Dr. Markus Söder (CSU)
Abgeordneter Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechtswissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
Bayerischer Staatsminister der Finanzen, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Nürnberg-West
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(...) Sie bilden eine wichtige Grundlage für die politische Arbeit. Politiker dürfen sich aber nicht ausschließlich an Meinungsumfragen orientieren. Meinungsumfragen sind Momentaufnahmen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Gesundheit
19.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Minister,

wäre es Ihnen möglich, die im September 2008 hier (1) gestellten Fragen zum Geheimdienst der Scientology- Organisation zu beantworten?

Mittlerweile sind Sie Gesundheitsminister und sicher darüber informiert, daß Scientology- Psychotechniken als gesundheitsgefährdend angesehen werden.

Darüber hinaus ist allgemein bekannt, daß gezielt verhaltenssteuernde, desinformierende und "zersetzende" (Stasi- Ausdruck) Psychotechniken, wie z.B. das Streuen von Gerüchten, Menschen leiden lassen, mitunter mit Krankheitswert und hohen Behandlungs- und Folgekosten.

Solche Techniken z.B. systematischer Desinformation (d.h. Erregung von Irrtümern) zur Beherrschung von Menschenmassen wendet der Geheimdienst der Scientology an, wie z.B. aus der Broschüre des Hamburger Innensenates hervorgeht (S. 7 bei Link 2).

Ich sehe den Geheimdienst der Scientology- Organisation als eine "Privat- Stasi" an, da er methodisch nicht anders arbeitet als die Stasi, jedoch an und für sich ohne Bezug zu einer staatlich hierzulande irgenwie legitimierenden Gewalt.

Warum wird das "OSA" dann aber nicht - auch und gerade aus guten Gründen der Prävention psychischer Störungen (bis hin zur denkbaren Induktion von Massenverirrung/ Massenwahn) - verboten als Geheimdienst einer dem GG doch evident fremden Macht, die systematisch Irrtümer erregt und somit z.B. auch dem Geist der europäischen Aufklärung diametral gegenübersteht?

Mit freundlichen Grüßen
W.
Gruppe Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr Deutschland

(1) www.abgeordnetenwatch.de

(2) www.ingo-heinemann.de
Antwort von Dr. Markus Söder
1Empfehlung
17.03.2010
Dr. Markus Söder
Herr erhebt Vorwürfe gegen den "Geheimdienst der Scientology-Organisation" und fordert ein Verbot. Hierfür ist das Gesundheitsministerium allerdings nicht der richtige Ansprechpartner. Vielmehr ist in der Frage das Bayerische Staatsministerium des Innern das zuständige Ressort. Herrn wird anheim gestellt, sich mit seinem Anliegen dorthin zu wenden.

i.A. Edda Probst
Abgeordnetenbüro Dr. Markus Söder
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Frage zum Thema Gesundheit
21.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Söder,

in einer aktuellen Pressemitteilung www.yachtchartersmagazine.com in Bezug auf Dekontaminationsmaßnahmen von BSE-Prionen ist u.a. zu lesen:

Zitat:
"Der einzige bisher für die vollständige Inaktivierung der gegen Sterilisationsverfahren aussergewöhnlich resistenten Prionen zugelassene Prozess beruht auf einer Kombination von Einweichen in aggressiven Chemikalien und Hochtemperaturdampf (spezieller Prionen-Zyklus bei 134 Grad C, 18 Minuten). "

Einweichen in aggresiven Chemikalien ...!

Bei OP-Gerätschaften könnte dies ja noch, aufgrund der Überschaubarkeit der einzelnen Instrumente, funktionieren, doch wie in aller Welt will man einen Rinderschlachtbetrieb, nach einem positiven BSE-Fall, einweichen und BSE-Prionenfrei dekontaminieren?


Weiter heißt es:

Zitat:
"Prione weisen eine hohe Resistenz gegenüber üblichen Verfahren zu deren Inaktivierung auf und bis vor kurzem konnte nur für die aggressivsten Sterilisationsprozesse ein Nachweis der Effektivität erbracht werden."

Warum "bis vor kurzem"?

Wie hat man denn zu "BSE-Hochzeiten" vor 8-9 Jahren, Rinderschlachtbetriebe Prionenfrei desinfiziert?

Sind diese Betriebe in denen ein oder gar mehrere positive BSE-Fälle festgestellt wurden noch immer kontaminiert?

