Dr. Markus Söder (CSU)
Abgeordneter Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechtswissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
Bayerischer Staatsminister der Finanzen, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Nürnberg-West
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(...) Auch wenn alle bayerischen Kernkraftwerke einen sehr hohen Sicherheitsstandard aufweisen und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, machen die Ereignisse in Japan auch bei uns eine neue Sicherheitsphilosophie erforderlich, die die bisher für als sehr un-wahrscheinlich gehaltenen Risiken und möglichen Schadensereignisse mit einbezieht. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.01.2012
Von:

Hallo Hr. Dr.Söder,

ich habe diese Woche im Internet lesen müssen das in den Bayerischen Parteien SPD, FDP, Grüne und CSU Bestrebungen im Gange sind ein Enteignungsprogramm der Grundstücks und Hausbesitzer, im Zuge der Einführung eines Bayerischen Schatzregales durchzuwinken ohne das die Bevölkerung ,Bauern und Waldverbände etc. richtig und eingehend hier informiert worden sind. Ich sehe hier ein großes Problem mit der demokratischen Meinungsfindung. Ich würde gerne von Ihnen wissen wie dieses Bestreben zustande kommt und wie Sie zu diesem Enteignungsprogramm stehen im Bezug auf unsere Bürgerrechte und dem Schutz unseres Grund und Bodens. Ich bin ein sehr Demokratie bewusster Bürger der eigentlich schon im Vorfeld solcher Staatlichen Reglementierungen , die ja auch im Einzelfall mit extrem hohen Kosten verbunden sind, informiert werden möchte so das eine demokratische Meinungsfindung möglich ist. Wenn die Gesetzesvorlage verabschiedet ist, sind die Bürger auf Ihrem eigenen Grund faktisch enteignet und haben keine Möglichkeit mehr hier etwas dagegen zu unternehmen. Diese Vorgehensweise muss unbedingt unterbunden werden da wir sonst auf dem weg zur Parteien Diktatur sind. Wehret den Anfängen!!!!!!!!
Antwort von Dr. Markus Söder
bisher keineEmpfehlungen
14.02.2012
Dr. Markus Söder
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Sorge, dass auch in Bayern die Einführung eines Schatzregals vorgesehen ist, resultiert vermutlich aus den im letzten Jahr im Bayerischen Landtag geführten Diskussionen.
Hierzu ist ausdrücklich klarzustellen, dass bislang von der Staatsregierung keinerlei Festlegungen über eine etwaige Änderung der in Bayern derzeit geltenden Rechtslage getroffen worden sind. Auch der Beschluss des Bayerischen Landtags vom 12. Juli 2011 lässt die künftige Handhabung offen. Die Staatsregierung wurde dabei gebeten, einen Bericht über die laufenden Gespräche zur Findung einer Eigentumsregelung vorzulegen. Ich bitte um Verständnis, dass diesen Gesprächen und der abschließenden Bewertung durch das fachlich zuständige Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nicht vorgegriffen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Söder, MdL
Staatsminister
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr.Söder,

augenblicklich tobt im Landes- wie im Bundestag ein verbaler Aufruhr wegen der Aüßerungen des Herrn Dobrindt zum Verbot der Linkspartei.
Im gleichen Augenblick treiben in Bayern zunehmend rechte Straftäter ihr Unwesen und bedrohen bzw. drangsalieren Bürger, die sich mit demokratischen Mitteln gegen Gewalt wehren (so z.B. in Weißenburg und Gunzenhausen)
Direkt vor unseren Haustüren werden wir Bürger mit dieser Gewalt konfrontiert und wir müssen Angst haben, dass wir die Nächsten sind, die vor heimtükischen Anschlägen Angst haben müssen.

Die Rechten Gewalttäter werden durch Äußerungen des Herrn Dobrindt richt gehend befeuert. Jetzt sollte man annehmen, dass aus der Richtung von Ihrer Partei und auch von Ihnen, als herausragenden Vertreter der CSU, ein vehementes Gegensteuern erfolgt. Aber Fehlanzeige!

Nun meine konkrete Anfrage: was tut die CSU ganz konkret gegen gegen solch eine verquere Meinungsbildung, die durch diese Äußerungen des Herrn Dobrindt -oder ähnliche- hervorgerufen wird. Bezieht die CSU medienwirksam konkret Stellung gegen rechte Blindheit bei Verfassungsschutzorganen und wird gegen Verharmloser im Staatsdienst ebenso mit beamtenrechtlichen Mitteln vorgegangen, wie gegen linksradikale Hardliner?

