Dr. Matthias Zimmer (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Matthias Zimmer
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
03.05.1961
Berufliche Qualifikation
Angestellter
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
Frankfurt am Main
Wahlkreis
Frankfurt am Main I
Ergebnis
35,2%
Landeslistenplatz
21, Hessen
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(...) Ich halte Eurobonds grundsätzlich für eine vernünftige Angelegenheit, aber eben nicht als ein Mittel zur Krisenbewältigung. (...) Wenn man dem Vorschlag von Juncker folgt, könnte man Eurobonds in der Höhe der erlaubten Defizitgrenze einführen -- für alles darüber hinaus wären die Staaten selbst verantwortlich. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,

wiederum sehr herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung der Frage 59, deren Antwort aber wiederum eine weitere Nachfrage erforderlich macht.

Wenn die Reiseteilnahme nicht offiziell war und Herr Geerkens keine geschäftlichen Interessen in Niedersachsen verfolgte, dann stellt sich die Frage, was er auf diesen Reisen verloren hatte? Damit entlasten Sie den Präsidenten nicht, im Gegenteil, sie nähren den Verdacht, dass Herr Wulff Herrn Geerkens auf freundschaftlicher Basis, quasi aus einem Gefallen heraus, auf diese Reisen mitnahm. Oder war es sogar aus Dankbarkeit, da Herr Geerkens zuvor ein privates, äußerst günstiges Darlehen Herrn Wulff gewährte.

Sehr beunruhigend für die Beurteilung Ihres persönlichen Verständnisses der Korruption ist es weiterhin, dass Sie es für unbedenklich halten, dass Herr Maschmeier eine Anzeige für 40.000 Euro für das Buch schaltet. Damit soll die Anzahl der verkauften Exemplare erhöher werden, deren Erlös Herrn Wulff zukommt. Hier den Charakter einer direkten Zuwendung auszuschließen, ist ein starkes Stück.

Im dritten Teil Ihrer Antwort geben Sie weiteren Anlass zur Beunruhigung. Die Ursachen für alle vermeintlichen Verdächtigungen und Unterstellungen hat der Bundespräsident weitgehend selbst gesetzt. Die überwiegende Anzahl dieser Verdächtigungen ergeben sich aus einer logischen Betrachtung der unstreitig vorliegenden Sachverhalte. Ein Amtsträger nimmt fortlaufend Geschenke, Gefallen und kleine Zuwendungen an. Dies als Privatangelegenheit zu qualifizieren und dann noch die Unschuldsvermutung aus dem Strafrecht für die politische Beurteilung dieser Handlungen heranzuziehen, ist völlig verfehlt.

Leider muss ich nach dem kurzen Dialog mit Ihnen zur Schlussfolgerung kommen, dass Sie weder Wesen noch Gefahr von Korruption und gegenseitigen Abhängigkeiten verstehen. Da sie als Abgeordneter die Regierung zu kontrollieren haben, gibt mir das kein gutes Gefühl, dass Sie den Anforderungen Ihres Mandats gerecht werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Matthias Zimmer
2Empfehlungen
23.01.2012
Dr. Matthias Zimmer
Sehr geehrter Herr ,

ich hätte es ahnen sollen dass Sie früher oder später der Versuchung erliegen, ins Persönliche abzugleiten. Aus einer begründeten Differenz zu der Unterstellung zu kommen, ich könne den Anforderungen des Mandats nicht gerecht werden, halte ich für keinen guten Diskussionsstil. Sie wittern hinter jeder Tätigkeit, hinter jedem Vorgang Korruption, Vorteilsnahme, Missbrauch. Nur ein Beispiel: Die Buchveröffentlichung. Aus meiner eigenen Erfahrung gibt es Bücher, die keinen Erlös für Autoren generieren. Vermutlich gehört das Buch von Wulff dazu. Wenn Sie allerdings wissen, dass dort Erlös zugunsten von Herrn Wulff generiert worden ist, so bitte ich um freundliche Mitteilung der Höhe desselben und der dieser Information zugrunde liegenden Quellen. Sollten Sie das nicht leisten können, dann sollten Sie sich zumindest selbst fragen ob Ihr Verhalten weniger vom Willen zur Aufklärung, sondern von einer misanthropischen Grundstimmung geleitet sein könnte, die jeden Politiker unter Generalverdacht stellt. In der Sache nämlich (den "Nachfragen") haben Sie keine neuen Erkenntnisse geliefert, sondern Unterstellungen recycelt. Das ist ein bisschen wenig für eine konstruktive Fortsetzung unseres Dialoges.


Mit freundlichen Grüßen


Dr. Matthias Zimmer
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Frage zum Thema Schulen
27.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,

es gibt Bestrebungen in der Bevölkerung die Schulpflicht abzuschaffen.
www.goodbye-schulpflicht.de

Ich persönlich halte diese Bestrebungen für kontraproduktiv, sollte die Schulpflicht abgeschafft werden befürchte ich das Schlimmste für die Zukunft unseres Gemeinwesens, gerade im Hinblick auf die Themen Gleichberechtigung, soziale Gerechtigkeit und das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung.

