Dr. Maria Flachsbarth (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dr. Maria Flachsbarth
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
02.06.1963
Berufliche Qualifikation
Tierärztin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Wohnort
Hannover
Wahlkreis
Hannover-Land II
Ergebnis
36,2%
Landeslistenplatz
6, Niedersachsen
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(...) Im Jahr der Trennung können die Ehegatten für dieses Jahr gemeinsam veranlagt werden und daher die alten Steuerklassen behalten. Unterhaltsleistungen spielen bei der Einreihung in die Steuerklasse keine Rolle. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
20.02.2012
Von:
-

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,

In der Hann. Allg. Zeitung vom 8.2.2012, Seite 2, ist ein kurzer Artikel mit der Überschrift "Weniger Rente für NS-Opfer" abgedruckt. Darin wird ein Urteil des Bundessozialgerichtes zitiert und dann heißt es wörtlich: "Die Entscheidung befreit die Rentenversicherung von Nachzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro für NS-Opfer." Das hat mich doch sehr erstaunt. Ich bin der Meinung, dass die Zahlungen für NS-Opfer grundsätzlich eine gesamt-gesellschaftliche Verpflichtung darstellen, die demzufolge aus Steuermitteln zu leisten sind und nicht aus der gesetzl. Rentenversicherung.

Warum werden den Personen, die der gesetzlichen Zwangsversicherung angehören, hier einseitig diese Kosten aufgebürdet? Die Personen, die von anderen Alters-Versorgungssystemen leben, werden somit von diesen Kosten freigestellt (Beamte, Politiker, Selbständige etc.) Was tun Sie, um dem Gedanken der Gerechtigkeit Genüge zu tun?

Mit freundlichen Grüßen
-
Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
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23.04.2012
Dr. Maria Flachsbarth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vorn 20.03.2012 auf der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de bezüglich der sogenannten Ghetto-Renten.

Die Rentenversicherungsanstalt übernimmt sowohl die Zahlungen der Renten, die aus den Rentenbeiträgen finanziert werden, als auch sogenannte versicherungsfremde Leistungen im Rahmen von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben.

Gemäß § 213 Absatz 2 SGB VI gewährt der Bund einen allgemeinen Zuschuss zur allgemeinen Rentenversicherung, soweit die Beiträge der Beitragszahler nicht ausreichen.

Gemäß § 213 Absatz 3 SGB VI zahlt der Bund zur pauschalen Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen an die allgemeine Rentenversicherung in jedem Kalenderjahr zusätzliche Bundeszuschüsse. Darunter fallen Leistungen wie Fremdrenten, Kindererziehungszeiten oder die Ausgaben aus der Überführung von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen aus der DDR sowie einigungsbedingte Leistungen.

Es eine Selbstverständlichkeit, dass auch ehemalige Beschäftigte in einem Ghetto Renten beziehen müssen, obwohl sie damals keine Beiträge in die Rentenversicherungen einzahlen konnten. Dies könnte für Ihre Ansicht sprechen, diese Leistungen als sog. versicherungsfremde Leistungen anzusehen, die aus Steuermitteln mithilfe der zusätzlichen Bundeszuschüssen zu finanzieren wären.

Nach dem "Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigten in einem Ghetto" werden diese Renten allerdings _aus Gründen der Wiedergutmachung_ gemäß dem "Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung" den "regulären" Renten gleichgestellt. Um diese Gleichstellung zu erreichen, werden die Beitragszahlungen fingiert, d.h. als gegeben behandelt, obwohl sie in Wirklichkeit nicht gezahlt wurden. Diese konstruierte Gleichbehandlung der Ghettorenten mit den gesetzlichen Renten hat zur Folge, dass sie wie die regulären Renten im Umlageverfahren mithilfe der Beitragszahlungen bzw. dem _allgemeinen Bundeszuschuss_ finanziert werden und nicht als versicherungsfremde Leistungen aus den _zusätzlichen Bundeszuschüssen_. Somit sichert der Bund durch seine Zuschüsse die Auszahlung leistungsgerechter Renten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Flachsbarth
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Frage zum Thema Finanzen
01.03.2012
Von:
-

