Dr. Matthias Zimmer (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Matthias Zimmer
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
03.05.1961
Berufliche Qualifikation
Angestellter
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
Frankfurt am Main
Wahlkreis
Frankfurt am Main I
Ergebnis
35,2%
Landeslistenplatz
21, Hessen
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(...) Insofern ist die "Einmischung der Politik" (also die öffentliche Diskussion) durchaus legitim. Eine andere Frage ist jedoch, ob seine Positionen ausreichen, eine Entlassung zu rechtfertigen. Da empfehle ich abzuwarten, bis sich die Erregungswellen der öffentlichen Debatte abgekühlt haben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
10.12.2009
Von:

Hallo,
was wird von Ihnen und der CDU insgesamt unternommen um eien Deckelung der Boni der Banker herbei zu führen bzw. einer erheblichen Zusatzsteuer zu unterziehen analog den Ideen, die in England und Frankreich entwickelt und wohl auch realisiert werden?
Antwort von Dr. Matthias Zimmer
1Empfehlung
15.12.2009
Dr. Matthias Zimmer
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre E-Mail zum Thema Managervergütung.

Zweifellos waren allein auf kurzen Unternehmenserfolg ausgerichtete Vergütungssysteme ein Mitauslöser der aktuellen Finanzmarktkrise. Durch falsche Anreize wurden unvertretbare und unkontrollierbare Risiken eingegangen. Vergütungen müssen längerfristig ausgerichtet werden und nachhaltig wirken. Mit dem Vorstandsvergütungsgesetz und den Instrumenten der BaFin und des SoFFin, Gehälter zu beschränken, haben wir in Deutschland schon frühzeitig richtige Schritte eingeleitet. Zudem dürfen Hauptversammlungen zu den Vergütungen der Manager ein Votum abgeben. Jetzt heißt es, das Mehr an Durchgriffsrechten und Aktionärsdemokratie in Deutschland auch zu nutzen. Es ist also früher anzusetzen als erst bei der Besteuerung ausbezahlter Gehälter. Besser wäre es auch, wenn die Unternehmen an eine Stärkung ihres Eigenkapitals dächten, also überhöhte Boni an die Banker zu vergeben.

Die G20-Staaten haben sich im Herbst auf detaillierte Vergütungsstandards geeinigt. In Deutschland werden wir diese Standards zügig und konsequent umsetzen. Die Union erwartet aber auch von den Akteuren des Finanzsektors, dass sie selbst die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um solche Fehlentwicklungen zukünftig zu verhindern. Die entsprechende Selbstverpflichtung von Banken und Versicherungen ein wichtiges Signal der Einsicht. Die deutsche Finanzwirtschaft will freiwillig schon in diesem Jahr die schärferen Bonusregeln anwenden, die auf internationaler Ebene verabredet worden sind. Die internationalen Regeln gelten erst vom kommenden Jahr an. Danach müssen sich die Boni stärker am langfristigen Erfolg des Instituts orientieren.

Die BaFin wird in einer Richtlinie Banken und Versicherungen strengere Regeln für Boni vorschreiben, die ab dem 1. Januar 2010 gelten. Sie setzt damit Beschlüsse der G2O-Regierungschefs und Prinzipien des Financial Stability Board (FSB) um. Die deutschen Banken und Versicherungen wollen bereits im laufenden Jahr strengere Bonusregeln anwenden. Die Institute unterzeichneten eine Selbstverpflichtung, Regelungen der BaFin zu den Boni, bereits für dieses Jahr anzuwenden.

Die neuen MaRisk enthalten zudem deutlich konkretere Anforderungen an die Vergütungssysteme der Banken. Aggressive Vergütungssysteme haben - neben vielen anderen Faktoren - mit zur Finanzkrise beigetragen, indem sie falsche Anreize gesetzt haben. Vergütungen wurden meist auf der Basis kurzfristiger Erfolge bemessen, was Banker dazu anspornte, unvertretbar hohe Risiken einzugehen. Künftig dürfen kurzfristige Renditen bei den variablen Bestandteilen der Vergütung von Geschäftsleitern und von Mitarbeitern, die hohe Risikopositionen begründen können, keine Rolle mehr spielen. Institute müssen sich bei der variablen Vergütung solcher Personen am Erfolg der Organisationseinheit und am Gesamterfolg des Instituts orientieren.

