Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dr. Martina Bunge
© Die LINKE
Geburtstag
18.05.1951
Berufliche Qualifikation
Sozialwissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Rostock
Wahlkreis
Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim
Ergebnis
30,1%
Landeslistenplatz
2, Mecklenburg-Vorpommern
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(...) Mir geht es ganz und gar nicht darum, Raucherinnen und Raucher zu gängeln. Mir geht es darum, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrer Arbeitszeit grundsätzlich nicht gezwungen sind, sich Passivrauch auszusetzen und dass alle Menschen, die sich nicht Passivrauch aussetzen wollen, dadurch keine Nachteile in der Teilnahme am öffentlichen Leben haben. Versuchen sie doch einmal, abends in Berlin-Kreuzberg eine Bar oder eine Kneipe zu finden, in der nicht geraucht wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Bunge,

mich interessiert das Menschenbild, das Sie als Sozialwissenschaftlerin Ihrer politischen Tätigkeit zugrunde legen.

Insbesondere möchte ich von Ihnen wissen, ob und ggf. wie Sie sich von Theorie und Praxis des Social Engineering abgrenzen oder ob Sie dieses für vereinbar mit dem GG halten und ggf. - z.B. zu Wahlkampf-Zwecken und/oder im Rahmen der Gesetzgebung - praktizieren.

Mit frdl. Gruß
Dipl. Med. W.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr

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Frage zum Thema Senioren
24.04.2012
Von:
-

Sehr geehrte Frau Dr. Bunge,

im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und FDP:

www.cdu.de

steht unter Rente u.a.

"Rentenangleichung Ost / West

Das gesetzliche Rentensystem hat sich auch in den Neuen Ländern bewährt. Wir
führen in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West
ein."

Keiner konnte mir bisher sagen, ob die Rentenangleichung Ost / West in dieser Legislaturperiode erfolgt. Können Sie als Rentenexpertin der Partei DIE LINKE mir diese Frage beantworten ?

Mit freundlichen Grüßen


Rentner aus Halle(Saale)
Antwort von Dr. Martina Bunge
bisher keineEmpfehlungen
07.05.2012
Dr. Martina Bunge
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Rentenangleichung Ost an West.
Ob die Angleichung noch in dieser Wahlperiode erfolgt, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Wenn die Koalition 2009 keine leeren Versprechungen gemacht hat, müsste sie dafür sorgen, dass die Angleichung bis zur Wahl im nächsten Jahr auf den Weg gebracht wird. Aber ich bin da sehr skeptisch. Im Moment spricht kaum etwas dafür, dass Union und FDP demnächst eine Gesetzesinitiative starten. Qualität müsse vor Geschwindigkeit gehen, hieß es immer mal wieder – als wären 22 Jahre nicht Zeit genug.
In der "Mitteldeutschen Zeitung" vom 16. Dezember 2011 wird das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales zitiert: "Man sehe keinen Anlass, das Thema anzugehen. Es handele sich um ´ein extrem aufwendiges, anspruchsvolles und kompliziertes Vorhaben, eine nationale Aufgabe, die viel Kraft, Anstrengung, Kompromissbereitschaft erfordert. Ost darf nicht gegen West ausgespielt werden, Bund nicht gegen Land und Jung nicht gegen Alt´."
Am selben Tag äußerte sich Christoph Bergner, parlamentarischer Staatssekretär und Ost-Beauftragter der Bundesregierung, im Bundestag ebenfalls in diese Richtung. In der Debatte zum Stand der deutschen Einheit (16. Dezember 2011, 150. Sitzung) verkündete er praktisch eine Abkehr von der Festlegung des Koalitionsvertrages und bekannte sich ausdrücklich zu den Aussagen in einem Artikel der "Sächsischen Zeitung" (ebenfalls vom 16. Dezember 2011). Im online-Auftritt der Zeitung hieß es:
"Die rasche Westrente für Ostdeutsche ist ´wenig wahrscheinlich´. Stattdessen setzt die Regierung auf Lohnangleichung.
Die Bundesregierung will offenbar ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag aufgeben, noch bis 2013 ein einheitliches Rentensystem in Ost und West einzuführen. Ihr Ostbeauftragter, Christoph Bergner (CDU), will nach SZ-Informationen heute im Bundestag dafür plädieren, in dieser Wahlperiode keine Eingriffe in das Rentenrecht vorzunehmen. Das jetzige System habe sich bewährt, kein Alternativmodell sei überzeugend, heißt es in Bergners Umgebung…"
Gegenüber dem Bundestag sagte Christoph Bergner: "Es gilt immer noch Artikel 30 des Einigungsvertrages, in dem es heißt, dass mit der Angleichung der Löhne und Gehälter die Renten angeglichen werden sollen. (…) Ich sehe den Hauptschwerpunkt der Arbeit darin, die Angleichung der Löhne und Gehälter zu erreichen, damit wir auf diesem Wege auch die Angleichung der Renten erreichen."
Die Linke hat schon wiederholt auf parlamentarischem Wege eine Angleichung Ost an West verlangt. Einem entsprechenden Antrag in dieser Wahlperiode (Drucksache 17/4192) haben die anderen Fraktionen bereits vor einem Jahr (am 26. Mai 2011) die Zustimmung versagt. Ein erneuter Vorstoß gemeinsam mit der Forderung nach einer Korrektur der Rentenüberleitung befindet sich noch im parlamentarischen Prozess (Drucksache 17/7034).
Wir unterstützen die Initiative verschiedener Sozialverbändee und Gewerkschaften, die sich gerade wieder an die Öffentlichkeit gewandt und auf die Dringlichkeit verwiesen haben.
Aus unserer Sicht muss die Angleichung folgende Anforderungen erfüllen: Sie muss erstens so schnell wie möglich beginnen, damit möglichst viele Rentnerinnen und Rentner noch zu Lebzeiten Gerechtigkeit erfahren. Dafür schlagen wir einen steuerfinanzierten, stufenweise steigenden Zuschlag vor. Zweitens muss sie eine deutliche Verbesserung für alle heutigen ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner bringen, ohne die Situation der westdeutschen Rentnerinnen und Rentner zu verschlechtern. Und drittens muss die Höherbewertung der Arbeitsentgelte in Ostdeutschland beibehalten werden. Dabei darf die Angleichung jedoch nicht gegen eine vernünftige Wirtschafts- und Lohnpolitik für Ostdeutschland ausgespielt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Bunge
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Frage zum Thema Soziales
08.05.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Bunge,

