Dr. Max Stadler (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Max Stadler
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
23.03.1949
Berufliche Qualifikation
Richter am Oberlandesgericht a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB; Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz
Wohnort
Passau
Wahlkreis
Passau
Ergebnis
18,9%
Landeslistenplatz
2, Bayern
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Wenn in Hotels investiert wird und daher wegen gestiegener Attraktivität mehr Gäste kommen, dient dies nach meinem Verständnis auch dem Wirtschaftswachstum. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.10.2009
Von:

Guten Tag Herr Dr. Stadler,
als einer der heftigsten Mitstreiter gegen Internetsperren habe ich Sie in Erinnerung. Nun konnte die FDP diese sinnfreie Methode zur Bekämpfung von Kinderpornographie vorerst auf Eis legen, doch gibt es immer noch Kräfte in unserem Land, die sich weiterhin daran klammern und versuchen, die Internetsperren wieder zum Leben erwecken zu wollen. Nun ist allerdings eine Sperrinfrastruktur aufgebaut worden, die per Knopfdruck jederzeit schnell aktiviert werden kann, lediglich die Nutzung wurde ausgesetzt. Ist dieser Zustand nicht beängstigend, dass eine sozusagen schlafende Sperrinfrastruktur vorhanden ist? Desweiteren scheinen Lobby- gesteuerte Kinderschutzorganisationen ihren Einfluss geltend machen zu wollen, um die Sperrmethodik doch noch etablieren zu können. Auch das Bundesfamilienministerium läßt weiterhin die eigene FAQ- Seite zugänglich im Internet stehen, die völlig fehlerbehaftet die Besucher mit falschen Informationen versorgt: www.bmfsfj.de
Wenn doch die Internetsperren angeblich abgeschafft wurden, weshalb steht dann ein solches Dokument weiterhin zum Download bereit? Bereits zu der Zeit, als die Sperren noch geplant waren, habe ich das Ministerium auf diverse Fehler im Text hingewiesen, die teilweise Unwahrheiten an die Bevölkerung kommunizieren. Man teilte mir unmissverständlich mit, dass man keinerlei Fehlerbeseitigung anstrebe und das Dokument in unveränderter Form weiterhin online zur Verfügung stellen werde. Ich finde es bisweilen unredlich bis skandalös, dass nachweislich falsche Informationen von einer Bundesbehörde verbreitet werden. Was gedenken Sie, Herr Dr. Stadler, als Mitglied der neuen Regierung dagegen zu tun?
Antwort von Dr. Max Stadler
2Empfehlungen
01.11.2009
Dr. Max Stadler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Hinweise.

Im Koalitionsvertrag ist klar festgelegt, dass der Grundsatz "Löschen statt sperren" gilt. Die "Internetsperren" kommen daher nicht zur Anwendung. Nach einem Jahr werden die Erfahrungen ausgewertet. Dann wird über das weitere Vorgehen entschieden. Ihren Hinweis auf eine bestimmte Webseite lasse ich überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Max Stadler, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
15.11.2009
Von:

Sehr geehrter Dr.Stadler,
....Solidarität impliziert ein Prinzip der Mitmenschlichkeit; sie konstituiert sich aus freien Stücken.....
(Karl Otto Hondrich / Claudia Koch-Arzberger, Solidarität in der modernen Gesellschaft, Frankfurt am Main 1994).

20 Jahre nach der Einheit bin ich keineswegs mehr bereit "aus freien Stücken" Solidarbeitrag zu zahlen. Weder aus freien, noch aus unfreien Stücken!
Weshalb zwingt mich der Staat noch immer dazu, obwohl ich mein Einkommen selbst benötige, um meine Rente aufzubessern? Zudem fliesst der Soli doch gestzlich nicht an Investitionen gebunden, sondern fliesst zum größten Teil in die Konsumtion.
Wielange werde ich noch gezwungen, den ostdeutschen Konsum zu subventionieren?
Die Sektsteuer des Kaisers gilt heute auch noch, ist dies mit dem Soli auch so angedacht?
Weshalb wird der Soli nicht in das Renten- oder Gesundheitssystem gesteckt? Im Rentensystem wäre damit ein Rente mit 63 für Erwerbslose möglich, und zwar solange, bis Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Mitbürger auch real, nicht nur theoretisch, da sind.
Weshalb wird uns nicht die Wahl gegeben, wer Soli zahlen will, der kann es, der Rest wird nicht gezwungen?

