Dr. Martin Schoser (CDU)
Abgeordneter Nordrhein-Westfalen 2010-2012
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Grunddaten
Dr. Martin Schoser
Geburtstag
25.05.1962
Berufliche Qualifikation
Dipl.-Kaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Projektmanager
Wohnort
Köln
Wahlkreis
Köln II , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
38,0%
Landeslistenplatz
keinen
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(...) Die Bundesregierung hat daher am 6. Oktober 2010 eine Nationale Strategie zur Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility) beschlossen, an deren Ausarbeitung eine breite Zahl von Unternehme, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften aber auch Transparancy Deutschland e.V. beteiligt waren. Meiner Meinung nach stellt dies einen wichtigen Schritt auf dem Wege zu einer effektiven Bekämpfung der Korruption im nationalen wie auch im internationalen Kontext dar. Ein weiterer Schritt auf diesem Wege wird die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) durch die Bundesrepublik Deutschland sein. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Integration
02.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schoser,

ich habe eine Frage zum Thema Integration und Zuwanderung.

Erneut kommt heute der türkische Ministerpräsident Erdogan nach Deutschland. Erneut wurde im Vorfeld unser Land für die Integrationspolitik kritisiert, auch unsere Demokratie implizit für die Förderung der Aktitvität der PKK schon verantwortlich gemacht. Was gedenken Sie als Vertreter der Regierungspartei CDU gegen die ständigen öffentlichen Demütigungen vonseiten der türkischen Regierung zu tun?

Wie gedenken Sie die stärkere Identifikation mit Deutschland bei allen Migranten, insbesodere aber auch der türkeistämmigen Migranten zu erzielen? Gerade in Köln ist das in manchen Gebieten ein wirkliches Problem.
Antwort von Dr. Martin Schoser
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06.11.2011
Dr. Martin Schoser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email. Die Interviewäußerungen des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan in der Bild-Zeitung zur deutschen Sprache sind nach meiner Einschätzung nicht gerade hilfreich für die Integration der Migranten in Deutschland - im Gegenteil, diese Äußerungen sind eher kontraproduktiv. Die öffentliche Kritik durch die türkische Regierung sollte man meines Erachtens durch konstruktive Integrationspolitik entkräften.
Das beantwortet im Grunde auch Ihre zweite Frage, denn eine starke Identifikation aller Migranten in Deutschland steigt in dem Maße, wie ihre Arbeits- und Lebensmöglichkeiten wachsen. Dazu ist es notwendig, dass Migranten gute Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Erfolge haben wir mit Integrationskursen erzielen können. Ein besonderes Beispiel erfolgreicher Integration sind gerade in weiten Teilen Kölns Unternehmer (Migranten), die sich in Deutschland ein Unternehmen aufgebaut haben. Integrationskurse reichen natürlich nicht aus. Bei der Sprachförderung muss der Ansatz bereits beim Erlernen der Sprache im Land der Herkunft und in deutschen Kindergärten erfolgen. Zudem sind die Eltern dazu aufgefordert, sich um die Chancen der Kinder zu bemühen, damit die Kinder einem frühen Kindergartenbesuch nachkommen. Arbeitsmarkt, Sprache und Bildung sind Bereiche, wo natürlich Handlungsbedarf der Integrationspolitik besteht. Im Landtag befassen wir uns dafür aktuell mit zwei Gesetzesinitiativen "Islamischer Religionsunterricht" und "Integration". Zudem sollte man sich auch den Fortschritt vor Auge halten, wie z.B. mit dem Gesetz zur Anerkennung von Abschlüssen im Ausland.


Mit freundlichen Grüßen!

Dr. Schoser MdL
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schoser,

in Kürze werden Sie über die Umwandlung der bisherigen Rundfunkgebühr pro Gerät in einen Beitrag pro Haushalt abstimmen.

Diese Tage hat der Verfassungsrechtler Ingo von Münch die neue Haushaltsgebühr als verfassungswidrig bezeichnet.

"Es wäre eine Sternstunde des Parlamentarismus, wenn wenigstens eines unserer Landesparlamente den Mut besäße, dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen und damit dessen Inkrafttreten zu verhindern", erklärte von Münch.

Die Haushaltsgebühr muss jeder zahlen, auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen. Das stellt laut von Münch einen unverständlichen "Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers" dar. Der Rundfunkbeitrag zwinge aber alle, Hörfunk und Fernsehen zu finanzieren. "Hierin liegt ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird".

Das immer wieder angeführte Gutachten von Prof. Dr. Kirchhof ist
im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio erstellt worden, um den e i g e n e n Erhalt halbwegs plausibel erscheinen zu lassen.

