Dr. Martin Schwanholz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Martin Schwanholz
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Groß- und Außenhandelskaufmann, Doktor der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Stadt Osnabrück
Landeslistenplatz
6, Niedersachsen
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(...) Ich bedauere sehr, dass Sie dies so sehen, und bin anderer Ansicht. Mir und meinen Kolleginnen und Kollegen von der SPD ist es besonders wichtig, dass alle Kinder und Jugendlichen die gleichen Lebens- und Bildungschancen haben. Davon sind wir in Deutschland leider noch weit entfernt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.04.2007
Von:
Dr.

Osnabrück, den 4.4.2007

Sehr geehrter Herr Dr. Schwanholz,

als jahrzehntelanger Verfechter des europäischen Gedankens erfüllen mich die Arbeitsergebnisse der EU-Kommission und des Ministerrates in letzter Zeit mit Argwohn, weil ich die EU-Richtlinien und -gesetze mehr und mehr als Bevormundung der Bevölkerung und als Entmachtung des Deutschen Bundestages empfinde. Ich meine, dass dieser Eindruck von breiten Bevölkerungsschichten geteilt wird. Ist Europa auf dem Weg in eine Bürokratendiktatur? Zu den Hintergründen meines Missempfindens sind zwei Zeitungsartikel der Autoren Roman Herzog mit Lüder Gerken sowie Karl Albrecht Schachtschneider erschienen, die unter
www.welt.de und www.welt.de nachzulesen sind. Über Ihre Stellungnahme würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.
Antwort von Dr. Martin Schwanholz
15Empfehlungen
04.04.2007
Dr. Martin Schwanholz
Sehr geehrter Herr Dr. ,

noch einmal vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de.

Da zwischenzeitlich durch Abgeordnetenwatch.de die Links zu den von Ihnen genannten Artikeln richtig eingestellt wurden, werde ich Ihnen gerne alsbald meine Stellungnahme zukommen lassen.

Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, so können Sie sich auch jederzeit gerne direkt an mich wenden, z.B. über meine E-Mail-Adresse martin.schwanholz@bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schwanholz, MdB
Ergänzung vom 25.04.2007
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie mir über abgeordnetenwatch.de und nachfolgend in einem ausführlicheren Schreiben persönlich haben zukommen lassen. Ich beziehe mich im Folgenden auf Ihren Brief und die beigefügten Artikel von Roman Herzog und Lüden Gerken sowie von Karl Albrecht Schachtschneider.

Die Europäische Union (EU) steht seit längerem im Zentrum meiner politischen Arbeit in Berlin. Seit 2002 bin ich Mitglied im Ausschuss für Angelegenheiten der EU des Deutschen Bundestages. Davor habe ich mich im Rahmen meiner akademischen Laufbahn mit der europäischen Integration beschäftigt.

Wie Sie bin auch ich ein überzeugter Anhänger der europäischen Einigung. Gerade deshalb liegt mir die Entwicklung in Europa besonders am Herzen und sehe auch ich einige Tendenzen mit großer Besorgnis: die noch immer ungelöste Frage des Verfassungsvertrages, eine gewisse Neigung zur Renationalisierung, das schwindende Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die europäischen Institutionen und nicht zuletzt in die Fähigkeit Europas, die Herausforderungen der Globalisierung zu bewältigen.

Ich habe – gerade weil ich aus meiner eigenen Arbeit weiß, wie die EU funktioniert – Verständnis für die verbreitete Unzufriedenheit mit der EU und die Sorge vor einer zunehmenden Zentralisierung. Vieles von dem, was der EU vorgeworfen wird, ist nicht von der Hand zu weisen: die europäische Gesetzgebung ist sehr komplex und für viele undurchsichtig, die Verfahren sind oft zäh und langsam und nicht selten wird Brüssel als Verschiebebahnhof für nationale Verantwortlichkeiten benutzt. Auch die Resultate sind bei weitem nicht immer zufriedenstellend. Es gibt eine Reihe von Punkten, in denen man der EU einen Mangel an Demokratie, Transparenz und Effizienz vorhalten kann – und auch muss.

Dennoch stimme ich den Analysen und Schlussfolgerungen der oben genannten Autoren in wesentlichen Punkten nicht zu und muss auch Ihnen widersprechen: Ich sehe weder die EU auf dem Weg in eine bürokratische Diktatur, noch die deutsche Demokratie durch die EU ausgehebelt. Sicherlich wird es Sie kaum erstaunen, dass ich insbesondere Ihre Vermutung zurückweise, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages seien faktisch nur noch "Erfüllungsgehilfen" der europäischen Institutionen und mit dieser Rolle überdies zufrieden.

