Rechtsprechung ist eben mehr, als Daten in einen Computer zu geben und dann auf eine Antwort, die sich beispielsweise an Urteilen der Obergerichte orientiert, zu warten.

Wenn dies überhaupt annähernd funktionieren könnte, dann allenfalls in Rechtssystemen, die wesentlich stärker auf Präjudizien aufbauen (Case law) als unser System. Viele Gesetze enthalten auslegungsbedürftige und sehr allgemein gehaltene Begriffe, so dass Richter Wertungen vornehmen müssen. Rechtsanwendung ist eben mehr als nur Technik.

Möglich ist es dagegen, Computertechnik als Hilfsmittel einzusetzen, um z.B. über die Eingabe von Stichworten einen raschen Überblick über de zu einem Rechtsproblem vorliegende Rechtsprechung und Literatur zu gewinnen. Dies geschieht ja auch.

Mit freundlichen Grüßen

Max Stadler, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

da Sie Stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses sind wende ich mich an Sie. Die Meinung von Herrn Dr. Wiefelspütz zu dem geplanten Paintballverbot ist mir aus der Presse bekannt.

Wie stehen Sie zu dem geplanten Paintballverbot?
In meinen Augen werden Bürger die sich nichts haben zu schulen kommen lassen pauschal zu potentiellen Amokläufer abgestempelt.
Es gibt keinen Nachweis, dass Paintball tatsächlich reale Gewalt fördert oder sogar zu Amokläufen führt. In der Arbeit von Steinmetz (2000)* wird ein derartiger Zusammenhang weitgehend ausgeschlossen.
Ich würde es für sehr bedenklich halten, wenn eine zugegeben umstrittene Freizeitbeschäftigung einer Minderheit aufgrund einer unzureichend begründeten Meinung, die sich verbreitet hat, untersagt werden würde.
Etwas zu verbieten von dem keine, das allgemeine Lebensrisiko übersteigende, Gefahr für einzelne und für die Allgemeinheit ausgeht, erscheint mir nicht mit unserer freiheitlichen Grundordnung vereinbar zu sein.

Werden Sie sich für eine Regelung, falls das Verbotvorhaben beschlossen werden sollte, wie ein staatliches Rückkaufprogramm für Paintball-Waffen einsetzen?
Es stellt sich mir die Frage des Bestandschutzes. Der Staat hat über Jahrzehnte durch Steuern (z.B. MwSt) mitverdient. Da wird man schwerlich den Käufern, die nach geltendem Recht gehandelt haben, den Schaden (Wertverlust bzw. Totalverlust da die Nutzung sonst zu einer Geldbuße führen würde) alleine zumuten können.

Werden Sie sich für eine Entschädigungsregelung für Betreiber von Paintball Spielfelder oder Anlagen einsetzen?
Das geplante Paintballverbot hätte zur Folge das Investitionen (z.B. in Spielfelder bzw. Hallen) die, im guten Glauben in die bestehende Gesetzeslage, zum Lebenserwerb getätigt wurden dann per Gesetz nicht mehr nutzbar würden.

Mit freundlichen Grüßen

R.

Steinmetz, L.: Gutachterliche Stellungnahme zur Gewaltaffinität der Mitglieder/innen der (deutschen) Paintball-/Gotcha-Szene, 31p Stuttgart 2000
Antwort von Dr. Max Stadler
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14.05.2009
Dr. Max Stadler
Sehr geehrter Herr ,

die Planung der großen Koalition aus CDU, CSU und SPD zum Verbot von Kampfspielen wie Paintball lehnt die FDP ab.

Schon jetzt ist das Spiel in der Öffentlichkeit untersagt und die ´Markierer´ können nur von Volljährigen erworben werden. Ein ursächlicher Zusammenhang derartiger Spiele mit dem Anlass des Verbots, nämlich Amokläufen wie jüngst etwa dem von Winnenden, ist bisher nicht nachgewiesen worden.

Ein solches Verbot wäre wieder einmal ein Paradebeispiel für wirkungslose Symbolpolitik, wie sie bei CDU/CSU und SPD leider an der Tagesordnung ist. Statt die eigentlichen Ursachen von Gewaltkriminalität anzugehen, werden Nebenschauplätze eröffnet, die vom Versagen der Koalition bei der Bekämpfung der eigentlichen Probleme ablenken sollen.

Statt solcher Ablenkungsmanöver muss Gewalt- und Kriminalprävention einen höheren Stellenwert bekommen. Es muss früher und sensibler wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen. Das Entgegenwirken von Vereinzelungs- und Isolationstendenzen bei insbesondere jungen Menschen ist eine bedeutende gesellschaftliche Herausforderung, auch und gerade vor Ort.

Wer ernsthaft glaubt, dass Spiele wie Paintball ursächlich für Gewalttätigkeit und Aggressivität sind, der müsste auch olympische Sportarten wie Fechten und Boxen, aber auch Völkerball verbieten.

Die FDP steht für eine solche Scheinpolitik nicht zur Verfügung. Wir hoffen, dass die Bundestagswahl am 27. September dazu führt, dass die FDP in einer Regierungskoalition die fehlgeleitete Verbotspolitik der Regierung verhindern und ihre sachorientierte Position durchsetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen
M. J. Stadler
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