Antwort von Dr. Max Stadler
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01.12.2009
Dr. Max Stadler
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Solidaritätszuschlag.

Die FDP setzt sich dafür ein, den Solidaritätszuschlag im Rahmen einer umfassenden Steuerreform schrittweise abzubauen und spätestens mit dem Ende des Solidarpaktes II im Jahre 2019 auslaufen zu lassen. Ein erster Schritt war die von der FDP initiierte Absenkung des Solidaritätszuschlags von 7,5 Prozent auf 5,5 Prozent im Jahr 1998. Auch muss sicher gestellt werden, dass die Mittel des Solidaritätszuschlags zielgerichtet verwendet und von den Empfängerländern nicht für allgemeine Haushaltszwecke genutzt werden, so wie dies in der Vergangenheit geschehen ist. Für einen darüber hinaus gehenden Umbau, wie von Ihnen angeregt, gibt es bei realistischer Betrachtung derzeit keine politischen Mehrheiten im Deutschen Bundestag.

Für Ihr Interesse danke ich Ihnen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
M. J. Stadler
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Frage zum Thema Internationales
26.11.2009
Von:

Es wird definitiv nur eine Frage der Zeit sein, bis der Konflkt in Afghanistan eskaliert. Entweder vor dem Abzug der ausländischen Soldaten, was extrem warscheinlich ist, oder nach ihrem Abzug, was als absolut sicher anzusehen ist. Wie stellt sich die Bundesregierung den weiteren finanziellen, personellen und zeitlichen Aufwand vor? Der Ausgang des Konfliktes, in Afghanistan, mit der Sowjetarmee, ist bekannt. Wieviel soll es also noch kosten und wielange soll dieser "Tanz" noch andauern. Wir werden ihn ohnehin nicht lösen können, ohne Pakistan einzubeziehen. Und selbst dann ist es mehr als zweifelhaft. Dieses Völkergemisch, dort, hat sich doch noch nie vertragen.
Antwort von Dr. Max Stadler
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06.12.2009
Dr. Max Stadler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail. ich darf zur Beantwortung auf die Darlegungen des Bundesaußenministers am letzten Donnerstag vor dem deutschen Bundestag verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Max Stadler
Ergänzung vom 09.12.2009
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26.11.2009, in der Sie auf die Situation in Afghanistan und die Debatte um die Verlängerung des Mandats für die deutsche Beteilung an der Stabilisierungsoperation im Rahmen von ISAF eingehen.

Deutschland beteiligt sich an der Internationalen Stabilisierungstruppe in Afghanistan (ISAF), die nach dem Sturz der Taliban im Jahr 2001 die Arbeit der afghanischen Regierung beim Wiederaufbau des Landes absichert. Angesichts der weiter in Afghanistan durch die Taliban und anderen regierungsfeindlichen Kräften verbreiteten Unsicherheit ist es notwendig, die zivilen Wiederaufbau- und Entwicklungsmaßnahmen durch eine militärische Präsenz zu schützen. Dabei ist das erklärte Ziel Deutschlands und der internationalen Staatengemeinschaft, die afghanische Regierung beim Aufbau von Polizei und nationaler Streitkräfte zu unterstützen, um diese in die Lage zu versetzen, selbst für die Sicherheit im eigenen Land zu sorgen. Bis dies der Fall ist, wird auch ein deutscher Beitrag zum internationalen Engagement vorerst notwendig bleiben.

