Dr. Matthias Zimmer (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Matthias Zimmer
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
03.05.1961
Berufliche Qualifikation
Angestellter
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
Frankfurt am Main
Wahlkreis
Frankfurt am Main I
Ergebnis
35,2%
Landeslistenplatz
21, Hessen
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Herr zu Guttenberg hat bei seiner Doktorarbeit schwere Fehler gemacht und ihm ist der Titel entzogen worden. (...) Allerdings fällt es mir angesichts der Menge der Ungereimtheiten in der Dissertation zunehmend schwer anzunehmen, dies sei alles versehentlich passiert. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,

können nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz 4 Ihrer Meinung nach Betroffene einen Sonderbedarf bei Gericht anmelden, um eine Jahreskarte, die für den Besuch der Nationalbibliothek in Frankfurt am Main, Berlin und Leipzig notwendig ist, erwerben zu können. Gehört die Möglichkeit zur täglichen Lektüre einer/mehrerer Tageszeitung/en im Lesesaal der Nationalbibliothek zur Würde des Menschen ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Matthias Zimmer
1Empfehlung
16.02.2010
Dr. Matthias Zimmer
Sehr geehrter Herr ,

das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgetragen, für einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarf neu Sorge zu tragen. Nach meinem Verständnis auch des Urteils ist dieser Bedarf allerdings recht eng zu fassen. So sehr ich damit sympathisiere, die Möglichkeiten der Teilhabe über die Lektüre von Tageszeitungen zu eröffnen, eine Pflicht des Bundes zur Erstattung einer Jahreskarte für die Nationalbibliothek ergibt sich daraus aus meiner Sicht nicht. In Frankfurt zumindest gibt es die Möglichkeit, über einen so genannten Frankfurt-Pass kostenlos die Ressourcen der Stadtbibliothek zu nutzen, die nach meiner Erfahrung hinsichtlich der Ausstattung mit Tageszeitungen der Nationalbibliothek durchaus vergleichbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer
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Frage zum Thema Soziales
02.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,

die CDU hatte eine Bürgergeld-Kommission ins Leben gerufen. Seit Dieter Althaus als Ministerpräsident zurückgetreten ist, hört man davon gar nichts mehr.

Da Sie in Arbeit und Soziales tätig sind meine Frage: was tut sich in dieser Angelegenheit und befürworten oder lehnen Sie persönlich das Bürgergeld ab?

Mit freundlichen Grüßen
, Ffm
Antwort von Dr. Matthias Zimmer
bisher keineEmpfehlungen
03.03.2010
Dr. Matthias Zimmer
Sehr geehrter Herr ,

ich halte die Idee von Herrn Althaus für einen Irrweg, und zwar aus folgenden Gründen:

Erstens gehen die Berechnungen davon aus, dass eine ausreichende Anzahl von Erwerbstätigen zur Finanzierung eines Grundeinkommens bereit steht. Das ist eine vernünftige Annahme, weil man ja nicht vorhersagen kann, wie sich die Zukunft entwickelt; allerdings wissen wir, dass der demographische Wandel die Erwerbsbevölkerung eher vermindern wird. Was wir aber nicht wissen: Ist es denn so abwegig zu vermuten, dass viele Menschen, abgesichert durch ein solidarisches Bürgergeld, entweder gar nicht arbeiten oder ihre Arbeitszeit reduzieren? Und wie sieht es mit der Motivation derjenigen aus, die arbeiten? Werden die sich noch ins Zeug legen, unternehmerische Risiken eingehen, neue Wege gehen, wenn es doch auch einfacher geht? Die Konsequenzen einer Verhaltensänderung durch ein solidarisches Bürgergeld können nicht beziffert werden Aber sie können die schöne Modellrechnung in ihrer Substanz in Frage stellen.

Zweitens muss man die Frage stellen ob durch die Einführung eines solidarischen Bürgergeldes nicht diejenigen erhebliche Vorteile haben, die ohnehin schon eine eigene Grundsicherung durch eine mietfreie Immobilie oder Kapitaleinkünfte haben. Hier wären die Mitnahmeeffekte hoch, der Anreiz, eine Arbeit aufzunehmen, gering. Für den, der nichts hat, reicht das Grundeinkommen zum Leben kaum aus, für den, der genügend hat, ist es eine willkommene, aber unnötige zusätzliche Geldquelle.

