Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dr. Martina Bunge
Geburtstag
18.05.1951
Berufliche Qualifikation
Sozialwissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Rostock
Wahlkreis
Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim
Ergebnis
30,1%
Landeslistenplatz
2, Mecklenburg-Vorpommern
weitere Profile
(...) Wissenschaftliche Studien legen eine Vielzahl von ernstzunehmenden Hinweisen hinsichtlich biochemischer und neurologischer Wirkungen elektromagnetischer Strahlung auf den menschlichen Organismus dar. Daher bedarf es schon vorsorglich schärferer Grenzwerte, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Zudem brauchen wir dringend eine von den Netzbetreibern unabhängigen weiteren Erforschung der gesundheitlichen Gefahren durch den Mobilfunk. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Martina Bunge
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Bunge,

mich interessiert das Menschenbild, das Sie als Sozialwissenschaftlerin Ihrer politischen Tätigkeit zugrunde legen.

Insbesondere möchte ich von Ihnen wissen, ob und ggf. wie Sie sich von Theorie und Praxis des Social Engineering abgrenzen oder ob Sie dieses für vereinbar mit dem GG halten und ggf. - z.B. zu Wahlkampf-Zwecken und/oder im Rahmen der Gesetzgebung - praktizieren.

Mit frdl. Gruß
Dipl. Med. W.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 44 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Senioren
24.04.2012
Von:
-

Sehr geehrte Frau Dr. Bunge,

im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und FDP:

www.cdu.de

steht unter Rente u.a.

"Rentenangleichung Ost / West

Das gesetzliche Rentensystem hat sich auch in den Neuen Ländern bewährt. Wir
führen in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West
ein."

Keiner konnte mir bisher sagen, ob die Rentenangleichung Ost / West in dieser Legislaturperiode erfolgt. Können Sie als Rentenexpertin der Partei DIE LINKE mir diese Frage beantworten ?

