Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Dr. Martina Bunge
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Facharbeiterin (Eisenbahn), Diplom Lehrerin, Dr. oec., Dr. sc.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim
Landeslistenplatz
2, Mecklenburg-Vorpommern
weitere Profile
(...) Ich bin dafür, dass insbesondere zum Glücksspiel an Spielautomaten gesetzliche Regelungen eingeführt werden. Wir erleben es leider immer wieder, dass die Politik, insbesondere diese Regierung, keine gesetzlichen Vorgaben macht, sondern auf die Selbstverpflichtung der Unternehmerinnen und Unternehmer setzt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Martina Bunge
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Gesundheit
22.08.2007
Von:

Betr.: Sturzprophylaxe

Sehr geehrte Frau Dr. Bunge,

Jede Jahr erleiden 4 bis 5 Millionen ältere Mitmenschen einen Sturz, welcher ärztlich behandelt werden muß. Die Ursache liegt in der geringen Muskelkraft. Nach dem 20. Lebensjahr verrringert sich pro Jahr das Muskelvolumen bei untrainierten Menschen um 1,5 %. Da ist es nicht verwunderlich, daß z.B. 30 % der 65-jährigen und 80 % der über 80-jährigen zum Sturz kommen. Die entstandenen Verletzungen sind zum großen Teil sehr erheblich. So erleiden pro Jahr bis zu 100 000 ältere Menschen einen Oberschenkel- halsbruch, welcher bei diesem Personenkreis praktisch nicht abheilt. Aufgrund dieser Verletzung müssen 19 % in ein Pflege- heim umgesiedelt werden und 17 % kommen zu Tode. Es entstehen natürlich noch andere schwere Erkrankungen mit den gleichen verheerenden Auswirkungen. Durch diese Stürze ist natürlich die Lebensqualität ungemein eingeschränkt und den Kranken- und Pflegekassen entstehen Milliarden-Kosten. Senioren-Einrichtungen führen daher eine Sturzprophylaxe durch mit großem Erfolg durch. Die Stürze werden um mindestens 30 % vermindert. Um große Erfolge zu erreichen, müßten diese Maßnahmen flächendeckend angeboten und durchgeführt werden. Werden Sie als Vorsitzende des Gesundheitsausschusses diese Frage auf die Tagesordnung setzen und Lösungen für den Bundestag vorbereiten? Sehen Sie auch die Möglichkeit, durch Gesundheitssport die Lohnnebenkosten erheblich zu senken? Werden Sie mitarbeiten, um die Interessen dieser Menschen über die Pfründe der Fachärzte und Pharmaunternehmen zu stellen?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich schon im Voraus.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Martina Bunge
6Empfehlungen
04.09.2007
Dr. Martina Bunge
Sehr geehrter Herr ,

Sie sprechen in Ihrem Schreiben ein Thema an, das mir besonders am Herzen liegt – die längst überfällige Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung im bundesdeutschen Gesundheitswesen.

Prävention und Gesundheitsförderung zielen darauf, Erkrankungen zu vermeiden sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit von bestimmten Krankheiten zu senken; mithin können präventive Maßnahmen dazu beitragen, das individuelle Wohlbefinden zu steigern. Zudem kann der Eintritt von Pflegebedürftigkeit hinausgezögert bzw. vermieden oder der Pflegebedarf vermindert werden. Einen wesentlichen Beitrag hierzu könnte die von Ihnen vorgeschlagene flächendeckende Verankerung von Maßnahmen zur Sturzprophylaxe leisten.

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen jedoch, dass Aufklärung, Information und Programme für eine wirksame Präventionspolitik nicht ausreichen. Die bislang überwiegenden Maßnahmen zur individuellen Verhaltensbeeinflussung vermögen es nicht, die soziale Ungleichheit von Gesundheitschancen zu verringern. Denn sie blenden die wirklichen Ursachen von Gesundheitsrisiken – materielle und psychosoziale Faktoren – aus. So sind Einkommen, Bildung und der Berufsstatus die zentralen Einflussgrößen auf die Gesundheit.

Diese Erkenntnis verdeutlicht zum einen, dass verschiedene Politikfelder – insbesondere die Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sowie die Bildungspolitik – für die Prävention von Bedeutung sind und infolgedessen eine Gesamtstrategie für eine langfristig erfolgreiche Präventionspolitik zu entwickeln ist. Zum anderen sollten künftige Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen in weitaus größerem Umfang als bisher die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen mit einbeziehen.

Ein Präventionsgesetz könnte die unterschiedlichen Entwicklungen im Bereich der Präventionspolitik bündeln und die Umsetzung komplexer Präventionsstrategien ermöglichen. Gleichzeitig könnte es Anregungen für eine stärkere präventive Orientierung in den anderen genannten Politikfeldern liefern.

CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, Prävention zu einer eigenständigen Säule der gesundheitlichen Versorgung auszubauen. Doch bislang ist – außer dieser begrüßenswerten Absichtserklärung – nichts geschehen. Und dies, obwohl mit dem in der letzten Wahlperiode gescheiterten Präventionsgesetz bereits eine Vorlage existiert, die von der Koalition leicht aufgegriffen und überarbeitet werden könnte.

Es bleibt abzuwarten, ob ein Entwurf für ein Präventionsgesetz – wie zuletzt von der Bundesregierung auf ihrer Kabinettsklausur in Meseberg beschlossen – bis Ende dieses Jahres vorgelegt wird. Denn zu oft hat die Große Koalition Versprechen aufgrund interner Streitigkeiten nicht eingehalten oder wiederholt auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben.

Meine Fraktion DIE LINKE und ich werden die weitere Entwicklung daher mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen und ein Präventionsgesetz in dieser Wahlperiode einfordern. Ich stimme Ihnen voll und ganz zu, dass infolge einer stärkeren Verankerung von Prävention und Gesundheitsförderung im Gesundheitswesen nicht nur Wohlbefinden gesteigert, sondern auch ein beachtliches Einsparpotenzial für die Krankenkassen erschlossen werden könnte. Es ist daher längst überfällig, dass Prävention zu einer eigenständigen Säule des Systems der Gesundheitssicherung ausgebaut und der Kuration, Pflege und Rehabilitation voran gestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martina Bunge
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
31.08.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Bunge,

wenn eine Biopsie zur Früherkennung von Prostatakrebs trotz vorschriftsmäßiger Einnahme von Antibiotika einen Harnwegsinfekt(mit Krankenhausbehandlung!) verursacht hat, muß bei einer Wiederholungsbiopsie diese Nebenwirkung unbedingt vermieden werden - wegen der Gefahr der Antibiotikaresistenz.

Da Urologen die Vermeidungsmöglichkeiten unterschiedlich beurteilen, bitte ich Sie - auch im allgemeinen Interesse! -
nach Rücksprache mit Experten des Bundesgesundheitsministeriums in Abgeordnetenwatch folgende Frage zu beantworten:

Kann die Infektgefahr verringert werden werden,
wenn

1. vor der Biopsie eine Darmspülung vorgenommen wird

und

2. nach der Biopsie der Urin(und gfs. auch das Blut?) beobachtet
wird(um die Notwendigkeit für eine andere Antibiotikaart
rechtzeitig zu erkennen)?

Eine Information der Öffentlichkeit - hier über Abgeordnetenwatch - könnte auch Gesundheitskosten senken.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Martina Bunge
2Empfehlungen
04.09.2007
Dr. Martina Bunge
Sehr geehrter Herr ,

in Ihrer eMail bitten Sie mich, in Rücksprache mit Expertinnen und Experten des Bundesgesundheitsministeriums zu prüfen, ob und inwieweit eine Darmspülung im Vorfeld einer erneuten transrektalen Prostatastanzbiopsie neben der Antibiotikaprophylaxe dazu beitragen kann, das Entzündungsrisiko zu vermindern.

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist im fünften Sozialgesetzbuch nur als Rahmenrecht vorgegeben. Die Konkretisierung obliegt dem Gemeinsamen Bundesausschuss, dem Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen sowie der (Zahn-)Ärzteschaft bzw. der Krankenhausträger angehören. Zu einer seiner zentralen Aufgaben zählt es, "Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten" zu verabschieden. Diese Richtlinien legt der Gemeinsame Bundesausschuss dem Bundesministerium für Gesundheit vor, das sie innerhalb von zwei Monaten beanstanden kann.

Der Gemeinsame Bundesausschuss verfügt über die Möglichkeit, dem "Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen" (IQWiG) Arbeitsaufträge sowohl bezüglich neuer als auch bestehender Therapieformen zu erteilen. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse können dort Ihre Fragen beantwortet und eine Entscheidung hinsichtlich der Zweckmäßigkeit bzw. möglicher Aufnahme einer therapeutischen Maßnahme in den GKV-Leistungskatalog getroffen werden.

Seit 2004 zählen auch Patientinnen- und Patientenvertreter zu seinen Mitgliedern. Sie verfügen zwar nicht über ein Stimmrecht, allerdings über ein Mitberatungs- und Mitspracherecht. Ich empfehle Ihnen daher, Ihr Schreiben an die Patientinnen- und Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss mit der Bitte um Prüfung Ihrer Anfrage zu richten.

Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Dr. Martina Bunge
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
10.09.2007
Von:

Die Einsparungen in den Krankenhäusern werden vielfach primär durch Abbau von Pflegekräften erzielt. Dadurch kommt es mittlerweile in vielen Krankenhäusern zur Gefährdung von Patienten ( siehe Pflegethermometer 07 /Deutsches Institut für angewandte Pflegforschung ).

Klare gesetzliche Regelungen in Bezug auf Vorbehaltsaufgaben der beruflich Pflegenden fehlen bzw. werden durch rechtliche Hilfskonstruktionen aus einem nicht mehr zeit- und realitätskonformen Gesetz von 1939 (§ 1 HPG) unter Dominanz der Bundesärztekammer entwickelt.
Die hieraus entstandene Definition des der Ärzteschaft untergeordneten "Heilhilfsberufes" ist ebenso wenig zeitgemäß, noch orientiert sie sich an den tatsächlichen Vorgaben der täglichen Praxis.
Wie sehen sie die Zukunft der Krankenpflege?
Wie stehen sie zu den Bemühungen zur Gründung einer bundesweiten Pflegekammer als Organ der beruflichen Selbstverwaltung ?
Antwort von Dr. Martina Bunge
2Empfehlungen
21.11.2007
Dr. Martina Bunge
Sehr geehrte Frau ,

ich habe die breite Debatte infolge der Veröffentlichung des diesjährigen Pflege-Thermometers mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt. Ein wesentliches Ergebnis ist, dass sich die Situation insbesondere im Personalbereich gravierend verändert hat mit der Folge, dass die Arbeitsbelastung und der Leistungsdruck enorm gestiegen sind. Gleichzeitig hat die angespannte Personalsituation dazu geführt, dass bereits Auswirkungen auf die Patientenversorgung und -sicherheit feststellbar sind.

Ein entscheidender Grund für den Abbau des Pflegepersonals ist der Kostendruck im Krankenhaus. Die Finanzierungsbedingungen der Krankenhäuser sind durch politische Entscheidungen immer weiter unter Druck geraten. Die Bundesländer haben die Finanzierung der Investitionen seit vielen Jahren ständig zurückgefahren. Das Ergebnis ist ein Investitionsstau in Höhe von 50 Milliarden Euro. Zudem wurde die Mehrwertsteuer erhöht und durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz haben die Krankenhäuser einen deutlichen Rechnungsabschlag hinnehmen müssen.

Wenn wir die Personalsituation in der Pflege und damit die Arbeitsbedingungen wirklich verbessern und die Attraktivität des Berufs steigern möchten, müssen wir meines Erachtens durch eine Veränderung der Rahmenbedingungen überhaupt erst wieder die Voraussetzungen hierfür schaffen. Meine Fraktion DIE LINKE fordert daher als eine unmittelbare Maßnahme, dass die Kürzungen infolge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes im Krankenhaussektor rückgängig gemacht werden. Zudem ist der Investitionsstau, insbesondere in den öffentlichen Kliniken, zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martina Bunge
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
23.09.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Bunge,

auf diesem Wege richte ich eine persönliche Anfrage an Sie und hoffe, dass Sie das unfaire Wettbewerbsverhalten einer Krankenkasse ebenso kritisch bewerten.
Seit dem 01.04.2007 ist die Bundesknappschaft geöffnet und nutzt mit ihrem günstigen Beitragssatz alle denkbaren Möglichkeiten, um Versicherte vor allem im Ruhrgebiet zu gewinnen. Allerdings ist dieser super-günstige Beitragssatz m.E. wettbewerblich unfair, da die Verwaltungskosten der knappschaftlichen Krankenversicherung derzeit noch in erheblichem Umfang auf Vorteilen aus dem Verbund mit der knappschaftlichen Rentenversicherung beruht.
Jetzt versucht die knappschaftliche Krankenversicherung sich auch in Norddeutschland auszubreiten. Und weil ihr dazu die erforderliche Infrastruktur fehlt, möchte sie eine norddeutsche Kasse per Gesetz !!! an sich binden. Hierbei handelt es sich um die See-Krankenkasse.

Es mag erforderlich sein, eine kleinere Kasse wie die See-Krankenkasse mit einer stärkeren Kasse zu fusionieren, aber dann doch wohl eher mit einer AOK. Denn bisher war die enge Anbindung der See-Krankenkasse an die AOKen sogar im SGB V festgelegt. So sind z.B. die chronisch kranken Versicherten der See-Krankenkasse in die Desease Management Programm der AOKen eingeschrieben, die sie bei einer Fusion mit der Knappschaft verlassen müssten, wobei die Knappschaft vertraglich in Norddeutschland sehr schlecht aufgestellt ist. Zudem wäre die Versorgung der deutschen Seeleute durch die nördlichen Ortskrankenkassen wesentlich besser gewährleistet, als durch einen Versicherungsträger aus dem Ruhrgebiet.

