Dr. Matthias Zimmer (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Matthias Zimmer
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
03.05.1961
Berufliche Qualifikation
Angestellter
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
Frankfurt am Main
Wahlkreis
Frankfurt am Main I
Ergebnis
35,2%
Landeslistenplatz
21, Hessen
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(...) Das ergibt eine monatliche Summe von 240 Stunden und damit rechnerisch einen Stundenlohn von 31,95 Euro. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
07.06.2010
Von:

Ich wüßte gerne mal wie Sie bzw die Hessen-CDU zu dem Stuß, den die CDU sammt FDP in Berlin mit ihren Steuernplänen, die sie heute vorgestellt haben, stehen.

Ich für meinen teil sehe es nicht gerade als gerecht wenn wieder nur die Bevölkerungsguppen die eh schon am wenigsten haben stärker belastet werden.

Gerade das Elterngeld das Eltern helfen soll wird gekürzt,was macht den das fürn Sinn Familien die eh schlechter dahstehen als Singles noch mehr zu belasten.

Dann die Rentenversicherungsbeiträge bei Hartz 4,wie soll das denn zusammen gehen,bin ich dann gearscht wenn ich mehrere Jahre Arbeitslos bin und nichts in die Rentenkasse gezahlt wird,das macht mich ja erst recht zum Sozialfall in der Rente.

Dann der Heizkosten Zuschuß meine Güte hab mich heute morgen echt gefragt ob die in nem Luftschloß sitzen,meinen die wirklich die Versorger senken die preise nur weil sich die Kosten stabilisiert haben,mein Güte von was Träumen die den.

Dann zur Bundeswehr,wir sind eh nicht die best Ausgerüsteten und Ausgebildeten was gerade die letzten Wochen in Afghanistan gezeigt hat.Und jetzt soll da noch mehr gespart werden?

Wieso werden die reichen bzw Vermögenden nicht mehr besteuert? Die Lachen sich doch mit dem paket nen Ast.

Ich muß ihnen leider eins sagen,das sich die CDU und FDP nicht wundern brauchen warum sie so absacken bei den Wählern.

Ich bedanke mich jetzt schon mal bei den Politikern wenn bei den nächsten Wahlen die Linken bzw leider leider auch mal die Rechten in mehr Stimmen kriegen,die fahren uns dann die letzten Metter gegen die Wand.

Ich für meinen teil werde mir erst recht überlegen wenn ich die nächste Wahl wähle oder ob ich überhaupt hingehe.

Weil wer Milliarden für Banken und andere EU Länder einfach so ohne probleme locker machen kann,aber für die Bürger die eh am wenigsten haben noch das was sie haben noch mehr kürzt erweckt in mir nicht gerade Vertrauen das sie Probleme lösen können oder wollen.

P.s: sie sehen mich auf der nächsten Demo des DGB!!!
Antwort von Dr. Matthias Zimmer
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08.06.2010
Dr. Matthias Zimmer
Sehr geehrter Herr ,

es fällt mir schwer, Ihre Fragen in der nötigen Kürze zu beantworten, aber ich will es versuchen ohne in den polemischen Ton zu verfallen, der Ihre Anfrage prägt.

Elterngeld: Wir haben zu Anfang des Jahres das Kindergeld und die Kinderfreibeträge erhöht. Da kann das Elterngeld auch maßvoll gekürzt werden. Dass Familien schlechter dastehen als Singles kann ich so nicht nachvollziehen -- oder ist für Sie die Entscheidung für Kinder durch finanzielle Erwägungen bestimmt?

Die Rentenversicherungsbeiträge sind schon in der Großen Koalition einmal halbiert worden, jetzt fallen sie für Hartz IV-Empfänger ganz weg. Sie hätten eine Rentenanwartschaft von wenigen Euro begründet -- also keinesfalls auch nur annähernd für eine auskömmliche Rente gesorgt. Wir haben in 2011 vor, eine Kommission einzusetzen, die sich mit dem Problem möglicher Altersarmut befasst.

