Dr. Maria Flachsbarth (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Maria Flachsbarth
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Fachtierärztin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hannover - Land II
Landeslistenplatz
6, Niedersachsen
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(...) Allerdings ist auf juristischer Ebene bislang dagegen nicht vorgegangen worden.
Deshalb hat der Gesetzgeber diese Vorgehensweise des so genannten Anlagensplittings im Neuen EEG 2009 in § 19 bewusst und ganz ausdrücklich unterbunden. Das begrüßt die CDU/CSU-Fraktion für neu zu errichtende Anlagen ebenso ausdrücklich. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
16.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Flachsbarth,

als 75er Jahrgang mache ich mir über die Schulden der BRD große sorgen und ich kann nicht nachvollziehen wie zusätzlich zu den bisher angehäuften Schulden in Höhe von ca. 1.500.000.000.000 € und unter den Bedingungen der Finanzkrise mit dem Risiko, dass Bürgschaften in x Mrd. Höhe fällig werden eine Rentengarantie ausgesprochen werden kann.

Ist es redlich der jungen Generation derartige Lasten aufzubürden und was tun Sie persönlich dagegen?

Wie stehen Sie generell zu dem Generationenvertrag?

Wurde der Generationenvertrag nicht bereits dadurch gebrochen, dass bestimmte Jahrgänge kaum Kinder zur Welt gebracht haben und so die Beitragszahler immer weniger werden (Stichwort Alterspyramide) und ist es Sinnvoll, dass mit einer Rentengarantie zu belohnen?

Glauben Sie, dass es in 20 Jahren eine Einheitsrente geben wird?

Ich bedanke mich bereits im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
8Empfehlungen
18.08.2009
Dr. Maria Flachsbarth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Juli 2009. Die Fragen bezüglich einer nachhaltigen Finanzpolitik -- insbesondere im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit - werden besonders in den Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise intensiv auf vielen Ebenen diskutiert.

Die von Ihnen angesprochene finanzielle Situation der Bundesrepublik beschreibt die aktuelle Lage, in der wir uns befinden, zutreffend: Die deutliche Erholung des Arbeitsmarktes sowie der Aufschwung unserer Wirtschaft wurden von der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise jäh beendet; auch die bis dahin erfolgreichen Schritte hin zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte konnten deshalb nicht weiter geführt werden.

Wir alle wissen, dass in Zukunft erhebliche Anstrengungen nötig sind, der mit den notwendigen Konjunkturpaketen einhergehenden Neuverschuldung entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund ist die von Bundestag und Bundesrat beschlossene "Schuldenbremse" in Hinblick auf die von Ihnen angesprochene Generationengerechtigkeit sehr wichtig. Sie soll sicherstellen, dass die öffentlichen Haushalte nach der Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise wieder auf eine gesunde Grundlage gestellt werden. Einnahmen und Ausgaben müssen wieder in ein sinnvolles Gleichgewicht kommen. Auch wenn in der jetzigen Situation viel Geld in die Hand genommen werden muss, um unser Wirtschaftssystem funktionsfähig zu halten, wird der Aspekt der Generationengerechtigkeit auch in Zukunft ein zentrales Ziel der politischen Arbeit von CDU und CSU sein. Künftigen Generationen müssen wir einen funktionierenden Staat mit politischen Gestaltungsräumen und Möglichkeiten erhalten.

In diesem Zusammenhang bin ich zutiefst davon überzeugt, dass man mit einer Einheitsrente diesem Ziel gerade nicht entspricht: Wer arbeitet und für das Alter anspart, muss mehr haben als derjenige, der sich allein auf die Fürsorge des Staates verlässt. Deshalb halten wir an einer leistungs- und lohnbezogenen Rente fest. Gesunde Rentenfinanzen, ein stabiler Rentenbeitrag sowie eine gerechte Teilhabe der Rentnerinnen und Rentner am Wohlstand unseres Landes, der maßgeblich auf der Lebensleistung der älteren Generation beruht, ist ein wichtiges Anliegen der Union. Die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mussten in den vergangenen Jahren, im Rahmen einiger "Nullrunden" und Veränderungen in den sozialen Sicherungssystemen reale Renteneinbußen hinnehmen. Damit haben sie einen Anteil an Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und der sozialen Sicherungssysteme geleistet. Der Deutsche Bundestag hat daher am 19. Juni das 3. SGB-IV-Änderungsgesetz beschlossen. Damit wird ausgeschlossen, dass es in den kommenden Jahren zu Rentenkürzungen kommen kann.