Hat der um eine Antwort nie verlegene Ministerpräsident Seehofer deshalb nicht darauf www.abgeordnetenwatch.de
geantwortet?

Zitat:
"Wie erklären Sie den möglicherweise gravierensten Unterschied aus dieser Studie, dass kontaminiertes OP-Besteck bereits beim Verdacht des Vorliegens einer vCJK-Erkrankung verbrannt werden muss, während man gleichzeitig die Reinigung und Desinfektion eines Rinderschlachtbetriebes nach einem positiven BSE-Fall mit einer Natriumhypochloritlösung aufgrund des Maßnahmenkatalogs Tierseuchenbekämpfung (Teil IX: BSE) als ausreichend erachtet?"

Wie lange geht der BSE/vCJK-Langzeitversuch also noch weiter?



MfG
R.
Antwort von Dr. Markus Söder
bisher keineEmpfehlungen
31.01.2011
Dr. Markus Söder
Sehr geehrter Herr ,

bei der BSE (= bovine spongiforme Enzephalopathie) handelt es sich um eine Rinderkrankheit, die das Gehirn schädigt und im feingeweblichen Erscheinungsbild der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) ähnlich ist. Sie wurde in den 1980er Jahren durch Verfütterung von infektiösem Tiermehl verbreitet. Die über 170.000 bekannt gewordenen BSE-Fälle bei Rindern betrafen ganz überwiegend Großbritannien. In Bayern sind insgesamt 143 BSE-Fälle aufgetreten (2000: 5; 2001: 59; 2002: 27; 2003: 21; 2004: 21; 2005: 7; 2006: 3). Seit 2007 ist in Bayern kein BSE-Fall mehr zu verzeichnen. Dies zeigt die Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen.

Die Vorgehensweise bei der vCJK hat ein Expertengremium festgelegt, das die Bundesregierung in Fragen der Sicherheit bei der Gewinnung und Anwendung von Blut und Blutprodukten berät (siehe Bundesgesundheitsblatt Nr. 4, 2006, S. 396ff).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Söder MdL
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Frage zum Thema Gesundheit
26.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Söder,
laut der Seite des "Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit", tragen Sie die Verantwortung für den nachhaltigen Schutz des Menschen.

Wie können Sie gegen einen konsequenten Schutz der Nichtraucher (ca. 70% der Bevölkerung) in Bayern sein und die von Ihnen unterstütze Lockerung des Nichtraucherschutzgesetzen mit Ihrer Position vereinbaren?

Die Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg berichtete am 18.11.2009 Folgendes: Eine kürzlich veröffentlichte Analyse mehrerer Studien aus den USA, Kanada und Europa zeigt, dass die Zahl von Herzinfarkten nach der Einführung eines strikten Rauchverbots in der Öffentlichkeit drastisch zurückging: Nach einem Jahr war die Herzinfarkt-Rate bereits um 17 Prozent gesunken, in der Folgezeit wurde der Nutzen der Rauchverbote noch größer
( www.uni-erlangen.de/infocenter/meldungen/nachrichten.shtml/504 )

Die massiven gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens wurden in einer Veröffentlichung von Barnoya et al. mit dem Titel "Cardiovascular Effects of Second-hand Smoke - Nearly as Large as Smoking" schon 2005 zusammengefasst:

circ.ahajournals.org

Das deutliche Ergebnis beschreiben die Forscher mit den Worten: Die Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System durch Passivrauchen sind fast so groß wie die durch aktives Rauchen!

Wieso setzen Sie sich als Bayerischer Staatsminister für Gesundheit nicht für die konsequente Vermeidung dieser Gefahren ein?

Bitte argumentieren sie nicht mit Toleranz und Freiheit:
Toleranz bedeutet Duldsamkeit - die Gefährdung der eigenen Gesundheit ist nicht zu dulden!
Und Freiheit ist ein gewagter Begriff für Menschen, die süchtig nach Zigaretten sind und sich deshalb gar nicht frei entscheiden können!

Mit freundlichen Grüßen
T.
Antwort von Dr. Markus Söder
1Empfehlung
19.03.2010
Dr. Markus Söder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum gesetzlichen Nichtraucherschutz in Bayern, zu der ich gerne Stellung nehme.

Die geltende Rechtslage zum Nichtraucherschutz in Bayern stellt einen sachgerechten und angemessenen Ausgleich der widerstreitenden Interessen dar, der nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.09.2009 verfassungsgemäß ist.