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Gesundheit
03.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Söder

Zu erst einmal möchte ich mich für Ihre Antwort auf meine Frage vom 10.01.12 danken.
Es ist schön zu sehen, dass es auch noch Politiker gibt, die sich über ein Thema informieren bevor sie ihre Meinung dazu äußern.

Dass Nikotin ungesund ist sollte jedem Erwachsenen Menschen bekannt sind, das war auch nicht die Problematik auf die ich hinaus wollte.
Mir ging es bei meiner Frage um folgenden Punkt: Wie stehen Sie dem plötzlichen Erlass NRW bezüglich eines Verbotes der nikotinhaltigen Liquids unter der Begründung es handle sich dabei um Arzneimittel (was es laut nationalen Recht und EU-Recht nicht ist) entgegen?

Mit besten Grüßen aus München

G.
Antwort von Dr. Markus Söder
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22.02.2012
Dr. Markus Söder
Sehr geehrter Herr ,

unter den Begriff der sogenannten E-Zigarette fällt eine Vielzahl von Produkten. E-Zigaretten mit der medizinischen Zweckbestimmung zur Raucherentwöhnung sind als Arzneimittel einzustufen.
Bei E-Zigaretten mit nikotinhaltigen Liquids ohne medizinische Zweckbestimmung kann es sich unter Berücksichtigung des Nikotinanteils und der sonstigen Inhaltsstoffe sowie der Aufmachung und Bewerbung ebenfalls um Arzneimittel handeln. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat in einem Einzelfall eine E-Zigarette mit einem Nikotindepot als Arzneimittel eingestuft mit der Folge, dass diese E-Zigarette grundsätzlich nur in Apotheken an Endverbraucher abgegeben werden darf. Obwohl sich die Entscheidung des BfArM nur auf ein bestimmtes Produkt bezieht, können die Grundsätze dieser Entscheidung aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit auf vergleichbare Produkte übertragen werden.
E-Zigaretten ohne Liquids und E-Zigaretten ohne Nikotin oder einem anderen arzneimittelrechtlich relevanten Stoff sind dagegen keine Arzneimittel, sondern Bedarfsgegenstände nach der Bedarfsgegenständeverordnung.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Söder, MdL
Staatsminister
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Frage zum Thema Gesundheit
03.02.2012
Von:

wenn e-zigaretten mit nikotin unter das arzneimittel fallen- weil nikotin ja so schädlich ist laut unserer gesundheitsministerin- gehören die normalen zigaretten nicht auch dazu ?????? oder könnte es sein das man plötzlich einbußen in der tabaksteuer hat ????? kan es sein das man das arbeitende volk für blöde und inkompetent hält ??????? lange geht das nicht mehr gut- die bevölkerung wird immer unzufriedener- wenn jetzt kein mensch in deutschland raucht- abgesehen von den arbeitslosen aus den tabakfabriken- wie will die regierung 14 mild. euro auffangen- ach da hab ich eine tolle idee- wie wäre es mit einer " NICHT RAUCHER STEUER " ?????? wo führt das noch hin wenn wir immer für unmündig erklärt werden- das haben wir ja bei der letzten wahl im norden gesehen (PIRATENPARTEI) bis dato hatte ich noch nie von so einer partei gehört !!!!!
vieleicht sollte man der gesundheitsministerin mal sagen das eine normale ziggi 4200 schadstoffe enthält und es eine studie gibt die belegt das e-ziggi`s nicht schädlicher sind als normale zigaretten-also geht es nur ums geld ???????

warte gespannt auf ihre antwort
Antwort von Dr. Markus Söder
1Empfehlung
15.02.2012
Dr. Markus Söder
Sehr geehrte Frau ,

bei der Tabaksteuer handelt es sich um eine reine Bundessteuer. Die Länder - und somit auch der Freistaat Bayern - sind an dem Aufkommen der Tabaksteuer nicht beteiligt.