Mit freundlichen Grüßen


Rentner aus Halle(Saale)
Antwort von Dr. Martina Bunge
bisher keineEmpfehlungen
07.05.2012
Dr. Martina Bunge
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Rentenangleichung Ost an West.
Ob die Angleichung noch in dieser Wahlperiode erfolgt, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Wenn die Koalition 2009 keine leeren Versprechungen gemacht hat, müsste sie dafür sorgen, dass die Angleichung bis zur Wahl im nächsten Jahr auf den Weg gebracht wird. Aber ich bin da sehr skeptisch. Im Moment spricht kaum etwas dafür, dass Union und FDP demnächst eine Gesetzesinitiative starten. Qualität müsse vor Geschwindigkeit gehen, hieß es immer mal wieder – als wären 22 Jahre nicht Zeit genug.
In der "Mitteldeutschen Zeitung" vom 16. Dezember 2011 wird das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales zitiert: "Man sehe keinen Anlass, das Thema anzugehen. Es handele sich um ´ein extrem aufwendiges, anspruchsvolles und kompliziertes Vorhaben, eine nationale Aufgabe, die viel Kraft, Anstrengung, Kompromissbereitschaft erfordert. Ost darf nicht gegen West ausgespielt werden, Bund nicht gegen Land und Jung nicht gegen Alt´."
Am selben Tag äußerte sich Christoph Bergner, parlamentarischer Staatssekretär und Ost-Beauftragter der Bundesregierung, im Bundestag ebenfalls in diese Richtung. In der Debatte zum Stand der deutschen Einheit (16. Dezember 2011, 150. Sitzung) verkündete er praktisch eine Abkehr von der Festlegung des Koalitionsvertrages und bekannte sich ausdrücklich zu den Aussagen in einem Artikel der "Sächsischen Zeitung" (ebenfalls vom 16. Dezember 2011). Im online-Auftritt der Zeitung hieß es:
"Die rasche Westrente für Ostdeutsche ist ´wenig wahrscheinlich´. Stattdessen setzt die Regierung auf Lohnangleichung.
Die Bundesregierung will offenbar ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag aufgeben, noch bis 2013 ein einheitliches Rentensystem in Ost und West einzuführen. Ihr Ostbeauftragter, Christoph Bergner (CDU), will nach SZ-Informationen heute im Bundestag dafür plädieren, in dieser Wahlperiode keine Eingriffe in das Rentenrecht vorzunehmen. Das jetzige System habe sich bewährt, kein Alternativmodell sei überzeugend, heißt es in Bergners Umgebung…"
Gegenüber dem Bundestag sagte Christoph Bergner: "Es gilt immer noch Artikel 30 des Einigungsvertrages, in dem es heißt, dass mit der Angleichung der Löhne und Gehälter die Renten angeglichen werden sollen. (…) Ich sehe den Hauptschwerpunkt der Arbeit darin, die Angleichung der Löhne und Gehälter zu erreichen, damit wir auf diesem Wege auch die Angleichung der Renten erreichen."
Die Linke hat schon wiederholt auf parlamentarischem Wege eine Angleichung Ost an West verlangt. Einem entsprechenden Antrag in dieser Wahlperiode (Drucksache 17/4192) haben die anderen Fraktionen bereits vor einem Jahr (am 26. Mai 2011) die Zustimmung versagt. Ein erneuter Vorstoß gemeinsam mit der Forderung nach einer Korrektur der Rentenüberleitung befindet sich noch im parlamentarischen Prozess (Drucksache 17/7034).
Wir unterstützen die Initiative verschiedener Sozialverbändee und Gewerkschaften, die sich gerade wieder an die Öffentlichkeit gewandt und auf die Dringlichkeit verwiesen haben.
Aus unserer Sicht muss die Angleichung folgende Anforderungen erfüllen: Sie muss erstens so schnell wie möglich beginnen, damit möglichst viele Rentnerinnen und Rentner noch zu Lebzeiten Gerechtigkeit erfahren. Dafür schlagen wir einen steuerfinanzierten, stufenweise steigenden Zuschlag vor. Zweitens muss sie eine deutliche Verbesserung für alle heutigen ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner bringen, ohne die Situation der westdeutschen Rentnerinnen und Rentner zu verschlechtern. Und drittens muss die Höherbewertung der Arbeitsentgelte in Ostdeutschland beibehalten werden. Dabei darf die Angleichung jedoch nicht gegen eine vernünftige Wirtschafts- und Lohnpolitik für Ostdeutschland ausgespielt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Bunge
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
08.05.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Bunge,

Sie haben die Beschlussempfehlung (Drs. 16/13428) vom 17.06.09 zu den Drs. 16/12256 und 16/12677 unterzeichnet. Meine Fragen beziehen sich auf $ 240 Absatz 5 SGB V (Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder) und die m.E. rechtswidrige Umsetzung durch den GKV-Spitzenverband, die sich wie folgt darstellt:
1. NICHT MEHR anerkannt werden im Haushalt lebende LEIBLICHE Kinder des Mitglieds oder des Ehepartners sowie alle STIEFKINDER und ENKEL,
2. WEITERHIN anerkannt werden im Haushalt lebende GEMEINSAME Kinder,
3. ZUSÄTZLICH anerkannt werden außerhalb lebende gemeinsame UNTERHALTSBERECHTIGTE Kinder.

Die Auslegung des GKV-Spitzenverbandes hat bei uns zu einer Erhöhung der GKV-Beiträge von rund 130 € auf etwa 290 € geführt.

Wenn dies tatsächlich der "Wille des Gesetzgebers" gewesen sein sollte, würde es sich nicht nur um eine Entwertung und Umkehrung der gefestigten Rechtsprechung des BSG handeln, sondern auch um eine unbegründete, aber gewollte zusätzliche Belastung von Zweitfamilien mit Kindern.

In dem Fall wäre dies garantiert kontrovers diskutiert worden und dann auch in den Wortprotokollen im DIP nachzulesen. Es gibt aber keine einzige Fundstelle dazu!

Aus dem Gesetzentwurf, Ihrer Beschlussempfehlung und z.B. der Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vom 30.04.09 ergibt sich, dass die Kinder zu 3. ZUSÄTZLICH zu den Kindern zu 1. und 2. berücksichtigt werden sollten, und NICHT ANSTATT zu 1.!