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,

beim stöbern auf dieser Seite bin ich u.a. auf Ihr Anwortschreiben an vom 9.11.2009 zum Thema Rente gestoßen. Unter Punkt 2 sagten Sie damals, dass für Bundeszuschüsse in 2009 78,9 Mrd. Euro geplant sind und das diese Position der größte Ausgabeposten im Bundeshaushalt ist.
Auf Rückfrage erfuhr ich kürzlich von der DRV, dass der Bund 2009 lediglich einen Betrag in Höhe von 57,3 Mrd Euro gezahlt hat.
Im übrigen möchte ich hier mal den Präsidenten der Rentenversicherung, Dr. Herbert Rische, zitieren. In seiner Pressemitteilung vom 24.06.2010 führte er aus, "die Bundesmittel sind keine Subvention für die gesetzliche Rentenversicherung." Mit den Bundeszuschüssen würden vielmehr Leistungen finanziert, die nicht zum "Kerngeschäft" der DRV gehören. "Ihre Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen ist sachgerecht." Und weiter: "Nach jüngsten Schätzungen seien noch nicht einmal alle Ausgaben durch die Bundeszuschüsse gedeckt." Mit anderen Worten, von "Bundeszuschüssen" kann keine Rede sein. Im Gegenteil, der Bund entnimmt jährlich erheblich mehr als er durch "Zuschüsse" zurückerstattet.

Die Drucksache des Deutschen Bundestages 16/65 vom Nov. 2005 ist recht informativ. Auf Seite 331 heißt es dort u.a.: "die nicht durch Bundeszuschüsse gedeckten versicherungsfremden Leistungen und Umverteilungsströme in der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Sozialen Pflegeversicherung, der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung belaufen sich derzeit auf rund 65 Mrd. Euro." (Das war die Betrachtung für 1 Jahr) Die Folgeseiten beschreiben das recht detailiert.

Ein erheblicher Teil der Beiträge der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber wird demzufolge regelmäßig für Zwecke entnommen, die von der gesamten Gesellschaft zu tragen sind.
Meine Frage an Sie: Warum müssen die ges. Versicherten so viel mehr schultern als der "Rest" der Gesellschaft?

Mir freundlichen Grüßen
-
Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
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11.04.2012
Dr. Maria Flachsbarth
*Ihre Frage vom 1.3.2012*

Sehr geehrter ,

für Ihr Schreiben vom 1.3.2012 auf der Internetplattform abgeordnetenwatch mit der Frage, warum die gesetzlich Versicherten mit ihren Beiträgen so viel mehr schultern müssen als der "Rest" der Gesellschaft, danke ich Ihnen.

Im Laufe der Jahrzehnte wurde der Rentenversicherung nicht nur die Leistung der Renten an die Empfänger der gesetzlichen Renten aufgetragen, sondern auch eine Reihe allgemeiner gesellschaftlicher Aufgaben übertragen, deren Finanzierung der Gesellschaft als Gesamtheit (Steuerzahler) obliegt und nicht allein dem kleineren Kreis der Beitragspflichtigen. Den vom Bund gewährten steuerfinanzierten Zuschüssen zur Rentenversicherung kommt somit auch der Ausgleich dieser gesamtgesellschaftlich gewollten Ausgaben zu.

Die Zuschüsse des Bundes sollen zudem die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung insgesamt - auch angesichts des demographischen Wandels - gewährleisten. So wurde etwa die im Rahmen der Rentenreform 1992 vorgenommene zusätzliche Bindung des Bundeszuschusses an die Beitragssatzentwicklung ausdrücklich damit begründet, dass der Bund an den sich aus dem Wandel der Bevölkerungsstruktur ergebenden Belastungen der allgemeinen Rentenversicherung angemessen mit zusätzlichen Mitteln zu beteiligen sei. Der Ausgabenblock der allgemeinen Rentenversicherung insgesamt wird somit gespeist aus den Rentenversichertenbeiträgen sowie aus Bundeszuschüssen.

Rechtsgrundlage für die grundsätzliche Gewährung der Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung ist die Vorschrift § 213 SGB VI Absatz 1: "Der Bund leistet zu den Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung Zuschüsse."

Gemäß Absatz 2 dieser Vorschrift gewährt der Bund einen _allgemeinen Zuschuss _zur allgemeinen Rentenversicherung, soweit die Beiträge der Beitragszahler nicht ausreichen: "Der Bundeszuschuss zu den Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung ändert sich im jeweils folgenden Kalenderjahr in dem Verhältnis, zu dem die Bruttolöhne je Arbeitnehmer im vergangenen Kalenderjahr stehen."