Dazu im Einzelnen: Herzog/Gerken leiten einen wesentlichen Teil ihrer Argumentation aus der vermeintlichen Tatsache her, dass inzwischen mehr als 84 Prozent der deutschen Gesetzgebung de facto in Brüssel entschieden würden. Sie machen daran eine Tendenz zur "sachwidrigen Zentralisierung" fest, leiten einen "Machtverfall des Deutschen Bundestages" ab und bezweifeln die parlamentarische Demokratie in der Bundesrepublik.

Es stimmt, dass heute mehr Gesetzesvorlagen aus Brüssel kommen als vor zwanzig oder gar vor fünfzig Jahren. Tatsächlich sind es jedoch weit weniger Regelungen, als die von Herzog/Gerken genannten Zahl suggeriert. Ich erlaube mir, Ihnen zu dieser Frage einen Artikel von Andrew Moravcsik beizulegen, einem der führenden Wissenschaftler auf dem Gebiet der europäischen Integration. Seine Untersuchungen zeigen, dass die "Europäisierung" der deutschen Gesetzgebung bei einer realistischen Betrachtung deutlich unterhalb von 84 Prozent liegt, nämlich bei etwa einem guten Drittel der Gesetzgebung. Im Übrigen variiert dieser Anteil sehr stark je nach Sachgebiet. So stammen in der Umweltpolitik über 80 Prozent der Gesetze aus Brüssel, dagegen im Bereich Inneres nur knapp 13 Prozent.

Unabhängig von der Frage, wie stark der Einfluss Brüssels auf die deutsche Gesetzgebung nun tatsächlich ist: Fest steht, dass seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl deutsche Hoheitsrechte an europäische Institutionen übertragen wurden und dass sich die Kompetenzen der Gemeinschaft in den folgenden Jahrzehnten auf zahlreiche politische Bereiche ausgedehnt haben, auch auf grundgesetzlich relevante Bereiche wie z. B. die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit. Damit ist zugleich die Frage nach der demokratischen Verfasstheit der EU und der Legitimation europäischer Politik immer zentraler geworden.

Zum ersten ist diese Entwicklung aber nicht einfach über uns gekommen, sondern gründet auf bewussten und gewollten Entscheidungen deutscher Politik. Diese Entscheidungen waren und sind aus meiner Sicht richtig, auch wenn die Gründe dafür unter Konrad Adenauer andere waren als später unter Helmut Kohl, Gerhard Schröder oder Angela Merkel. Die Übertragung von Kompetenzen an europäische Institutionen ist von Beginn an abhängig von der Zustimmung durch Bundesrat und Bundestag und damit bis zuletzt bei der Ratifizierung des Verfassungsvertrags demokratisch legitimiert. Viele der unterhalb der Vertragsebene stattfindenden Entwicklungen sind zudem durch einstimmige Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs auf den Europäischen Gipfeln initiiert worden. Eine Zentralisierung bestimmter politischer Entscheidungen ist daher nicht sachwidrig, sondern im Gegenteil bewusst herbeigeführt worden. Wenn wir die EU ausdrücklich als eine politische Union und nicht als eine fortgeschrittene Freihandelszone verstehen, ist es nur konsequent und richtig, Zuständigkeiten an sie abzugeben.

Zum zweiten gibt es einen gewichtigen und guten Grund für die fortgeschrittene Übertragung von Kompetenzen an die EU: die Globalisierung und der damit einhergehende Verlust der faktischen Gestaltungsmöglichkeiten nationaler Politik. Diese Frage der politischen Handlungsfähigkeit wird in den Beiträgen der Autoren nicht berücksichtigt. Sie ist aber nicht minder wichtig. Eine ganze Reihe von Entwicklungen, gerade im Bereich der globalen Märkte, der internationalen Handels- und Finanzströme, aber z.B. auch im Energiesektor, im Klimaschutz und in der Außen- und Sicherheitspolitik finden außerhalb der deutschen Grenzen statt, haben aber unmittelbare Auswirkungen auf unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft. So wenig wie wir heute in Deutschland allein den Klimawandel bewältigen können, so wenig können wir allein Lösungen für einen grenzüberschreitenden Verbraucherschutz finden.

Wenn Deutschland die Entwicklungen in der Welt mitbestimmen will, dann haben wir nur innerhalb und mit einer starken EU Aussicht auf Erfolg. Die EU ist für die SPD der Weg, Globalisierung menschlich und sozial zu gestalten und die Handlungshoheit der Politik gegenüber einer weltweit agierenden Wirtschaft zu erhalten bzw. zurückzugewinnen. Die Abgabe von Souveränitätsrechten an europäische Institutionen ist deshalb nach meiner Auffassung vernünftig, weil damit für die deutsche Politik ein Zugewinn an Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten einhergeht. Ein einzelner europäischer Staat kann schon heute kaum noch nennenswerten Einfluss auf die Bedingungen der Globalisierung entfalten. Das wissen auch die Bürgerinnen und Bürger. Umfragen zeigen, dass sich die Menschen in vielen Bereichen ein stärkeres Zusammengehen in Europa wünschen, neben der Außen- und Sicherheitspolitik trifft das auch auf Bereiche wie die Sozialpolitik zu, wo weitergehende Kompetenzübertragungen an die EU bisher gar nicht zur Diskussion stehen. Fest steht: Wir brauchen insgesamt mehr und nicht weniger Europa. Das bedeutet nicht, dass die EU nicht demokratischer, transparenter und besser werden muss.