Wieso bevormundet man die eigenen Bürger und redet denen das angebliche Angewiesensein und die Begünstigung genau durch den ö.-r. Rundfunk, nicht aber durch die freie Presse und das Internet?

Werden Sie als Vertreter der Rundfunkanstalten oder der Bürger stimmen?

Schöne Grüße
Antwort von Dr. Martin Schoser
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12.12.2011
Dr. Martin Schoser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email. Um eine im Falle der Ablehnung drohende Gebührenerhöhung zu vermeiden, hat die CDU-Landtagsfraktion der Neuordnung des Rundfunkstaatsvertrags zugestimmt. Damit wird ein Gebührenmodell beendet, das für den heutigen Medienkonsum nicht mehr zeitgemäß ist und zu viele Ungleichbehandlungen duldet. Wir nehmen Schwarzsehern und -hörern mit der Novellierung die Möglichkeit, gesetzestreue Beitragszahler zu benachteiligen. Für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen stellen wir gleichbleibende Beiträge sicher. Eine weitere Erhöhung der Rundfunkgebühren will die CDU-Landtagsfraktion unbedingt vermeiden - insofern habe auch ich für die Bürgerinnen und Bürger gestimmt. Die kritische Haltung der Fraktion gegenüber einzelnen Bestandteilen des Staatsvertrags hat die CDU in einem Entschließungsantrag umgesetzt, den Sie nachfolgend finden. Es ist erforderlich, die Auswirkungen des Staatsvertrages zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen. Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit geben, uns ihre Erfahrungen mit dem neuen Gebührenmodell mitzuteilen und diese der Regierung in der Evaluierungsphase mit auf den Weg geben. Als CDU-Fraktion haben wir hierzu die Email-Adresse Rundfunk@cdu-nrw-fraktion.de eingerichtet und bitten die Bürgerinnen und Bürger, uns auftretende Probleme des neuen Systems und weitere mögliche Hinweise mitzuteilen. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich daran beteiligen.