Hinsichtlich der Begründung für den deutschen Einsatz in Afghanistan möchte ich folgendes unterstreichen: Deutschland hat ein großes Eigeninteresse an einer stabilen Entwicklung in Afghanistan. Afghanistan darf sich nie wieder zu einem Rückzugsgebiet für international operierende Terrornetzwerke wie Al Qaida entwickeln, wie dies vor dem Sturz der Taliban der Fall war. Die Anschläge vom 11.09.2001 belegen, dass trotz der großen geographischen Distanz zum Hindukusch ein von den Taliban und Al Qaida dominiertes Afghanistan auch eine erhebliche Bedrohung für Deutschland darstellen würde. Der deutsche Beitrag an ISAF ist daher insbesondere auch als Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland zu betrachten.

Ein weiteres Argument für die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an ISAF ist die seit dem Sturz der Taliban zu verzeichnende Verbesserung der Menschenrechtssituation in Afghanistan. Die Schreckensherrschaft der Taliban hatte insbesondere die Verletzung der Rechte von Frauen und Mädchen zur Folge. Seither ist es gelungen, beispielsweise den Zugang von Mädchen zu Schulen deutlich zu verbessern. Frauen können erheblich stärker als zuvor am öffentlichen Leben teilnehmen. Ein übereilter Abzug der deutschen und internationalen Truppen würde diese Fortschritte hinsichtlich der Menschenrechtssituation in Afghanistan gefährden. Daher steht die Bundesregierung auch moralisch in der Pflicht, zu der von ihr übernommenen Verantwortung zu stehen.

Überdies wären die regionalen Folgen einer erneuten Machtübernahme der Taliban in Afghanistan unabsehbar. Nicht nur könnte dies die Lage im benachbarten Pakistan destabilisieren. Eine Niederlage der afghanischen Regierung könnte sich auch negativ auf die Situation in den Staaten Zentralasiens auswirken. Ein militärisch erfolgreicher Aufstand der Taliban könnten Extremisten in Zentralasien und Pakistan möglicherweise ein Vorbild für gewaltsame Veränderungen sein. Dies muss verhindert werden.

Daneben steht Deutschland auch vor seinen Partnern und Verbündeten im Wort, die gemeinsame Aufgabe in Afghanistan zum Erfolg zu führen. Ein einseitiges Ausscheren würde der internationalen Position Deutschlands schaden und seinen politischen Einfluss auf die weitere Entwicklung in Afghanistan schmälern.

Die am ISAF-Einsatz beteiligten Staaten wollen eine Überprüfung ihrer Strategie vornehmen. Dazu soll voraussichtlich am 28. Januar 2010 in London eine auf eine gemeinsame Einladung Großbritanniens, Frankreichs und Deutschlands zurückgehende Konferenz stattfinden, auf der über das weitere Vorgehen am Hindukusch beraten wird. Das Ziel ist, eine neue Strategie zu entwickeln, um dem verstärkten Widerstand der Taliban entschlossen und effektiv zu begegnen. Um dem Ergebnis dieser Beratungen nicht vorzugreifen, war es sinnvoll, das im Dezember 2009 auslaufende Mandat zunächst für ein weiteres Jahr in unveränderter Form zu verlängern. Dies hat der Deutsche Bundestag am 03.12.2009 mit großer Mehrheit so beschlossen. Sollten sich im Nachgang zu den internationalen Beratungen Anfang 2010 über eine veränderte Strategie in Afghanistan die Notwendigkeit zu einer Anpassung des deutschen ISAF-Mandats ergeben, wird darüber zu gegebener Zeit zu entscheiden sein.

Klar ist jedoch, dass die internationale Staatengemeinschaft ein entschlosseneres Handeln der afghanischen Regierung gegen Korruption, Drogenanbau und schlechte Regierungsführung einfordert. Denn der internationale Stabilisierungseinsatz in Afghanistan kann nur erfolgreich sein, wenn die Regierung in Kabul besser in der Lage ist, die Bedürfnisse ihrer eigenen Bevölkerung zu befriedigen. Auch Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle hat bei seinem Besuch am 19.11.2009 in Afghanistan dies gegenüber dem afghanischen Präsidenten Harmid Karzai deutlich gemacht.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine Verlängerung des deutschen Engagements im Rahmen von ISAF notwendig bleibt. Ziel ist, die afghanische Regierung in die Lage zu versetzen, selbst für Sicherheit im eigenen Land zu sorgen und die weitere Entwicklung abzusichern. Die internationale Gemeinschaft wird gemeinsam mit der afghanischen Regierung die bisher verfolgte Strategie überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Dies wird Anfang 2010 geschehen. Um Einfluss auf diesen politischen Prozess nehmen zu können, hat der Deutsche Bundestag am 03.12.2009 das bisherige ISAF-Mandat für den Bundeswehreinsatz in Afghanistan verlängert.