Zum dritten bedeutet die Zuweisung von Kompetenzen an die Gemeinschaft nicht zwangsläufig die Aufgabe parlamentarischer Gestaltungs- und Kontrollmacht durch den Deutschen Bundestag und schon gar nicht das Ende der deutschen Demokratie. Sie stellt aber ihre Akteure vor neue Herausforderungen und trägt ihnen Verantwortung an.

In fast sechzig Jahren europäischer Integration hat sich die EU mit ihren Mitgliedsstaaten zu einem historisch beispiellosen politischen System entwickelt. Auch deshalb wird die EU häufig als ein Gebilde "sui generis" bezeichnet, ein System eigener Art. In dieses politische Gebilde ist die föderale Demokratie der Bundesrepublik eingebettet. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung handeln und entscheiden innerhalb eines komplexer gewordenen demokratischen Systems, das die europäischen Institutionen, die Regierungen und die Parlamenten der anderen EU-Mitgliedsstaaten umfasst. Nicht zu Unrecht hat daher der Schweizer Schriftsteller Adolf Muschg die EU "das anspruchsvollste Staatsgebilde der Geschichte" genannt.

Das erfordert auch vom Bundestag und seinen Abgeordneten neue Strategien. Seit 1993 sichert Artikel 23 des Grundgesetzes die Mitbestimmung von Bundestag und Bundesrat in EU-Angelegenheiten. Im Zuge der Ratifizierung des europäischen Verfassungsvertrages ist es dem Bundestag gelungen, seine Informations- und Mitwirkungsrechte durch eine neue Vereinbarung mit der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in EU-Angelegenheiten beträchtlich auszubauen. Unter anderem ist die Bundesregierung nun verpflichtet, im Falle einer Stellungnahme des Bundestages einen Parlamentsvorbehalt bei den Verhandlungen im Rat einzulegen, wenn wesentliche Belange nicht durchsetzbar sind. Um diese Vereinbarung mit der Bundesregierung haben gerade die Abgeordneten des EU-Ausschusses sehr gerungen.

Im parlamentarischen Tagesgeschäft machen sich die verbesserten Mitwirkungsrechte bereits deutlich bemerkbar. Auch das jüngst vom Bundestag und seinen Fraktionen in Brüssel eröffnete Verbindungsbüro beeinflusst die Arbeit sehr positiv und sichert v.a. die frühzeitige Einbindung in europäische Vorhaben. Dass der Bundestag auch zuvor nicht bloßer Vollzieher europäischer Gesetzesvorlagen war, haben die Abgeordneten z.B. bei der EU-Dienstleistungsrichtlinie unter Beweis gestellt.

Überrumpelt fühlen – wie Sie es nennen – muss sich kein Bundestagsabgeordneter durch europäische Vorlagen. Es liegt nun aber mehr denn je der Verantwortung von Abgeordneten und Fraktionen, die Informationen zu bewerten und frühzeitig Einfluss gegenüber Bundesregierung und Kommission geltend zu machen. Die Wirksamkeit der neuen Instrumente hängt letztlich davon ab, wie gut die Abgeordneten des Bundestages sie nutzen. Mit Sicherheit haben sowohl Bundestag als auch Bundesregierung hier noch einen weiteren Lernprozess vor sich.

Ich stimme Ihnen und den genannten Autoren jedoch in einem Punkt zu: Die EU hat ein Demokratiedefizit und dieser Mangel wird umso problematischer, je mehr Zuständigkeiten nach Brüssel übertragen werden. Deshalb fordert diese Entwicklung eine stärkere Einbindung der nationalen Parlamente, eine effektive Subsidiaritätskontrolle und eine Stärkung des demokratischen Charakters der europäischen Institutionen.

In allen diesen Fragen sind die im Verfassungsvertrag vorgesehenen institutionellen Änderungen meines Erachtens ein Schritt nach vorn. Um nur die wichtigsten zu nennen: Das Europäische Parlament würde gestärkt. Die nationalen Parlamente wie der Bundestag würden mit der Möglichkeit einer Rüge und sogar einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ein effektives Instrument zur Sicherung des Subsidiaritätsprinzips in die Hände bekommen. Im Gegensatz zu Herzog/Gerken und Schachtschneider finde ich es deshalb umso drängender, dass die institutionellen Reformen des Verfassungsvertrags in absehbarer Zeit in Kraft treten. Anders als von Schachtschneider behauptet, macht der Verfassungsvertrag aus der EU auch keinesfalls einen Bundesstaat. Im Gegenteil, erstmals wäre auch der Austritt aus der Gemeinschaft vertraglich festgehalten.

