Dr. Markus Söder (CSU)
Abgeordneter Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechtswissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
Bayerischer Staatsminister der Finanzen, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Nürnberg-West
weitere Profile
(...) Die Behauptung, dass die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle vom Steuerzahler zu tragen sind, ist deshalb unzutreffend. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Gesundheit
16.12.2009
Von:

Sehr geehrter H.Dr.Söder,

in Ihrer Funktion tragen Sie die Verantwortung für den Schutz der Menschen u. der Umwelt in By.
Leider ist festzustellen, daß auf die Gesundheit der im Gebiet um den größten Heliport der US-Army außerhalb USA, in Katterbach u. Illesheim lebenden Bevölkerung, keinerlei Rücksicht genommen wird. Wir werden ständig durch Lärm, Abgase u. Feinstaub, erzeugt durch den ständigen Flugbetrieb in unserer Gesundheit u. Lebensqualität beeinträchtigt.

Es ist unstrittig, daß diese Belastung die Gesundheit in erheblichen Maße schädigt (siehe NN v. 14.12.09 Fluglärm ma…)

Jeglicher Protest an verschiedene Politiker verhallt u. wird mit fadenscheinigen Argumenten abgewiegelt.
Ich bezweifle, in einem souveränen Staat zu leben. Es drängt sich der Eindruck auf, in einer US-Besatzungszone mit eingeschränkten Rechten zu leben. Wie anders ist sonst zu erklären, daß, bevor die Einheit in den Irak verlegt wurde, während 9 Monaten (lt.US-Army) insgesamt mehr als 10.000 Flugstunden mit allen Typen über unseren Köpfen geflogen wurden?
In diesem Zeitraum kann von einem Gesamtverbrauch von 7,000.000 Liter Kerosin ausgegangen werden. Bei vorsichtig geschätztem CO² Ausstoß v. 2,5kg/L verbranntem Treibstoff haben die US-Hubschrauber 17.500 T CO² über uns verteilt. Nicht berücksichtigt die Stoffe des Treibstoffs JP8.
Die Berechnung bezieht sich auf den Zeitraum vor Feb.2009.
Neuere Daten sind nicht mehr zu bekommen. Da sich das Flugaufkommen im gesamten Jahr 2009 erheblich erhöhte, werden die Daten wahrscheinlich aus Gründen der "nationalen US-Sicherheit" nicht mehr im Internet veröffentlicht. Die Berechnungen basieren auf Daten, die von Unterstützern der Bi. "Etz langt´s" zusammengetragen wurden. Die Werte stammen aus dem Internet.

Ich fordere Sie auf, die von der US-Army terrorisierte Bevölkerung im Kampf um ihre Gesundheit zu unterstützen.

Warum ist es nicht möglich, den Standort zu schließen?
Die US-Army ihre Pilotenausbildung u. Übungen, in den USA durchführt?
Antwort von Dr. Markus Söder
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17.03.2010
Dr. Markus Söder
Sehr geehrter Herr ,

Anwohner militärischer Flugplätze sind nicht selten erheblichen Umweltbelastungen ausgesetzt. Vor allem der Fluglärm führt oft zu Beschwerden. Die Situation am US-Hubschrauberstandort Ansbach ist aufgrund der vielen nächtlichen Hubschrauberflüge besonders kritisch und unbefriedigend. Im letzten Jahr gab es mehrfach Anlass, sich mit dem Anliegen der betroffenen Bürger sowie mit der generellen Problematik näher zu befassen.

Seit Abzug von US-Einheiten für Auslandseinsätze im Herbst 2009 ist in Ansbach-Katterbach derzeit eine relative Ruhe eingekehrt. Das grundsätzliche Problem ist damit aber nicht erledigt. Deshalb muss weiter mit Hochdruck an Lösungen gearbeitet werden. Die Aufgabe, einen gerechten Ausgleich zu finden zwischen den berechtigten Anliegen der Anwohner und den Erfordernissen der Gaststreitkräfte für ihre Einsatzvorbereitungen, stellt alle Beteiligten vor eine schwierige Herausforderung. Die Güter Lebensqualität und Gesundheitsschutz müssen ebenso beachtet werden wie die Bedeutung des hoheitlichen Verteidigungsauftrags.