Gemäß § 213 Absatz 3 SGB VI zahlt der Bund aber ebenso zur pauschalen Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen an die allgemeine Rentenversicherung in jedem Kalenderjahr _zusätzliche Bundeszuschüsse_. Darunter fallen Leistungen wie Fremdrenten, Kindererziehungszeiten oder die Ausgaben aus der Überführung von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen aus der DDR sowie einigungsbedingte Leistungen.

Auf diese Vorschriften bezieht sich auch das Bundesarbeits- und Sozialministerium in seinem Haushaltsplan, s. Einzelplan 11, s. 68,
dipbt.bundestag.de , der die zusätzlichen Bundeszuschüsse gemäß den Verwendungen im Einzelnen aufzählt.

Jüngste Abschätzungen zeigen, dass die Höhe der zusätzlichen Bundeszuschüsse in etwa der Höhe der Kosten für diese nicht beitragsgedeckten Leistungen entspricht
( www.deutsche-rentenversicherung.de ).

Ihre Sorgen, sehr geehrter Herr , dass ein erheblicher Teil der Beiträge der gesetzlichen Versicherung und ihrer Arbeitgeber für Zwecke entnommen wird, die von der gesamten Gesellschaft zu tragen sind, konnte ich Ihnen anhand meiner Erläuterungen hoffentlich nehmen. Die Versicherten schultern bezüglich der Rentenfinanzierung nicht mehr als der "Rest" der Gesellschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Flachsbarth
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Maria Flachsbarth,

habe Sie für eine Rüge an Herrn Norbert Lammert gestimmt (siehe nachfolgenden Text)?

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte damals großen Unmut ausgelöst, weil er außer der Reihe die Abgeordneten -Peter Willsch (CDU) und Frank Schäffler (FDP) ans Rednerpult ließ, die von ihren Fraktionen abweichende Meinungen vertraten. Die Fraktionschefs hatten protestiert, der Ältestenrat erteilte Lammert eine Rüge.

Abgeordnete sollen im Bundestag künftig nur noch ans Rednerpult treten dürfen, wenn sie ihrer Fraktion nach dem Mund reden. Das sieht ein Entwurf von Union, SPD und FDP vor.
Sind Sie für diese Änderung?

Mit freundlichen Grüßen

(Lehrte)
Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
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07.05.2012
Dr. Maria Flachsbarth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie Ihre Besorgnis in Anbetracht der Presseberichterstattung über eine Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages schildern. Gerne nehme ich nachfolgend dazu Stellung.

Ihre Zuschrift, wie die vieler anderer Bürgerinnen und Bürger, die mich in den vergangenen Tagen erreicht haben, decken ein verbreitetes Missverständnis der geplanten Neuregelung der Geschäftsordnung auf. Als Mitglied des Ältestenrates des Deutschen Bundestages habe ich die Beratungen dazu begleitet und möchte diese Bedenken gerne ausräumen.
Im Gegensatz zu einigen Pressemeldungen beabsichtigte der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages meines Wissens keine Regelung, nach der Abgeordneten, die nicht die Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion teilen, das Wort in einer Plenardebatte verwehrt werden soll. Das Rederecht aller Abgeordneten ist verfassungsrechtlich verbürgt; dieses kann durch die Geschäftsordnung des Bundestages selbstverständlich nicht aufgehoben werden. Allerdings ist es schon aus organisatorischen Gründen unumgänglich, dass bei jeder Plenardebatte – egal zu welchem Thema – die Fraktionen mit dem Präsidium, das die Sitzungen leitet, die Rednerinnen und Redner festlegen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie gerne auf die bereits bestehenden, detailliert verfassten Vorschriften über das Rederecht nach den §§ 35 ff. der Geschäftsordnung des Bundestages (GOBT) aufmerksam machen, wonach die Redezeit für alle Redner begrenzt ist. Auch für Mitglieder der Bundesregierung oder des Bundesrates gibt es kein unbegrenztes Rederecht, s. § 35 Abs. 2 GOBT.