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode Drucksache 15/3491 08.12.2011 Datum des Originals: 08.12.2011/Ausgegeben: 08.12.2011 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU zum Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Fünfzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag), Drs. 15/1303 Chance des Modellwechsels nutzen
Der Landtag beschließt:
1. Der Landtag hält den Modellwechsel von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr zum Haushaltsbeitrag für eine zukunftsfähige Sicherung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und richtige Antwort auf die Konvergenz der Empfangsgeräte. Das neue System senkt die Zahl der Schwarzhörer und -seher und reduziert gleichzeitig den Kontrollaufwand durch Gebührenbeauftragte. Der Landtag erwartet, dass durch den Modellwechsel von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr zum Haushaltsbeitrag Verwaltungsstrukturen abgebaut und Bürokratiekosten gesenkt werden.
2. Der Landtag sieht in der Verbreiterung der neuen Beitragsbasis ein wirksames Mittel, um drohende erhebliche Gebührenerhöhungen abzuwenden und sogar eine Senkung des individuellen Beitrags zu ermöglichen.
3. Der Landtag betont die Notwendigkeit, nach In-Kraft-Treten des neuen Beitragsstaatsvertrages zügig auf der Basis der Ergebnisse des 19. KEF-Berichts die finanziellen Auswirkungen sowie Notwendigkeit und Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände zu über-prüfen.
4. Der Landtag erwartet, dass die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge aufgrund der Zahlungen von Betriebsstätten langfristig entfallen und damit der verwaltungstechnische Aufwand beim Gebühreneinzug weiter reduziert werden kann.
5. Der Landtag fordert die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf, durch sparsameren Mitteleinsatz den Bedarf stabil zu halten und damit Beitragserhöhungen über den bloßen Inflationsausgleich hinaus zu vermeiden. Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende potentielle Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.
6. Der Landtag unterstützt alle Bestrebungen, die Qualität der Sendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erhöhen, stärker den Kernauftrag zu fokussieren und dem Bürger einen erkennbaren Mehrwert für sein Geld zu liefern. Ein solcher Mehrwert ist insbesondere auch die Erhöhung barrierefreier Rundfunkangebote.
7. Der Landtag erwartet, dass die Kriterien für die Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag konsequent umgesetzt werden. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich in weiteren Verhandlungen für klarere Definitionen einzusetzen, wenn Abgrenzungsschwierigkeiten nicht ausgeräumt werden können. Dies gilt insbesondere für presseähnliche Angebote.
8. Der Landtag unterstreicht unter anderem wegen der vom Landesdatenschutzbeauftragten aufgezeigten Kritikpunkte an den im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthaltenen Regelungen zum Adressabgleich mit nicht-öffentlichen Stellen und zum Umgang der Rundfunkanstalten mit personenbezogenen Daten die Notwendigkeit, die Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung im Zusammenhang mit der Beitragserhebung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Er sieht in kurzen Löschungsfristen für nicht oder nicht mehr benötigte Daten ein wichtiges Element eines effektiven Datenschutzes. Der für die Umstellungsphase vorgesehene Verzicht auf die Anmietung bzw. den Ankauf von Adressen bei kommerziellen Händlern sollte nach 2014 beibehalten werden. Der Landtag fordert außerdem die Landesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass in der an den 19. KEF-Bericht anschließenden Evaluierung des Modellwechsels in der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks explizit Aspekte der Datenschutzkonformität berücksichtigt werden und dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch die Rundfunkanstalten auf Verhältnismäßigkeit hin untersucht wer-den. Weiterhin wird die Landesregierung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Landesdatenschutzbeauftragten in die Vorbereitung und Durchführung dieser Evaluierung nach Ziffer 2 einbezogen werden und der Evaluierungsbericht veröffentlicht wird. Diese Ergebnisse sollen in den auf den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag folgenden Novellierungen des Rundfunkstaatsvertrages berücksichtigt werden und so eine Stärkung von Datenschutzaspekten erfolgt und dabei insbesondere den Verzicht auf den Abgleich von Daten mit nicht-öffentlichen Stellen prüfen.
9. Der Landtag begrüßt die von der ARD, dem ZDF und dem Deutschlandradio formulierten "Eckpunkte für eine Konkretisierung der datenschutzrechtlichen Regelungen im Vollzug des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags" vom 21. Oktober 2011 und versteht diese als Selbstverpflichtungserklärung der Rundfunkanstalten. Der Landtag fordert die Rundfunkanstalten dementsprechend auf, sich beim Vollzug der Regelungen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags an die Einhaltung der elementaren sätze des Datenschutzes zu halten und sich strikt an den Ausführungen der "Eckpunkte für eine Konkretisierung der datenschutzrechtlichen Regelungen im Vollzug des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags" vom 21. Oktober 2011 zu orientieren und damit den datenschutzrechtlichen Erfordernissen bestmöglich Rechnung zu tragen.
10. Das Befreiungsverfahren zum Rundfunkbeitrag sollte bürgerfreundlicher gestaltet wer-den. Der Landtag setzt sich deshalb dafür ein, dass in diesem Verfahren die Vorlage einer einfachen Kopie genügt und nicht - wie bisher - die Vorlage des Originals oder einer (kostenaufwändigen) beglaubigten Kopie verlangt wird. Die entsprechende Vor-schrift (§ 4 Abs. 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) muss deshalb evaluiert werden.
11. Auf lange Sicht ist eine vollständige Werbe- und Sponsoringfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insbesondere im Fernsehen am besten geeignet, dessen besondere Stellung zu unterstreichen.
12. Der Landtag setzt sich für eine Reform der Parlamentsbeteiligung bei der Verhandlung von Staatsverträgen ein. Geprüft werden muss, inwieweit die Landesregierung vor der abschließenden Verhandlung von Staatsverträgen die Leitlinien und wesentlichen Punkte vorab durch den Landtag beschließen lassen kann.

Karl-Josef Laumann
Armin Laschet
Andrea Verpoorten
und Fraktion

Mit freundlichen Grüßen!

Dr. Martin Schoser
Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Schoser,

Zitat aus Ihrer Antwort:
"Damit wird ein Gebührenmodell beendet, das für den heutigen Medienkonsum nicht mehr zeitgemäß ist und zu viele Ungleichbehandlungen duldet."

Zitat aus dem Brockhaus Konversationslexikon von 1 9 0 8: "Kopfsteuer, roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Sie wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der
U n f r e i h e i t."
Die neue "Haushaltpauschale" hat so viele Merkmale einer "Kopfsteuer", dass Sie als Finanzierung der ÖRR völlig ungeeignet ist.
Eine weitere Erhöhung der Rundfunkgebühren ließe sich durch eine Verringerung der Senderanzahl (s. Frage 1) erreichen.

80 bis 90 % der Bürger missbilligen in privaten Gesprächsrunden die ÖRR-Gebühren und die GEZ. Die folgenden Fragen konnte uns noch kein Abgeordneter beantworten. Höchsten bekamen wir Antworten auf Fragen, die wir nicht gestellt haben.
Können Sie uns die drei Fragen beantworten. Dafür wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Frage 1:
Wieso sind wir im Internetzeitalter auf eine ÖRR versorgung mit der stolzen Anzahl von 23 Fernseh- und 77 Radioprogrammen sowie mind. 77 Internetauftritte angewiesen? Sicherlicht sind die ÖRR sinnvoll - aber in diesem Ausmaß?