Für die Prüfung von Maßnahmen zur Reduzierung des militärischen Fluglärms ist das Bundesministerium der Verteidigung zuständig. Gegenwärtig finden in Zusammenarbeit mit dem Luftwaffenamt Köln und in Abstimmung mit den US-Streitkräften koordinierte Beratungen statt, in denen konkrete flugbetriebliche Maßnahmen am Standort Ansbach, zum Beispiel optimierte Flugrouten, entwickelt werden. Parallel zu diesen Arbeiten ist das in Bayern für Fluglärm zuständige Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie damit befasst zu prüfen, ob Maßnahmen des passiven Schallschutzes im Zusammenhang mit dem Vollzug des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm ergriffen werden können.

Weitere Informationen zu diesem Fragenkomplex lassen sich der über das Internet zugänglichen Landtagsdrucksache 16/2084 vom 14.10.2009 entnehmen. Dort hat die Bayerische Staatskanzlei, die für die Beziehungen zu den auf bayerischem Gebiet stehenden ausländischen Streitkräften zuständig ist, ausführlich auf Fragen zum Fluglärmschutz im Umfeld der US-Standorte Katterbach und Illesheim geantwortet.

Mit den aufgezeigten Aktivitäten sollte es in absehbarer Zeit gelingen, den Schutz vor militärischem Fluglärm im Umfeld des Hubschrauberstandorts Ansbach spürbar zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Söder MdL
Staatsminister
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Frage zum Thema Gesundheit
02.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Minister Söder,

im Landkreis Kitzingen möchte der amerikanische Saatguthersteller Pioneer die Freisetzung von Genmais ausdehnen. Der Konzern möchte die bereits bestehende Genehmigung für Genmaisversuche von 2011 bis zum Jahr 2014 verlängern.

Zu Beginn Ihrer Ministerzeit hatten Sie zu Versuchen mit genmanipulierten Pflanzen gemeint, daß es in Bayern keine Freilandversuche geben soll. Außerdem hatten Sie desöfteren betont, daß Sie sich dafür einsetzen wollen, daß Bayern ein Land frei von Genmanipulationen wird.

Wie stehen Sie nun zu dem Antrag von Pioneer für eine Verlängerung der Freisetzung von genmanipuliertem Mais und wie wollen Sie Ihre Parteigenossin Frau Aigner überzeugen den Antrag abzuschlagen?

Mit fruendlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Markus Söder
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17.03.2010
Dr. Markus Söder
Sehr geehrter Herr ,

der grünen Gentechnik stehe ich skeptisch gegenüber. Die ökologischen Auswirkungen sind ungeklärt. Die Bewahrung der Schöpfung ist ein zentrales Gut. Unser Ziel ist ein gentechnikanbaufreies Bayern. Bayern hat sich mehrfach beim Bund für ein Verbot von Mon 810 eingesetzt. Seit April 2009 darf MON 810 nicht angebaut werden. Pioneer hat aktuell die Anträge auf Freisetzung von gentechnisch verändertem Mais am Standort Kitzingen-Hohenfeld beim zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zurückgezogen.

Mit freundlichen Grüßen,

Gesundheitsminister Dr. Markus Söder MdL
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Frage zum Thema Umwelt
13.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Söder,

Sie kritisieren den Bundesumweltminister Ihrer Schwesterpartei, Herrn Dr. Röttgen, für dessen Forderung nach einem beschleunigten Ausstieg aus der Atomenergie.

Folgende Fragen hätte ich an Sie:
Die Regierungsparteien im Bund werden ja nicht müde, die Atomkraft als notwendige "Brückentechnologie" zu bezeichnen. Interessant waere für mich, welche Länge für diese Brücke geplant ist und ob Sie mir garantieren können, dass die Länge dieser Brücke nicht nach der Wahl in NRW noch einmal erhöht wird?