Mit freundlichen Grüßen
M. J. Stadler
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Stadler,

nachdem ich nun das offizielle Statement der Koalition gehört habe, wohl trotz des überragenden Erfolgs des Volksbegehren für den Nichtraucherschutz das bestehende Gesetzt noch einmal entschärfen zu wollen, stelle ich mir folgende Frage:

Hat die FDP und die CSU überhaupt Interesse am Wohl und vor allem am Willen der Bürger?
Ich denke, es ist unstrittig, dass der Erfolg dieses Volksbegehrens vor dem Hintergrund der aktuellen Politikverdrossenheit und der damit verbundenen schlechten Wahlbeteiligung auf eine überwältigende Mehrheit hinweist, die eben genau ein solches klar definiertes Gesetz will!

Die aktuelle Art und Weise, wie die gewählte Koalition mit dem Willen der Bürger umgeht und zusätzlich bewusst falsche Fakten präsentiert (siehe Anhörung des Gesundheitsministers Söder zu dem Thema), lässt mich stark an der Bürgernähe Ihrer beiden Parteien zweifeln!
Alternativ: Herr Söder wusste nicht, wovon er spricht? Auch dann scheint er wohl eher für seinen derzeitigen Posten ungeeignet, da man von einem Minister schon auch entsprechende Sachkenntnis verlangen können sollte.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie persönlich sich einsetzen wollen, Ihre Partei wieder klarer am Bürger zu positionieren, anstatt Lobbyinteressen diverser Gruppen zu vertreten, da dies wohl nicht nur für mich auch die nächste Wahl deutlich beeinflussen wird!

mit freundlichen Grüßen,
A.
Antwort von Dr. Max Stadler
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05.12.2009
Dr. Max Stadler
Sehr geehrter Herr ,

der Erfolg des Volksbegehrens ist selbstverständlich zu respektieren. Demgemäß sollte als nächster Schritt der Volksentscheid durchgeführt werden. Dann weiß man verbindlich, wie eine Mehrheit der (an der Abstimmung teilnehmenden) Bevölkerung die strittige Frage geregelt haben will.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Max Stadler
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.12.2009
Von:

Hallo aus dem Erzgebirge! Lieber Herr Stadler!

Die FDP brachte gegen Ende der letzten Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf zur Einführung der Volksabstimmung ein. Nun ist die SPD mit den Grünen bestrebt dieses Thema wiederzubeleben.
Wäre eine Zustimmung der FDP zu einem ähnlichen Entwurf denkbar? Gibt es dazu eine interfraktionelle Arbeitsgruppe? Wer macht sich in der FDP dafür stark? Könnten sie dem alten Gesetzentwurf der FDP heute als Regierungspartei überhaupt noch zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Max Stadler
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05.12.2009
Dr. Max Stadler
Sehr geehrter Herr ,

die Beantwortung Ihrer Frage hängt nicht nur von der Haltung der FDP, sondern auch der CDU/CSU ab; letztere lehnt Volksentscheide auf Bundesebene jedoch ab.

In Koalitionsverträgen ist es allgemein üblich, festzulegen, dass Koalitionspartner nur gemeinsam abstimmen. Solche Klauseln gibt es in Koalitionsverträgen in Bund und Ländern unabhängig davon, welche Parteien jeweils Koalitionspartner sind. CDU/CSU und FDP haben diesbezüglich vereinbart: "Im Bundestag ... stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab...Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen."

Immerhin wurde im Koalitionsvertrag eine Neuerung festgelegt: Massenpetitionen sollen künftig zwingend in öffentlicher Debatte im Plenum des Bundestags behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Max Stadler
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