Für Banken mit riskanten Aktivitäten soll gelten:
  • Garantierte Boni sind generell unzulässig und längstens für ein Jahr
gestattet.
  • Mindestens die Hälfte der variablen Vergütung hängt von einer nachhaltigen
Wertentwicklung des Instituts ab.
  • Mindestens 40% des variablen Entgelts werden über einen Zeitraum von
mindestens drei Jahren gestreckt und nicht schneller als zeitanteilig
ausgezahlt.
  • Auch negative Erfolgsbeiträge des Instituts schlagen sich in der Höhe der
variablen Vergütung und zurückbehaltener Beträge nieder.
  • Die Risikoorientierung der Vergütung darf nicht durch Absicherungs- oder
sonstige Gegenmaßnahmen aufgehoben werden.
  • Kriterien und Zusammensetzung der Vergütungen werden öffentlich gemacht.

Sie sehen, die Diskussion in Deutschland hat viele Anregungen schon aufgegriffen und ist außerordentlich komplex.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort die Vorgehensweise der unionsgeführten Koalition verdeutlicht zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias zimmer MdB
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Frage zum Thema Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
30.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr Zimmer,

der Afghanistaneinsatz der Bundeswehr ist in Anbetracht der Rechtsunsicherheit für die Beteiligten nicht mehr verantwortbar.
Welche Haltung haben Sie hierzu?

Die Amerikanischen Soldaten unterstehen nicht dem internationalen Gerichtshof - deutsche Soldaten sind neben dem deutschen, dem europäischen auch dem internationalen Gerichtshof verantwortbar - damit sind drei Klagewege für Geschädigte und deren Vertretern offen.

Welche Gefahr geht von den Bürgern Afghanistans aus, das eine militärische Besetzung - ein Nato-Kriegseinsatz rechtfertigt?

Die aktuelle Flugzeuggefahr hat mit Afghanistan wenig zu tun. Die Verknüpfung in die Al-Aqeda Terror Organisation wird stark strapaziert und kann jederzeit für Rechtfertigung und Rechtsbeugung verwendet werden.

Mit freundlichem Gruss
Antwort von Dr. Matthias Zimmer
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25.01.2010
Dr. Matthias Zimmer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 30.12.2009, in der Sie sich kritisch mit dem Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan auseinandersetzen.

Vor dem Eingreifen der internationalen Gemeinschaft bestand in Afghanistan eine durch die Taliban errichtete Schreckensherrschaft, in der auch fundamentalste Menschenrechte missachtet wurden. Darüber hinaus war Afghanistan ein Rückzugsraum und Trainingsgebiet für Extremisten, die mit Ihrer Gewalt alle liberalen Gesellschaften bedrohten. Aufgrund der weitreichenden Verquickung zwischen der Taliban-Regierung und Al-Qaida wurde den USA in der Folge der Anschläge vom 11. September 2001 vom UN-Sicherheitsrat das Recht auf Selbstverteidigung zuerkannt. Der folgende Einsatz amerikanisch geführter Streitkräfte in Afghanistan hatte den Sturz der Taliban zur Folge. Seither engagieren sich verschiedene Nationen im Land in dem Bestreben, den Terrorismus zurückzudrängen und rechtsstaatliche Strukturen zu etablieren. Das übergreifende Ziel des Einsatzes ist es, die afghanischen Behörden in die Lage zu versetzen, selbst für Sicherheit und Stabilität in ihrem Land zu sorgen.

Ich habe Verständnis dafür, dass man nach vielen Jahren die Frage stellt: Wie lange denn noch?

Ein Rückzug der Bundeswehr zum jetzigen Zeitpunkt würde lediglich dazu führen, alle Fortschritte, die bisher gemacht worden sind, in Frage zu stellen. Im Falle eines Endes des Engagements der internationalen Streitkräfte, würde das Land innerhalb kürzester Zeit wieder zu einer Ausbildungsstätte für Terroristen werden. Durch einen Rückzug würden wir alle Afghanen im Stich lassen, die sich keine Rückkehr in das Mittelalter und zu den Gewaltorgien der Taliban wünschen. Deutschlands Glaubwürdigkeit als ehrlicher Vertreter humanitärer Grundwerte stünde zur Disposition, wenn wir uns im Angesicht solcher Perspektiven unserer Verantwortung entziehen würden.

Die Afghanistan-Konferenz wird die Grundlage für das weitere Vorgehen im Land aufzeigen. Das vorrangige deutsche Ziel, die Verantwortung auf die afghanischen Autoritäten zu übertragen, wird dort präzisiert werden. Wir setzen uns bei der Konferenz erstmalig für einen konkreten zeitlichen Horizont des militärischen Abzugs ein. Ich selbst bin davon überzeugt, dass wir dies ohne Hast, aber in gebotener Eile machen sollten. Afghanistan ist kein deutsches Mandatsgebiet, sondern soll von einer legitimen Regierung effektiv regiert werden. Dass dies nicht notwendigerweise in westlich-demokratischen Strukturen erfolgen muss, darauf hat auch Bundesverteidigungsminister zu Guttenberg hingewiesen.