Ich bitte um klare Stellungnahme: Sollte die bisherige Rechtsauffassung ERSETZT werden durch eine vollkommen neue (wie der GKV-Spitzenverband sie umgesetzt hat) oder ERWEITERT um unterhaltsberechtigte Kinder, die nicht mehr im Haushalt leben?

Falls ERSETZEN geplant war: Warum mussten die Beiträge für Familien mit Kindern, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben dürfen/können, erhöht werden, und wie wird diese Diskriminierung von Scheidungkindern begründet?

mfG
L.
Antwort von Dr. Martina Bunge
bisher keineEmpfehlungen
09.05.2012
Dr. Martina Bunge
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Wir haben uns bereits intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und sehen darin auch eine Ungerechtigkeit. Daher hat mein Kollege Harald Weinberg eine schriftliche Frage an die Bundesregierung gestellt, deren Antwort Sie in dieser Drucksache auf Seite 69 finden können: dipbt.bundestag.de

Kurz gesagt meint die Bundesregierung, hier sei kein Handlungsbedarf, da seitens des Stiefelternteils keinerlei Unterhaltsverpflichtungen bestünden. Wir halten das für fadenscheinig.
Allerdings entstehen immer wieder Probleme im Zusammenhang mit der Kombinationen von freiwillig gesetzlich Versicherten und Privatversicherten. DIE LINKE fordert auch aus diesem Grunde die Abschaffung der Privaten Krankenvollversicherung und die Einführung der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung. Diese ist nicht nur gerechter, da alle Einkommen einbezogen werden, sondern für die allermeisten Versicherten günstiger, da die Beiträge auf 10,5 % Prozent sinken könnten. Zudem hat in unserer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung jeder in Deutschland lebende Mensch einen eigenen Versicherungsschutz. Das bedeutet Kinder ohne eigenes Einkommen sind immer beitragsfrei Mitglied der Krankenversicherung und alle Eltern zahlen entsprechend ihrer Einkommen ihren Beitrag. Das ist gerecht und sozial.

Zuletzt kurz zur Klärung: Die Beschlussempfehlungen sind von mir in meiner damaligen Funktion als Ausschussvorsitzende des Gesundheitsausschusses unterzeichnet worden. Dies war ein formaler Akt und keine Zustimmung zu diesem Gesetz.

Beste Grüße

Martina Bunge
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
24.09.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Bunge

Ich bin Hartz IV Empfänger seit ca 2 Jahren. Ich mußte leider in die private Krankenversicherung zurück gehen weil ich ca 5 Monate zu alt war.
Mein problem ist, das ich nicht zum Arzt gehen kann da die private Krankenkasse unter der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse liegt. Somit entstehen mir bei jedem besuch zum Arzt kosten. Die ich leider aus eigener Tasche zahlen muß.
Das Jobjenter ist nicht in der lage die restlichen Kosten zu übernehmen.Ich leider erst recht nicht. Mein Arm muß seit einem Jahr operiert werden.,Termin mußte ich absagen aus kostengründen.
Ein Besuch beim Zahnarzt für einen Kostenvoranschlag kostete mir 49,95 euro,davon hat die Krankenkasse 1,95 euro übernommen.Aus diesen Gründen kann ich nicht zum Arzt gehen,das Jobcenter kann mich nicht vermitteln,beziehungsweise ich kann mich nirgendwo bewerben da ich mich nicht behandeln lassen kann.
Frau Merkel angeschrieben/keine Antwort
Obusrat angeschrieben/keine Antwort
Gesundheitsminister angeschrieben/ keine Antwort
Und so weiter und so weiter.
Ich wäre Ihnen dankbar wenn Sie mir antworten würden und vielleicht auch helfen könnten.
Mit freundlichen Gruß
Im übrigen möchte ich Ihnen sagen das ich stolz auf ihre Partei bin. Wenigstens eine Partei die versucht in Berlin gegen zu halten.
Antwort von Dr. Martina Bunge
bisher keineEmpfehlungen
27.09.2012
Dr. Martina Bunge
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