Deshalb stimme dem Bundestagspräsidenten bezüglich der Analyse der politischen Realität voll zu, wonach den Fraktionen im parlamentarischen Geschehen eine ungleich stärkere Rolle zukommt, als sie sich unmittelbar aus Verfassung und Geschäftsordnung ergibt (vgl. FAZ vom 21.04.2012). Das hat sich in der parlamentarischen Praxis als vernünftig herauskristallisiert. Seit Jahrzehnten benennen die Fraktionen für jede Debatte einige Abgeordnete, die im Namen aller (also der Fraktion) im Plenum sprechen, damit die Öffentlichkeit deren Standpunkte und Argumente aus erster Hand erfahren kann. Daneben gab es aber immer auch Fälle, in denen Abgeordnete mit einer anderen Meinung das Wort außerhalb dieser Rednerlisten erhalten haben. Dies wird auch weiterhin möglich sein. Außerdem haben Abgeordnete, die nicht als Redner benannt sind, gem. § 27 Abs. 2 GOBT das Recht, über Zwischenfragen oder eine Kurzintervention in die Debatte einzugreifen.

Im Übrigen halte ich allerdings das Wort "Maulkorb" der Kritiker für zu weitgehend. Denn auch wenn zur Debatte stand, sog. "Abweichlern" die Redezeit zu kürzen, haben auch wir Abgeordneten vielfältige Möglichkeiten, unsere Ansicht kundzutun, etwa in den Fraktionssitzung, den Arbeitsgruppen- und Ausschusssitzungen oder durch die Presse. Mitunter verschaffen über die Medien verbreitete Äußerungen uns Abgeordneten eine weitaus höhere öffentliche Aufmerksamkeit, als eine auf wenige Minuten begrenzte Rede im Plenum des Deutschen Bundestages – was für eine parlamentarische Demokratie auch nicht unproblematisch ist.

Wie Sie den Medien entnehmen konnten, wird es eine Neuregelung des Rederechts zunächst nicht geben. Alle Bundestagsfraktionen haben sich jedoch darauf geeinigt, eine einvernehmliche Regelung zu finden, die dem Rederecht des einzelnen Abgeordneten ein hohes Gewicht beimisst und die Funktionsfähigkeit des Parlaments ermöglicht.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Ausführungen die Debatte hilfreich erläutert zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

M. Flachsbarth
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,

wie stehen Sie zu der geplanten Einschränkung des Rederechts für Abgeordnete?
Wie ist die Einschränkung mit Artikel 38 des Grundgesetzes vereinbar?

Über eine Antwort vor der Abstimmung am Donnerstag um 19:55 würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
bisher keineEmpfehlungen
07.05.2012
Dr. Maria Flachsbarth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie Ihre Besorgnis in Anbetracht der Presseberichterstattung über eine Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages schildern. Gerne nehme ich nachfolgend dazu Stellung.

Ihre Zuschrift, wie die vieler anderer Bürgerinnen und Bürger, die mich in den vergangenen Tagen erreicht haben, decken ein verbreitetes Missverständnis der geplanten Neuregelung der Geschäftsordnung auf. Als Mitglied des Ältestenrates des Deutschen Bundestages habe ich die Beratungen dazu begleitet und möchte diese Bedenken gerne ausräumen.
Im Gegensatz zu einigen Pressemeldungen beabsichtigte der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages meines Wissens keine Regelung, nach der Abgeordneten, die nicht die Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion teilen, das Wort in einer Plenardebatte verwehrt werden soll. Das Rederecht aller Abgeordneten ist verfassungsrechtlich verbürgt; dieses kann durch die Geschäftsordnung des Bundestages selbstverständlich nicht aufgehoben werden. Allerdings ist es schon aus organisatorischen Gründen unumgänglich, dass bei jeder Plenardebatte – egal zu welchem Thema – die Fraktionen mit dem Präsidium, das die Sitzungen leitet, die Rednerinnen und Redner festlegen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie gerne auf die bereits bestehenden, detailliert verfassten Vorschriften über das Rederecht nach den §§ 35 ff. der Geschäftsordnung des Bundestages (GOBT) aufmerksam machen, wonach die Redezeit für alle Redner begrenzt ist. Auch für Mitglieder der Bundesregierung oder des Bundesrates gibt es kein unbegrenztes Rederecht, s. § 35 Abs. 2 GOBT.