Die neu gewählte afghanische Regierung muss verstärkt durch die internationale Gemeinschaft in die Pflicht genommen werden. Viele Problemfelder, wie Korruptionsbekämpfung und Etablierung staatlicher Strukturen liegen in der Verantwortung der afghanischen Regierung. Dies sind keine Aufgaben, die Militär bewerkstelligen kann. Nur wenn sich die Menschen in Afghanistan diesen Prozess zu Eigen machen, hat das Land langfristig eine Perspektive. Wir werden die Regierung nach Kräften bei diesen Aufgaben und der Bildung von Vertrauen in der Bevölkerung unterstützen.

Wir nehmen die Frage des Wiederaufbaus in Afghanistan außerordentlich ernst und unterliegen bei unserer Analyse der Situation keinerlei ideologischen Denkbarrieren. Gleichzeitig versuchen wir der hohen Verantwortung gerecht zu werden, die wir für die afghanische Bevölkerung übernommen haben und die weiterhin Vertrauen in unsere Arbeit setzt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
05.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Bürgervertreter,

während in Frankreich TGV-Strecken zur Gefahrenabwehr eingezäunt wurden, hat Herr Mehdorn solche Maßnahmen auch nach dem Fuldaer Unfall mit einer Schafherde als zu teuer abgelehnt. Hierdurch hat er die ungezügelte Renditeorientierung der DB zur Erzielung eines größtmöglichen Erlöses aus einem Börsengang offenbart. Auf der gleichen Linie liegt die Planung der Bahn, in Ihrem Wahlkreis durch den Ausbau der Main-Weser-Bahn ein reines Wohngebiet zu ruinieren und vergangene öffentliche Mittel zur Verbesserung eines Naherholungsgebietes zu vergeuden, obwohl bei Investitionen von 250 Mio Euro Raum für gemeinverträglichere Alternativen bestünde. Sind Sie bereit, bei aller Notwendigkeit einer effizienten Verkehrs-Infrastruktur angemessenen Bürgerbelangen gegenüber dem Renditestreben der DB Geltung zu verschaffen, und ggfs. wie?
Antwort von Dr. Matthias Zimmer
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05.02.2010
Dr. Matthias Zimmer
Sehr geehrter Herr Bürger ,

zur Main-Weser-Bahn angeht habe ich bereits in der Presse das Nötige gesagt: ich bin dagegen, weil ich nicht glaube, dass es sinnvoll ist, zusätzlichen Güterverkehr (und Gefahrengüter zumal) durch Wohngebiete zu führen. Aber hier ist die Entscheidung zum Ausbau bereits gefallen und wird sich allenfalls noch gerichtlich verhindern lassen.
Was das Renditestreben der Bahn angeht: Ich habe ja nichts dagegen, wenn ein Unternehmen wie die Bahn effizient arbeitet. Aber richtig ärgerlich wird es, wenn dann notwendige Investitionen in den Ausbau von Bahnhöfen nicht getätigt werden (da gibt es in meinem Wahlkreis einige, die es dringend nötig hätten), und wenn es in den Bahnhöfen an Sauberkeit mangelt. Ich bin nämlich der Meinung dass man den möglichen Börsenwert eines Unternehmens auch daran ablesen kann, wie er mit seiner Infrastruktur umgeht.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Zimmer
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Frage zum Thema Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
26.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr Zimmer,

Sie sind auf meine Frage vom 30. Dezember 2009, Afghanistaneinsatz, nicht auf die Rechtssicherheit der Bundeswehrsoldaten eingegangen.

Ihre ausschweifende Begründung des ISAF Einsatzes, Rückfall in das Mittelalter, gibt den Bundeswehrsoldaten keine Rechtssicherheit nach heutigen Bundesgesetzen, europäischem Recht oder der Rechte des Internationalen Gerichtshofs.

Welche Absicht haben Sie, um die Rechtsicherheit der Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen zu verbessern?

Hierbei sind bestehende und künftige Bundeswehreinsätze (UN-Mandat / Nato-Mandat / EU-Mandat) im Interesse der Bundeswehrsoldaten zu klären.

Mit freundlichem Gruss
Antwort von Dr. Matthias Zimmer
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28.01.2010
Dr. Matthias Zimmer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Rückfrage zum Thema Afghanistan.

Zur Zeit beschäftigt sich die Bundesregierung mit exakt ihrer Frage. Zum Sachstand möchte ich den Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg zitieren. Er drängt auf Rechtssicherheit für die kämpfenden Bundeswehrsoldaten in Afghanistan. Im ARD-Morgenmagazin hat er gesagt, dass es notwendig sei, Rechtssicherheit für Soldaten zu schaffen, die bei ihrem Einsatz von der Waffe Gebrauch machen müssten. Unklar ist derzeit, ob der Waffengebrauch nach deutschem Polizeirecht, Strafrecht oder Völkerrecht bewertet werden soll.