Wie steht Ihre Partei zu diesen Bestrebungen?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Matthias Zimmer
bisher keineEmpfehlungen
30.01.2012
Dr. Matthias Zimmer
Sehr geehrte Frau ,

ich kenne offen gestanden niemanden in meiner Partei, der für eine Abschaffung der Schulpflicht eintritt. Ich tue es auch nicht, was damit zu tun hat, dass ich Ihre Argumente gegen eine Abschaffung (und damit für die Schulpflicht) inhaltlich teile.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer
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Frage zum Thema Integration
11.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,
bedauerlicherweise musste ich heute wieder feststellen, dass eine Frau (Migrantin mit Vollverschleierung; Burka ?) von Ihrem Ehemann "niedergemacht" wurde. Grund: Sie hatte beim Einräumen des gemeinsamen Einkaufs ihren Handschuh eingeklemmt und somit "verloren". Wie stehen Sie und die Abgeordneten (sofern Sie es nachvollziehen können) zu dieser Art der Unterdrückung einer Frau, und insbesondere was gedenkt das Parlament, die Regierung (siehe Frankreich, Belgien) gegen diese Art der Vermummung zu tun. Wir haben bei Demonstrationen ein Vermummuingsverbot, sicher auch dafür dass Gewalttäter erkannt werden. Wie wird sichergestellt, dass unter diesen Gewändern nicht auch Gewalttäter unterwegs sind. Ist hier überhaupt eine Integration möglich, bzw. gewollt?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Antwort von Dr. Matthias Zimmer
bisher keineEmpfehlungen
12.04.2012
Dr. Matthias Zimmer
Sehr geehrter Herr ,

ich teile viele Ihrer Befürchtungen, die in Ihrer Anfrage zum Ausdruck kommen. Zunächst einmal zur rechtlichen Lage. Das Vermummungsverbot ist Bestandteil des Versammlungsrechts. Es gilt übrigens nicht absolut; ausgenommen sind etwa Volksfeste (Karneval!), aber auch religiöse Veranstaltungen wie Prozessionen oder Wallfahrten, auch Züge von Hochzeitsgesellschaften. Nach überwiegender Meinung der Juristen ist die Burka Ausdruck der Religionsfreiheit. Ein Verbot einer Burka im öffentlichen Raum stünde verfassungsrechtlich also vermutlich auf schwachem Grund. Ich gestehe offen, dass ich diese Meinung so nicht teile und für problematisch halte. Es ist eine der Grundregeln demokratischer Öffentlichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger "Gesicht zeigen" und sich so als Gleiche im demokratischen Prozess anerkennen. Insofern ist aus meiner Sicht eine Burka gleichzusetzen mit der Weigerung, sich auf demokratische Grundregeln einzulassen.

Nun kann man argumentieren: Auch das ist das Recht von Menschen in einer Demokratie. Wo es aber endet ist, wenn öffentliche Belange betroffen sind. So hat beispielsweise Hessen das Tragen einer Burka im öffentlichen Dienst verboten. Hintergrund war der Fall einer Frau in der Stadtverwaltung Frankfurt, die dies tun wollte. Das halte ich für einen guten und gangbaren Weg. Wir können Menschen nicht in die Demokratie zwingen, aber wir können es ablehnen, Verächter der Demokratie im öffentlichen Dienst zu subventionieren.

Letztlich ist aus meiner Sicht die Burka ein Indiz mangelnder Integration und der Weigerung, sich auf die Gesellschaft einzulassen. Das kann viele Gründe haben; die meisten davon lassen sich aber nicht durch Gesetze angehen, sondern durch gezielte Ansprache, die auf Integration zielt.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Zimmer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrter Dr. Zimmer,

Mit Sorge beobachte ich, dass am 26. April im Bundestag eine Änderung der Geschäftsordnung zum Rederecht beschlossen werden soll. Sehen Sie es nicht auch so, dass es gerade der Sinn und Zweck eines Parlaments in einer Demokratie ist, dass keinem der gewählten Volksvertreter das Rederecht vorenthalten wird? Untergräbt hier dann nicht der Fraktionszwang die freie Diskussion wie sie einem Parlament wie dem Dt. Bundestag würdig wäre?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Matthias Zimmer
1Empfehlung
16.04.2012
Dr. Matthias Zimmer
Sehr geehrter Herr ,

ich habe den Eindruck, dass in der Debatte vieles durcheinander geht. Zunächst einmal: jeder Abgeordnete hat das Recht, eine Erklärung zur Aussprache oder zur Abstimmung abzugeben, und zwar unabhängig von seiner Fraktion. In den normalen Debatten werden Zeitkontingente für jede Fraktion festgelegt, und zwar nach dem Anteil der Stimmen, die diese Fraktion hat. Die Fraktionen verteilen diese dann auf die Abgeordneten. In der Regel werden zu strittigen Fragen vorher Abstimmungen in der Fraktion durchgeführt. So war es auch bei den Eurodebatten. Diejenigen, die eine abweichende Meinung haben, können dies in der Erklärung zur Aussprache oder der Erklärung zur Debatte deutlich machen.