Zudem empfinde ich folgenden Widerspruch: Die Kosten für die Entsorgung des entstehenden Mülls aus den Kernkraftwerken tragen die Steuerzahler (Aktuelles Beispiel: Von welcher Summe fuer die Entsorgung des Lagers Asse gehen Sie aus? Sind 3,7 Mrd. EUR realistisch?) und erhöhen damit die Kapitalrendite einiger weniger. Nun begründet der Bundesumweltminister die Kuerzung der Solarstromfoerderung damit, dass diese zu Lasten der Stromverbraucher geht und die Kapitalrendite einiger weniger fördert.

Wäre es dann nicht konsequent, dass Kosten u. Risiken des Atomülls auch von denjenigen getragen werden, die die zugehörige Kapitalrendite einstreichen? Und weshalb wird die Förderung einer Zukunftstechnologie (Solar) reduziert, waehrend die Förderung (durch Kostenübernahme) einer Auslauftechnologie weiter besteht?

Der Bundesumweltminister sagt des weiteren, dass die Verlängerung der Solarstromförderung um 2-3 Monate Kosten in Milliardenhöhe verursacht. Welche Kosten pro Monat verursacht die Entsorgung des Atommülls? Koennte man nicht die Förderung der Zukunftstechnologie beibehalten und die Förderung der Vergangenheitstechnologie streichen?

Oder fällt die Kürzung der Solarstromförderung unter den Punkt Subventionsabbau?Müsste dann nicht aber auch die reduzierte MwSt. fuers Hotelgewerbe wieder zurückgenommen werden?Und zudem die Subvention fuer die Atomkraftwerksbetreiber in Form von Kostenübernahme der Entsorgung ebenfalls gekuerzt werden?

MfG
Antwort von Dr. Markus Söder
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23.03.2010
Dr. Markus Söder
Sehr geehrter Herr ,

die Kernenergie ist in Deutschland als Brückentechnologie erforderlich, bis sie durch erneuerbare Energien im Grundlastbereich ersetzt werden kann. Auf die Kernenergie kann erst dann verzichtet werden, wenn genügend Stromspeicher für Zwischenspeicherung und Ausgleich des stark fluktuierenden Wind- und Solarstroms vorhanden sind.

Für die Endlagerung radioaktiver Abfälle gilt im Atomgesetz das im Umweltrecht gängige Verursacherprinzip: Alle Kosten für die Errichtung, den Betrieb und den Verschluss eines Endlagers haben die Abfallverursacher zu bezahlen. Dies sind vor allem die Betreiber von Kernkraftwerken, aber auch Forschung, Medizin und Industrie, die radioaktive Stoffe nutzen und Abfälle erzeugen.

In der Bundesrepublik Deutschland hat der Gesetzgeber 1976 im Atomgesetz dem Bund die Verantwortung zur Einrichtung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auferlegt (§ 9a Abs. 3 des Atomgesetzes, AtG). Die konkrete Durchführung dieser Aufgaben obliegt dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 AtG).

§ 21b des Atomgesetzes verpflichtet die Abfallverursacher, durch Beiträge den Aufwand für die Errichtung eines Endlagers zu finanzieren. Im Atomgesetz und in der Endlagervorausleistungsverordnung ist geregelt, wie der jährliche Aufwand durch Vorausleistungen, die das Bundesamt für Strahlenschutz erhebt, von den Abfallverursachern zu tragen ist.

Sobald Endlager verfügbar sind, haben die Abfallverursacher für die Endlagerung ihrer Abfälle Gebühren zu bezahlen, die der Bund als Betreiber erhebt.

Die Behauptung, dass die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle vom Steuerzahler zu tragen sind, ist deshalb unzutreffend.

Die Bundesregierung hat klar und unmissverständlich im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage (Bundestags-Drucksache 14/8084) erklärt: "Subventionen für die kommerzielle Stromerzeugung aus Kernenergie gab es nicht."

