Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Dr. Martina Bunge
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Sozialwissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim
Ergebnis
21,8%
Landeslistenplatz
2, Mecklenburg-Vorpommern
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Frage zum Thema Familie
11.08.2005
Von:

Was werden Sie tun, um Müttern (und Vätern) mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe bei der Wahrnehmung ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgaben zu ermöglichen?
Antwort von Dr. Martina Bunge
3Empfehlungen
11.09.2005
Sehr geehrter Herr Schuren,

bitte entschuldigen Sie die späte Beantwortung Ihrer Frage.

Ich denke, es gibt noch viel zu tun, dass Deutschland ein wirklich kinderfreundliches Land wird und Erziehenden umfassende Unterstützung zuteil wird. Das gilt insbesondere für Mütter und Väter mit Behinderung.

Vom Grundsatz her setze ich mich für eine Assistenz ein, um Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Assistenz verstehe ich so, dass der Mensch mit einem Handikap am besten weiß, was für ihn als Ausgleich nötig ist und danach muss die Unterstützung individuell ausgerichtet sein.

Assistenz soll ein selbst bestimmtes Leben in allen Lebenssituationen sichern alöo auch bei der Erziehung von Kindern.

Leider sind wir mit allen Vorhaben in der Bundesrepublik zu Gleichstellungsgesetzen im Bund und - wenn vorhanden - in den Ländern noch ein Stück weg von meiner grundsätzlichen Auffassung. Aber ich werde nicht müde werden, dafür zu streiten.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Bunge
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Frage zum Thema Gesundheit
19.08.2005
Von:

Liebe Frau Bunge,
Zeitungsberichten zufolge will ihre Partei alle Drogen legalisieren. Finden Sie diese Forderung vor dem Hintergrund von Tausenden von Drogenabhängigen nicht menschenverachtend?


Mitglied einer Selbsthilfegruppe
Antwort von Dr. Martina Bunge
2Empfehlungen
11.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.

Dauernde mediale Wiederholung macht es nicht wahrer, die Linkspartei.PDS war zu keiner Zeit für die Legalisierung aller Drogen.

Die Linkspartei.PDS tritt für die Entkriminalisierung weicher Drogen, wie Cannabis, ein.

Nach unserer Auffassung sollen Cannabisprodukte wie Alkohol und Tabak legalisiert werden und an Personen über 16 Jahre frei verkäuflich sein. Abgabestellen und Beipackzettel sollen über Risiken informieren..

Harte Drogen sollen unter ärztlicher Aufsicht abgegeben werden und Bedingungen für einen weichen Entzug geschaffen werden. Das rettet Menschenleben, bremst gesundheitliche und soziale Verelendung Betroffener und reduziert Beschaffungskriminalität.

Umfassende Aufklärung , die bedingungslose und auch kontrollierte Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes und die Verabschiedung eines längst fälligen Präventionsgesetzes bringen mehr als Verbote.

Auch die Medien haben eine Verantwortung, legale Drogen nicht als zum modernen Lebensstil gehörig darzustellen.

Darüber hinaus gilt es auch die Ursachen von Suchtanfälligkeiten zu beseitigen, dazu gehören für mich: Arbeit und soziale Gerechtigkeit für alle und insbesondere Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche.

Als Mitglied einer Selbsthilfegruppe können Sie sicher Erfahrungen beisteuern, die andere zum Verzicht auf Drogen anregen.

Mit freundlichen Grüßen verbleibt

Martina Bunge
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Frage zum Thema Gesundheit
20.08.2005
Von:

Liebe Frau Bunge,
was tun Sie für die Heilpraktiker? Warum werden für den Heilpraktiker soviel Medikamente gestrichen?

HP
Antwort von Dr. Martina Bunge
2Empfehlungen
11.09.2005
Liebe Frau ,

bitte entschuldigen Sie, dass Sie so lange auf meine Antwort warten mussten. Aber die Vielzahl der Wahlkampfverpflichtungen und meine alternativen Aktivitäten um eigene Gesunderhaltung brauchten in den letzten Tagen meine gesamte Zeit.

Ich sage das so ausführlich, um Ihnen zu verdeutlichen, dass aus eigenem Erleben mein Ansatz für die Gesundheit von Menschen ein ganzheitlicher ist.

Daher ist für mich die Schulmedizin allein, nicht der Weißheit letzter Schluss. Ich denke in der Bundesrepublik müsste viel mehr für Prävention und auch für alternative Heilmethoden getan werden.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass alternative Heilmittelmethoden nicht weiterhin unbegründet diskriminiert und alternative Heilmittel auch erstattet werden.

So könnte Ihr Wirken als Heilpraktikerin auch gestärkt werden.