Dazu wird eine Stellungnahme der Bundesanwaltschaft erwartet. Sie sehen aber, das Thema ist recht kompliziert. Ihr Vertrauen, ich selbst könne die Rechtssicherheit der Soldaten verbessern, ehrt mich; aber hier sind zunächst Judikative und Exekutive gefragt. Das ist in einer gewaltenteiligen demokratischen Ordnung auch gut so.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer, MdB
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Frage zum Thema Soziales
02.02.2010
Von:

Sehr geehrter Dr.Zimmer,

wie und bis wann wird ganz konkret die Politik das Problem der ausufernden Pensionslasten lösen? Der Steuerzahler kann dies doch künftig gar nicht mehr schultern, der Demografiefaktor wirkt doch auch bei Pensionären, oder?
Pensionäre sehen ihre Bezüge zurecht als angemessen an, da sie dafür hart gearbeitet haben. Rentenbezieher, die ebenfalls hart gearbeitet haben, bekommen aber weitaus weniger, obwohl noch dazu selbst eingezahlt wurde? Durchschnittliche Pensionsbezieher können im Alter würdig von der Pension leben, beim durchschnittlichen Rentner sieht es anders aus. Wie will die Politik dies lösen, wenn über die Hälfte der Bundestagsmitglieder Beamte, somit automatisch Lobbyisten des Beamtentums, sind?
Auch die Verfassungsrichter sind am Beamtentum angelehnt. Wie also und bis wann wird die tickende Zeitbombe der Pensionslasten, die auch ungerecht im Vergleich zu den Renten sind, im und vom Beamtenstaat Deutschland gelöst?
Beamte sind dem Wohl des Staates verpflichtet, deshalb ist eine jährliche Kürzung der Pensionen um 1% zumutbar, oder? Wiegt der Vorteil der Unkündbarkeit, gerade in der Globaliserung heute nicht so schwer, dass Einschnitte bei den Pensionen zumutbar sind, bei den Renten wurde doch auch nicht lange gefackelt und dies von der Beamtenmehrheit im Bundestag beschlossen?
Die Beamtenmehrheit im Bundestag ist zwar offiziell "Volksvertreter", wird aber nicht vom Volk, sondern von den Parteien, parteiübergreifend, generiert.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Matthias Zimmer
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05.02.2010
Dr. Matthias Zimmer
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 2. Februar 2010.

Grundsätzlich sind Sozialversicherungsrenten und Beamtenpensionen schwer zu vergleichen. Altersrenten werden vom Rentenversicherer gezahlt. Der Arbeitgeber ist an der Auszahlung der Altersrente nicht beteiligt. Beamtenpensionen entspringen dem Alimentationsprinzip, also der Verpflichtung seines Dienstherren, Beamten nicht nur während des Dienstes, sondern auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen. Pensionen können nach § 55 BeamtVG entsprechend gekürzt werden, wenn Pensionäre aus früheren Angestelltenverhältnissen Rentenanwartschaften erworben haben. Die Rente ist also vorrangig vor der Pension. Dies begründet sich aus der Idee der Alimentation, dass Beamtenpensionen "nur" einen angemessenen Lebensunterhalt sichern sollen.

Beamte können, anders als Angestellte im öffentlichen Dienst, keine Zusatzversorgung für das Alter abschließen. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005, ist die Beamtenversorgung eigenständig und in ihrer Struktur nicht mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Die Beamtenversorgung umfasst sowohl die Funktion der gesetzlichen Rentenversicherung als auch die einer Zusatzversorgung beziehungsweise betrieblichen Altersversorgung.

Darüber hinaus sind Pensionen Einkommenssteuerpflichtig. Altersrenten unterliegen -- abhängig von Renteneintrittsalter- und jahr -- nur zu einem Teil der Einkommenssteuer.

Auch die Beamtenversorgung steht aufgrund der demographischen Entwicklung vor finanziellen Herausforderungen. Um die Versorgungsleistungen angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger sicherzustellen, werden Versorgungsrücklagen als Sondervermögen aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen gebildet. So müssen sich die aktiven Beamten und die Versorgungsempfänger seit 1999 über die Versorgungsrücklage an der zukünftigen Finanzierung der Pensionen beteiligen. Das Besoldungs- und Versorgungsniveau wird bis zum 31. Dezember 2017 in gleichmäßigen Schritten um jeweils 0,2 Prozent abgesenkt werden.

Die von ihnen erwähnte "Beamtenmehrheit" im Deutschen Bundestag gibt es nicht. Von insgesamt 622 Abgeordneten sind 114 verbeamtet.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Zimmer, MdB
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