Dr. Max Stadler (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Max Stadler
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
23.03.1949
Berufliche Qualifikation
Richter am Oberlandesgericht a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB; Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz
Wohnort
Passau
Wahlkreis
Passau
Ergebnis
18,9%
Landeslistenplatz
2, Bayern
weitere Profile
(...) Sie weisen in Ihrer Frage auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hin. Dazu darf ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium der Justiz derzeit einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der elterlichen Sorge vorbereitet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Max Stadler
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Wirtschaft
23.06.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

vergeblich hab ich versucht, eine Antwort auf einen ganz simplen Fragenkomplex im Internet zu finden:
Darf ein Antiquar, der Schallplatten handelt und diese im Internet anbieten will, die Angebote mit Hörproben versehen ohne irgendwelche Urheber- oder verwertungsrechte zu verletzen?
Wie ist eine Hörprobe überhaupt definiert.?

Ausser einem Beitrag über einen Einzelfall ( Kammergericht Berlin in einem Beschluss vom 5.6.2003 (Aktz. 5 U 254/02)

( www.marketing-trendinformationen.de )

habe ich leide keine allgemeinverbindlichen Definitionen gefunden:

Offensichtlich ist diese Thematik nicht nur ein Problem in meinem Fall, sonder ein allgemeiner Defizit in der Weiterentwicklung unseres Rechtssystems bezüglich der neuen Komunikations- und Informationstechnologien.
Ein Beispiel eines Verlages zeigt gut ausgearbeitet die Problematik auf:

www.silberfuchs-verlag.de

Was gedenk das Justizministerium bezüglich dieses Themenkreises zu unternehmen, um es nicht einer Abzock- und Abmahnmafia zu überlassen?

Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus!

Grüße aus Passau
Antwort von Dr. Max Stadler
bisher keineEmpfehlungen
24.06.2011
Dr. Max Stadler
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre interessante Frage.
Ich muss mich dazu selber erst kundig machen und melde mich dann wieder bei Ihnen.

Einstweilen beste Grüße

Ihr
Max Stadler
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
14.08.2011
Von:

Mainaschaff, 14.08.2011
Sehr geehrter Herr Stadler,

Das von der Bundesregierung ausgehandelte Abkommen mit der Schweiz schützt Steuersünder durch den nachfolgend fettgedruckten Satz, der Bestandteil des Abkommens ist, vor der Strafverfolgung in Deutschland.

"Beteiligte an einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit, die vor Unterzeichnung dieses Abkommens begangen wurde, werden nicht verfolgt",

Dies stellt m.E. eine Art Ablasshandel mit Steuerhinterziehern dar und der Staat bzw. der Gesetzgeber leistet damit quasi Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Gleichzeitig ist es eine zynische Verhöhnung aller steuerehrlichen Bürger und untergräbt die Moral einer Gesellschaft. Wie moralisch verwahrlost ist eine Gesellschaft und deren Justiz, die keine Skrupel hat die Vernichtung von Existenzen für rechtens zu erklären, ( siehe: die bekannten Entlassungen von Arbeitern/innen und Angestellten wegen geringfügiger Verfehlungen am Arbeitsplatz) und die dieses Gesetz sicher ohne Bedenken anwenden würde und wohl auch müsste. Ich hätte gerne gewusst, wie Ihrer Haltung zu diesem Gesetz ist, ob Sie dies unterstützen oder ob Sie dies als Jurist für nicht Verfassungskonform halten.

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Max Stadler
1Empfehlung
31.08.2011
Dr. Max Stadler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. August 2011 zum Abkommen mit der Schweiz. Hierzu ist Folgendes anzumerken:

Ich kann Ihren Unmut gut nachvollziehen, es sind jedoch noch weitere Aspekte zu bedenken. Das Abkommen mit der Schweiz verfolgt das Ziel, deutsche Steueransprüche, die aus Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz resultieren, in Zukunft wie in Deutschland zu besteuern. Dies ist bisher nur dann möglich, wenn die Steuerpflichtigen diese Anlagen ihren Finanzämtern mitteilen oder diese Kenntnisse aufgrund eines Ankaufs steuererheblicher Daten – also letztlich durch Zufall – erlangt werden. D. h. der heutige Zustand führt dazu, dass die Steuern auf schweizerische Anlagen entweder eine freiwillige Angabe in der Steuererklärung darstellen, oder nur zufällig besteuert werden. Steuer- und Strafansprüche hinsichtlich in der Schweiz angelegten Schwarzgeldes würden durch Verjährung erlöschen, ohne dass die betroffenen Steuerpflichtigen dafür einen Cent an Steuern zahlen müssten. Unmoralisch wäre es diesen Zustand beizubehalten. Gerechtigkeit durch Freiwilligkeit oder Zufall kann es nicht geben.