Der demographische Wandel, aus dem diese von Ihnen angesprochenen Herausforderungen für unsere Gesellschaft erwachsen, ist ohne Zweifel eine der ganz großen Fragen unserer Gesellschaft. Die Möglichkeiten einer immer älter werdenden und aktiver bleibenden Seniorengeneration zu nutzen, sie aber bei Bedarf mit Schutz, Hilfe und Pflege zu versorgen und zugleich Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Familien zu erreichen, das ist eine zentrale Aufgabe für Politik und Gesellschaft.

Jungen Menschen Mut zu machen, sich für Kinder zu entscheiden, muss politisches Handeln bestimmen. Es macht keinen Sinn, die anzuprangern, die sich nicht für Kinder entschieden haben -- das ist eine private und zu respektierende Entscheidung. Es macht auch keinen Sinn, der Elterngeneration hinterher zu trauern, die nie geboren wurde. Es macht hingegen sehr viel Sinn, den jungen Menschen, die sich für Kinder entscheiden, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Die Betreuung von Kindern im Krabbel-, Kindergarten- und Schulalter muss deshalb weiter verbessert werden. Das Elterngeld hilft Vätern und Müttern, sich im ersten Jahr viel Zeit mit dem Neugeborenen leisten zu können. Die Erhöhung des Kindergelds und Kinderzuschlags hilft denjenigen Familien, in denen die Eltern zwar ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen, die aber durch eine vernünftige Versorgung ihrer Kinder Gefahr laufen, unter die Armutsgrenze abzugleiten. An diesen und weiteren Stellen kann und muss die Politik Rahmenbedingungen für mehr Familienfreundlichkeit schaffen.

Alle diese Maßnahmen können aber nur erfolgreich sein, wenn es zu einem grundlegenden Umdenken in unser Gesellschaft kommt: Kinder müssen in Nachbarschaften und Hausgemeinschaften wieder wirklich willkommen geheißen werden und Jugendlichen zugleich Freiräume und Grenzen aufgezeigt werden, die sie brauchen, um sich zu entwickeln. Und Seniorinnen und Senioren müssen aktiver in das tägliche Leben einbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Maria Flachsbarth MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
02.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,

fast alle Politiker sind sich darüber einig, daß wir uns in den nächsten Jahrzehnten als leistungsstarker, sozialer und demokrtischer Staat in der Weltspitze nur behaupten können, wenn wir auf dem Gebiet Forschung und Bildung noch größere Anstregungen unternehmen.
Warum werden nicht erheblich mehr Finanzmitel von Bund und Länder dafür bereitgestellt?
Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
4Empfehlungen
23.09.2009
Dr. Maria Flachsbarth
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Zuschrift zum Thema Forschungs- und Bildungspolitik über diese Plattform möchte ich mich herzlich bei Ihnen bedanken. In Ihrer Frage gehen Sie darauf ein, warum nicht erheblich mehr Finanzmittel für die Bereich Forschung und Bildung durch die Bundesregierung sowie die Landesregierungen bereitgestellt werden.

Bildung betrifft den ganzen Menschen: seine Neugier, seine Fähigkeit zu lernen und zu verstehen, Fragen zu stellen und selbst Entscheidungen zu treffen. Bildung ist der Schlüssel für ein selbstbestimmtes, solidarisches und verantwortungsbewusstes Leben. Bildung ist die beste Vorsorge für die Zukunft. Das gilt für jede und jeden Einzelnen wie auch für unsere Gesellschaft insgesamt. Gut ausgebildete Menschen sind die Quellen der kulturellen Entwicklung, des sozialen Zusammenhalts wie auch des wirtschaftlichen Erfolgs unseres Landes. Bildung ist die entscheidende Investition in unsere Zukunft. Deshalb arbeitet die CDU-geführte Bundesregierung unter Federführung von Frau Bundesbildungsministerin Dr. Annette Schavan MdB seit vier Jahren intensiv daran, die Bundesrepublik als Bildungsrepublik ausbauen. So wurde der Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der vergangenen Legislaturperiode um mehr als ein Drittel auf 10,2 Mrd. EUR aufgestockt.