Deshalb stimme dem Bundestagspräsidenten bezüglich der Analyse der politischen Realität voll zu, wonach den Fraktionen im parlamentarischen Geschehen eine ungleich stärkere Rolle zukommt, als sie sich unmittelbar aus Verfassung und Geschäftsordnung ergibt (vgl. FAZ vom 21.04.2012). Das hat sich in der parlamentarischen Praxis als vernünftig herauskristallisiert. Seit Jahrzehnten benennen die Fraktionen für jede Debatte einige Abgeordnete, die im Namen aller (also der Fraktion) im Plenum sprechen, damit die Öffentlichkeit deren Standpunkte und Argumente aus erster Hand erfahren kann. Daneben gab es aber immer auch Fälle, in denen Abgeordnete mit einer anderen Meinung das Wort außerhalb dieser Rednerlisten erhalten haben. Dies wird auch weiterhin möglich sein. Außerdem haben Abgeordnete, die nicht als Redner benannt sind, gem. § 27 Abs. 2 GOBT das Recht, über Zwischenfragen oder eine Kurzintervention in die Debatte einzugreifen.

Im Übrigen halte ich allerdings das Wort "Maulkorb" der Kritiker für zu weitgehend. Denn auch wenn zur Debatte stand, sog. "Abweichlern" die Redezeit zu kürzen, haben auch wir Abgeordneten vielfältige Möglichkeiten, unsere Ansicht kundzutun, etwa in den Fraktionssitzung, den Arbeitsgruppen- und Ausschusssitzungen oder durch die Presse. Mitunter verschaffen über die Medien verbreitete Äußerungen uns Abgeordneten eine weitaus höhere öffentliche Aufmerksamkeit, als eine auf wenige Minuten begrenzte Rede im Plenum des Deutschen Bundestages – was für eine parlamentarische Demokratie auch nicht unproblematisch ist.


Wie Sie den Medien entnehmen konnten, wird es eine Neuregelung des Rederechts zunächst nicht geben. Alle Bundestagsfraktionen haben sich jedoch darauf geeinigt, eine einvernehmliche Regelung zu finden, die dem Rederecht des einzelnen Abgeordneten ein hohes Gewicht beimisst und die Funktionsfähigkeit des Parlaments ermöglicht.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Ausführungen die Debatte hilfreich erläutert zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Flachsbarth
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Frage zum Thema Finanzen
23.04.2012
Von:
-

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 11.4.2012 zu meiner Frage "Bundeszuschüsse zur DRV". Allerdings stellen mich Ihre Ausführungen nicht zufrieden. Die Übertragung von versicherungsfremden Leistungen auf die DRV hat ein starkes "Geschmäckle", denn es werden bewusst der DRV Aufgaben übertragen, für die sie von Haus aus nicht zuständig ist. Die anteilige Rückzahlung dieser Entnahmen wird als "Zuschuss" bezeichnet. Kaum hat die DRV einige Mrd. angesammelt (wie zur Zeit), schon ist die Regierung zur Stelle und schöpft ab.

Sie erwähnen die Bundeszuschüsse und kommen dann zu der Aussage, das sie "in etwa" die Kosten der versicherungsfremden Leistungen abdecken. Diese von der DRV geäüßerte Meinung ändert sich, wenn man da etwas gezielter nachfragt. (Herr Dr. Rische hat in seiner Pressemitteilung vom 24.6.2010 übrigens auch etwas anderes gesagt.) Die DRV gibt Unterlagen heraus, die ausweisen, dass im Jahr 2009 (letztes Jahr der Datenerhebung) ein Fehlbetrag von 13,4 Mrd. Euro zu Lasten der Beitragszahler zu verzeichnen war. Das ist kein Einzelfall, sondern so ist es jedes Jahr.

In der von mir zitierten Bundesdrucksache 16/65 vom Nov. 2005 wird ein Betrag von 65 Mrd. Euro genannt, der aus allen gesetzlichen Sozialkassen zusätzlich, d.h. ohne entsprechende Rückzahlung vom Gesetzgeber, entnommen wurde.
Auf Seite 345 der Drucksache steht: Die Beitragsanteile, die zur Finanzierung der vers.fremden Elemente dienen, stellen eine Steuer dar, die vornehmlich auf Bruttolohneinkommen bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze lastet und die nur vom Kreis der Beitragszahler, nicht aber vom größeren Kreis der Steuerzahler zu entrichten ist.

Das ist sehr eindeutig und klar formuliert. Ihre Aussagen werden durch diese Drucksache in allen Punkten widerlegt. Daher nochmal die Frage an Sie: Warum müssen die ges. Versicherten so viel mehr schultern als der "Rest der Gesellschaft?"

Mit freundlichen Grüßen
-

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