Zum einen wird durch ein weitgehendes Rauchverbot in der Gastronomie und in öffentlichen Gebäuden ein hohes Niveau beim Gesundheitsschutz der Bevölkerung und ganz besonders für Kinder und Jugendliche sichergestellt.

Zum anderen werden auch die Freiheitsrechte der Gastwirte und der Raucher in Bereichen gewahrt, wo ein absolutes Rauchverbot nicht notwendig ist, da die Nichtraucher in ihrer Freizeit ihren Aufenthalt bewusst auswählen können.

Schließlich wird mit der geltenden Rechtslage im nationalen und europäischen Umfeld auch ein bayerischer Sonderweg vermieden, da die einschlägigen Gesetze zumindest in den meisten anderen Bundesländern vergleichbare Ausnahmen vom Rauchverbot im Gastronomiebereich vorsehen.

Abschließend ist darauf hinweisen, dass es infolge des Volksbegehrens aller Voraussicht nach am 04. Juli 2010 zu einem Volksentscheid zum Nichtraucherschutz in Bayern kommen wird. Dabei werden die Bürger darüber abstimmen, ob es beim geltenden Gesundheitsschutzgesetz bleibt, oder ob die derzeitigen Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten, Diskotheken, Vereinsheimen und Festzelten aufgehoben werden.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Markus Söder MdL
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Frage zum Thema Gesundheit
02.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Minister,

letzten Donnerstag haben Sie angekündigt, nach einem Erfolg des Volksbegehrens auf jeden Fall einen Volksentscheid zu unterstützen, und nicht die Möglichkeit einer Übernahme des Gesetzesentwurfs zu befürworten.

Können Sie mir das erklären? Ich dachte, die Aufgabe eines "Gesundheits- bzw. Umweltministers" wäre, es die Gesundheit in den Vordergrund zu stellen? Gerne kann sich jeder Politiker seinen Standpunkt in der Frage selbst aussuchen, aber Ihr Standpunkt sollte sich doch schon allein aus Ihrer Position ergeben.

Ich bin durchaus toleranter Nichtraucher, aber angesichts des jetzigen Gesetzes wird von einem Nichtraucher weitaus zuviel Toleranz erwartet. Die jetztige Regierung hat (auch unter Ihrer Verantwortung) bereits zwei Anläufe genommen, ein durchsetzbares Gesetz zu erlassen - und wenn Sie in den letzten Monaten bereits in der Gastronomie unterwegs waren, sollten Sie erlebt haben, dass auch der jetzige Gesetzestext weitesgehend ignoriert wird (siehe Münchner Merkur von gestern - sogar die Polizei weigert sich, die im Gesetz verankerten Rechte der Nichtraucher durchzusetzen).

Warum weigern Sie sich in Ihrer Position als Gesundheitsminister, diese Initiative zu unterstützen?
Eigentlich sollten Sie in Ihrer Position den Verzicht auf einen Volksentscheides unterstützen und den Gesetzesentwurf (der ja zu 100% auch aus den Federn Ihrer Partei kommt) übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

T.
Antwort von Dr. Markus Söder
bisher keineEmpfehlungen
17.03.2010
Dr. Markus Söder
Sehr geehrter Herr ,

in Ihrem E-Mail vom 02.12.2009 schlagen Sie vor, die Bayerische Staatsregierung solle es nach dem erfolgreichen Bürgerbegehren nicht zu einem Volksentscheid kommen lassen, sondern sich den Gesetzentwurf der Initiatoren des Bürgerbegehrens zu eigen machen.

Die Staatsregierung konnte in ihrer Stellungnahme zum Volksbegehren dem Bayerischen Landtag nicht empfehlen, diesen Weg zu gehen, da der begehrte Gesetzentwurf von der Staatsregierung nach wie vor nicht befürwortet wird.

Aus Sicht der Staatsregierung stellt die geltende Rechtslage einen sachgerechten und angemessenen Ausgleich der widerstreitenden Interessen dar. Zum einen wird ein hohes Niveau beim Gesundheitsschutz der Bevölkerung, insbesondere für Kinder und Jugendliche sichergestellt. Zum anderen werden auch die Freiheitsrechte der Gastwirte und der Raucher in Bereichen gewahrt, wo ein absolutes Rauchverbot nicht notwendig ist, da die Nichtraucher in ihrer Freizeit ihren Aufenthalt bewusst auswählen können.