Im Rückblick ist deutlich sichtbar, dass Deutschland seit 2005 in diesen Bereichen deutlich vorangekommen ist. Mehr frühkindliche Bildung, mehr Auszubildende und eine erkennbar verbesserte Ausbildungsförderung zeigen: in Deutschland ist Aufstieg durch Bildung möglich. Im Rahmen des föderalen Systems werden wir einen Schwerpunkt auf den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) setzen und gezielt dem unterdurchschnittlichen Anteil von Frauen in der Wissenschaft entgegenwirken. Wir werden den Hochschulpakt konsequent umsetzen und unseren Beitrag zur Schaffung notwendiger zusätzlicher Studienplätze leisten.

Hochschulpakt, Exzellenzinitiative und Pakt für Forschung und Innovation sind mit zusammen rund 18 Milliarden Euro bis 2019 die größte Investition in Wissenschaft, Forschung und Bildung, die es in Deutschland jemals gegeben hat. Insbesondere der Hochschulpakt und die Exzellenzinitiative erhöhen die Qualität des Studienstandorts Deutschland und die internationale Attraktivität der deutschen Bildungs- und Forschungslandschaft insgesamt. Bildung bleibt Ländersache, wie es im Grundgesetz geregelt ist. Gleichzeitig wachsen die länderübergreifende Verantwortung und die Notwendigkeit, in zentralen Handlungsfeldern nationale Ziele und abgestimmte Maßnahmen von Bund und Ländern zu verabreden.

Bildung hat für CDU und CSU hohe Priorität. In unserem Regierungsprogramm haben wir deshalb festgeschrieben, dass wir bis 2015 gesamtstaatlich zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Bildung und Forschung investieren wollen. Auch in Niedersachsen hat die Landesregierung unter Führung von Ministerpräsident Christian Wulf vieles im Bereich Bildung erreicht: Seit 2003 wurden 2500 zusätzliche Stellen -übrigens gegen den Widerstand der SPD- geschaffen. Dadurch konnte die Unterrichtsversorgung deutlich verbessert werden. Heute haben wir zwar aufgrund des demographischen Wandels fast 50.000 Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen weniger -- dafür aber fast 5000 Lehrerinnen und Lehrer mehr als 2003. Das sind rund 86.000 Lehrkräfte -- so viele wie nie zuvor in der Geschichte unseres Bundeslandes. Ebenfalls wurden die Bildungsausgaben seit 2003 um 430 Mio. Euro gesteigert. Der Anteil des Bildungshaushalts am Gesamthaushalt ist von 16,9 % (2003) auf 18,3 % (2008) gestiegen.

Sehr geehrter Maß, Bildung ist die entscheidende Investition in unsere Zukunft, wie Sie zu Recht anmerken. Die Zahlen belegen, dass sich die Union landes- und bundesweit nachdrücklich dafür einsetzt, dass erheblich mehr Mittel in Bildung und Forschung investiert werden. Diesen Weg werden wir auch in der kommenden Legislaturperiode fortsetzen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Flachsbarth MdB
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
11.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,
ich habe der regionalen Presse entnommen, dass Sie sich vehement für die B3 Ortsumgehung Hemmingen einsetzen. Als Bürger des Hemminger Stadtteil Devese bin ich sehr besorgt über die derzeitige Planung der Ortsumgehung. Hierbei werden die Interessen der Deveser Bevölkerung sträflich vernachlässigt. Ein vierspuriger, autobahnähnlicher Ausbaustandard und diverse Brückenbauwerke verändern die Umgebung nachhaltig und, wie ich meine, negativ. Es sollte Ihnen nicht einfach gelingen, auch nur eine Handvoll Befürworter für die B3 neu innerhalb der Deveser Bevölkerung zu finden. Es gibt sicherlich gute Gründe, eine Veränderung der Verkehrsführung auf der alten B3 zu fordern. Aber warum dann gegen die Interessen der Deveser Bevölkerung und nicht gemeinsam und zusammen? Pläne für eine einvernehmliche Lösung gibt es. Mit der von Ihnen geforderten Variante spalten Sie die Bevölkerung! Sollte nicht ein der Ausgleich der Interessen aller Beteiligter erste Priorität genießen? Ich würde gern von Ihnen wissen, warum Sie so einseitig gegen die Interessen der Deveser Bevölkerung votieren. Sicherlich können wir einen Termin vor Ort finden, bei dem Sie der betroffenen Bevölkerung einmal Ihren Standpunkt erläutern können.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
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21.09.2009
Dr. Maria Flachsbarth
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. September 09, in dem Sie Ihre Bedenken gegen den Ausbau der Ortsumgehung Hemmingen äußern. Im Folgenden möchte ich Ihnen kurz begründen, warum ich entgegen Ihrer Ansicht dafür bin, dass die Ortsumgehung, so wie geplant, gebaut werden kann.

