Dr. Matthias Heider (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Matthias Heider
Geburtstag
18.05.1966
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Lüdenscheid
Wahlkreis
Olpe - Märkischer Kreis I
Ergebnis
47,4%
Landeslistenplatz
3, Nordrhein-Westfalen
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(...) Zweifellos handelt es sich bei einer Beschneidung um einen irreversiblen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, der jedoch vergleichsweise gering ausfällt, da eine gesundheitliche Schädigung nicht die Folge ist. Demgegenüber steht der große Stellenwert, den die Beschneidung von Jungen in der jüdischen Religion und im islamischen Glauben hat. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.12.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Helder,

auf Grundlage des bereits veröffentlichten Netzentwicklungsplans soll in Kürze über den Bundesbedarfsplan abgestimmt werden. Es ist geplant, einen Konverter zur Umwandlung von Wechselstrom in Gleichstrom in Meerbusch-Osterath zu bauen. Hierzu soll ein riesiges Gebäude mit einer Grundfläche von 200 x 100 m und einer Höhe von 20 – 30 Metern errichtet werden. Der Konverter soll direkt an ein Wohngebiet angrenzen. Gegen diese Pläne des Netzbetreibers Amprion gibt es laut Aussagen der Bundesnetzagentur rund 2.000 Einwände von Osterather Bürgern. Trotz dieser Vielzahl von Einwän-den verkündet die Bundesnetzagentur, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Einwände nicht berücksichtigt werden sollen. Wie stellen Sie nach dieser Aussage sicher, dass das von Ihnen zu verabschiedende Gesetz (Bundesbedarfsplan) alle maßgeblichen Gesichtspunkte berücksichtigt?

Sollte nicht nach den Erfahrungen mit "Stuttgart 21" sichergestellt werden, dass politische Entschei-dungen zu Großprojekten zukünftig transparenter gestaltet werden? Im EnWG ist doch aus genau diesem Grund die Beteiligung der Bürger und eine umfangreiche Umweltprüfung vorgeschrieben worden. Beides ist aus meiner Sicht nicht durchgeführt worden. Nur durch Zufall wurden zwei Bürger mit entsprechenden Fachkenntnissen auf das Vorhaben aufmerksam. Entspricht dieses Vorgehen Ihrer Vorstellung von einem transparenten Verfahren? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Entscheidung über die Unterbrechung der HGÜ-Trasse in Meerbusch-Osterath und den vorgesehe-nen Konverterstandort vertagt und die unterbliebene Öffentlichkeitsbeteiligung und die unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfung vor einer endgültigen Entscheidung nachgeholt wird?
Antwort von Dr. Matthias Heider
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16.05.2013
Dr. Matthias Heider
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihr Schreiben vom 8.12.2012 zum Konverterstandort Meerbusch Osterath. Aufgrund der andauernden Beratungen zum Bundesbedarfsplangesetz im Wirtschaftsausschuss habe ich mich entschlossen, Ihnen erst nach der Abstimmung zu diesem Gesetz zu antworten. Das zweite Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (Bundesbedarfsplangesetz) wurde am 25. April 2013 vom Plenum des Deutschen Bundestages angenommen.

Aus meiner Sicht ist es ausgesprochen wichtig, die Sorgen der Betroffenen vor Ort im Zuge der Energiewende sehr ernst zu nehmen. Deshalb haben wir uns mit der von Ihnen aufgeworfenen Problematik umfassend im Wirtschaftsausschuss beschäftigt. Im Zuge der Beratungen zum Bundesbedarfsplangesetzes ist insbesondere auch am Beispiel des Netzverknüpfungspunktes Meerbusch Osterath die Fragestellung des Standortes von Konvertern intensiv diskutiert worden. Hierzu wurden die Sachverständigen in der Anhörung des Wirtschaftsausschuss am 15.04.2013 ausführlich befragt.

Uns ist wichtig, dass in den Planungs- und Genehmigungsverfahren bei der konkreten Suche nach einem geeigneten Konverterstandort ein Höchstmaß an Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Prüfung möglicher Alternativen gewährleistet wird. Mit dem Bundesbedarfsplangesetz ist zwar der Netzverknüpfungspunkt gesetzlich verbindlich festgelegt, aber eben gerade nicht der Standort von Nebenanlagen und so auch der Konverter. Der Standort von Nebenanlagen kann somit auch mehrere Kilometer von dem verbindlichen Netzverknüpfungspunkt entfernt liegen.