Dass den bestehenden Sorgen mit den im Verfassungsvertrag vorgesehenen Instrumenten besser Rechnung getragen wird, als mit den Vorschlägen von Herzog/Gerken, legt Klaus Hänsch, langjähriges Mitglied des Europäischen Parlaments, in einer Erwiderung auf den Artikel der beiden Autoren in der Zeitung "Die Welt" dar (s. unten stehenden Link). Ich verzichte an dieser Stelle auf eine Widerholung der Argumentation im Einzelnen und lege Ihnen diesen Artikel ebenfalls bei. Für bedenkenswert halte ich allerdings die von Herzog/Gerken vorgeschlagene Einführung des Diskontinuitätsprinzips für die europäischen Institutionen.

Sehr geehrter Herr Dr. , ich bedanke mich noch einmal für Ihr Engagement und hoffe sehr, dass Sie den Schlussfolgerungen der von Ihnen angeführten Autoren nicht restlos zustimmen, insbesondere nicht dem von Prof. Schachtschneider geforderten Austritt aus der EU. Bei allen Mängeln und aller zum Teil berechtigten Kritik, ist die EU ein historisch beispielloses Erfolgsmodell, auf das die Europäerinnen und Europäer stolz sein können. Mit den Mitteln der europäischen Integration ist es gelungen, aus jahrhundertelang verfeindeten Nationen wie Deutschland und Frankreich Partner zu machen und Frieden zu sichern. Diesen Wert können wir in meinen Augen auch über sechzig Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges gar nicht hoch genug schätzen. – Ausruhen können wir uns darauf selbstverständlich nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schwanholz, MdB

Klaus Hänsch, Auf dem Holzweg in die Sackgasse, 27.1.2007:
www.welt.de
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
28.11.2007
Von:

Sehr geehrter Dr. Schwanholz,

diese Frage habe ich unter Verbraucherschutz eingestellt, ich werde gleich naeher erlaeutern warum. Der erste Grund ist jedoch, dass es die Kategorie die ich suche (noch) nicht gibt. Meine Frage bezieht sich naemlich auf das Verstaendnis von Technik und ihre Bewertung durch die Bundestagsabgeordneten.

In den letzten 2 Jahren sind viele Gesetze zur inneren Sicherheit, aber auch zu anderen Themen verabschiedet worden, die sich hauptsaechlich um den Umgang mit (Computer)Technologie drehten (Vorratsdatenspeicherung, Wahlmaschinen,"Hackertool"-Paragraf).
Dabei wurden auch Sachverstaendige gehoert, so zum Beispiel der Chaos Computer Club oder auch die Vertreter der Computerindustrie.

Nachdem die Gesetze jeweils verabschiedet worden waren, mehrten sich die Stimmen dieser Experten, ob die Ausschuesse ueberhaupt zugehoert haetten bzw. ob die Ausschuesse jene Aussagen der Angehoerten ueberhaupt verstanden haetten.

So wurden die Einwaende gegen den "Hackertool"-Paragrafen komplett aussen vor gelassen und Wahlmaschinen so zugelassen, dass die PTB statt dem BSI die Pruefung vornahm, was bei den neueren Wahlcomputern absolut keinen Sinn ergibt.
Da diese Entscheidungen auch die Grundpfeiler unserer Demokratie betreffen, habe ich als Kategorie hier "Verbraucherschutz" gewaehlt.

Wie erklaeren Sie sich diese Diskrepanz zwischen Expertenmeinung und den Entscheidungen des Bundestages? Wie schaetzen Sie Ihre Kompetenz in Sachen Informationstechnologie ein? Wie gross die ihrer Kollegen?

Mit freundlichen Gruessen,
Anndrej
Standard-Antwort von Dr. Martin Schwanholz
8Empfehlungen
03.12.2007
Dr. Martin Schwanholz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de. Ich werde Ihnen gerne alsbald meine Stellungnahme zukommen lassen. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, so können Sie sich auch jederzeit gerne direkt an mich wenden, z.B. über meine E-Mail-Adresse martin.schwanholz@bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schwanholz, MdB
Ergänzung vom 09.09.2008
Sehr geehrter Herr ,