Ein Zusammenhang zwischen dem gesundheitspolitischen Standpunkt eines Landesgesundheitsministeriums zur E-Zigarette und dem Tabaksteueraufkommen ist bereits aus diesem Grund ausgeschlossen.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Söder, MdL
Staatsminister
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Frage zum Thema Umwelt
05.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Söder,

in unsere Gemeinde ist von den Bürgern der Wunsch aufgekommen, einen Windpark zu errichten.
Als eine der ersten Erhebung der Frankenhöhe zeichnet sich unser Standort nicht nur durch die hohe Lage, sondern auch durch das lange flache Land aus Richtung Westen als sehr geeignet für die Nutzung dieser umweltfreundlichen Art der Stromgewinnung aus. Unser Teil des Naturparks Frankenhöhe bietet durch seine vielen Erhebungen sehr viel Potential für die wirtschaftliche Nutzung von Windkraftanlagen. Natürlich dürfen diese nur an Orten errichtet werden, wo keine Menschen durch Schatten oder Schall belästigt werden. Hier würde sich unser Standort bestens eignen.

Wir als Bürger der Gemeinde würden diesen Windpark als einen sogenannten Bürgerwindpark umsetzen. Dabei haben die direkten Anwohner zunächst die Möglichkeit von der Wirtschaftlichkeit eines Windparks zu profitieren. Erst später wird dann der Park für weitere Interessenten geöffnet.

Leider fehlen uns zur Zeit noch die entsprechenden Führsprecher, die so ein besonderes Projekt für die Region voran treiben.
Nun die vielleicht etwas direkte Frage an Sie, ob Sie uns unterstützen können und wollen. Wir würden Ihnen gerne das Projekt hier im Westen von Mittelfranken vorstellen und die Möglichkeiten zeigen, wie ein solcher Windpark unsere Heimat und die Energiewende unterstützen kann.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und vielleicht auf eine entsprechende Veranstaltung hier bei uns.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Markus Söder
1Empfehlung
02.03.2012
Dr. Markus Söder
Sehr geehrter Herr ,

für die erfolgreiche Energiewende in Bayern spielt die Windenergie eine wichtige Rolle. Die Bayerische Staatsregierung hat am 24. Mai 2011 mit dem Energiekonzept "Energie innovativ" das Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung innerhalb der nächsten Jahre auf 50 % zu steigern. Dabei wollen wir auch die Kraft des Windes nutzen. Die heimische Windenergie soll bis zum Jahr 2021 6 bis 10 % des Stromverbrauchs in Bayern decken, das bedeutet eine Verzehnfachung gegenüber dem Ist-Zustand. Daher wird die wirtschaftlich attraktive Windstromerzeugung nun verstärkt ausgebaut, wo es für Natur, Landschaft und Bevölkerung verträglich ist.
Die Staatsregierung hält die Errichtung von 1000 bis 1500 neuen Windenergieanlagen bis zum Jahr 2021 für möglich, wenn Raumverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Bürgerakzeptanz gewährleistet sind. Um dies zu erleichtern, hat die Staatsregierung im Dezember 2011 Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (Windenergie-Erlass Bayern) beschlossen, die transparentere, schnellere und unbürokratischere Genehmigungsverfahren ermöglichen. Sie sind ohne Zugangsbeschränkung im Internet aufrufbar. Ebenso geben dort der Energieatlas Bayern und der Bayerische Windatlas über Fragen zur Nutzung der Windenergie umfassend Auskunft. Diese Angebote werden zu einem beschleunigten umwelt- und gesellschaftsverträglichen Ausbau der Windkraft in Bayern beitragen.

Als neueste Umweltplanungshilfe, insbesondere für Kommunen, Regionale Planungsverbände und fachlich berührte Stellen an den Regierungen gibt die sog. Gebietskulisse Windkraft an, welche Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen potentiell geeignet sind. Zudem steht auch die Bayerische Energieagentur als Ansprechpartner bereit, etwa für kommunale Energieagenturen. Jedermann kann sich hier engagieren, Unternehmen, Stadtwerke, Genossenschaften und andere Organisationsformen. Gerade Bürgerwindanlagen bieten Vielen die Chance, an der Energiewende mitzuarbeiten und ebenso wirtschaftlich wie ökologisch zu investieren. Die Bayerische Energieagentur erstellt derzeit einen gesonderten Leitfaden für Bürgerenergieanlagen, um Vorhaben wie Ihres wesentlich zu erleichtern.
Insbesondere das Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Technologie und das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit sind mit dem Ausbau der Windenergie befasst. Für weitere Fragen stehen diese gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Söder, MdL
Staatsminister
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