Dr. Markus Söder (CSU)
Abgeordneter Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechtswissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
Bayerischer Staatsminister der Finanzen, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Nürnberg-West
weitere Profile
(...) Die Experten im Bayerischen Landesamt für Umwelt haben in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hierzu bereits frühzeitig Studien durchgeführt. Das Ergebnis ist die Erkenntnis, dass in Bayern die geologischen Mindestanforderungen an ein Endlager für radioaktive Abfälle nicht erfüllt sind. (...)
Parlamentarische Arbeit
13.07.2011
Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen
JA
28.06.2011
Tankstellenverordnung
nicht beteiligt
27.10.2010
Änderung des Kommunalwahlrechts
nicht beteiligt
27.10.2010
Hochschulausbau nachhaltig finanzieren
nicht beteiligt
27.10.2010
Notprogrammn für bayerische Universitäten
nicht beteiligt
27.10.2010
Planungssicherheit für bayerische Hochschulen
nicht beteiligt
14.10.2010
Konzept für die Erstaufnahme von Flüchtlingen
NEIN
14.10.2010
Neues Gesamtkonzept für aktuelle Flüchtlingssituation
NEIN
14.07.2010
Verbesserte Rahmenbedingungen für Volksbegehren
NEIN
23.06.2010
Neues Dienstrecht für Bayern
NEIN
10.06.2010
Direktwahl des Bundespräsidenten
NEIN
10.06.2010
Umgestaltung des Länderfinanzausgleichs
nicht beteiligt
19.05.2010
Einführung einer zentralen Schüler-Datenbank
nicht beteiligt
04.05.2010
Verhinderung von Pflegenotstand
nicht beteiligt
22.04.2010
Aufklärungskampagne: 0 Promille in der Schwangerschaft
NEIN
22.04.2010
Ausbau von Glasfasernetze im ländlichen Raum
NEIN
22.04.2010
Einsatz von jugendlichen Testkäufern
NEIN
22.04.2010
Nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol an Kiosken
NEIN
22.04.2010
Verbot von Flatrate-Partys
NEIN
14.04.2010
Änderung des Bayerischen Versammlungsgesetzes
nicht beteiligt
23.03.2010
Nachtragshaushaltgesetz 2010
nicht beteiligt
09.02.2010
Kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige
nicht beteiligt
04.02.2010
Verwertung von Schweizer Bankdaten
nicht beteiligt
17.12.2009
Evaluierung von G8
nicht beteiligt
16.12.2009
Gleichstellung eingetragener Lebenspartner im Beamtenrecht
NEIN
26.11.2009
Weiterentwicklung Bologna-Prozess
JA
11.11.2009
Aufweichung des Ladenschlussgesetzes verhindern
NEIN
15.07.2009
Lockerung des Rauchverbots
JA
12.02.2009
Verbot von Genmais
NEIN
Fragen an Dr. Markus Söder
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Frage zum Thema Finanzen
28.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Söder

Ich schreibe Ihnen weil ich die vorgehensweise ihrer Finanz-Stundungsstelle München nicht verstehe und darum bitte ich sie es mir zu erklären.

Ich schreibe ihnen weil ich Angst um meinen Arbeitsplatz habe und dieses Schlamassel mit erlebe
Meine Chefin ist nervlich schon am Ende, sie hatte alles schon fast 10 Jahre gut im Griff und nur durch einen Buchhaltungsfehler (Extern) muß sie Steuernachzahlung leisten (MwSt.Satz 7% verrechnet anstatt 19%).

Wieso dauert ein Antrag über ein Jahr mit ständigen Pfändungen und wieder begrenzte Aussetzungen ? Jeden Monat werden die gleichen Unterlagen angefordert !

Warum sitzt an dieser Stelle eine Dame wie ich inzwischen feststellte hat sie ihren Namen nicht umsonst und ist ständig bei Pfändungsverlängerungen einige Wochen Krank ? Wäre sie nicht Beamtin sondern in der freien Wirtschaft dann wäre sie nicht tragbar !
Warum darf zur Wiesnzeit Bier in den Büros getrunken werden?

Anscheinend wollen diese keine bezahlbare Abzahlung und mit Insolvents ist doch keinem geholfen.

Ich würde ja nichts sagen wenn sie in saus und braus leben würde aber sie hat einen Verdienst von der untersten Schicht ihrer Angestellten und versucht nur ihren Vertrag zu erfüllen und dafür steht sie täglich um Morgens um 03:30 Uhr auf

Bitte geben Sie mir eine verständliche Antwort und nichts mit Fachbegriffen und §.
Vielen Dank
Antwort von Dr. Markus Söder
bisher keineEmpfehlungen
19.04.2012
Dr. Markus Söder
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. März 2012, mit der Sie das Steuerbeitreibungsverfahren gegen Ihre Arbeitgeberin ansprechen.

Ohne detaillierte Kenntnis des genauen Sachverhalts im Fall Ihrer Arbeitgeberin kann nicht beurteilt werden, ob das bisherige Vorgehen des Finanzamts gerechtfertigt war. Mit Blick auf das zu wahrende Steuergeheimnis dürfte auch nicht Stellung genommen werden.

Allgemein kann mitgeteilt werden, dass die Steuerverwaltung verpflichtet ist, die nach den Steuergesetzen geschuldeten Leistungen im Interesse der Allgemeinheit gleichmäßig und zügig - in begründeten Einzelfällen auch durch Pfändungsmaßnahmen - zu erheben. Der Gesetzgeber hat jedoch - unter gewissen Voraussetzungen - steuerliche Billigkeitsmaßnahmen für Steuerbürger vorgesehen, die gerade aufgrund vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten ihre steuerlichen Zahlungspflichten nicht rechtzeitig erfüllen können. So können Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis in begründeten Einzelfällen ganz oder teilweise gestundet werden, wenn deren Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für einen Steuerbürger bedeuten würde und der Anspruch dadurch nicht gefährdet wird. Ebenso können Finanzämter Vollstreckungsmaßnahmen - gegebenenfalls gegen Ratenzahlungen - einstweilen einstellen oder beschränken, wenn eine zwangsweise Beitreibung von Steuerrückständen im Einzelfall unbillig wäre.