Die Einwohner von Hemmingen warten seit langem auf den Ausbau der B 3 – Ortsumgehung, die angesichts der steigenden Lärm- und Schadstoffbelästigungen immer dringlicher wird. Schon 1994 gab es den ersten Auftrag, eine Ortsumgehung zu entwerfen. Die Ortsdurchfahrt ist mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge von ca. 20.000 Fahrzeugen belastet. Eine gesicherte Überquerung ist nur an fünf signalisierten Knotenpunkten möglich, so dass diese Straße eine stark trennende Wirkung für den Ort Hemmingen hat. Ich habe mich von der Dringlichkeit des Ausbaus mehrfach persönlich überzeugt.

Das Planfeststellungsverfahren wurde im Herbst 1999 begonnen und erst im Oktober 2004 abgeschlossen. Über viele Jahre hinweg haben sich also alle Beteiligten – der Rat der Stadt Hemmingen, das Land Niedersachsen und der Bund - dafür eingesetzt, dass alle sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für einen Ausbau geschaffen werden und alle Beteiligten und Betroffenen ihre Anregungen, Änderungswünsche, Bedenken und Kritik vortragen konnten. Die Bürger der Stadt Hemmingen hatten im Vorfeld der Bauleitplanung gemäß § 3 Baugesetzbuch die Möglichkeit, ihre Einwendungen vorzubringen.

Insoweit hat ein demokratischer Entscheidungsprozess stattgefunden, bei dem kein Beteiligter übergangen wurde. Die lange Dauer des Planfeststellungsverfahrens spricht dafür, dass es sich keiner der Beteiligten leicht gemacht hat und dass in allen Entscheidungsstadien immer wieder ein Abwägen aller Argumente für und wider des Ausbaus stattgefunden hat. Alle Entscheidungen sind mit rechtstaatlichen Mitteln vor Gericht überprüft worden. Das letzte rechtliche Hindernis hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg beseitigt, indem es alle Einwendungen zurückgewiesen hat. Ich möchte darauf hinweisen, dass tatsächlich nur drei Klagen beim Oberverwaltungsgericht gegen die Ortsumgehung eingereicht wurden. Gemäß rechtsstaatlicher Grundsätze ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu akzeptieren. Würde man nach Abschluss dieses rechtsstaatlichen Verfahrens nun erneut Bedenken gegen die Ortsumgehung zulassen, so würde das den Rechtsstaat ad absurdum führen und letztendlich seine Handlungsunfähigkeit beweisen. Das kann ich, insbesondere zulasten der Anlieger der B3 in Hemmingen und Arnum nicht billigen.

Mit freundlichen Grüßen
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Frage zum Thema Gesundheit
07.10.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,

im SGB, § 52 ist für die Krankenkassen geregelt:

Zitat Anfang
Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden

Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern.
Zitat Ende.

Auf Nachfage bei einer der größten Krankenkassen in Deutschland wurde mir mitgeteilt, daß das
(Zitat Anfang) [...] "Komasaufen" ist vom Gesetzgeber nicht im § 52 Abs.
2 SGB V geregelt. Somit handelt es sich beim "Komasaufen" auch nicht um
Selbstverschulden.
(Zitat Ende)

Bei den klammen KV-Kassen besteht m.E. dringender Handlungsbedarf.