DIE LINKE hält diese Zustände für Privatversicherte im Basistarif, aber auch für alle Privatversicherten, die nun im höheren Alter enorme Versicherungsprämien bezahlen müssen, für untragbar. Diese Zustände entstehen letztlich alle dadurch, dass wir in Deutschland ein Gesundheitssystem haben, in dem eine unsolidarische Private Krankenversicherung (PKV) neben einer solidarischen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht. Die Private Krankenvollversicherung (PKV) ist nicht nur der Grundstein einer Zwei-Klassen-Medizin und eines Solidaritätsausstiegs der Besserverdienenden, sondern sie stellt eine Gefahr für die zukünftige medizinische Absicherung insbesondere älterer Privatversicherter dar. Das Geschäftsmodell der PKV ist gescheitert. Daher fordert DIE LINKE als einzige Fraktion im Bundestag die solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung und die Abschaffung der PKV als Vollversicherung.

dip21.bundestag.de

dip21.bundestag.de

Zu unserer Bürgerversicherung gibt es eine Studie, die aufzeigt, dass unser Gesundheitssystem bei unserer Bürgerversicherung langfristig mit ca. 10,5% Beitrag also 5,25 für Arbeitgeber und 5,25 für Arbeitnehmer finanziert werden könnte.
linksfraktion.de

Sie sind nun im Basistarif versichert. Wir haben auf die Probleme mit dem Basistarif durch eine Kleine Anfrage aufmerksam gemacht:

dip21.bundestag.de

Anschließend haben wir einen Antrag dazu im Bundestag eingebracht, um die Situation der Versicherten im Basistarif zu verbessern:

dip21.bundestag.de

Leider ist von der Regierung kein Signal gekommen, dass unsere Forderungen aufgegriffen werden könnten. Wir bleiben aber dran.

Sie sollten sich in jedem Fall an die zuständige Kassenärztliche bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigung wenden. Sie müssen auch im Basistarif ohne zusätzliche Kosten (im Zahnbereich sieht das leider auch bei Kassenpatienten manchmal anders aus) auf vergleichbaren Niveau mit gesetzlich Versicherten behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Bunge
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Bildung und Forschung
13.12.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Bunge,

mit großem Interesse habe ich die Bundestagsdebatte über das Thema zur "Abwahl" der Studiengebühren bundesweit verfolgt. Ich persönliche finde es toll, dass wenigstens in ihrer Partei die Bildung nicht als eine Art Ware gewertet wird,

Allerdings hinterlassen solche Debatten bei mir einen leichten schalen Geschmack.
Ich selber studiere an der Hochschule Wismar und habe mir mit eigenem Engagement die Voraussetzung auf dem zweiten Bildungsweg angeeignet.

Allerdings erhalte ich weder "BAFÖG" noch "elternunabhängiges BAFÖG", bin also letztendlich gezwungen mir das Studium selber zu finanzieren. Dies bedeutet also im Endeffekt, dass ich seitens eines Privatkredites mit gut 550 EUR im Monat auskommen muss und daher auch neben dem Studium gezwungen bin zu arbeiten.

Warum muss ich nebenbei unbedingt arbeiten ?
In vielen Fällen, hier z.B. bei den GEZ Gebühren, kann man erst eine Gebührenfreistellung beantragen, wenn man ZUSÄTZLICH neben dem Studentenstatus auch staatliche Leistungen empfängt. Alle, bei denen dies nicht der Fall ist, sind zur Zahlung der Gebühren verpflichtet.

Selbst mit einem Privatkredit leben einige Studenten im Bereich des Existenzminimum. Aufgrund von 400 EUR oder Minijobs zahlen diese meist nicht in die Rentenkasse ein. Müssen ab 25 Jahre 80 EUR in die KRankenversicherung einzahlen, müssen weitere Gebühren wie GEZ voll aufbringen.... und haben am Ende weniger Geld als manche Sozialhilfeempfänger bei voller staatlicher Unterstützung.

Warum ist das so und was beabsichtigt ihre Partei dagegen zu tun ?

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Martina Bunge
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:

Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Spamschutz - wie viel ist 11 + 4:
  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden. Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.