Sie haben die Beschlussempfehlung (Drs. 16/13428) vom 17.06.09 zu den Drs. 16/12256 und 16/12677 unterzeichnet. Meine Fragen beziehen sich auf $ 240 Absatz 5 SGB V (Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder) und die m.E. rechtswidrige Umsetzung durch den GKV-Spitzenverband, die sich wie folgt darstellt:
1. NICHT MEHR anerkannt werden im Haushalt lebende LEIBLICHE Kinder des Mitglieds oder des Ehepartners sowie alle STIEFKINDER und ENKEL,
2. WEITERHIN anerkannt werden im Haushalt lebende GEMEINSAME Kinder,
3. ZUSÄTZLICH anerkannt werden außerhalb lebende gemeinsame UNTERHALTSBERECHTIGTE Kinder.

Die Auslegung des GKV-Spitzenverbandes hat bei uns zu einer Erhöhung der GKV-Beiträge von rund 130 € auf etwa 290 € geführt.

Wenn dies tatsächlich der "Wille des Gesetzgebers" gewesen sein sollte, würde es sich nicht nur um eine Entwertung und Umkehrung der gefestigten Rechtsprechung des BSG handeln, sondern auch um eine unbegründete, aber gewollte zusätzliche Belastung von Zweitfamilien mit Kindern.

In dem Fall wäre dies garantiert kontrovers diskutiert worden und dann auch in den Wortprotokollen im DIP nachzulesen. Es gibt aber keine einzige Fundstelle dazu!

Aus dem Gesetzentwurf, Ihrer Beschlussempfehlung und z.B. der Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vom 30.04.09 ergibt sich, dass die Kinder zu 3. ZUSÄTZLICH zu den Kindern zu 1. und 2. berücksichtigt werden sollten, und NICHT ANSTATT zu 1.!

Ich bitte um klare Stellungnahme: Sollte die bisherige Rechtsauffassung ERSETZT werden durch eine vollkommen neue (wie der GKV-Spitzenverband sie umgesetzt hat) oder ERWEITERT um unterhaltsberechtigte Kinder, die nicht mehr im Haushalt leben?

Falls ERSETZEN geplant war: Warum mussten die Beiträge für Familien mit Kindern, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben dürfen/können, erhöht werden, und wie wird diese Diskriminierung von Scheidungkindern begründet?

mfG
L.
Antwort von Dr. Martina Bunge
bisher keineEmpfehlungen
09.05.2012
Dr. Martina Bunge
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Wir haben uns bereits intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und sehen darin auch eine Ungerechtigkeit. Daher hat mein Kollege Harald Weinberg eine schriftliche Frage an die Bundesregierung gestellt, deren Antwort Sie in dieser Drucksache auf Seite 69 finden können: dipbt.bundestag.de

Kurz gesagt meint die Bundesregierung, hier sei kein Handlungsbedarf, da seitens des Stiefelternteils keinerlei Unterhaltsverpflichtungen bestünden. Wir halten das für fadenscheinig.
Allerdings entstehen immer wieder Probleme im Zusammenhang mit der Kombinationen von freiwillig gesetzlich Versicherten und Privatversicherten. DIE LINKE fordert auch aus diesem Grunde die Abschaffung der Privaten Krankenvollversicherung und die Einführung der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung. Diese ist nicht nur gerechter, da alle Einkommen einbezogen werden, sondern für die allermeisten Versicherten günstiger, da die Beiträge auf 10,5 % Prozent sinken könnten. Zudem hat in unserer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung jeder in Deutschland lebende Mensch einen eigenen Versicherungsschutz. Das bedeutet Kinder ohne eigenes Einkommen sind immer beitragsfrei Mitglied der Krankenversicherung und alle Eltern zahlen entsprechend ihrer Einkommen ihren Beitrag. Das ist gerecht und sozial.

Zuletzt kurz zur Klärung: Die Beschlussempfehlungen sind von mir in meiner damaligen Funktion als Ausschussvorsitzende des Gesundheitsausschusses unterzeichnet worden. Dies war ein formaler Akt und keine Zustimmung zu diesem Gesetz.

Beste Grüße

Martina Bunge
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