Die Heizkostenzuschüsse sind vor einigen Jahren auf dem Höhepunkt der Energiepreisexplosion eingeführt worden. Mittlerweile hat sich der Markt deutlich beruhigt, deswegen erscheint mir der Wegfall auch gerechtfertigt.

Bundeswehr: Es soll nicht an der Ausrüstung gespart werden (das geht natürlich bei einer Armee im Einsatz auch nicht), sondern durch eine Strukturreform soll Geld gespart werden.

Besteuerung Reicher und Vermögender: Hätte ich an dieser Stelle gerne gesehen, war aber mit dem Koalitionspartner FDP nicht zu realisieren.

Banken und Euro-Milliarden: Ich glaube es ist ein populärer Irrtum anzunehmen, wir hätten das Geld einfach so locker gemacht. Da erwarte ich auch von einem mündigen Bürger, auch wenn er sich noch so aufregen mag, ein wenig mehr Reflektion. Die Banken bezahlen für die Stützung Gebühren und Zinsen, und sie nicht zu stützen hätte am Ende viele kleine Sparer ruiniert. Und die Euro-Hilfe liegt in unserem ureigenen Interesse, das ergibt schon ein Blick auf einfache volkswirtschaftliche Zusammenhänge. Also bitte: weniger Polemik, mehr Sachlichkeit!

So, nun wissen Sie, wie ich zu den Sparplänen stehe. Ich betrachte sie als schmerzhafte Notwendigkeit, nicht als Stuss. Ihre Absicht, bei der nächsten Demonstration des DGB dabei zu sein ehrt sie. Und es ist natürlich schön, über alles möglichen vorgeblichen Ungerechtigkeiten zu schwadronieren wie es der DGB häufig tut, und das Gegenbild einer gerechten, ausgleichenden, solidarischen, ja liebevollen Gemeinschaft aller Menschen guten Willens zu beschwören, die lediglich durch "die in der Politik" verhindert wird. Aber in einer parlamentarischen Demokratie braucht man Mehrheiten -- es sei denn, Ihnen liegt eine solche Unduldsamkeit im Blute, dass sie die Demokratie abschaffen wollen. Dann allerdings würden sich unsere diskursiven Wege trennen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer MdB
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Frage zum Thema Finanzen
08.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Matthias Zimmer,

Eine Frage habe ich an Sie,
Ich erhalte Alg2.
Die Brutto-Warmmiete beträgt 355€.
Die Kaltmiete beträgt 224€
gelesen habe ich folgendes:
"Alle Hartz-IV-Empfänger erhalten künftig keinen Heizkostenzuschuss mehr."

Heißt das, die Heizung der Wohnung wird nicht mehr bezahlt?


Zentrale Vorschrift hierfür ist § 22 SGB II. Danach werden zusätzlich mit den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.



Vielen Dank im Voraus
Antwort von Dr. Matthias Zimmer
bisher keineEmpfehlungen
14.06.2010
Dr. Matthias Zimmer
Sehr geehrter Herr ,

das Kabinett (!) hat beschlossen, den Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger zu streichen. Das gilt nicht für die Leistungen nach ALG II, weil dort für die Kosten der Unterkunft die Kommunen zuständig sind.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Zimmer
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Frage zum Thema Soziales
15.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Zimmer,

(auch) seitens der CDU sind bei Diskussionen zur sozialen Gerechtigkeit fast ausschließlich Steuern das Thema. Die sogenannten ´Sozialversicherungen´ werden praktisch ausgeblendet, obschon die mit über 360 Milliarden Euro allein an Beitragsaufkommen weit größer sind als der Bundeshaushalt.

Die Gesamtbelastung eines durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmers lag bereits 2006 um 40% über dem OECD-Durchschnitt. Und es wird immer schlimmer. Ein Beispiel: was bleibt von Gehaltserhöhungen? Wenn ein Arbeitgeber für einen Single mit ca. 3.100 Brutto 120€ mehr investieren kann, gehen 40€ SV-Beiträge weg und damit mehr als Steuern (38€). Angesichts solcher Zahlen ist es inakzeptabel, die Fehlentwicklungen in den SV-Systemen zu ignorieren und allein auf die Steuern abzustellen..