Insbesondere wird mit der geltenden Rechtslage - im Gegensatz zum begehrten Gesetzentwurf - kein bayerischer Sonderweg beschritten, da die einschlägigen Gesetze in den meisten anderen Ländern vergleichbare Ausnahmen vom Rauchverbot im Gastronomiebereich vorsehen. Auch ist nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.09.2009 das derzeit geltende Bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) verfassungsgemäß.

Der Bayerische Landtag ist bei der ersten Lesung der Argumentation der Staatsregierung gefolgt und hat sich am 04.02.2010 mehrheitlich gegen eine Übernahme des Gesetzentwurfs ausgesprochen, der dem Bürgerbegehren zugrunde lag. Dieser Gesetzentwurf wird derzeit in den Ausschüssen des Landtages beraten und soll am 14.04.2010 in zweiter Lesung abschließend behandelt werden. Sofern es dann bei der Ablehnung des Gesetzentwurfs durch die Landtagsmehrheit bleibt, wird darüber am 04.07.2010 ein Volksentscheid stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Söder MdL
Bayerischer Gesundheitsminister
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Söder,

nachdem ich nun das offizielle Statement der Koalition gehört habe, wohl trotz des überragenden Erfolgs des Volksbegehren für den Nichtraucherschutz das bestehende Gesetzt noch einmal entschärfen zu wollen, stelle ich mir folgende Frage:

Hat die FDP und die CSU überhaupt Interesse am Wohl und vor allem am Willen der Bürger?
Ich denke, es ist unstrittig, dass der Erfolg dieses Volksbegehrens vor dem Hintergrund der aktuellen Politikverdrossenheit und der damit verbundenen schlechten Wahlbeteiligung auf eine überwältigende Mehrheit hinweist, die eben genau ein solches klar definiertes Gesetz will!

Die aktuelle Art und Weise, wie die gewählte Koalition mit dem Willen der Bürger umgeht und zusätzlich bewusst falsche Fakten präsentiert (siehe Ihre Anhörung zu dem Thema), lässt mich stark an der Bürgernähe Ihrer beiden Parteien zweifeln!
Alternativ: Sie wussten nicht, wovon sie sprechen? Auch dann scheinen Sie wohl eher für Ihren derzeitigen Posten ungeeignet, da man von einem Minister schon auch entsprechende Sachkenntnis verlangen können sollte.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie persönlich sich einsetzen wollen, Ihre Partei wieder klarer am Bürger zu positionieren, anstatt Lobbyinteressen diverser Gruppen zu vertreten, da dies wohl nicht nur für mich auch die nächste Wahl deutlich beeinflussen wird!

mit freundlichen Grüßen,
A.
Antwort von Dr. Markus Söder
1Empfehlung
17.03.2010
Dr. Markus Söder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Volksbegehren Nichtraucherschutz in Bayern, zu der ich gerne Stellung nehme.

Die Annahme, die Bayerische Staatsregierung beabsichtige trotz des Erfolgs des Volksbegehrens Nichtraucherschutz eine Lockerung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen, trifft nicht zu.

Aus Sicht der Staatsregierung stellt die geltende Rechtslage einen sachgerechten und angemessenen Ausgleich der widerstreitenden Interessen dar, die weder einer Lockerung noch einer Verschärfung bedarf. Die Staatsregierung hat daher in ihrer Stellungnahme zum Volksbegehren Nichtraucherschutz dem Bayerischen Landtag nicht empfohlen, den begehrten Gesetzentwurf zu übernehmen, sondern bei der geltenden Rechtslage zu bleiben.

Der Bayerische Landtag ist bei der ersten Lesung der Argumentation der Staatsregierung gefolgt und hat sich am 04.02.2010 mehrheitlich gegen eine Übernahme des Gesetzentwurfs ausgesprochen, der dem Bürgerbegehren zugrunde lag. Dieser Gesetzentwurf wird derzeit in den Ausschüssen des Landtages beraten und soll am 14.04.2010 in zweiter Lesung abschließend behandelt werden. Sofern es dann bei der Ablehnung des Gesetzentwurfs durch die Landtagsmehrheit bleibt, wird darüber am 04.07.2010 ein Volksentscheid stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Söder MdL
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