erlauben Sie mir ein paar grundsätzliche Anmerkungen zu Ihrer Kritik, der Bundestag würde in seinen Entscheidungen nicht die Meinung von Experten hören. Es gibt wahrscheinlich nahezu kein gesetzgeberisches Vorhaben, bei dem nicht auch kritische Stimmen von Interessensgruppen bzw. Bedenken von Experten zu vernehmen sind. Und es gibt eigentlich nahezu keinen Aspekt, der nicht von einem Teil der Experten befürwortet und von einem anderen Teil der Experten abgelehnt wird – Experten sind häufig nicht derselben Meinung. Neben den oft zahlreich eingehenden schriftlichen Stellungnahmen befassen sich die Abgeordneten insbesondere auch in fraktionsinternen Anhörungen, in Expertengesprächen, in Ausschussanhörungen mit Expertenmeinungen. Die zu Gehör gebrachten Expertenmeinungen erlauben es den Abgeordneten, sich letztlich eine eigene Überzeugung in der Sache zu bilden, indem sie eine Auswertung, Bewertung und Abwägung des Für und Wider vornehmen. Und so kommt es natürlich vor, dass im Ergebnis einige der geäußerten Expertenmeinungen nicht geteilt bzw. berücksichtigt werden.

Bezüglich des bereits Mitte 2007 in Kraft getretene Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Bekämpfung der Computerkriminalität ist in der Sache folgendes zu sagen:

Der Bundestag hat am 24. Mai 2007 - und zwar mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, FDP und Bü90/Die Grünen - in 2./3. Lesung das Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität beschlossen. Hiergegen hatten auch die Länder im Bundesrat keine Einwendungen, so dass es am 11.08.2007 in Kraft treten konnte. Mit dem Gesetz sind Vorgaben des Europarates und der Europäischen Union umgesetzt worden. Hierzu wurden vor allem im Strafgesetzbuch (StGB) Ergänzungen bzw. Änderungen vorgenommen. Die Strafrechtsbestimmungen dienen dem Schutze eines hohen Gutes, nämlich dem Schutz von Informationstechnologiesystemen: Komplexe Attacken auf Computersysteme können erhebliche Schäden verursachen, das Vertrauen der Bürger in die Sicherheit des Internets untergraben und sensible öffentliche Informationsstrukturen gefährden.

Der schon vor der Gesetzesänderung bestehende Tatbestand des Ausspähens von Daten – § 202 a StGB – erfasste nach seinem Wortlaut das "Verschaffen von Daten, die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind". Er ist jetzt als "Verschaffen des Zugangs zu Daten, die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind", sprachlich erweitert worden. Damit ist jedoch keine Ausweitung der Strafbarkeit verbunden, weil schon bisher von der Rechtsprechung der Zugang zu Daten mit dem Verschaffen von solchen gleichgesetzt wurde.

Neu geschaffen wurde der Tatbestand des Abfangens von Daten in § 202 b StGB. Wer also unbefugt nichtöffentliche – auch elektronische – Kommunikationsdaten abfängt, indem er sich für ihn nicht bestimmte E-Mails aus WLAN-Netzen verschafft, macht sich nun strafbar.

Die zentrale und teilweise kritisierte Neuerung betrifft den neuen § 202 c StGB – das Vorbereiten der Straftaten nach § 202 a oder § 202 b StGB. Aufgrund der Gesetzesänderung macht sich nun strafbar, wer vorsätzlich darauf hinarbeitet, dass unbefugt gesicherte Daten ausgespäht oder abgefangen werden können, indem er Passwörter oder Computerprogramme, deren Zweck in der Begehung einer der oben genannten Taten besteht, herstellt, verkauft, sich verschafft oder verbreitet.

Kritisiert wurde während des Gesetzgebungsverfahrens, die Strafnorm gehe zu weit: Sie erfasse angeblich auch sogenannte dual use tools, also Computerprogramme, die gleichermaßen für legale wie für illegale Aktivitäten genutzt werden können. Insbesondere aus dem Bereich der IT-Sicherheitsbranche wurde die Befürchtung geäußert, der neue § 202 c StGB könnte Sicherheitschecks unmöglich machen.

Diese Befürchtung sind von der SPD-Bundestagsfraktion sehr ernst genommen worden. Denn es liegt in unser aller Interesse, dass die IT-Sicherheitsbranche ihre Arbeit zu unser aller Schutz fortführen kann. Deshalb wurde den in der Anhörung des Rechtsausschusses geäußerten Bedenken von Vertretern der IT-Branche mit großer Sorgfalt nachgegangen.