Meine Frage: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass "Komasäufer" von den Krankenkassen mit zur Kostenübernahme angehalten werden können?
Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
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28.10.2009
Dr. Maria Flachsbarth
Sehr geehrter Herr ,

auch ich beobachte das Phänomen des ausufernden Alkoholkonsums unter Jugendlichen mit zunehmender Sorge. In erster Linie gilt es dabei durch Aufklärung und Prävention derartiges Verhalten zu verhindern, die Gesundheit der Jugendlichen zu schützen und "Suchtkarrieren" zu vorzubeugen.

Auf Bundesebene werden deshalb Möglichkeiten geprüft, um den Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen einzudämmen. Ein wichtiger Aspekt ist beispielsweise die kommerzielle Bewerbung von Alkoholika, denn spätestens mit der Einführung von Alcopops hat ein Trend eingesetzt, mit Alkoholwerbung verstärkt auf junge Menschen abzuzielen. Paragraph 6 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags legt fest, dass sich Alkoholwerbung weder an Minderjährige richten, noch durch die Art der Darstellung diese besonders ansprechen oder beim Genuss von Alkohol darstellen darf. Ich halte es für einen wichtig, diesen Paragraphen zum Schutz unserer Jugend umzusetzen. Wir müssen den jungen Menschen vermitteln, dass z.B. Sport und Alkohol nicht zusammengehören. Genau das Gegenteil wird aber erreicht, wenn Spitzensportler im Fernsehen für Alkohol werben. Hier wird der Alkoholkonsum als etwas völlig normales dargestellt. Meine Fraktion appelliert daher hartnäckig an das Verantwortungsbewusstsein von Industrie und Unternehmen, solche Art von Werbung zukünftig zu unterlassen.

Zudem ist es erwiesen, dass ein erhöhter Preis für alkoholische Getränke das Kaufverhalten ändert, was insbesondere auf Jugendliche zutrifft. Dies zeigen die Erfahrungen mit Alcopops, deren Konsum durch die Einführung der Alkopopsteuer deutlich sank. Fiskalische Mittel allein sind jedoch nicht ausreichend, damit junge Menschen einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol erlernen.
Weiterhin möchte ich auf die bestehenden Regelungen zum Jugendschutz hinweisen. Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie die Abgabe von Spirituosen oder spirituosenhaltigen Mischgetränken an Personen unter 18 Jahren. Die Abgabe von Alkohol gleich welcher Kategorie an offensichtlich betrunkene Personen ist ebenso gesetzlich verboten.
Um den Umgang vieler Jugendlicher mit Alkohol zu ändern, müssen die bestehenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes strikter durchgesetzt und Verstöße konsequenter geahndet werden. Zudem sollte eine verstärkte Präventionsarbeit erfolgen und Industrie und Handel müssen darauf verzichten, Jugendliche zum Ziel ihrer Marketingstrategien und Produkte zu machen.

Zudem tragen insbesondere die Eltern hier eine besondere Verantwortung. Es kommt darauf an, dass sie einen vorbildhaften Umgang mit Alkohol in der Öffentlichkeit und in der Familie vorleben und mit ihren Kindern über die Gefahren des Alkoholkonsums reden.

Als Beitragszahler verweisen Sie jedoch auch zu Recht auf Frage der Kostenübernahme im Fall einer Krankenhauseinweisung. Die Möglichkeit die Behandlungskosten für Alkoholvergiftungen aus dem Leistungskatalog zu streichen, wird bereits diskutiert. In Baden-Württemberg wurde vom Bericht der Arbeitsgruppe "Eindämmung des Alkoholmissbrauchs zur Gewaltprävention und konsequente Durchsetzung des Jugendschutz- und Gaststättengesetzes" hinsichtlich der Behandlungskosten eine Prüfung angeregt, inwieweit Krankenkassen die Behandlungskosten im Wege des Regress von den Eltern bzw. Jugendlichen zurückfordern können.
Sehr geehrter Herr , bezüglich des von Ihnen angesprochenen Problems sehen wir dringenden Handlungsbedarf und haben daher im Koalitionsvertrag dargelegt, dass wir mit großer Besorgnis die Zunahme des exzessiven Alkoholkonsums bei einzelnen Kindern und Jugendlichen sehen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen werden wir die bestehenden Präventionsstrategien überprüfen und Programme entwickeln, die auch die Eltern in ihrer Verantwortung mit einbeziehen. Entscheidend sind aber konsequente Kontrollmaßnahmen und die konsequente Einhaltung der bestehenden Gesetze.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
15.10.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,