Die Union hat zusammen mit der FDP nach der Wiedervereinigung maßgeblich für diese Schieflage gesorgt, indem fast nur den Sozialversicherungen vereinigungsbedingte Sonderlasten aufgebürdet wurden, statt sie fair und gerecht aus dem Steuersystem zu leisten. Diese Kosten gehen schließlich alle Bürger etwas an, nicht nur die Arbeitnehmer.

Die rotgrüne und die große Koalition danach haben die vorgefundene Schieflage nicht nur nicht bereinigt sondern sogar noch vergrößert (z.B. in der Gesundheitspolitik durch die Einführung asymmetrischer Beitragsbelastung), es ist also allen Parteien anzulasten, dass die (nicht beamtete) Mittelschicht nicht nur bei den Steuern sondern auch bei den Sozialabgaben übermäßig ausgepresst wird.

Wie stehen Sie zu diesem Komplex?

Quellen: eigene Erfahrung, Lektüre, u.a. Melkvieh Mittelschicht - Wie die Politik die Bürger plündert (ISBN 978-3-86881-022-6)
Antwort von Dr. Matthias Zimmer
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17.06.2010
Dr. Matthias Zimmer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Beitrag vom 15. Juni, in dem Sie sich kritisch mit den Kosten unseres Sozialsystems auseinandersetzen.

Unbestritten liegt die Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land durch Steuern und Abgaben über dem OECD-Durchschnitt, wenngleich sie die letzten zehn Jahre gesunken ist. Ich persönlich finde, es greift in der Sache zu kurz, den Blick lediglich auf die Kosten zu fokussieren. Schließlich haben wir mit dem Modell der Sozialen Marktwirtschaft eine Wirtschaftsordnung, die nicht im Extrem einer ungezügelten Marktwirtschaft verortet ist, sondern einen solidarischen Ausgleich innerhalb der Gesellschaft schafft. Ich schätze unsere Soziale Marktwirtschaft als ein hohes Gut, das wir nicht einfach in einer Kostendiskussion dem Rotstift opfern sollten.

Unser Sozialsystem ist mitunter mit höheren Kosten verbunden, als dies in anderen OECD-Staaten der Fall ist. Allerdings dürfen wir nicht vergessen: Das soziale Netz ist beispielsweise im OECD-Land USA viel großmaschiger gestrickt, als in unserem Land. Hier fallen nicht wenige Menschen aus der Mittelschicht durch Arbeitslosigkeit oder nach schwerer und langer Krankheit durch das soziale Netz bis hin zur Mittel- und Obdachlosigkeit. Ähnlich gelagert ist dies auch in anderen OECD-Staaten. Dort sind folgerichtig die Abgabenbelastungen auch geringer, als in der Bundesrepublik. Unsere Solidargemeinschaft hilft dagegen genau denjenigen Menschen, die durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit hilfebedürftig werden und lässt sie nicht im Stich. All dies wird bei der Diskussion um die Kosten unseres Sozialsystems nur allzu gerne außer Acht gelassen.

Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht durch die von der Wirtschaftskrise geschuldeten Einnahmeausfälle unserer Sozialversicherungssystemen mit höheren Sozialversicherungsbeiträgen zu belasten, haben wir die Mindereinnahmen mit Steuermitteln kompensiert. So hat die Bundesregierung beispielsweise den Gesundheitsfond mit weiteren 4 Milliarden Euro unterstützt. Darüber hinaus hat die Koalition die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bei 2,8 Prozent stabilisieren können, indem wir die Darlehen für die Bundesagentur für Arbeit in Zuschüsse umgewandelt haben. Im Jahr 2006 hat der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung noch bei 6,5 Prozent gelegen. Ein beachtlicher Rückgang, wie ich finde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
27.07.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,

heute wende ich mich mit einer Frage zur Krankenversicherung an Sie. Der Sachverhalt ist folgender:

Ein Angestellter, geboren 1965, war bis 1998 in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Danach wählte er aufgrund seiner Einkommensentwicklung eine private Krankenversicherung aus - von der er glaubte bis heute auch versichert zu sein.