Mit freundlichen Grüßen verbleibt

Martina Bunge
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Frage zum Thema Familie
24.08.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Martina Bunge,

meine Frage bezieht sich auf die beabsichtigte Familienpolitik ihrer Partei, hier insbesondere auf die Rechte der Kinder im Scheidungs- und Trennungsfall. Festgestellt werden kann, dass das Neue Kindschaftsrecht allgemein nicht in allen Fragen gegriffen hat. Immer noch verlieren Kinder aus getrennten Ehen/Beziehungen in gewissen Zeiträumen (meist innerhalb der ersten 4 - 5 Jahre) den Bezug zum getrennt lebenden Elternteil. Die mit dem Neuen Kindschaftsrecht, i. V. m. dem Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Familie - dort versteckt die Umstellung des statischen Unterhaltstitels auf dynamisch) hat also keine nachhaltige Stärkung der Kindesrecht auf Umgang mit beiden Eltern(teilen) gebracht. Der/die Alltagssorgeberechtigt kann weiterhin ungestraft das Recht von Kindern missachten und den Umgang zum Umgangsberechtigten oder 2. Sorgeberechtigten von der Entwicklung und Erziehung der Kinder ausschließen. In Fragen des gemeinsamen Sorgerechts ist dies um so gravierender, da der 2. Sorgeberechtigte nicht nur das Recht, sodern auch die Pflicht zur Sorge hätte - wenn nicht Gerichte und Jugendämter, aufgrund der immer noch schwammigen Rechtslage, im Zusammenhalt mit den Alltagssorgeberech-tigten verhindern würden. Bisher ist der Gesetzgeber, in diesem Fall vorrangig rot/grün, in seiner Rechtsgrundlagenschaffung von "Voraussetzungen" und "Klauseln" ausgegangen, die von den betroffenen Kindern und deren Vertreter nicht eingefordert werden können. Diese unklare Lage grenzt vor allem Väter aus der Erziehungs- und Sorgeverantwortung und schädi-gen nachhaltig die Rechte und das zu entwickelnde soziale Empfinden von Trennungskindern.

Durch die o.g. Umstellung der statischen auf dynamische Unterhaltstitel werden Trennungsväter und -mütter in das finanzielle Abseits, nahe der Sozialhilfe, gedrängt.
Während beim abgesetzten statischen Titel sicherlich zuwenig Unterhalt an den Alltagssorgeberech-tigten für die Kinder zur Verfügung gestellt wurde, hat sich der Spieß mit der Dynamisierung gedreht. Jetzt werden die so genannten Unterhaltsschuldner finanziell zu stark belastet, so dass oftmals die notwendigen finanziellen Mittel für den auszuübenden Umgang nicht mehr vorhanden sind.

Der nun angesprochene Umgang erweist sich als weiteres Problem. Nicht nur durch die genannten Unterhaltszahlungen in der derzeitigen Höhe kann dieser verhindert werden. Die Alltagssorgeberech-tigten verhindern oder erschweren diesen ohnehin bereits in 70 - 80 % der Fälle.

Die Aufzählungen lassen sich hier bei weitem in Uferlose betreiben. Das liegt mir fern.
Folgende Fragen an Sie ergeben sich jedoch:

1. Welche Schritte werden oder wollen Sie unternehmen, um die Kinderrechte, auch in Bezug auf die Richtlinien und Gesetze der Europäischen Union, zu stärken und den Bezug auf Vater und Mutter nach Trennung zu verfestigen?

2. Welche Vorhaben bestehen, die Rolle des Mannes in Bezug auf das Familienrecht, die Erziehung der Kinder zu stärken?

3. Welche Absichten haben Sie, dass derzeitige Unterhaltsmodell ausgewogener, sozial gerechter zu gestalten?

4. Wie werden aus Ihrer Sicht demnächst Unterhalts-, Umgangsmodelle aussehen?

Sie können sich vorstellen, dass Ihre Antwort für viele Umgangsberechtigte / 2. Sorgeberechtigte Wahl- entscheidend sein kann.
Immerhin wurden lt. dem Statistischen Landesamt (Quelle SVZ) 125 Ehen allein im Landkreis Parchim geschieden. Damit wurden lt. derselben Quelle 80 Kinder Scheidungsopfer und sind von den vorge-nannten Punkten betroffen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Martina Bunge
2Empfehlungen
11.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

Sie sprechen ein auch meiner Meinung nach in der Bundesrepublik unzureichend geregelte Problematik an – Kinder im Trennungsfall.

Was deren finanzielle Sicherung betrifft, darf ich Sie auf meine Antwort auf die Frage von Frau Schmidt verweisen.

Was das Sorgerecht betrifft, so ist vor Jahren nach langen Debatten eine Änderung erfolgt.. Wenn es in der Praxis, wie Sie berichten, zu Diskriminierungen der Umgangsberechtigten bzw. der 2. Sorgeberechtigten zuungunsten der Kinder kommt, muss das Sorgerecht erneut auf den Prüfstand.

Durch meine Lebenserfahrung weiß ich jedoch, dass durch Gesetze wohl nie die jeweilige Spezifik aller Lebenssituation voll abgebildet werden kann, bei Trennungen und neuen Beziehungen insbesondere.

Auf jeden Fall fordert die Linkspartei.PDS, dass alle Lebensweisen gleichgestellt werden und alle Familien, wo Kinder aufwachsen besonders zu fördern sind.