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Söder MdL
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Frage zum Thema Umwelt
26.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Söder,

aus folgendem Ausschnitt Ihrer Antwort vom 23.03.2010 an Hrn. Kaiser "...Sobald Endlager verfügbar sind, haben die Abfallverursacher für die Endlagerung ihrer Abfälle Gebühren zu bezahlen, die der Bund als Betreiber erhebt...." ist zu entnehmen, dass der Steuerzahler somit sehr wohl von Anbeginn die Kosten der Lagerung von radioaktivem Sondermüll trägt, und diese auch weiterhin tragen wird bis ein Endlager gefunden wird.

Ist die Atomenergielobby womöglich nicht an einem zügigen Bau von Endlagern interessiert? Es ist nicht anzunehmen, dass es den Betreibern von AKWs finanziell gelingen wird, über mehere tausend Jahre, Gebühren an den Betreiber von Endlagern (Bund) zu zahlen.

Oder habe ich etwas wesentliches übersehen?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Dr. Markus Söder
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13.04.2010
Dr. Markus Söder
Sehr geehrter Herr ,

gemäß Endlagervorausleistungsverordnung haben die Verursacher radioaktiver Abfälle den notwendigen finanziellen Aufwand, der bei der Errichtung und dem Betrieb eines Endlagers entsteht, zu tragen. Auch für die vorausgehende Lagerung der radioaktiven Abfälle hat der Abfallverursacher die anfallenden Kosten zu übernehmen.

Die Errichtung eines Endlagers obliegt nicht den Kernkraftwerks-Betreibern, sondern ist eine rein staatliche Aufgabe.

Die Kosten (Gebühren und Auslagen) für die Benutzung von Endlagern werden gemäß den Vorschriften des Atomgesetzes festgelegt. Nach diesen Vorschriften sind die Gebührensätze so bemessen, dass sie die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung des Endlagers decken. Dazu gehören auch die Verzinsung und die Abschreibung des aufgewandten Kapitals.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Söder MdL
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Frage zum Thema Finanzen
26.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Söder,
für mich sind Sie einer der wenigen selbstdenkenden Politiker, deswegen ist mir Ihre Meinung zu diesem Thema, das ich auch schon Hr. Schäuble angetragen habe, wichtig.
Der drohende Staatsbankrott Griechenlands kann abgewendet werden, wenn Griechenland aus dem Euro-Verbund austritt und mit der neuen Währung quasi eine neue Bewertung des Landes und der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft stattfindet.
Vorteile:
  • die Lasten werden von den spekulativen Finanzwerten getragen und nicht nur von den Steuerzahlern (Gewinn versus Verlust)
  • es werden keine Milliarden von Schuldenbergen angehäuft, weder in Griechenland noch bei den übrigen EU Staaten
  • die Wirtschaftskraft der Griechen wird nicht durch Kaufkraftabschöpfung und sparen geschwächt
  • die Griechen selbst haben einen Neuanfang und können durch Leistung wieder Werte aufbauen
  • eine Signalwirkung für die finanziell labilen Staaten entsteht
  • eine Signalwirkung entsteht für Länder, die sich in betrügerischer Weise die Mitgliedschaft erschleichen
  • die Wirtschaftskraft der übrigen EU Länder wird nicht geschwächt, weil die Kaufkraft nicht abgeschöft wird
  • der Euro wird gestärkt weil ein schwaches Mitglied sich neu formiert
  • Griechenland kann sich wieder bewerben um die Mitgliedschaft
  • Alle Griechen müssten die Lasten entsprechend ihrem Vermögen mittragen

Bei der jetzt bevorzugten Subventionspolitik schwächen wir alle Länder.

Welche Vorteile hat das Subventionsverfahren Griechenland viele Milliarden Euro zu schenken?
Wer profitiert davon?

Um eine Auflistung der Vorteile wäre ich dankbar.

Viele Grüße

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