wie sehen Sie die Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft auf einem völlig liberalisierten Weltmarkt nach dem Vorbild des Landvolk und der FDP ohne eine an den Verbrauch angepasste Produktion von Milchprodukten, ohne die Abschaffung der Saldierung und der Änderung des Umrechnungsfaktors bei Milch? Die CDU und das Landvolk lehnen diese als nationale Alleingänge ab, dabei ist es Deutschland, das auf diesem Gebiet in Europa einen Alleingang unternimmt. In Frankreich und den Niederlanden ist keine Saldierung möglich.
Glauben Sie die bäuerlichen Milcherzeugerbetriebe mit dem Interventionspreis von 21 Cent und Krediten langfristig erhalten zu können?
Werden Sie an den Positionen des Landvolks festhalten, obwohl das Landvolk nicht mehr den Vertretungsanspruch für die Milchwirtschaft hat. Wie werden Sie ihren Wählern erklären warum Sie nicht für die bäuerlichen Betriebe eingetreten sind?
Die Milchbauern wollen nicht mehr Subventionen vom Staat sondern eine Mengenregulierung mit einer Monitoringstelle. Sie wollen vom Erlös ihrer Produkte leben können und nicht vom Wohlwollen der Politik und der Molkereien abhängig sein!
Ich hoffe Sie unterstützen die Milchbauern in ihrem Kampf für ein gerechteres System!

Vielen Dank
Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
2Empfehlungen
14.12.2009
Dr. Maria Flachsbarth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage In den vergangenen Monaten wurden die landwirtschaftlichen Betriebe -- insbesondere die Milcherzeuger -- mit einem unerwartet hohen Verfall der Erzeugerpreise konfrontiert. Die damit verbundenen Erlöseinbußen haben bei gleichzeitig hohen Betriebsmittelpreisen zu Liquiditätsschwierigkeiten in den Betrieben geführt.

Die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung sowie die Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse sind ein zentrales Ziel der Agrarpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Eine flächendeckende Landwirtschaft sichert regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und den ihr vor- und nachgelagerten Bereichen. Die Bundesregierung hat deshalb auf die Krise in der Landwirtschaft mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen reagiert, die in den kommenden zwei Jahren die landwirtschaftlichen Betriebe deutlich entlasten werden.

Zentrales Element dieses Maßnahmenbündels ist das in den Koalitionsvereinbarungen für die kommenden zwei Jahre vorgesehene Sonderprogramm für die Landwirtschaft mit Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 750 Mio. EUR, von denen insbesondere Milcherzeuger profitieren werden. In den Wochen seit der Regierungsbildung haben wir jetzt die Umsetzung konzipiert. In den kommenden Wochen stehen die Abstimmungen mit Ressorts, Ländern und Verbänden an. Die Koalitionsvereinbarung sieht folgende Maßnahmen vor:

  • ein 500 Mio. EUR umfassendes Grünlandmilchprogramm
  • eine Aufstockung des Bundeszuschusses an die Landwirtschaftliche
  • Unfallversicherung um insgesamt 200 Mio. EUR sowie
  • ein mit 50 Mio. EUR ausgestattetes Krisenliquiditätsprogramm

Ich möchte Ihnen zu den einzelnen Punkten kurz die Hintergründe schildern:
Grünlandmilchprogramm

Das Grünlandmilchpaket wollen wir über ein dreistufiges Maßnahmenbündel
umsetzen: Wir werden zwei neue Beihilferegelungen für Milcherzeuger
einführen:
  • Eine Grünlandprämie für Milcherzeugungsbetriebe mit Grünland für die Jahre 2010 und 2011. Die Prämienhöhe wird voraussichtlich bei ca. 37 EUR/ha Grünland liegen. Hierfür sind 2010 und 2011 jeweils 113 Mio. EUR vorgesehen (2 Mio. EUR EU-Mittel und 111 Mio. EUR Bundesmittel).
  • Eine Kuhprämie in Höhe von ca. 20 EUR je Kuh für Milcherzeugungsbetriebe für die Jahre 2010 und 2011. Die Maßnahme wird als De-minimis-Beihilfe gewährt, so dass hier die Obergrenze für diese Beihilfen (7.500 EUR innerhalb von drei Jahren) Anwendung findet. Dafür sind 2010 85 Mio. EUR und 2011 75 Mio. EUR vorgesehen.