Würden Sie einem SBG IV-Änderungsgesetz zustimmen, dass der Bochumer Knappschaft die Versicherten der Hamburger See-Krankenkasse zuordnet?
Antwort von Dr. Martina Bunge
3Empfehlungen
21.11.2007
Dr. Martina Bunge
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie der Internetseite der See-Krankenkasse entnehmen können, ist die See-Krankenkasse zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie verwaltet sich damit im Rahmen der Gesetze selbst. Im Unterschied zur Seekrankenkasse wurde die Seekasse als Träger der Rentenversicherung aus der See-Sozialversicherung herausgelöst. Sie fusionierte am 1. Oktober 2005 mit der Bahnversicherungsanstalt und der Bundesknappschaft zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS).

Die Selbstverwaltung hat allerdings im März 2007 beschlossen, dass auch die übrigen Zweige der See-Sozialversicherung sich einen größeren Fusionspartner suchen sollen. Als wesentlicher Grund hierfür wurde angegeben, dass infolge der letzten Gesundheitsreform der Großen Koalition kleine Kassen im Wettbewerb künftig keine Chance mehr hätten.

Die See-Krankenkasse hat infolgedessen Verhandlungen mit der Knappschaft aufgenommen. Nach Meldungen der Medien hat die Vertreterversammlung der See-Krankenkasse im September 2007 beschlossen, dass sie mit der Knappschaft zum 01.01.2009 fusioniert. Hierfür wurden jedoch gesetzliche Änderungen aufgrund der fehlenden Fusionsmöglichkeit der Knappschaft notwendig.

Die Koalitionsfraktionen haben zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (16/6540) Änderungsanträge vorgelegt, in deren Rahmen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Fusion geschaffen werden sollen. Die entsprechenden Regelungen können Sie der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 7. November 2007 (16/6986) entnehmen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde schließlich in geänderter Fassung am 8. November 2007 im Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martina Bunge
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
24.10.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Bunge,

ist Ihnen die in Deutschland von offizieller Seite bisher unveröffentlichte BSE-Risikoanalyse aus dem Jahr 2003 bekannt?

home.hetnet.nl

Lässt die Überschrift

"Risikoanalyse im Zusammenhang mit dem Auftreten von BSE einschließlich einer Untersuchung zum Vorkommen von vCJD in Bayern"

den Schluss zu, dass es bereits vCJK/vCJD-Fälle in Bayern gibt, die nur deshalb nicht öffentlich wurden, weil man ab einem gewissen Zeitpunkt auf weitergehende Untersuchungen verzichtet und deshalb von sCJK spricht?

Ähnlich wie bei BSE vor dem November 2000!


Mit freundlichen Grüssen
R.
Antwort von Dr. Martina Bunge
5Empfehlungen
02.07.2008
Dr. Martina Bunge
Sehr geehrter Herr ,

durch veränderte Büroorganisation, konnte ich leider erst jetzt Ihrer Frage nachgehen und Ihnen antworten.

Zu Ihrer Frage bezüglich der Variante Creutzfeld Jacob Krankheit:

Die BSE Risikoanalyse geht davon aus, dass es letztlich nicht auszuschließen ist, dass vCJK in Deutschland oder auch in Bayern auftritt, da es mit BSE in Verbindung gebracht wird und vor allem in Großbritannien in diesem Zusammenhang aufgetreten ist. Für Deutschland wird vom Robert Koch Institut und dem Paul Ehrlich Institut geschätzt, dass es bis zum Jahre 2040 zu etwa 400 bis 600 Infektionen mit vCJK durch Lebensmittel geben könnte. Das Robert Koch Institut gibt in seinem Epidemiologischen Bulletin vom 20. Oktober 2006 an, dass bislang in Deutschland kein Fall von vCJK gemeldet sei. Soweit die Datenlage.

Letztlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bereits Fälle von vCJK in Deutschland gibt, sie aber einer Erfassung entgehen. Ich halte es aber bei bekannten Creutzfeld Jacob Erkrankten für sehr unwahrscheinlich, dass eine mögliche Infektion mit vCJK nicht diagnostiziert wird. Der Titel der Risikoanalyse soll sicherlich nicht darauf hinweisen, dass es bereits Fälle von vCJK in Bayern gibt.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Bunge
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Martina Bunge
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.