Der Bundestagspräsident hat in einem Fall, nämlich der Debatte um den Euro, prominenten Abweichlern das Rederecht innerhalb der Debatte erteilt. Das mag für den Ausnahmefall in Ordnung sein . Dies als Regelfall zu akzeptieren kann allerdings dazu führen dass es Absprachen in den Fraktionen gibt, einzelne Abgeordnete zusätzlich zu der Redezeit der Fraktion als "Abweichler" aufzubauen. Damit würde jede Debatte gesprengt.

Also: Es geht nicht um Fraktionszwang (ein selten dämlicher und unzutreffender Begriff), und auch nicht um Maulkörbe, sondern darum, die Arbeitsfähigkeit des Parlaments zu erhalten. Übrigens hatte ich nicht den Eindruck, dass sich die "Abweichler" in der Eurodebatte nicht haben äußern können. Sie sind medial überall präsent gewesen, anders als diejenigen, die aus Überzeugung dafür gestimmt haben. Es gibt bei den Medien eine gewisse Aufmerksamkeitsprämie für abweichendes Verhalten. Vielleicht lohnt sich auch einmal ein Nachdenken darüber, ob durch solche Prozesse nicht ohnehin der parlamentarische Diskussionsprozess zum Teil ausgehebelt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Zimmer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,

in Ihrer Antwort vom 16.4.2012 zum Thema "Rederecht im Bundestag", sagen Sie, dass Sie "Fraktionszwang" für einen selten dämlichen und unzutreffenden Begriff halten.

Dieser Diktion kann ich nicht ganz folgen. Es kam meiner Erinnerung nach häufiger vor, dass Fraktionsvorsitzende bei bestimmten Abstimmungen öffentlich erklärten, die Abstimmung sei freigegeben worden. Was anderes soll ich im Umkehrschluss daraus ableiten, als dass Abstimmungen ansonsten nicht frei sind?

Im Übrigen haben sich meines Erachtens parlamentarische Bräuche eingeschlichen, die mit dem ursprünglichen Sinn eines Parlamentes nichts mehr gemein haben. Von einem Mitglied Ihrer Fraktion wurde mir der Ablauf wie folgt erklärt: Man diskutiere innerhalb der Fraktion durchaus kontrovers, wenn er sich aber mit seiner Meinung nicht durchsetzen könne, stimme er im Parlament mit der Fraktionsmehrheit, auch wenn es gegen seine Überzeugung sei.

Bedeutet diese Verhaltensweise nicht, dass ich es mir im Vorfeld einer Wahl ersparen kann, zu ergründen, wofür der von mir favorisierte Abgeordnete steht, wenn er später im Parlament seine Überzeugungen nicht mehr vertritt, sondern sie einer fragwürdigen Fraktionsdisziplin (ein anderes Wort für Fraktionszwang) opfert?

Ich bin der festen Überzeugung, dass Meinungsbildung im Parlament öffentlich und ergebnisoffen zu erfolgen hat und nicht hinter verschlossenen Fraktionstüren.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Matthias Zimmer
bisher keineEmpfehlungen
27.04.2012
Dr. Matthias Zimmer
Sehr geehrter Herr ,

wenn eine Abstimmung freigegeben ist, heißt das: Die Fraktion verzichtet auf eine interne Meinungsbildung. Nicht mehr, nicht weniger.

Die Meinungsbildung erfolgt aus einem guten Grund hinter verschlossenen Türen. Nur so kann man intern offen diskutieren. Das lehrt zumindest meine Erfahrung.

Sie übersehen in Ihrer Argumentation, dass es die Aufgabe einer Fraktion ist, eine sprech- und handlungsfähige Legislative darzustellen. Insofern ist zwar jede abweichende Stimmabgabe möglich, aber sie muss auch unter die Frage gestellt werden, ob diese das genannte Kriterium erfüllt. Sie mögen eine Präferenz dafür haben, dass jeder Abgeordnete in jedem Fall und immer so abstimmt, wie es seine Überzeugung ist. Ich habe eine gewisse Präferenz für eine inhaltlich berechenbare Legislative, schon aus der (nicht persönlich gemachten, aber historischen) Erfahrung der Weimarer Republik. Das ist der Spannungsbogen, in dem sich das freie Mandat bewegt. Mit Max Weber gesprochen: Zwischen Gesinnungsethik und Verantwortungsethik. Und diese Spannung lässt sich weder durch Gesetze noch durch wohlmeinende Ratschläge auflösen - das muss jeder Abgeordnete mit sich selbst ausmachen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Zimmer MdB
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