Nach eingehenden Beratungen darüber und sorgfältiger Prüfung der vorgeschlagenen Gesetzesregelungen ist der Rechtsausschuss zu der Auffassung gelangt, dass die Gesetzesänderung nicht zu einer "Überkriminalisierung" führt. Nicht kriminalisiert wird vor allem der branchenübliche Einsatz von Hacker-Tools durch Netzwerkadministratoren, insbesondere wenn diese nur die Sicherheit des eigenen Datennetzes prüfen wollen. Um aber mögliche Missverständnisse darüber zu vermeiden, stellte der Rechtsausschuss klar, dass § 202c StGB hinsichtlich der Zweckbestimmung im Sinne der Vorgaben des Europarats auszulegen ist. Danach sind nur Computerprogramme betroffen, die in erster Linie dafür ausgelegt oder hergestellt werden, um damit Straftaten nach §§ 202a, 202b StGB zu begehen. Die bloße Geeignetheit zur Begehung solcher Straftaten begründet keine Strafbarkeit. Die geforderte Zweckbestimmung muss eine Eigenschaft des Computerprogramms in dem Sinne darstellen, dass es sich um sog. "Schadsoftware" handelt.

Aufgrund dieser eingehenden Beratungen ist die SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit dem Koalitionspartner sowie den Fraktionen FDP und Bündnis90/Die Grünen zum Ergebnis gelangt, dass eine Abänderung des vorgeschlagenen Gesetzeswortlautes an dieser Stelle nicht erforderlich war. Denn klargestellt war nun, dass der branchenübliche befugte und gewollte Einsatz von Computerprogrammen durch Netzwerkadministratoren, mit denen diese z. B. die Sicherheit von eigenen oder Kundendatennetzen prüfen wollen, von der Strafnorm nicht erfasst wird, denn mit dieser Form des Einsatzes wird keine Begehung von Straftaten nach §§ 202a, 202b StGB beabsichtigt.

Die IT-Sicherheitsbranche kann sich also weiterhin zu Zwecken des genehmigten Testens Hacker-Tools verschaffen. Auch Computerprogramme, die der Sicherheitsüberprüfung, der Entwicklung von Sicherheitssoftware oder der Ausbildung in der IT-Sicherheitsbranche dienen, werden nicht erfasst. Mit dem Straftatbestandes erfasst werden nur Schadprogramme. Schadprogrammen ist die illegale Verwendung immanent: sie sind nämlich nach Art und Weise des Aufbaus oder ihrer Beschaffenheit auf die Begehung von Computerstraftaten angelegt. Dass solche Programme – hierzu gehören Viren, Würmer, Trojaner und entsprechende Bausätze sowie auch sogenannte Hacker-Tools – im Netz nichts verloren haben, ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit.

Zu Ihrer Anfrage in Sachen Wahlgeräte verweise ich darauf, dass das Bundesverfassungsgericht angekündigt hat, voraussichtlich noch in diesem Jahr über zwei Wahlprüfungsbeschwerden zu entscheiden, mit denen der Einsatz rechnergesteuerter Wahlgeräte bei der vergangenen Bundestagswahl beanstandet wird (Aktenzeichen 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07). Es ist also zu erwarten, dass alle Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Einsatz dieser Geräte jetzt höchstrichterlich geklärt werden. Weitere Aspekte können Sie der beigefügten Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Die Linke zum Einsatz von Wahlcomputern entnehmen.

Bezüglich des Themas Vorratsdatenspeicherung verweise ich auf meine ausführliche E-Mail, die ich Ihnen in diesem Zusammenhang bereits geschickt hatte.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schwanholz, MdB
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Frage zum Thema Soziales
15.07.2008
Von:

Sehr geehrter Dr. Schwanholz,

ich bin erst 24 und in meinem Umfeld ist es gut zu erkennen das viele in meinem alter schon einen sozialen Verfall erleben.

Es ist für Jugendliche die aus sozial schwachen Familien kommen sehr schwer etwas aus sich zu machen und ich denke das diese Entwicklung weiter gehen wird, viele sind nicht mal mehr bereit wählen zu gehen, so enttäuscht sind viel junge Osnabrücker.

Vieleicht liegt das an dem mangeldem Intresse der Politik, weshalb viele junge Menschen eine Desintresse entwickeln.
Selbst hier in Osnabrück gibt es viel zu tun, z.B. als junger Mensch gibt man uns in den Ämtern keinerlei konkrete Hilfe man wird schnell abgestempelt . Es ist sehr diskiminerent wenn man mit einer Gleichgültigkeit behandelt wird, viele gerieten in den letzten Jahren auf die schiefe Bahn was für mich sehr schmerzhaft ist.

Man erzählt uns früh das wir ein Land haben das soziale Verantwortung auf Ihre Stirn stehen hat, aber es ist davon nicht allzuviel zu sehen. Es stimmt zwar das wir aufgefangen werden wenn es probleme gibt aber im enteffekt ist das egal da auffangen nicht Aufstehen ist.

Man hat das Gefühl immer in der einen Situation zu sitzten und solange sich keiner erantworlich fühlt und uns Jugendliche nicht die Fragen gestellt werden was wir wirklich für Probleme haben und man nicht versucht daran etwas zu endern, dann gibt es für viele einen schlechten weg in die Zukunft.