Diese gesetzliche Klarstellung ist ein wichtiger Beitrag zur notwendigen Akzeptanz für den Netzausbau im Rahmen der Energiewende.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Heider MdB
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Frage zum Thema Soziales
18.02.2013
Von:
-

guten Tag Herr Heider

Heute habe ich bei einer Filiale der Sparkasse Lüdenscheid, nicht bei meiner Hausbank (Sparda-Bank West), Geld abgeholt!

Egal welchen Betrag ich eingegeben habe, immer 3,90€ Bearbeitungsgebühr!

Ich rechne ab und zu mal wieder in DM um und kam auf die Summe von 7,627737DM!

Das ist einfach unglaublich!

Ich hole nicht irgendjemanden Geld ab - sondern - mein Geld ab!

Ich finde, da sind Sie als Politiker fordert, ggf. mit neuen Rahmenbedingungen (Gesetzen).

Nicht nur ich, sondern auch viele andere Leute, empfinden das auch als unglaubliche Abzocke!

Klar, müssen die Sparkassen die Geräte aufstellen, warten, bestücken und instand halten!
Aber - sie sparen dadurch auch Personal und damit Kosten ein!

Nur zur Erinnerung:

Die Sparkassen sind bis auf wenige Ausnahmen, öffentlich-rechtliche Kreditinstitute!
Die Sparkassen haben die Geld-und Kreditversorgung der Bevölkerung in ihrem regionalen Bereich zu gewährleisten sowie den Mittelstand zu fördern.

Dem Kreditinstitut ist die Aufgabe gestellt, aus dem öffentlichen Interesse erwachsende oder darin begründete Bankgeschäfte zu erledigen.

Der Eigentümer oder die Trägerkörperschaft ist das Land oder die Gemeinde, ggf. der Staat!

Und - wer ist der Staat?

Ich überlege, ob ich eine Klage in Straßburg, vor dem europäischen Gerichtshof anstrebe.

Der EU in Brüssel sind die Sparkassen schon lange ein Dorn im Auge!

Warum bestimmt die Politik nicht einfach, das die unterschiedlichen Sparkassen sich zusammensetzen und einen, für alle, tragbaren Kompromiss mit bezahlbaren Gebühren ausarbeiten?!

mfg. Klaus-Peter Lorentz
Antwort von Dr. Matthias Heider
bisher keineEmpfehlungen
16.05.2013
Dr. Matthias Heider
Sehr geehrter Herr Lorentz,

Sie sprechen mit Ihrem Schreiben vom 18. Februar 2013 zum Thema Gebühren bei Bankautomaten ein Thema an, dass viele Bürgerinnen und Bürger durchaus zu Recht mit Unverständnis wahrnehmen.

Laut Erhebungen des Bundeskartellamtes verlangen Sparkassen durchschnittlich 4,26 Euro pro Fremdabhebung. Bei Genossenschaftsbanken liegt die Gebühr im Durchschnitt bei 3,90 Euro. Im Unterschied dazu haben sich die Privatbanken auf Drängen der Bundesverbraucherschutzministerin, Ilse Aigner (CSU), bereits 2011 darauf geeinigt, von Fremdkunden eine Gebühr von maximal 1,95 Euro zu erheben.

Rein rechtlich betrachtet gibt es allerdings weder einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung eines Entgelts für Fremdabhebungen, noch existieren spezielle Vorschriften zur Höhe dieser Entgelte. In der Europäischen Union existieren ebenfalls keine speziellen Vorschriften zur Höhe der Entgelte für Fremdabhebungen an Geldautomaten in Deutschland noch im Ausland. Grundsätzlich sind Entgelte nur dann unwirksam, wenn sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch "sittenwidrig" sind.

Auch eine staatliche Begrenzung der Preise bedürfte unter den Gesichtspunkten der Vertrags- und der Berufsausübungsfreiheit allerdings eines besonderen Rechtfertigungsgrundes. Eine solche Rechtfertigung ist gegenwärtig jedoch nicht ersichtlich. Grundsätzlich bildet sich ein wettbewerbskonformer Preis am Markt, solange keine Kartellabsprachen getroffen werden oder eine marktbeherrschende Stellung missbraucht wird. In solchen Sachen ist das Bundeskartellamt zuständig, nicht der Gesetzgeber.

Ob bezüglich der Fremdabhebung an Geldautomaten Kartellrechtsverstöße vorliegen, wird bereits vom Bundeskartellamt geprüft. Ich hoffe sehr, dass das Bundeskartellamt, die laufende Überprüfung bald abschließt und bei Verstößen dafür sorgt, dass eine ausufernde Geschäftspolitik unterbunden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Heider MdB
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