Drittens würde ein Bürgergeld dazu führen, dass Sicherungsstrukturen wie das Arbeitslosengeld wegfallen. Damit ist für jeden, der arbeitslos wird, unmittelbar der Einkommensabsturz auf das Niveau des Bürgergelds vorprogrammiert - es sei denn, er sichert sich mit einer Privatversicherung ab. In der Rente würde das Äquivalenzprinzip durch eine staatliche Einheitsrente ersetzt - wiederum: Es sei denn, man sichert sich mit einer Privatversicherung zusätzlich ab. Das solidarische Bürgergeld ist damit eine Gewinnmaschine für Privatversicherungen.

Viertens: Gerade die Union betont immer wieder das Prinzip der Subsidiarität. Das solidarische Bürgergeld ist das genaue Gegenteil davon. Transferleistungen werden ohne Ansehen der Person und der individuellen Lage verteilt. Mit Gerechtigkeit hat dies nichts zu tun, mit Subsidiarität schon gar nichts. Mit einem solchen Bürgergeld wäre die Union drauf und dran, zentrale Grundprinzipien ihres Selbstverständnisses über Bord zu werfen.

Fünftens: Das solidarische Bürgergeld ist ein staatlicher Mindestlohn. Für Betriebe schafft dies einen Anreiz, Löhne weiter abzusenken. Anständiger Lohn für anständige Arbeit: diese Grundforderung des Arbeitslebens könnte dann getrost zu den Akten gelegt werden. Der Staat zahlt ja zu.

Norbert Blüm hat Recht: Das Bürgergeld ist eine Dampfwalze, die den Sozialstaat platt macht. Es entspricht nicht dem Wertebild der Union.
Bürgergeld, Grundeinkommen oder wie immer man die Modelle nennen will: Es sind merkwürdige Kreuzungen von marxistischer Gleichheitsideologie und neoliberalen Marktphantastereien. Der Mensch wird zum Versuchsobjekt radikaler Ideologen. Gegenüber solchen Ideologen ist Vorsicht geboten, denn auch sie können nicht alle Konsequenzen übersehen, die ein solcher Systemwandel mit sich bringt. Auch wenn es mühsam ist: Die schrittweise Reform von Sozialsystemen ist besser. Aus den Träumen des radikalen Wandels spricht eine verhängnisvolle Neigung zum Unbedingten, zur umfassenden Neuerfindung von Institutionen und Systemen, die den Menschen beglücken sollen und in der Geschichte regelmäßig das Gegenteil bewirkt haben. Und deshalb sollte auch die Union die Finger davon lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Zimmer
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Frage zum Thema Soziales
05.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,

vielen Dank für Ihre umgehende und ausführliche Antwort. Ich kann Ihre Argumentation nachvollziehen. Aber es bleibt (für die betroffenen Menschen) eine wesentliche Frage:

Was passiert bei ca. 6 Millionen Arbeitslosen und ca 1 Million offener Stellen mit den verbleibenden 5 Millionen Menschen? Selbst wenn diese noch so eine gute Ausbildung/Schulung bekämen - sie sind im bisherigen System nicht unterbringbar. Und mit tendenziell zunehmender Rationalisierung kann diese Zahl weitere Steigerungen erfahren.

Mit freundlichen Grüßen
, Frankfurt
Antwort von Dr. Matthias Zimmer
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09.03.2010
Dr. Matthias Zimmer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Sicherlich ist es richtig, dass im Augenblick die Anzahl der offenen Stellen nicht sehr hoch ist. Deshalb brauchen wir wirtschaftliches Wachstum. Nur so können neue Stellen geschaffen werden.

Ich glaube aber auch, dass sich die Lage mittelfristig auf dem Arbeitsmarkt schon deshalb entspannen wird weil die geburtenschwachen Jahrgänge nun auf den Arbeitsmarkt kommen. Das wird einige, aber nicht alle Probleme lösen. So wird auch in Zukunft die Aussicht auf Beschäftigung wesentlich eine Funktion des Bildungsgrads sein. Auch deswegen ist es richtig, dass die Bundesregierung -- trotz der Krise -- im Bereich der Bildung die Ausgaben erhöht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.03.2010
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,

im sogenannten ELENA-Verfahren, welches in der letzten Bundestags-Wahlperiode mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen wurde, werden sensible Daten über jeden Arbeitnehmer zentral bei der "Zentralen Speicherstelle" gespeichert.