Ich hoffe das Sie mir erklären können wie die Regierung da etwas tun will, WIR haben das gefühl nicht gehört zu werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Martin Schwanholz
5Empfehlungen
17.07.2008
Dr. Martin Schwanholz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de. Ich werde Ihnen gerne alsbald meine Stellungnahme zukommen lassen. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen oder Anregungen haben, so können Sie sich auch jederzeit gerne direkt an mich wenden, z.B. über meine E-Mail-Adresse martin.schwanholz@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schwanholz, MdB
Ergänzung vom 25.09.2008
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben sich mit der pauschalen Kritik an mich gewandt, dass Jugendliche nicht gehört würden und dass sich die Politik aus der Verantwortung gerade für Jugendliche aus sozial schwachen Verhältnissen zurückgezogen habe.

Ich bedauere sehr, dass Sie dies so sehen, und bin anderer Ansicht. Mir und meinen Kolleginnen und Kollegen von der SPD ist es besonders wichtig, dass alle Kinder und Jugendlichen die gleichen Lebens- und Bildungschancen haben. Davon sind wir in Deutschland leider noch weit entfernt. Ein großer Teil unserer Jugend- und Sozialpolitik zielt deshalb gerade auf benachteiligte Jugendliche. Um Ihnen ein aktuelles Beispiel zu nennen: Erst in diesem Sommer hat der Bundestag auf Initiative der SPD-Fraktion ein Gesetz beschlossen, mit dem die Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen verbessert werden sollen. Auch unsere Forderung, einen Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss einzuführen, steht ganz im Interesse junger Menschen, die einen Schulabschluss versäumt haben. Gleiche Chancen für alle sind nach meiner Meinung der Schlüssel zur sozialen Gerechtigkeit in unserem Land.

Das enthebt aber jeden Einzelnen und jede Einzelne nicht der eigenen Verantwortung. Bei konkreten Problemen und Fragen gibt es eine Reihe von Anlaufstellen, an die sich Jugendliche wenden können und wo sie Unterstützung finden. In Osnabrück sind das z.B. das Kinder- und Jugendbüro der Stadt oder die Jugendberufshilfe. Daneben gibt es kirchliche, soziale und private Initiativen und Vereine, die sich um junge Menschen und ihre Sorgen kümmern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich dort häufig ehrenamtlich und haben, wie ich aus vielen Gesprächen mit Betroffenen weiß, immer ein offenes Ohr für die Jugendlichen.

Darüber hinaus möchte ich Sie gerne einladen, sich selbst zu engagieren, sich einzumischen und auch Politik mitzubestimmen. Dafür gibt es neben zahlreichen Möglichkeiten in Vereinen und Initiativen auch die Jugendorganisationen der demokratischen Parteien, z.B. die Jusos. Politik fängt nicht erst im fernen Hannover oder Berlin an, sondern vor Ort und im Kleinen. Jeder und jede kann mitmachen! Soziale Verantwortung ist nicht allein Aufgabe des Staates, sondern auch der Gesellschaft, d.h. für jeden von uns.

Sehr geehrter Herr , ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen mit meinen Anregungen einen Anstoß geben konnte. Sollten Sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schwanholz, MdB
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Frage zum Thema Internationales
10.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schwanholz,
ich habe mit einigem entsetzen feststellen müssen das wichtige umweltpolitische Weichenstellungen derzeit von Deutschland blockiert werden, da man um Arbeitsplätze fürchtet. ( www.spiegel.de )
Ich fürchte jedoch, dass diese Strategie mehr als nur ein wenig kurzsichtig ist - die langfristigen Kosten des Klimawandelns dürften weitaus mehr Kosten verursachen als kleinere Belastungen durch Gegenmaßnahmen. Zudem haben neue Herausforderungen auch stets für neue Technologien gesorgt, die langfristig für ein mehr an Arbeitsplätzen gesorgt haben, nicht weniger..
Zuletzt sollte wir nicht verkennen, dass die Wahl Obamas zum Präsidenten der USA historische Chancen eröffnet hat, die sich so nicht wieder bieten mögen, wenn die Rezession vorbei ist - von daher wäre meine Frage, warum das Parlament die derzeitigen Chancen nicht nutzt? Die einzige mir denkbare Begründung wäre bloßer Populismus und kurzsichtige Politik - Dinge die ich als Wähler und bisheriger SPD Wähler nicht toleriere.