Die verbleibenden Mittel aus den 500 Mio. EUR des Grünlandmilchprogramms werden wir über den in der Koalitionsvereinbarung beschlossenen erhöhten Bundeszuschuss hinaus für eine zusätzliche Aufstockung der Bundesmittel in der LUV verwenden. Aufgrund einer Umstellung der Risikoklassen werden davon besonders viehhaltende Betriebe profitieren. Im Einzelnen:

Erhöhung des Bundeszuschusses zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung

Der Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung wird in 2010 und 2011 über die bereits im Koalitionsvertrag vorgesehene Erhöhung von jeweils 100 Mio. EUR hinaus um weitere Mittel (nach derzeitigem Stand: rd. 100 Mio. EUR in 2010, rd. 14 Mio. EUR in 2011) aus dem Grünlandmilchprogramm aufgestockt. Durch die Erhöhung des Bundeszuschusses insgesamt können die Beiträge im Bundesdurchschnitt um rund 45 % gesenkt werden. Diese Entlastung wird sich in den landwirtschaftlichen Betrieben befristet auf die beiden kommenden Jahre in den Beitragsbescheiden der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in Form von Gutschriften bemerkbar machen.

Krisenliquiditätsprogramm

Das neue für 2010 und 2011 mit insgesamt 50 Mio. EUR dotierte Programm soll sich inhaltlich und zeitlich möglichst nahtlos an das bereits im laufenden Jahr angebotene erfolgreiche Liquiditätshilfeprogramm des Bundes anschließen. Für die Zinsverbilligung von Liquiditätshilfedarlehen durch die landwirtschaftliche Rentenbank hatte die Bundesregierung bereits im Frühsommer 2009 25 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Nun wird eine Zinsverbilligung von Liquiditätshilfekrediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank sowie die Gewährung von modifizierten Ausfallbürgschaften für diese Kredite vorgesehen. Neben dem Sonderprogramm sind in dem Gesamtpaket Elemente enthalten, die wir bereits in den vergangenen Monaten auf den Weg gebracht haben. Dazu gehören zum Beispiel das Vorziehen der Auszahlung der Betriebsprämie für 2009 auf den 1. Dezember, die Entlastung beim Agrardiesel und schließlich die Deutschland zustehende Gelder aus dem EU-Milchfonds bzw. aus dem EU-Sofortprogramm für Milcherzeuger.

Sehr geehrter Herr , es steht fest, dass es keinen Ausstieg aus dem auf EU-Ebene beschlossenen Quotenausstieg geben wird. Daher sind bis zum Jahr 2015 die notwendigen Anpassungsprozesse durch geeignete Maßnahmen zu flankieren. Erste Erfolge sind sichtbar: Der Milchmarkt hat sich zum Herbst/Winter 2009 positiv entwickelt. Dies gilt nicht nur für Deutschland, auch in der gesamten EU steigen die Milchpreise an. Die Steigerungen sind überproportional zu den saisonalen Entwicklungen der Vorjahre. Der Lebensmitteleinzelhandel war bereit, mehr Geld für Trinkmilch, Quark, Sahne, etc. auszugeben. Auch die Butterpreise sind gestiegen. Die Käseläger in Deutschland sind relativ leer, sodass bei eventuell anfallenden Milchüberschüssen über die Weihnachtstage zunächst gekäst werden dürfte. Dies wird den Milchmarkt über Weihnachten nicht zu sehr unter Druck geraten lassen.

Mit dem geschilderten Gesamtpaket hat die Bundesregierung die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten gebündelt und optimiert. Damit reagieren wir schnell und effektiv auf die gegenwärtigen Probleme der deutschen Landwirtschaft und insbesondere der Milcherzeuger. So geben wir den Betrieben Sicherheit für die kommenden Wirtschaftsjahre.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Flachsbarth
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