Diesen ungerechten Zustand soll das Abkommen beenden. Zukünftig ist eine Besteuerung von Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz wie in Deutschland vorgesehen. Daneben enthält das Abkommen Mechanismen, die zur Aufdeckung künftigen Schwarzgeldes in der Schweiz dienen. Das Abkommen stellt somit einen Neuanfang in den steuerlichen Beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz dar.

Ein Neuanfang ist jedoch in Verhandlungen nur dann durchzusetzen, wenn gleichzeitig eine Lösung für die Vergangenheit gefunden wird. Eine derartige Lösung sieht auch dieses Abkommen vor. Bei der vorgesehenen Nachversteuerung für die Vergangenheit handelt es sich nicht um einen Ablasshandel, sondern um eine pauschale Besteuerung, die auf realistischen Annahmen basiert. In diesem Zusammenhang ist als Teil des Verhandlungspakets auch vorgesehen, dass Deutschland von der strafrechtlichen Verfolgung von Beteiligten an Steuerdelikten absieht, die vor Unterzeichnung des Abkommens begangen wurden, sofern entsprechende Sachverhalte nicht schon vor Unterzeichnung des Abkommens bekannt waren. Laufende Verfahren sind von dem Abkommen nicht betroffen.

Mit freundlichen Grüßen

Max Stadler
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Staatssekretär,

ich habe eine Frage, deren Ausgangspunkt mich einigermassen überrascht hat. Ich erhielt vor Kurzem ein Schriftstück, in dem es um die Einhaltung von Grundrechten einer bayerischen Behörde ging. Betroffen sind die Grundrechte der Allgemeinen Handlungsfreiheit und der Informationellen Selbstbestimmung.

Der Beamte, der diese einschränken möchte schrieb hierzu, dass es sich bei dieser Einschränkung lediglich um eine Unannehmlichkeit handelt, die aber nicht weiter beachtlich ist (wörtlich).

Was würden Sie einem solchen Hoheitsträger, der noch dazu ein zweites Staatsexamen besitzt, empfehlen?

Herzlichst, Ihr
Antwort von Dr. Max Stadler
bisher keineEmpfehlungen
18.08.2011
Dr. Max Stadler
Sehr geehrter Herr ,

da ich die Umstände des Einzelfalls nicht kenne, ist mir eine Bewertung nicht möglich.


Mit freundlichen Grüßen

Max Stadler
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
07.09.2011
Von:
-

Sehr geehrte Herr Stadler,

Seit der Lehmann-Kriese beobachte ich und viele in meinem Bekannten- und Freundeskreis die Politik sehr genau: Rettungspakete für Banken, Rettungspakete für den Euro, Rettungspakete für ´notleidende´ Staaten etc. etc. pp.
Wir können dies für die Zukunft unseres Landes nicht gut heissen.

Aus einer Diskussion heraus enstand diese Anfrage:

Am 29.9.2011 wird im Bundestag über die Erhöhung des Rettungsschirms ESFS abgestimmt.
Wie werden Sie in dieser Frage abstimmen?

Mit freundlichen Grüßen
-
Antwort von Dr. Max Stadler
1Empfehlung
08.09.2011
Dr. Max Stadler
Lieber -,

Vielen Dank für die Frage. Ich werde zustimmen. Durch die Koalitionsfraktionen ist eine Beteiligung des Bundestags an allen wesentlichen Entscheidungen gesichert, und zwar über das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mass hinaus.

Mit freundlichen Grüßen

Max Stadler
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Stadler,

welche Konsequenzen zieht die FDP aus der Affäre um den verfassungswidrigen Einsatz des bayerischen Polizeitrojaners "0zapftis"? Wird der klare Verfassungsbruch, der nach derzeitigen Medienberichten von den bayerischen Behörden[1] als auch im Wege der Amtshilfe von Bundesbehörden[2] begangen wurde personelle oder politische Folgen?

[1] www.welt.de
[2] www.welt.de

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Max Stadler
bisher keineEmpfehlungen
11.10.2011
Dr. Max Stadler
Sehr geehrter Herr ,

zu Ihrer Frage darf ich Sie auf die heutigen Interview-Äußerungen von Frau Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verweisen.

Mit freundliche Grüßen

Max Stadler
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Max Stadler
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.