Frage 2:
Wieso werden wir genau durch den ÖRR insoweit begünstigt (Begründung des Prof. Dr. Kirchhof für die neue ÖRR Haushaltspauschale) und zur Gebühren verpflichtet, jedoch nicht durch die freie Presse oder das Internet? Bei allen anderen Medien, außer ÖRR, kann der Bürger frei und ohne Zwang entscheiden.

Frage 3:
Mit 2157 EUR in 10 Jahren für ÖRR Radio + TV kann jeder nach seinem Belieben für seine Bildung etwas anfangen. Warum sollten die Bürger nicht selber, ohne Bevormundung und ohne Zwang, heute über Ihre Ausgaben für den ÖRR entscheiden können?

schöne Grüße
V.
Antwort von Dr. Martin Schoser
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15.12.2011
Dr. Martin Schoser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email. Ihre Fragen sind meines Erachtens mit Blick auf die Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, verbunden mit einer angemessenen Finanzausstattung, beantwortet. Die hierzu von Ihnen geäußerten Zweifel am Umfang haben wir in unserem Entschließungsantrag berücksichtigt, den ich Ihnen in meiner letzten Email mitgeschickt habe. Darin enthalten ist auch der Punkt, die Neuregelungen in zwei Jahren zu evaluieren.

Mit freundlichen Grüßen!

Dr. Martin Schoser
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
17.04.2012
Von:

Hallo Herr Schoser,

im Jahr 2010 hat die Stadt Rheine einen Förderantrag zur Sozialen Stadt gestellt.
Die Bürgermeisterin der Stadt Rheine (SPD) Frau Dr. Kordfelder hat dann Ende 2010
einen Haushalt ohne die Eigenmittel eingebracht. Obwohl bis zur Verabschiedung des
kommunalen Haushaltes im April 2011 längst klar, dass das Städtebauministerium den
Projektantrag vollumfänglich fördern wird, wurde auch im Haushaltsplanverfahren 2011
kein Eigenanteil entsprechend den Haushaltsgrundsätzen veranschlagt. Nach einem
kommunalaufsichtlichen Verfahren wurde im Oktober 2011 der Haushalt aufgehoben
und ein neuer Haushalt 2011 beschlossen. Nunmehr ist durch ein Protokoll von Frau
BM Dr. Kordfelder bekannt, dass wohl hinter den Kulissen im Jahr 2010 / 2011 eine
Förderzusage mit dem Land NRW geregelt worden ist. Wie bewerten Sie das Verfahren ?
Antwort von Dr. Martin Schoser
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20.04.2012
Dr. Martin Schoser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Themenfeld `Städtebau und Stadtentwicklung`. In dem geschilderten Fall braucht nach meiner Einschätzung die Stadt Rheine keinen Eigenanteil zu leisten. Die CDU-geführte Landesregierung hat in das Haushaltsgesetz 2010 erstmalig eine Ausnahme von der Erbringung des kommunalen Eigenanteils aufgenommen. So steht im Haushaltsgesetz 2010 unter § 28 Zuwendungen:
"(3) Ausnahmen von der Erbringung des kommunalen Eigenanteils
Abweichend von Nr. 2.3.3 und Nr. 2.4 VVG zu § 44 LHO (Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung – Runderlass des Finanzministeriums vom 30.09.2003, zuletzt geändert durch Runderlass des Finanzministeriums vom 24.09.2007, MBl. NRW 2007 S.688) kann der Förderrahmen bis zu 90 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Zweckgebundene Spenden können für die Bemessung der Zuwendung außer Betracht bleiben und insoweit den verbleibenden Eigenanteil des Zuwendungsempfängers ersetzen. Die Regelungen nach den Sätzen 1 und 2 gelten ausschließlich für Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen) in den folgenden investiven Förderbereichen:
(a) Städtebauförderung – Unterpunkt Soziale Stadt
(b) Ökologie-Programm Emscher Lippe (ÖPEL)
(c) REGIONALEN
(d) Wasserrahmenrichtlinie
(e) Luftqualität
(f) Förderung von Kulturbauten
(g) Progres.nrw - European Energy Award.
Diese Regelung geht abweichenden Bestimmungen bezüglich der Erbringung des kommunalen Eigenanteils in den Förderrichtlinien zu den vorstehenden Förderbereichen vor."

Mit freundlichen Grüßen!
Dr. Martin Schoser
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Ihre Frage an Dr. Martin Schoser
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