Allerdings war der Arbeitnehmer zwisschenzeitlich vom 01.02.2010 bis zum 31.05.2010 vier Monate arbeitslos. Die Bundesagentur für Arbeit war jedoch so höflich, einen Zusschuß zu den Beiträgen der privaten Krankenversicherung zu leisten. Die Beiträge an die private Krankenversicherung wurden ohne Unterbrechung weiter bezahlt. Eine gesetzliche Pflichtversicherung wurde nicht verlangt.

Der neue Arbeitgeber sieht sich jedoch aus angeblich gesetzlichen Vorgaben gezwungen, den neu eingestellten Mitarbeiter gesetzlich pflichtzuversichern. Die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung sei für mindestens 3 Jahre aufzugeben! Was mit den in 12 Jahren angesparten Rückstellungen zur Beitragssenkung für die Rentenzeit des Versicherten passiert, konnte noch nicht geklärt werden. Es ist jedoch ein Vermögensschaden zu befürchten!

Da der neue Arbeitgeber eine Frist bis zum 06.08.2010 gesetzt hat, wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir die gesetzliche Grundlage liefern könnten und ggf. einen Ausweg zum Verbleib in der privaten Krankenversicherung aufzeigen.

Mit freundlichen Grüße
Antwort von Dr. Matthias Zimmer
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29.07.2010
Dr. Matthias Zimmer
Sehr geehrter Herr ,

Sie fragen nach einer Möglichkeit des Verbleibs in der privaten Krankenversicherung für eine Person, die nach Arbeitslosigkeit bei einem neuen Arbeitgeber gesetzlich pflichtversichert werden soll.

Grundsätzlich muss sich ein abhängig Beschäftigter in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichern, wenn sein Lohn die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht. Dies gilt auch für privat Versicherte, die nach einem Arbeitgeberwechsel (beispielsweise nach Arbeitslosigkeit) einen Lohn unter der Beitragsbemessungsgrenze erhalten. In diesem Fall greift mit der Pflichtversicherung in der GKV ein gesetzlich geregelter Automatismus, auf den der Arbeitgeber keinen Einfluss hat.

Allerdings kenne ich Ihren speziellen Einzelfall nicht, für den möglicherweise andere Aspekte ausschlaggebend sind. Eine Rechtsauskunft kann und will ich nicht geben. Dazu sind andere berufen, und ich kann Ihnen bzw. der betreffenden Person nur empfehlen, im Zweifel juristischen Rat einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
30.07.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,

Sie beenden Ihre Antwort an den Schüler mit dem Nachsatz "ad usum Delphini". Die so betitelte Literaturauswahl des Charles de Sainte-Maure zeichnet sich in erster Linie durch ihre umfassende Zensur und Bearbeitung der enthaltenen Werke aus.
Darf ich Ihren Nachsatz so verstehen, daß Sie den Faust im Original für deutsche Primaner für ungeeignet halten und für den Schulunterricht eine bereinigte Fassung fordern? Haben Sie ihn vielleicht auch selbst nur in gesäuberter, kindgerechter Form gelesen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Matthias Zimmer
4Empfehlungen
03.08.2010
Dr. Matthias Zimmer
Sehr geehrter Herr ,

auch wenn ich schon gelegentlich den Verdacht hatte, dass bearbeitete (im Sinne von vereinfachten) Fassungen der Weltliteratur oder schlicht Zusammenfassungen bisweilen die vielleicht mühsame, aber doch umso viel ergiebigere Lektüre des Originals ersetzen, so bezog sich mein Hinweis "ad usum Delphini" nicht auf den "Faust", sondern auf die bei der Beantwortung der Fragen aufgebrachte Disziplin, die ich selbst beinahe als einen Akt der Selbstzensur habe empfinden können. Ich freue mich aber, dass dies zumindest von Ihrer Seite nicht unbemerkt geblieben ist, auch wenn ich Ihre Folgerungen nur bedingt zu teilen vermag.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Zimmer
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