Laut § 103 Abs. 4 SGB IV hat jeder unfreiwillige "Teilnehmer" am ELENA-Verfahren gegenüber der Zentralen Speicherstelle Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
Daher habe ich die ZSS zur Auskunft aufgefordert (was bereits nicht einfach war, weil eine Kontaktadresse schwer zu finden ist). Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass der Auskunftsanspruch bis 2012 nicht realisierbar sei. Somit wurde mir die rechtlich vorgeschriebene Auskunft verweigert - es wird offen gegen geltendes Recht verstoßen.

Wie kann die Regierung einen solchen offenen Rechtsbruch durch öffentliche Stellen dulden? Welche unmittelbaren Maßnahmen werden getroffen, um das Problem zu lösen?

Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass das Datenmonster "ELENA" wieder abgeschafft und die bereits gespeicherten Daten vollständig gelöscht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jan
Antwort von Dr. Matthias Zimmer
bisher keineEmpfehlungen
26.04.2010
Dr. Matthias Zimmer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum ELENA-Verfahren. Ich habe Ihr Anliegen an das zuständige Ministerium mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme weiter geleitet. Sobald ich Antwort erhalten habe, werde ich Sie hiervon umgehend in Kenntnis setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer MdB
Ergänzung vom 04.05.2010
Sehr geehrter Herr ,

nun lichtet sich in der von Ihnen angesprochenen Frage ein wenig das Dunkel. Das zuständige Ministerium hat zugesagt, die Dinge nun schnell anzugehen. Es wird dann keineswegs mehr bis 2012 dauern, bevor Sie über Ihre Daten Auskunft erhalten. Unabhängig davon ist aber auch das genannte ELENA-Verfahren in der Überarbeitung. Und das, diesen Ausruf der Erleichterung mögen Sie mir nachsehen, ist auch gut so.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Zimmer
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
02.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr,

im Rahmen des Deutschunterrichts einer zwölften Klasse einer hessischen Gesamtschule haben sich bei der Lektüre des Werkes Fausts von Johann Wolfgang von Goethe einige Fragen herausgebildet, die wir Ihnen als ein Repräsentant des Kultusministeriums gern stellen würden.
1. Haben Sie Faust gelesen?
2. Falls ja: warum haben Sie Faust gelesen?
3. Was ist ihre persönliche Meinung zu Faust?
4. Halten Sie Faust für literarisch wertvoll?
5. Warum gehört Faust zum Kanon (Pflichtlektüre in der Schule) und warum in den von der CDU-regierten Bundesländern?
6. Sollte Faust weiterhin gelesen werden?
7. Gibt es eine Alternative zu Faust (als Pflichtlektüre)?

Mit freundlichen Grüßen
die Stufe 12 der Heinrich Böll Schule
Antwort von Dr. Matthias Zimmer
11Empfehlungen
08.06.2010
Dr. Matthias Zimmer
Liebe Stufe 12 der Heinrich-Böll-Schule,

Ihre Anfrage macht mich zunächst einmal ratlos. Weniger wegen der eigentümlichen und auch nicht umgangssprachlich zu erklärenden Anrede "Sehr geehrter Herr", auch nicht wegen der im Deutschunterricht einer zwölften Klasse offenkundig nicht vermittelten Kenntnis darüber, dass Namensgeber und Schule durch Bindestriche miteinander zu verbinden sind; schließlich auch nicht deswegen, weil Sie in mir einen Repräsentanten des Kultusministerium zu erkennen glauben, das als Landesministerium (Exekutive) mit dem Deutschen Bundestag (Legislative), dessen Mitglied ich bin, nichts zu tun hat. Nein, es ist diese Häufung von Wissenslücken und Merkwürdigkeiten, die in mir den Verdacht aufkommen lässt, die Anfrage könnte nicht ernst gemeint sein oder zumindest, wenn sie es denn wäre, in mir den Verdacht aufkommen lässt, dass es für eine Faust-Lektüre vielleicht doch ein wenig zu früh für die Stufe 12 der Heinrich-Böll-Schule sein könnte. Sei´s drum, als einigermaßen literarisch interessierter und grundsätzlich auskunftsbereiter Zeitgenosse will ich denn auch diese Fragen beantworten.

1. Ja
2. Aus Spaß
3. Einer der Höhepunkte der deutschen Literatur
4. Ja
5. Weil es zum kulturellen Grundwissen derjenigen gehört, die die Schule mit
dem Zeugnis der Reife abschließen wollen.
6. Ja
7. Nein

Mit freundlichen Grüßen, ad usum delphini,

Dr. Matthias Zimmer, MdB
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