Über Billigkeitsanträge der Bürger müssen Finanzämter unverzüglich entscheiden. Dabei muss vor allem bei Umsatzsteuerrückständen ein strenger Maßstab angelegt werden, damit Wettbewerbsvorteile Einzelner gegenüber anderen Unternehmern, die ihre Betriebssteuern pünktlich abführen, vermieden werden.

Sollte Ihre Arbeitgeberin eine Überprüfung der Vorgehensweise des Finanzamts wünschen, so kann sie sich gerne an das Bayerische Landesamt für Steuern wenden, das die unmittelbare Aufsicht über die bayerischen Finanzämter ausübt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Söder, MdL
Staatsminister
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Söder,

ich möchte sie bitten sich diese Video anzusehen und mir im Anschluß Ihre persönliche Meinung und Haltung zu dem Thema ACTA mitzuteilen.

link (bitte anklicken) www.youtube.com

Interessant ist das Statement vom EU Parlament Abgeordneten Herrn KADER ARIF aus Frankreich.
Beginn ab ca.14Min im Video.

Auf Ihre Antwort freut sich
mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Markus Söder
1Empfehlung
04.05.2012
Dr. Markus Söder
Sehr geehrter Herr ,

die Zuständigkeit für das weitere Verfahren bei der Behandlung von ACTA liegt nicht beim Freistaat Bayern, sondern bei der EU und beim Bund.

Zunächst wird der Europäische Gerichtshof das Abkommen auf Vereinbarkeit mit EU-Recht überprüfen. Dies entspricht im Übrigen auch der Forderung von Herrn Kader Arif, dem zurückgetretenen Berichterstatter des Handelsausschusses des Europäischen Parlamentes, auf dessen Haltung zu ACTA Sie in Ihrer Anfrage Bezug nehmen. Danach müsste noch das EU-Parlament das ACTA-Abkommen annehmen. Erst in einem nächsten Schritt müsste sich der Bund wieder mit ACTA auseinandersetzen und entscheiden, ob er das Abkommen ratifiziert. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass der Entwurf des ACTA-Abkommens in seiner gegenwärtigen Fassung - auch weil der Vizechef der Europäischen Datenschutzstelle kürzlich Kritik an dem Abkommensentwurf geübt hat - noch Änderungen erfährt.

Herr Kader Arif begründete seinen Rücktritt vom Posten des für ACTA zuständigen Berichterstatters im Europäischen Parlament mit der mangelnden Transparenz der gelaufenen Verhandlungen über ACTA und mit dem Zeitdruck im Ratifizierungsprozess, der nicht genügend Raum für eine ausführliche öffentliche Debatte über ACTA gelassen habe.

Der Bundesrat hat in einem vom Freistaat Bayern mitgetragenen Beschluss vom 07.05.2010 schon frühzeitig die mangelnde Transparenz der Verhandlungen beanstandet. Auch die bayerische Staatsregierung ist der Auffassung, dass über die durch ACTA aufgeworfenen Themen eine breite öffentliche Debatte geführt werden muss.

Daher wird der Freistaat Bayern das weitere Ratifizierungsverfahren zu ACTA aufmerksam begleiten und sich dafür einsetzen, dass das ACTA-Abkommen die Balance zwischen dem Kampf gegen Verletzungen des Rechts auf geistiges Eigentum und den Rechten auf Schutz der Privatsphäre bzw. der Freiheit des Datenverkehrs im Internet wahrt.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Söder, MdL
Staatsminister
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Frage zum Thema Finanzen
09.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Söder,

der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Horst Seehofer feierte gestern Abend (08.05.12) eine von ihm initiierte und für jedermann/frau zugängliche "Facebook-Party" in der Münchener Nobel-Disco "P1". Dort wurden von der JU-Vorsitzenden Katrin Albsteiger auch Aufnahmeanträge für die CSU (auf Bierdeckeln (!)) verteilt, siehe www.spiegel.de . Der bayerische Rundfunk berichtete, dass zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ein großes Polizeiaufgebot nötig war (auch wenn weniger Besucher kamen als erwartet, siehe www.welt.de ).

In Ihrer Eigenschaft als bayerischer Finanzminister stelle ich Ihnen folgende Fragen:

  • Wird, da es sich um eine von Herrn Seehofer und/oder der CSU veranstaltete "Privat-Party" handelte, die durch diese Veranstaltung dem Freistaat Bayern für die große Polizeipräsenz beim "P1" zusätzlich entstandenen Aufwendungen (Kosten) Herrn Seehofer persönlich oder der CSU in Rechnung gestellt?
  • Wenn nein: Warum nicht?

Meine persönliche Bemerkung: Natürlich kann jeder -auch Herr Seehofer- soviel und mit wem feiern, wie man will. Dies darf jedoch nicht (niemals (!)) zu Lasten der Allgemeinheit, konkret: zu Lasten des Steuerzahlers, geschehen. Sie in Ihrer Eigenschaft als bayerischer Finanzminister haben dafür Sorge zu tragen, dass der Freistaat keine unnötigen Ausgaben hat.
Ich hoffe (und erwarte), dass Sie mit mir konform gehen.

In Erwartung Ihrer dezidierten Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
(85386 Eching (Oberbayern))

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