Mit freundlichen Grüßen
, B. A.
Standard-Antwort von Dr. Martin Schwanholz
4Empfehlungen
12.12.2008
Dr. Martin Schwanholz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de. Ich werde Ihnen gerne alsbald meine Stellungnahme zukommen lassen. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen oder Anregungen haben, so können Sie sich auch jederzeit gerne direkt an mich wenden, z.B. über meine E-Mail-Adresse martin.schwanholz@bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schwanholz, MdB
Ergänzung vom 22.12.2008
Sehr geehrter Herr ,

ich stimme mit Ihnen überein, dass eine verantwortliche und nachhaltige Klimaschutzpolitik heute ein wichtiger Bestandteil unseres politischen Handelns sein muss. Für diese setzt sich die SPD sowohl auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene ein. Im Anfang Dezember verabschiedeten Europamanifest der SPD für die Europawahl 2009 haben wir noch einmal bekräftigt, dass wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung sowie ökologische Verantwortung innerhalb der Europäischen Union gleichrangige Ziele sein müssen. Ein Zurückweichen von den ehrgeizigen Klimazielen der EU, die im vergangenen Jahr unter der deutschen Ratpräsidentschaft beschlossen worden sind, wäre daher unverantwortlich. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat diese Position auf der Weltklimakonferenz in Posen deutlich vertreten und Deutschlands Bereitschaft, sich weiter aktiv an der Bekämpfung des Klimawandels zu beteiligen, bekräftigt.

Wie Sie der Presse entnehmen konnten, haben auch die Staats- und Regierungschefs durch die am 12. Dezember 2008 in Brüssel getroffenen Beschlüsse den eingeschlagenen klimapolitischen Kurs beibehalten. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist ein gutes klimapolitisches Ergebnis erzielt worden. Der prekären wirtschaftlichen Situation sind zwar einige zeitliche und inhaltliche Lockerungen bspw. für die Automobilindustrie geschuldet, die großen klimapolitischen Zielsetzungen der Europäischen Union sind jedoch beibehalten worden. Das vorgelegte Klimapaket ist am vergangenen Mittwoch mit großer Mehrheit vom Europäischen Parlament verabschiedet worden. Es sieht unter anderem vor, den Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken sowie den Anteil erneuerbaren Energien bis 2020 auf durchschnittlich 20 Prozent zu steigern. Darüber hinaus beinhaltet das Paket die Einführung eines europaweiten Emissionshandels für die Industrie. Damit hat die Europäische Union ein deutliches Zeichen für die Verhandlungen über ein Kyoto-Nachfolgeprotokoll im kommenden Jahr gesetzt und ihre Vorreiterrolle beim internationalen Klimaschutz bekräftigt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schwanholz, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
14.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schwanholz,

aus der Presse habe ich entnommen, dass durch die Gesundheitsreform Kinder von Eltern, die ihre Krankenkassenbeiträge nicht zahlen, nicht mehr medizinisch versorgt werden.
Ich frage Sie, wie eine solche Regelung zustande kommen kann und bitte Sie, mir die Hintergründe für dieses Gesetzt darzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
M.
Antwort von Dr. Martin Schwanholz
3Empfehlungen
06.02.2009
Dr. Martin Schwanholz
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de zum Thema "Gesundheit". Ich kann Ihnen versichern, dass die von Ihnen angesprochenen Medienberichte falsch sind und keine entsprechende Regelung besteht.
Mit der Gesundheitsreform als sozialpolitischer Meilenstein wurde ein Versicherungsschutz für alle eingeführt. Anders als früher, kann heute niemanden mehr der Versicherungsschutz entzogen werden, auch wenn z.B. Beitragsrückstände bestehen. Damit die Solidargemeinschaft der Versicherten unter den neuen Bedingungen nicht von Einzelnen ausgenutzt wird, muss das mutwillige Nichtbezahlen von Beiträgen durch Versicherte, die im Prinzip zahlungsfähig sind, sanktioniert werden. Die Regelung funktioniert grundsätzlich wie folgt:
Nach dem SGB V ruht der normale Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung für Versicherte, wenn diese zwei Monatsbeiträge im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen. "Ruhen" bedeutet, dass ein eingeschränkter Leistungsanspruch besteht. Das bedeute, dass auch erwachsene Beitragszahler in einer solchen Situation ihren Anspruch auf notwendige medizinische Versorgung selbstverständlich nicht verlieren. Darüber hinaus haben wir uns dafür eingesetzt, dass mitversicherte Kinder von säumigen Beitragszahlern nicht von einem Ruhen des Leistungsanspruches betroffen sind. Wir sind hierfür zu einer Rechtsauslegung gelangt, die Kindern den vollen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ohne Einschränkung sichert, auch wenn das beitragspflichtige Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen im Rückstand ist.
Es darf nicht sein, dass Kinder für Versäumnisse der Eltern bestraft werden. Dies widerspräche unserer Auffassung von Solidarität und unserer Verantwortung für unsere Kinder.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schwanholz, MdB
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Ihre Frage an Dr. Martin Schwanholz
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.