Ihre Anregungen werde ich in meiner weiteren Arbeit beachten.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Bunge
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Frage zum Thema Familie
25.08.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Bunge,
kurze Vorgeschichte:
Ich lebe seit ca. 6 Jahren mit einem Mann zusammen, der zwei Kinder aus erster Beziehung hat und für beide Monat für Monat einen hohen Unterhalt zahlt, der ihn an das Existenzminimum treibt. Vor 3 Jahren wurde unser gemeinsames Kind geboren. Ich konnte nicht einmal ein volles Erziehungsjahr zu Hause bleiben und unser Kind richtig aufwachsen sehen, da ich dazu gezwungen war, Geld dazuzuverdienen, um dem Kind Sachen etc. zu kaufen, weil der Unterhalt für die anderen beiden Kinder so hoch ist.
Auch können die beiden Kinder aus erster Beziehung viel besser leben, da die Mutter für Beide mit staatlichem Kindergeld plus Unterhaltszahlungen monatlich knapp 900 Euro zur Verfügung hat und dazu auch noch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
Wir als Zweitfamilie haben nicht mal 600 Euro monatlich zur Verfügung (2 Erwachsene und 1 Kind), obwohl ich auch 6 Std. täglich arbeiten gehe! Urlaub und gute Anziehsachen gibt es für uns nicht. – Dies wird sich wohl auch vorerst nicht ändern, wenn man bedenkt, wie lange Väter nur „Zahlväter“ sind.
Sind wir als Zweitfamilie eine Familie 2.Klasse? Ist unser gemeinsames Kind ein Kind 2.Klasse?
Was soll ich unserem Kind sagen, wenn es fragt, wann wir endlich mal in Urlaub fahren, da die beiden anderen Kinder ja erzählen, dass sie z.B. auf Ibiza und in der Türkei waren?

1. Wann und was wollen Sie in Zukunft für Zweitfamilien tun?
Bleiben wir etwa immer diejenigen, die auf alles verzichten müssen?
2. Wohin werden Väter getrieben, die so viel Unterhalt zahlen müssen?
Haben sie kein Recht auf eine neue Familie, da dies finanziell nicht machbar ist?
3. Was heißt bei Ihnen „Familienpolitik“?
Sind wir als Zweitfamilie denn keine Familie?

Ein Vater, der regelmäßig den Unterhalt zahlt, kann seine erstgeborenen Kinder bald nicht mehr zu sich nehmen, da das Geld für die Umgangsfahrten nicht mehr da ist. Soll damit erreicht werden, dass sich die Kinder vom Vater und den „Halb“-Geschwistern entfremden und ganz den Kontakt aufgeben.
Wozu gibt es gemeinsames Sorgerecht, wenn die/der Alltagssorgeberechtigte sowieso über alle (eigentlichen) Pflichten hinweggucken kann (z.B. keine Auskunft zum Gesundheitszustand, schulische Sachen, Aufenthaltsgeschichten)?
4. Wie wollen Sie das gemeinsame Sorgerecht gerechter gestalten und damit Vätern an der gewollten Erziehung teilhaben lassen?

Zu all den Fragen habe ich bisher nie konkrete Auskünfte bekommen. – Ich hoffe daher, dass sie auch an die Anliegen der vielen Zweitfamilien gedacht haben!? Oder werde ich auch diesmal wieder enttäuscht???
Ich glaube, dass meine Fragen für viele „Zweit“-Frauen und Trennungsväter im Lande für eine Wahl wichtig sind.

Freundlichst
Antwort von Dr. Martina Bunge
3Empfehlungen
11.09.2005
Sehr geehrte Frau ,

bitte entschuldigen Sie, dass Sie auf meine Antwort auf ihre Frage so lange warten mussten.

Ich stimme Ihnen zu, dass die Regelungen zur Sicherung von Zweitfamilien unzureichend sind. Insbesondere dann, wenn das Geld, das verteilt werden soll, knapp ist.

Deshalb trete ich wie auch meine Partei dafür ein, dass zu allererst die eigenständige Sicherung von Kindern verbessert wird. Wir schlagen beispielsweise ein Kindergeld von 250 ? vor, darüber hinaus die Freistellung von den Kita-Gebühren für finanziell schwache Familien.

Mit Genugtuung habe ich vernommen, dass die Bundesjustizministerin in der letzten Kabinettssitzung noch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Unterhaltsrechts eingebracht hat. Darin soll die Rangfolge des Unterhaltsanspruchs neu geregelt werden und künftig Kinder Vorrang vor anderen Unterhaltsberechtigten sowie geschiedene und derzeitig Partner gleichgestellt werden.

Wenn ich nach der Wahl dem Bundestag angehören sollte, werde ich mich dafür plädieren, dass dieser Gesetzentwurf nicht in der Versenkung verschwindet und mich aktiv in dessen Ausgestaltung einmischen.

Aus Ihren kurzen Schilderungen entnehme ich eine besonders prekäre Lage Ihrer Familie. Daraus erwächst meine Frage, ob Sie wirklich alle derzeit möglichen Hilfemöglichkeiten, z. B. über ergänzende Sozialhilfe ausgeschöpft haben? Haben Sie konkreten Ratschlag vor Ort gesucht?

Für die Zukunft wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie alles Gute

Martina Bunge
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